Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Dienstleistungen von Ingenieurbüros Dokument Nr...: 534258-2022 (ID: 2022093010060498524) Veröffentlicht: 30.09.2022 * DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2022/S 189/2022 534258 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Postanschrift: Züricher Str. 9 Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 81476 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabe@waldorfschule-msw.de Telefon: +49 89-7240638-12 Fax: +49 89-7240638-29 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.waldorfschule-msw.de I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14 I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Vorhabenbezogener öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 4 GWB, wenn die Fördermittel für das Vorhaben 50% übersteigen; eingetragener Verein (e.V.). I.5)Haupttätigkeit(en) Bildung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest Referenznummer der Bekanntmachung: Waldorfschule_Südwest_MSW017.0001 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnitts BA 2b "Theatersaal" bestehend aus Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen Unterrichtsräumen und offener Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Züricher Straße 9 81476 München II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung der Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen 5 bis 9 (stufenweise) für den neuen Gebäudeabschnitt BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule Südwest bestehend aus einem Festsaal mit Bühnenhaus, verschiedenen Unterrichtsräumen und einer offenen Garage als Anbau an den bestehenden BA 2a für die Waldorfschule München Südwest in München Forstenried. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert Wert ohne MwSt.: 482 000.00 EUR II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 15/11/2022 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: 1. Stufenweise Beauftragung Die Architektenleistungen werden stufenweise nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs im Wesentlichen pauschal vergütet. 2. Optionale weitere Besondere Leistungen Werden (optionale) weitere Besondere Leistungen nach Vertragsschluss nach Aufwand beauftragt, werden diese zu den nachfolgend genannten Stundensätzen (netto) vergütet: - Auftragnehmer: 90,- EUR (netto) - Mitarbeiter (Ingenieur): 75,- EUR (netto) - Sonst. Mitarbeiter: 55,- EUR (netto) II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die oben unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen". II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben 1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. HINWEIS: Bietergemeinschaften, haben in jedem Fall (also auch wenn sie keinen eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einsetzen) die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Hierbei muss die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft angeben, und nachweisen, dass der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Mitglieder der Bietergemeinschaft tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] jedes einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft im Sinne des § 47 VgV vorlegt. 3. Keine Abweichung von der VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben: 1. Bietergemeinschaften Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt gemäß § 1 GWB. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Ausschlussgründe 2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens - 3.000.000,00 EUR für Personenschäden - 1.500.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. 2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist. Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden und als Bestandteil seines Angebots einzureichen. 2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz. Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Autrags (Objektplanerleistungen Gebäude und Innenräume) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes (netto) je Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. 2. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des tätigkeitsbezogenen Jahresumsatzes die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener_Jahresumsatz" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist. Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen. Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens vier (4) Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen. Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften je abgeschlossenem Jahr (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. 2. Unternehmensbezogene Referenzen Mit dem Angebot ist mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) im Referenzzeitraum vom 01.01.2012 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat); - der Projektbezeichnung (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - Leistungsphasen (LPH) 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen)); - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft); - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar in EUR netto für Objektplanung Gebäude und Innenräume; mindestens 300.000,- EUR (netto) für die LPH 5 bis 8 sowie kreative Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen)); - des Erbringungszeitraums (Beginn der LPH 5 nicht vor dem 01.01.2012; Abschluss der LPH 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)); - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV). Das Referenzprojekt ist allerdings nur dann geeignet, wenn mit der LPH 5 nicht vor dem 01.01.2012 begonnen und die Leistungsphase 8 jeweils spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist mit einem vereinnahmten Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 5 bis 8 einschließlich kreativer Planungsleistungen der Leistungsphase (LPH) 3 (entweder Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) - in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) [Mindestanforderungen]. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt angeben, das diese Mindestanforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 3. Hinweis Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl und Führungskräfte. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Unternehmensbezogene Referenzen Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte. Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots einzureichen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag geschlossen: 2. Datenschutz 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 2.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 27/10/2022 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/12/2022 IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 27/10/2022 Ortszeit: 10:00 Ort: Auf der Vergabeplattform (DTVP) Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch VI.3)Zusätzliche Angaben: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6D14 VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstraße 39 Ort: München Postleitzahl: 80538 Land: Deutschland E-Mail: [10]Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internet-Adresse: [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26/09/2022 References 6. mailto:vergabe@waldorfschule-msw.de?subject=TED 7. http://www.waldorfschule-msw.de/ 8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14/documents 9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6D14 10. mailto:Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED 11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de