Ausschreibung: Juristische Dienstleistungen Sicherheits- u.Polizeirecht - DE-Duisburg Juristische Beratung und Vertretung Rechtsberatung und -auskunft Dokument Nr...: 801905-2022 (ID: 2022012010400667765) Veröffentlicht: 20.01.2022 * Juristische Dienstleistungen Sicherheits- u.Polizeirecht VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Auftragsbekanntmachung VergabeNr.: ZA 4.2/1000933322/AUL Bezeichnung des Verfahrens: Juristische Dienstleistungen Sicherheits u.Polizeirecht 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach 9 UVgO 2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle Bezeichnung Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Postanschrift Schifferstraße 10, 47059 Duisburg Kontaktstelle: SG ZA 5.2 Vergabe TelefonNummer: +49 20341757520 TelefaxNummer: +49 20341756998 EMailAdresse: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de URL: www.polizei.nrw.de/lzpd UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: 3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 2 folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: 4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 2 folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift 1 12.01.2022 20:49 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht. 5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de Elektronisch in Textform der Angebote in Schriftform 6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Juristische Dienstleistungen "Sicherheits und Polizeirecht": Anwaltliche Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragestellungen in Angelegenheiten des diesbezüglichen besonderen Verwaltungsrechts und AnnexRechtsfragen für die Kreispolizeibehörden und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW. Die Polizei des Landes NordrheinWestfalen ist dreistufig organisiert. Die Polizei NordrheinWestfalen ist auf 47 Kreispolizeibehörden sowie die Landesoberbehörden (LOB), namentlich das Landeskriminalamt (LKA), das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW), mit zusammen etwa 50.000 Beschäftigten aufgeteilt. Das für Inneres zuständige Ministerium führt die Fachaufsicht über das LKA, das LZPD NRW und das LAFP. Diese führen wiederum die Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden und Polizeieinrichtungen. Die LOB als Fachaufsichtsbehörden befassen sich mit Rechtsangelegenheiten in politisch, juristisch und / oder polizeifachlich bedeutenden Grundsatzangelegenheiten mit landesweiter Auswirkung. Beim LZPD NRW sind im derzeitigen Dezernat 11 u.a. die Grundsatzangelegenheiten Recht angesiedelt. Im Bereich Grundsatzangelegenheiten Recht soll vornehmlich eine einheitliche Rechtsanwendung bei den Kreispolizeibehörden sichergestellt und das für Inneres zuständige Ministerium beim Erreichen einer solchen Einheitlichkeit unterstützt werden. Der Arbeitsbereich fungiert u.a. als Anlaufstelle für rechtliche Anfragen von grundsätzlicher Bedeutung und für Einzelfragen der Kreispolizeibehörden in besonderen Fällen. Die Fragestellungen ergeben sich allgemein aus dem Sicherheits und Polizeirecht und dem Gefahrenabwehrrecht, vorwiegend aus dem Versammlungsrecht, dem Bereich des Schadensersatzes und des sonstigen polizeilichen Tätigkeitsrechts. Auch Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des allgemeinen Datenschutzrechts können zu behandeln sein, bspw. wenn rechtliche Fragestellungen zu Videoüberwachungen bzw. Beschilderungen zu klären sind. Im Rahmen der vorstehend beschriebenen Aufgabenstellung wird zu Einzelfragen/sachverhalten eine Unterstützung in Form von juristischen Dienstleistungen benötigt, um Personalengpässe in diesem Aufgabenbereich zu kompensieren, die rechtliche Expertise durch Expertenrat in Einzelfragen zu ergänzen, äußerst dringliche rechtliche Fragestellungen eiligst zu beantworten und zu bewerten, einzelne Kreispolizeibehörden in verwaltungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten zu begleiten und die Vertretung wahrzunehmen, neuere Entwicklungen im jeweiligen Rechtsbereich aufzuarbeiten und Mitarbeiter des LZPD zu Spezialthemen vertieft zu schulen. Der Umfang der durch eine Rechtsanwaltskanzlei zu leistenden juristischen Dienstleistungen hängt vom individuellen und nicht konkret vorhersagbaren Bedarf des Auftraggebers ab. Das LZPD fungiert sowohl im Rahmen von Einzelfragestellungen als auch im Rahmen der fachaufsichtlichen Aufgabenstellungen als Berater der einzelnen Kreispolizeibehörden. Hier ist es insbesondere im Bereich des Versammlungsrechts möglich, dass im Rahmen dieser Aufgabenstellung das LZPD sowie einzelne Kreispolizeibehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung von Versammlungslagen rechtlich zu begleiten und zu beraten sind. Dies bezieht sich sowohl auf Fragestellungen vor Durchführung der Versammlung (z.B. Begründung Auflagenbescheide / Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz) als auch im Nachgang zu einer Versammlung (z.B. rechtliche Aufarbeitung / Hauptsacheverfahren). Neben der juristischen Betreuung und Beratung der 47 Kreispolizeibehörden sowie des LZPD NRW bei der Entscheidungsfindung zu einzelnen Sachverhalten wäre davon in Einzelfällen die Vertretung nach außen umfasst. Zudem können Fragen des sonstigen polizeilichen Tätigkeitsrechts in den Fokus rücken. Dies kann sich z.B. im Bereich des Beschwerdemanagements ergeben. Beispielhaft seien hier Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Befugnissen der Polizei allgemein oder im Zusammenhang mit der polizeilichen Ingewahrsamnahme genannt. Ein weiteres Beispiel sind die im Zusammenhang mit Videobeobachtungen auftretenden Rechtsfragen, die auch datenschutzrechtliche Bezüge mit sich bringen. Schließlich können durch das für Inneres zuständige Ministerium gesteuerte Fragestellungen aus den vorgenannten Bereichen zu beantworten sein. