Ausschreibungen und Aufträge: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen - DE-Duisburg Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung Dokument Nr...: 38735-2022 (ID: 2022012409105275727) Veröffentlicht: 24.01.2022 * DE-Duisburg: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen 2022/S 16/2022 38735 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bilgenentwässerungsverband Postanschrift: Dammstraße 15-17 Ort: Duisburg NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 47119 Land: Deutschland E-Mail: [6]BEV@heuking.de Telefon: +49 2212052521 Fax: +49 22120521 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: OTHER Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Einsammeln & Entsorgen öl- & fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def. II.1.2)CPV-Code Hauptteil 90513500 Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrags über das Einsammeln und Entsorgen öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle die in der Binnenschifffahrt im Hamburger Hafen anfallen. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE600 Hamburg Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Beim Betrieb von Binnenschiffen und motorgetriebenen schwimmenden Geräten fällt öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfall an. Das Übereinkommen schreibt in Artikel 4 des CDNI vor, dass in jedem Vertragsstaat Einrichtungen zur Annahme der im Übereinkommen genannten Abfälle (Bilgenwasser, Altöl, Altfett, Putzlappen, Filter und Leergebinde) zu schaffen sind. Für Binnenschiffe hat der BEV Entsorgungsmöglichkeiten nach Teil A des CDNI zu schaffen.Der Bilgenentwässerungsverband (BEV) ist in Deutschland per Staatsvertrag mit der Organisation und Finanzierung der Bilgenentölung betraut worden Der Verband erledigt die Entsorgungsaufgabe durch Beauftragung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben. Die vom BEV in Auftrag gegebenen Leistungen müssen bedarfsgerecht und in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich sein. In diesem Sinne hat der BEV beschlossen, das von ihm organisierte Netz von An-nahmestellen in einem Teilbereich ab 2022 gegenüber dem seit 2011 praktizierten Vorgehen umzustrukturieren. Für den Bereich der nordwestdeutschen Wasserstraßen werden die Leistungen der Bilgenentölung daher neu ausgeschrieben. Die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle hat nach den jeweils geltenden regionalen und überregionalen Vorschriften in der bezeichneten Region durch ein Bilgenentölungsboot des Entsorgers auf Anforderung durch die zu entsorgenden Binnenschiffe zu erfolgen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 187-486891 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 17/11/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Green Ports (Hamburg) GmbH Ort: Hamburg NUTS-Code: DE600 Hamburg Postleitzahl: 21079 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Postanschrift: Zeughausstraße 2-10 Ort: Köln Postleitzahl: 50667 Land: Deutschland E-Mail: [9]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473055 Fax: +49 2211472889 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19/01/2022 References 6. mailto:BEV@heuking.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:486891-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de