Ausschreibungen und Aufträge: Charterflüge - DE-Ingolstadt Charterflüge Dokument Nr...: 535488-2022 (ID: 2022093010220699750) Veröffentlicht: 30.09.2022 * DE-Ingolstadt: Charterflüge 2022/S 189/2022 535488 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen Postanschrift: Am Hochfeldweg 20 Ort: Ingolstadt NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 85051 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle E-Mail: [6]zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.auftraege.bayern.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Durchführung von Rückführungsflügen (Charterflügen) für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-33-20-02 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 60423000 Charterflüge II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Rückführungsflüge (Charterflüge) betreffend Sammelabschiebungsmaßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen von den Abflughäfen Nürnberg und/oder München (Freistaat Bayern). II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 60423000 Charterflüge II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE21A Erding NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt Hauptort der Ausführung: Flughafen München / Flughafen Nürnberg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) ist gemäß § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (ZustVAuslR) für die Organisation und Durchführung von Rückführungen (Abschiebungen) zuständig. Hierzu plant das LfAR Rückführungen von Nürnberg bzw. München aus in den südosteuropäischen Raum (Georgien, Westbalkan und Aserbaidschan). Die jeweiligen Aufträge umfassen sowohl einzelne als auch mehrere Zieldestinationen (Gabelflug). Im Vollzug der Rückführungen übernimmt der Auftragnehmer im eigenen Namen und im eigenen Verantwortungsbereich die Durchführung der Chartermaßnahmen nach den Vorgaben des LfAR. Rückführungen sind dabei als Sammelabschiebungsmaßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen durch Chartermaschinen zu verstehen. Hierbei führt der Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages als eigenständiges Unternehmen verschiedene Dienstleistungen für den Auftraggeber durch. Die jeweilige Chartermaßnahme beginnt mit Abruf der Chartermaßnahme gemäß Einzelauftrag durch den Auftraggeber und endet mit Landung am vereinbarten Endflughafen. Der Auftragnehmer hat für die Bereitstellung des angeforderten Fluggeräts zu sorgen. Benötigt wird dabei jeweils ein Fluggerät mit einem Sitzplatzvolumen von mindestens 108 Personen inkl. Gepäck für die rückzuführenden Personen inklusive der Sitzplätze für das laut Vertragsgegenstand geforderte Begleitpersonal. Die geplante Anzahl an Rückzuführenden liegt pro Flug zwischen 30-40 Personen. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Luftverkehrs ist beim Flug der Einsatz von geeignetem Sicherheitspersonal, medizinischem Personal und Dolmetschern erforderlich. Die genauen Anforderungen an das einzusetzende Personal wird in jedem Einzelfall durch den AG bestimmt. Grundsätzlich sind jedoch mindestens 15 Personen als mitfliegendes Sicherheitspersonal einzusetzen. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, während des Rückführungsfluges in das jeweils abgerufene Zielland für ein dem internationalen Economy - Standard entsprechendes und quantitativ ausreichendes Catering zu sorgen, welches grundsätzlich als Fingerfood (z. B. Sandwiches) serviert wird. (ggfs. auch Sondermahlzeiten) Auf jedem Flugabschnitt müssen Getränke (übliche Standardgetränke) angeboten werden, ab zwei Stunden Flugdauer stündlich. Der Auftragnehmer holt eigenverantwortlich sämtliche nationalen und internationalen, privatrechtlichen, behördlichen sowie luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen sowie Abstimmungen mit den Flughafenbetreibern und Dritten ein. Der Auftraggeber plant für alle oben genannten Destinationen je drei Flüge pro Jahr, sodass zusammen insgesamt maximal bis zu neun Flüge pro Jahr durchzuführen sind. Ein Anspruch des Auftragnehmer auf Abruf von Chartermaßnahmen ist damit nicht verbunden. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Vergleiche die Ausführungen unter der Ziffer II.2.7). II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 133-380041 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Durchführung von Rückführungsflügen (Charterflügen) für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Das Vergabeverfahren wurde nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben, da keine Angebote eingegangen sind. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Postanschrift: Maximilianstr. 39 Ort: München Postleitzahl: 80539 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27/09/2022 References 6. mailto:zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de?subject=TED 7. https://www.auftraege.bayern.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:380041-2022:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de