Ausschreibung: Installation von Lüftungsanlagen - DE-Rheine Installation von Lüftungsanlagen Dokument Nr...: 376167-2020 (ID: 2020081109025700547) Veröffentlicht: 11.08.2020 * DE-Rheine: Installation von Lüftungsanlagen 2020/S 154/2020 376167 Auftragsbekanntmachung Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Postanschrift: Laugestr. 51 Ort: Rheine NUTS-Code: DEA37 Steinfurt Postleitzahl: 48431 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf E-Mail: [6]denis.andreev@kh-st-waf.de Telefon: +49 5971/40031030 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.kh-st-waf.de I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.subreport.de/E99793595 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.subreport.de/E99793595 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum/Raumlufttechnische Anlagen II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45331210 Installation von Lüftungsanlagen II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Erstellung von 4 Lüftungsanlagen mit WRG und Heizregister davon 2 Lüftungsgeräte für den Deckeneinbau 600 m^3/h und 1 300 m^3/h davon 2 Lüftungsgeräte für Bodenstehend 500 m^3/h und 2 500 m^3/h, Montage von Lüftungsgitter für freie Lüftung, 2 Kleinventilatoren, 1 Zuluftanlage mit Heizregister 5 000 m^3/h, Eine Küchen Abluftanlage mit 2 500 m^3/h, Eine Küchen Zuluftanlage mit 2 500 m^3/h, 2 Abgasabsauganlagen für Abgase mit 2 500 m^3/h, Verzinkte Lüftungskanäle, Wickelfalzrohre, Brandschutzklappen, Wetterschutzgitter, Nacherhitzer, Tellerventile usw., Sicherheitsschrank mit Abluft, Mobile Lötgasabsaugeinrichtung, Montage der Kanäle erfolgt zum überwiegenden Teil an Trapezblech. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA38 Warendorf Hauptort der Ausführung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Schlenkhoffs Weg 57 59269 Beckum II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: 1.1 Lage der Baustelle/Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet. Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an. 1.2 PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475. Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden. 1.3 LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich. 1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof. 1.5 Verhältnisse auf der Baustelle/Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können. Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen. 1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Baustrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteilmit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau. 1.7 Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen. 1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden. Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten. 1.9 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle/Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen. 1.10 Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen/Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. 1.11 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen/Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden. 1.12 Baureinigung/Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. 1.13 Baubesprechungen/Nach Auftragserteilung in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden. 1.14 Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem: · Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant) · Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen · Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter · Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation · Angaben über Stoffprüfungen · Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit · Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere Vorkommnisse Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung) 1.15 Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung. 1.16 Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN - mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG. 1.17 Bauschild und Werbemittel / Jegliche Werbung auf der Baustelle ist unzulässig. 1.18 Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet. 1.19 Einmessung / Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 23/03/2021 Ende: 27/10/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (Fachkräfte.NRW) II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung. Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter sich anderer Unternehmen bedienen wird. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben vorzulegen. Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 09/09/2020 Ortszeit: 08:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/11/2020 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 09/09/2020 Ortszeit: 08:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG) VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 06/08/2020 References 6. mailto:denis.andreev@kh-st-waf.de?subject=TED 7. https://www.kh-st-waf.de/ 8. https://www.subreport.de/E99793595 9. https://www.subreport.de/E99793595 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de