Ausschreibung: Betriebliche Gesundheitsfürsorge - DE-Marburg Betriebliche Gesundheitsfürsorge Dokument Nr...: 372847-2020 (ID: 2020080709373692495) Veröffentlicht: 07.08.2020 * DE-Marburg: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 2020/S 152/2020 372847 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, [5]2020/S 141-347212) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Philipps-Universität Marburg Postanschrift: Baldinger Straße Ort: Marburg NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf Postleitzahl: 35043 Land: Deutschland E-Mail: [6]ekvkfb20@uni-marburg.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.uni-marburg.de/fb20 Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB20/2020-VK-0003 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge / Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) vom 18.12.2008 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (31.12.2022) in Schriftform gekündigt wird. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04/08/2020 VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 141-347212 Abschnitt VII: Änderungen VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: II.1.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung: Anstatt: Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge/Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 die arbeitsmedizinischen Aufgaben gemäß §§ 3, 9-11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973. gemäß Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Hessen von Januar 2011 sowie gemäß 3 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) vom 18.12.2008 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (31.12.2022) in Schriftform gekündigt wird. muss es heißen: Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge / Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) vom 18.12.2008 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (31.12.2022) in Schriftform gekündigt wird. Abschnitt Nummer: II.2.3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Erfüllungsort Anstatt: Philipps-Universität Marburg Baldinger Straße 35043 Marburg Der Fachbereich ist in diversen Liegenschaften innerhalb Marburgs, sowohl im Lahntal als auch auf dem Campus Lahnberge untergebracht. In der Philipps-Universität wird mit nativen sowie gentechnisch veränderten Biostoffen aller vier Sicherheitsstufen und mit krebserregenden sowie toxischen Gefahrstoffen umgegangen. Der Betriebsarzt/die Betriebsärztin beteiligt sich an Beraten, u. ä. m. in allen Bereichen des Fachbereichs Medizin. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten muss durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. Entsprechende Räumlichkeiten müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bzw. im Umkreis der Stadt Marburg von max. ca. 35 km Entfernung, zur Verfügung gestellt werden. Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein. Die Ausstattung der Praxisräume muss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen. muss es heißen: Philipps-Universität Marburg, Baldinger Straße, 35043 Marburg Der Fachbereich ist in diversen Liegenschaften innerhalb Marburgs, sowohl im Lahntal als auch auf dem Campus Lahnberge untergebracht. In der Philipps-Universität wird mit nativen sowie gentechnisch veränderten Biostoffen aller 4 Sicherheitsstufen und mit krebserregenden sowie toxischen Gefahrstoffen umgegangen. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten muss durch den Auftragnehmer gewährleistet sein. Entsprechende Räumlichkeiten müssen im Landkreis Marburg-Biedenkopf bzw. im Umkreis der Stadt Marburg von max. ca. 35 km Entfernung, zur Verfügung gestellt werden. Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sein. Die Ausstattung der Praxisräume muss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen. Abschnitt Nummer: II.2.4) Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung: Anstatt: Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge/Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 sind ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 die arbeitsmedizinischen Aufgaben gemäß §§ 3, 9-11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vom 12.12.1973. gemäß Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Hessen von Januar 2011 sowie gemäß 3 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) vom 18.12.2008 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens drei Monate vor Ablauf (31.12.2022) in Schriftform gekündigt wird. muss es heißen: Für die Arbeitsmedizinische Vorsorge / Betreuung der Studenten des Fachbereichs Medizin sind ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2022 gemäß § 6 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) vom 18.12.2008 zu vergeben. Es besteht die Möglichkeit der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Diese Möglichkeit tritt automatisch in Kraft, wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf (31.12.2022) in Schriftform gekündigt wird. Abschnitt Nummer: III.2.1) Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu einem besonderen Berufsstand Anstatt: Gemäß § 3 DGUV V2 sowie § 7 ArbMedVV, ASIG muss es heißen: Gemäß § 3 DGUV V2 sowie § 7 ArbMedVV VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: References 5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:347212-2020:TEXT:DE:HTML 6. mailto:ekvkfb20@uni-marburg.de?subject=TED 7. https://www.uni-marburg.de/fb20 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:347212-2020:TEXT:DE:HTML -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de