Ausschreibung: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen - DE-Köln Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen Dokument Nr...: 369547-2020 (ID: 2020080709043189243) Veröffentlicht: 07.08.2020 * DE-Köln: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 2020/S 152/2020 369547 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln Postanschrift: Domstr. 55-73 Ort: Köln NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 50668 Land: Deutschland E-Mail: [6]BLBVergabe@blb.nrw.de Telefon: +49 221356600 Fax: +49 22135560999 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.blb.nrw.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY5DU/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY5DU I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilien Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Universität Bonn Neubau des Technischen Infrastrukturgebäudes (TIS), Raumlufttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 025-20- 00711 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Raumlufttechnik. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Universität Bonn Carl-Troll-Straße 31 53115 Bonn II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Diverse Abluftanlagen (WC/Isotopen/24h Abluft) und Lüftungsanlagen (Lager), Teilklimaanlagen (Multifunktion/Labore) mit hocheffizientem KVS-System und Klimaanlage (Tierhaltung) mit komplettem Kanalsystem (verzinkt/PPS) für konstante und variable Volumen-ströme und Einbauteilen(Auslässe/VSR/BSK/usw.) mit entsprechend erforderlicher Dämmung. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 04/02/2021 Ende: 25/04/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: [10]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: Gewerbeanmeldung; Handelsregisterauszug; Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: [11]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: Erklärung über die Umsätze der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: [12]https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Geforderte Eignungsnachweise: mindestens 3 Referenzbescheinigungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 10/09/2020 Ortszeit: 00:30 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/11/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 10/09/2020 Ortszeit: 10:30 Ort: VMP Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ohne Bieterbeteiligung Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert VI.3)Zusätzliche Angaben: Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: [13]http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis Vergaberegister Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY5DU. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln· Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland E-Mail: [14]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Fax: +49 221-1472889 Internet-Adresse: [15]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Justiziariat Postanschrift: Mercedesstraße 12 Ort: Düsseldorf Postleitzahl: 40470 Land: Deutschland Fax: +49 21161700174 Internet-Adresse: [16]http://www.blb.nrw.de VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Justiziariat Postanschrift: Mercedesstraße 12 Ort: Düsseldorf Postleitzahl: 40470 Land: Deutschland Fax: +49 21161700174 Internet-Adresse: [17]http://www.blb.nrw.de VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04/08/2020 References 6. mailto:BLBVergabe@blb.nrw.de?subject=TED 7. http://www.blb.nrw.de/ 8. https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY5DU/documents 9. https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXY5DU 10. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf 11. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf 12. https://www.blb.nrw.de/Downloads/Formblatt_124.pdf 13. http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/ 14. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED 15. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 16. http://www.blb.nrw.de/ 17. http://www.blb.nrw.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de