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit sukzessiven aufgabenbezogenen Abrufen für das LZPD NRW mit einer Rechtsanwaltskanzlei vorgesehen. Die Leistung aus dieser Rahmenvereinbarung kann sowohl durch das LZPD NRW als auch die 47 Kreispolizeibehörden in Anspruch genommen werden, sofern die Leistung vom LZPD als entsprechende Beratung der Kreispolizeibehörde angediehen 2 12.01.2022 20:49 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung wurde. Das LZPD NRW ist zentraler Ansprechpartner Abrufe der Kreispolizeibehörden erfolgen ausschließlich über das LZPD NRW. Abrufe für das LZPD NRW nimmt dieses selbst vor. Zur Erzeugung und Beibehaltung einer Arbeitskontinuität und des hiermit verbundenen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Kanzlei und Mandant ist ein Vertragsabschluss mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern nicht vorgesehen. Die Schätzung des jährlichen Beratungsumfangs beträgt insgesamt 70 Beratertage zu jeweils 8 Stunden. Es besteht für den Auftraggeber jedoch keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ab Zuschlagserteilung 1 Jahr mit fünfmaliger einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers für jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die jeweilige Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt mithin sechs Jahre ab dem Zuschlag. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung verwiesen. Erfüllungsort Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW, Schifferstraße 10, 47059 Duisburg Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein VorOrtTermin beim Auftraggeber gewährleistet sein. Auftraggeber der Einzelaufträge/Beratungsempfänger können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW sein, bei denen dann ebenso mit denselben zeitlichen Vorgaben an deren Standorten VorOrtTermine wahrzunehmen sein können. 7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt. 8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. 9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, muss auch innerhalb von 5 Stunden ein VorOrtTermin beim Auftraggeber gewährleistet sein. In der Regel werden die Beratungsleistungen bzw. Arbeitsergebnisse in Form einer gutachterlichen Stellungnahme zu erbringen sein. Bei der Begleitung von Rechtsstreitigkeiten erstreckt sich die Beratungsleistung naturgemäß auf die Erstellung der erforderlichen Korrespondenz bzw. Schriftsätze und Vornahme der angezeigten Verfahrenshandlungen. Im Rahmen des Einzelabrufs wird die konkrete Form des Arbeitsergebnisses bestimmt. Die hierfür erforderlichen Bearbeitungszeiten werden vom Auftraggeber mit unterschiedlichen Erledigungszeiten vorgegeben, die nicht immer grundsätzlich planbar sind. Vornehmlich die Lösung von Einzelfragen unterliegt beim Auftraggeber einer hohen Bedeutung. Einerseits spielen hier politische Entscheidungen eine Rolle, andererseits sind äußere Einflüsse regelmäßig ausschlaggebend. Beispielsweise ergeben sich im Rahmen von Versammlungsgeschehen äußerst eilige rechtliche Fragestellungen, zu denen vom Auftragnehmer in kürzester Zeit (von einem auf den anderen Tag) eine rechtliche Bewertung erzeugt werden muss. Der Auftragnehmer hat sich nach Zuschlagserteilung darauf einzustellen und zugleich sicherzustellen, dass Rechtsfragen einer nach den Umständen des Einzelfalles vom Auftraggeber zu bemessenden Prüfungs und Überlegungszeit im Rahmen alsbaldigen Handelns beantwortet werden oder Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kurzfristig zu begleiten sind. Die Rahmenvereinbarung hat eine anfängliche Festlaufzeit bis zum Ablauf von einem Jahr nach dem Zuschlag. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigt. Die Frist für eine solche ordentliche Kündigung beträgt drei Monate zum Ende der anfänglichen Festlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. Die Höchstlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt sechs Jahre ab dem Zuschlag. Mit Ablauf dieser Frist endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Laufzeit: 12 Monate 10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYD0D03U/documents 3 12.01.2022 20:49 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen Anschrift der Stelle wie Ziffer 2 folgende Adresse Bezeichnung Postanschrift TelefonNummer: TelefaxNummer: EMailAdresse: UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen: 11. Ablauf der Angebotsfrist 14.02.2022 12:00 Uhr 12. Ablauf der Bindefrist 31.03.2022 13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen 14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind 15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben (324_Angebotsschreiben). Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach 34 UVgO hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (533_Verpflichtungserklärung). Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer 15. geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Rahmen der Befähigung und Erlaubnis zur Berufausübung erforderlich: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123, 124 GWB (Nutzung des Formular 521). 2. Eigenerklärung zu 19 Abs. 3 MiLoG (Nutzung des Formular 522) 4 12.01.2022 20:49 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung 3. Die für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*in sind durch Eigenerklärung zu benennen und ihre Rechtsanwaltszulassung zu versichern. (Nutzung des Formular I der Eigenerklärungen Eignung) wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird (Nutzung des beigefügten Formular III der Eigenerklärungen Eignung). Im erstgenannten Fall ist der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Millionen Euro im Kalenderjahr dem Angebot beizufügen. Im zweitgenannten Fall ist dem Angebot der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung i.S.d. 51 BRAO beizufügen. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. 1. Der Bieter muss insbesondere ausgewiesene Rechtskenntnisse im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, speziell im Sicherheits und Polizeirecht, vorweisen können. Diese Kenntnisse müssen in der Person der beiden benannten Ansprechpartner (HauptAnsprechpartner*in und zweite*r Ansprechpartner*in) vorliegen und können in Form eines Fachanwaltstitels für Verwaltungsrecht zuzüglich der Eigenerklärung über vertiefte Rechtskenntnisse im Sicherheits und Polizeirecht nachgewiesen werden. Alternativ hierzu müssen die HauptAnsprechpartner*in und der / die zweite Ansprechpartner*in einen langjährigen Schwerpunkt (mindestens sechs Jahre) in der Beratung und Vertretung öffentlicher Auftraggeber im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, speziell im Sicherheits und Polizeirecht, haben. (Nutzung des beigefügten Formular I der Eigenerklärungen Eignung) 2. Der/die Stellvertreter*in muss ebenfalls über eine Berufserfahrung im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, speziell im Sicherheitsund Polizeirecht, von mindestens 3 Jahren verfügen. (Nutzung des beigefügten Formular I der Eigenerklärungen Eignung) 3. Für die zur Durchführung des Auftrages verantwortlichen Ansprechpartner*innen und deren Stellvertreter*in sind aussagekräftige Lebensläufe mit Darlegung der Tätigkeitsgebiete und soweit vorhanden einer Liste der auftragsrelevanten Veröffentlichungen und auftragsrelevanten Vortragstätigkeiten (Dozententätigkeiten beispielsweise an Universitäten, Fachhochschulen, für Seminarveranstalter etc.) vorzulegen. 4. Der Bieter muss erklären, dass aktuell kein Mandat im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht gegen den Auftraggeber besteht bzw. geführt wird. (Nutzung des beigefügten Formular II der Eigenerklärungen Eignung) Sonstige 16. Angabe der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen 17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. 18. Sonstiges Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Die Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistungen ist zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. 2. Der Auftraggeber erwartet innerhalb von einem Werktag nach Erstkontaktaufnahme ein (telefonisches) Einzelgespräch mit dem Auftragnehmer. Ein persönliches Einzelgespräch vor Ort beim Auftraggeber soll bei Bedarf des jeweiligen Auftraggebers innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Auftraggeber der Einzelaufträge zu Los 1 können neben dem LZPD NRW auch die 47 Kreispolizeibehörden sein. Der Vertragsabruf erfolgt ausschließlich über das LZPD. Bei Abruf der Dienstleistung aus den Rahmenvereinbarungen muss ein VorOrtTermin im Dringlichkeitsfall / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind innerhalb von 5 Stunden mit zumindest einem*er Ansprechpartner*innen zur Durchführung des Auftrages gewährleistet sein. Das bedeutet, dass das LZPD NRW und jede der 47 Kreispolizeibehörden im Zuschlagsfalle innerhalb von 5 Stunden für den Bieter erreichbar sein muss. Abstimmungsgespräche zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu führen. 3. Soweit durch den Auftragnehmer rechtsgutachterlich Stellung zu nehmen ist, ist diese Stellungnahme dem Auftraggeber spätestens 5 12.01.2022 20:49 Uhr VMP VHB NRW Formular 412 01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen. In Dringlichkeitsfällen / wenn Sicherheitsinteressen betroffen sind, kann sich diese Frist erheblich (bspw. 24 h) verkürzen. 4. Der Auftragnehmer wahrt Stillschweigen über alle ihm bei der Erfüllung des Auftrags zur Kenntnis gelangten Informationen und seiner erarbeiteten Ergebnisse. Eine entsprechende Geheimhaltungserklärung ist vor Erteilung des Auftrages zu unterzeichnen. 5. Die Bieter sind verpflichtet, die Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, in ihrem Angebot anzugeben. BekanntmachungsID: CXPNYD0D03U 6 12.01.2022 20:49 Uhr VMP Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-nrw/2022/01/145341.html Data Acquisition via: p8000000 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de