Ausschreibungen und Aufträge: Elektroinstallationsarbeiten - DE-Gütersloh Elektroinstallationsarbeiten Dokument Nr...: 328824-2023 (ID: 2023060209152322509) Veröffentlicht: 02.06.2023 * DE-Gütersloh: Elektroinstallationsarbeiten 2023/S 105/2023 328824 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Stadt Gütersloh Postanschrift: Berliner Str. 70 Ort: Gütersloh NUTS-Code: DEA42 Gütersloh Postleitzahl: 33330 Land: Deutschland E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@guetersloh.de Telefon: +49 5241822380 Fax: +49 524182-3539 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.guetersloh.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Zukunftsfähige Schulen Gütersloh Blücherschule / ELT VE 44-2-BLÜ-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-64 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45311200 Elektroinstallationsarbeiten II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: a. komplette Niederspannungsinstallation einer Neubau-Schule II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45311200 Elektroinstallationsarbeiten II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DEA42 Gütersloh Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: a. komplette Niederspannungsinstallation einer Neubau-Schuleb. Niederspannung und Fernmeldetechnik, inkl. Zuleitung vom Bestand auf Gelände der Liegenschaftc. Sicherheitsbeleuchtung, Elektroakustisches Notfallwarnsystem, innerer Blitzschutzd. Erschließung des Neubaus, Außenanlagen, nur Kabelverlegung, kein Tiefbau. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 079-238656 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9 Ort: Münster Postleitzahl: 48147 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw Telefon: +49 2514111691 Fax: +49 2514112165 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/05/2023 References 6. mailto:ZentraleVergabestelle@guetersloh.de?subject=TED 7. http://www.guetersloh.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:238656-2023:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de