(1) Searching for "2018070316514429219" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Glasreinigung - DE-Deggendorf
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 862767-2018 (ID: 2018070316514429219)
Veröffentlicht: 04.07.2018
*
Glasreinigung BTZ Deggendorf
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
AUFTRAGGEBER
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Deutschland
28.06.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
01_L 2110 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
..................................................................................... 2
02_L 212
Bewerbungsbedingungen...........................................................................................................
...... 9
03_L 2150 Zusätzliche Allgemeine
Vertragsbedingungen............................................................................... 12
05
LB_Glasreinigung_280618.........................................................................................................
................. 18
06
LV_Glasreinigung_280618.........................................................................................................
................. 34
06 LV_Glasreinigung_Anlage 1.1 Übersicht
.................................................................................................... 42
06 LV_Glasreinigung_Anlage 1.2
Aufmaß....................................................................................................... 43
06 LV_Glasreinigung_Anlage 1.3 Fenstergruppen
.......................................................................................... 45
06 LV_Glasreinigung_Anlage 1.4
Glasarten.................................................................................................... 49
06 LV_Glasreinigung_Anlage
2_Fotos............................................................................................................. 50
06 LV_Glasreinigung_Anlage 3_Verschwiegenheitsverpflichtung...................................................................
52
06 LV_Glasreinigung_Anlage
4_Datenschutzerklärung................................................................................... 53
08_Preisblatt Glasreinigung
............................................................................................................................. 55
08_Preisblatt
Sonderarbeiten..................................................................................................................
......... 56
09_REG OB ZV_Formblatt Stundenverrechnungssatz_Stand 01_20181 (Eine bearbeitbare Excel-Datei fin. 57
10_L
124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.................................................................................................
....... 58
10_L 444 Referenzbescheinigung zum L
124.................................................................................................. 69
11_L 2330 Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen
........................................................................... 71
12_L 234
Bietergemeinschaft..............................................................................................................
............. 73
13_L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer
Unternehmen.......................................................................... 75
14_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................... 77
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 79
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 83
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 85
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
28.06.2018
Verfahren: 0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Glasreinigung des Bayerischen Transitzentrums Deggendorf Verwaltungsgebäude
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Glasreinigung BTZ Deggendorf
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Regierung von Niederbayern
Liefer/Ausführungsort 94469 Deggendorf
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 20.07.2018 12:00
Angebotsfrist 27.07.2018 12:00:00
Bindefrist 27.08.2018
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
JavaScript muss aktiviert sein
Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
PopUps müssen erlaubt sein
Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach 126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen 1/1
1
Dienstgebäude Telefon Vermittlung E-Mail
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0 zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
U4/U5 Lehel Telefax Internet
Tram 16/19 Maxmonument +49 89 2176-404100 www.regierung.oberbayern.de
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
VHL Bayern Stand April 2016
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Verhandlungsvergabe
nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Ende der Fragefrist: 20.07.2018, 12:00 Uhr
Ende der Angebotsfrist: 27.07.2018, 12:00 Uhr
Ende der Bindefrist: 25.08.2018
Leistungsbeginn: 01.09.2018
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude
Bayerisches Transitzentrum in 94469 Deggendorf, Stadtfeldstraße 11
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots:
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
L 212 Bewerbungsbedingungen
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis mit Anlagen
L 2150 Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
L 2130 Angebotsschreiben
Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Reinigungsleistungen
2
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 2 von 7
ZV, 28.06.2018
Preisblatt Reinigungsleistungen
Formblatt 444 Referenzbescheinigung Bieter
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
L 2330 Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen
L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle oder des Auftraggebers
einzureichen sind:
L 2330 Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragsnehmerleistungen um die Namen der
Unterauftragsnehmer
L 124 Eigenerklärung zur Eignung (Unterauftragnehmer, andere Unternehmen)
Formblatt 444 Referenzbescheinigungen Unterauftragnehmer und ggf. für andere Unternehmen
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
E) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen sind:
