Ausschreibungen und Aufträge: Erdgas - DE-Kempten (Allgäu) Erdgas Dokument Nr...: 6885-2022 (ID: 2022010709092942902) Veröffentlicht: 07.01.2022 * DE-Kempten (Allgäu): Erdgas 2022/S 5/2022 6885 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu) Postanschrift: Kronenstraße 8 Ort: Kempten (Allgäu) NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 87435 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@kempten.de Telefon: +49 83125256023 Fax: +49 83125256015 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.kempten.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu). II.1.2)CPV-Code Hauptteil 09123000 Erdgas II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 01.01.2022. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Kempten (Allgäu) II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Kempten (Allgäu) mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 7,5 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 88 Abnahmestellen. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 166-433003 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Ort: München Postleitzahl: 80534 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: s. o. Ort: München Land: Deutschland VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1) Ort: München Land: Deutschland VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04/01/2022 References 6. mailto:vergabestelle@kempten.de?subject=TED 7. http://www.kempten.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:433003-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED 10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de