Ausschreibung: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Neu-Ulm Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste Dokument Nr...: 366487-2020 (ID: 2020080409222185824) Veröffentlicht: 04.08.2020 * DE-Neu-Ulm: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 2020/S 149/2020 366487 Konzessionsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Neu-Ulm Postanschrift: Augsburger Straße 15 Ort: Neu-Ulm NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm Postleitzahl: 89231 Land: Deutschland E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.neu-ulm.de I.3)Kommunikation Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte Postanschrift: Wilhelmstraße 20a Ort: Freiburg i. Br. NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis Postleitzahl: 79098 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de Telefon: +49 76176990730 Fax: +49 76176990739 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte Postanschrift: Wilhelmstraße 20a Ort: Freiburg i. Br. Postleitzahl: 79098 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M. Telefon: +49 76176990730 E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de Fax: +49 76176990739 NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG) II.1.2)CPV-Code Hauptteil 65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung gehören (Stromkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm mit Ausnahme der Stadtteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Neu-Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH (Rechtsnachfolgerin: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH) abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Neu-Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm mit Ausnahme der Stadtteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben II.2.5)Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit der Konzession II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich eines Teils des Gemeindegebietes Neu-Ulm auf der Gemarkung Burlafingen, Industriegebiet Riffelbank, ein weiterer Wegenutzungsvertrag mit einem anderen Unternehmen besteht. Dieser Wegenutzungsvertrag bleibt von dem mit dieser Bekanntmachung beabsichtigten Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages unberührt. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen III.2)Bedingungen für die Konzession III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung: III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern Abschnitt IV: Verfahren IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote Tag: 13/11/2020 Ortszeit: 12:00 IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Stromkonzessionsvertrages insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung finden. Es gelten §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet. Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Neu-Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Neu-Ulm mit Ausnahme der Stadtteile Steinheim, Tiefenbach und Neubronn interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die Auswahlkriterien ergeben. Die der Stadt von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten) können bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich eines Teils des Gemeindegebietes Neu-Ulm auf der Gemarkung Burlafingen, Industriegebiet Riffelbank, ein weiterer Wegenutzungsvertrag mit einem anderen Unternehmen besteht. Dieser Wegenutzungsvertrag bleibt von dem mit dieser Bekanntmachung beabsichtigten Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages unberührt. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Landgericht München I Postanschrift: Prielmayerstraße 7 Ort: München Postleitzahl: 80335 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten für Rechtsbehelfe die gesetzlichen Vorgaben des EnWG. Die dabei zu beachtenden Vorgaben und Fristen ergeben sich aus § 47 EnWG, der wie folgt lautet (darin enthaltene Verweisnormen sind solche des EnWG): § 47 Rügeobliegenheit, Präklusion 1. Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen. 2. Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4 Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46 Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. 3. Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. 4. Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung zu begründen. 5. Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. 6. Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/07/2020 References 6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 7. http://www.neu-ulm.de/ 8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 9. http://www.gersemann-recht.de/ 10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED 11. http://www.gersemann-recht.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de