Verschwiegenheitsverpflichtung
Verpflichtungserklärung Datenschutz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
3
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 3 von 7
ZV, 28.06.2018
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten
Leistungen zu vergeben im Namen des Freistaats Bayern und für Rechnung der
Regierung von Niederbayern
Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf
2 Auskünfte zum jeweiligen Verfahren werden erteilt
unter www.auftraege.bayern.de / Bieterkommunikation
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
L 2130 Angebotsschreiben
L 124 Eigenerklärung zur Eignung
Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Reinigungsleistungen
Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz Sonderreinigung
Formblatt 444 Referenzbescheinigung Bieter
wenn zutreffend:
L 2330 Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen
L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
L 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle oder des Auftraggebers vorzulegen:
L 2330 Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragsnehmerleistungen um die
Namen der Unterauftragsnehmer
L 124 Eigenerklärung der Unterauftragnehmer und ggf. für andere Unternehmen
Formblatt 444 Referenzbescheinigung Bieter, ggf. Unterauftragnehmer und ggf. für
andere Unternehmen
Kopie Gewerbeerlaubnis
4
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 4 von 7
ZV, 28.06.2018
Führungszeugnis Geschäftsführung bzw. Auszug Bundeszentralregister
(nicht älter als 3 Monate)
Bestätigung Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (Nachweis durch Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinnund
Verlustrechnungen)
3.3 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers ggf. nach Zuschlag vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Nachweis Berufshaftpflicht entsprechen der in der LB (Punkt 22) genannten
Höhe
Verpflichtungserklärung Datenschutz
Verschwiegenheitsverpflichtung
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 wird der AG für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem. 150 a GewO beim Bundesamt für
Justiz anfordern, (falls zutreffend).
Hinweis: Registereintragungen (z. B. Berufs- oder Handelsregister) kann der Auftraggeber
im Onlineverfahren überprüfen.
4 Losweise Vergabe:
nein
ja, Angebote sind möglich für
nur ein Los
für ein oder mehrere Lose
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung
zur Interessensbestätigung
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung.
5
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 5 von 7
ZV, 28.06.2018
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,
falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl
an Losen:
5 Hauptangebote
Nur ein Hauptangebot ist erlaubt
Höchstens 3 drei Hauptangebote sind erlaubt
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen
Formblatt L 212 gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen
(siehe Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die
Nachlässe mit Bedingungen beinhalten,
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannt Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Angebotswertung:
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen
werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von Nachlässen (ohne Skonto).
Maßgebend für die Angebotswertung ist der
Nettopreis (d. h. ohne Umsatzsteuer)
Bruttopreis (d. h. mit Umsatzsteuer)
Mehrere Wertungskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien. Der Zuschlag wird
erteilt auf das Angebot, das sich nach der als wirtschaftlichstes Angebot darstellt
(vgl. Formblatt Wertung).
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter
(= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerk-
6
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 6 von 7
ZV, 28.06.2018
stätten) angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur
derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft
haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie
das eines sonstigen Bieters, wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder
anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den
Nachweis der Eigenschaft als
1. Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für
Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX),
2. Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der 5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes,
3. Inklusionsbetrieb durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen
des 215 SGB IX dargelegt wird.
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten
Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn
eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung
vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer
dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische
Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
8 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform nach 126b BGB
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
9 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person,
die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten
Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
7
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2110
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebot)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2110 - Seite 7 von 7
ZV, 28.06.2018
10 Sonstiges:
Hinweise zu Vordruck L 124:
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Angaben beantwortet
werden und
mindestens drei vergleichbare Referenzen angegeben werden (mit Ansprechpartner
und Telefonnummer) und die eingeholten Auskünfte / vorgelegten Referenzbescheinigungen
keine Zweifel an der Eignung begründen,
keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug
mit dem Auftraggeber vorliegen.
Sofern auf Normen, Spezifikationen, Qualifikationen, Gütezeichen oder Zertifizierungen
jedweder Art Bezug genommen wird, verstehen sich diese in der Weise, dass vom Bieter
"Gleichwertiges" angeboten werden kann, wobei die Gleichwertigkeit vom Bieter mit
Abgabe des Angebots nachgewiesen werden muss,
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch
die Vergabestelle von Bietern schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
Hinweise zu 12 Abs. 4 UVgO (Nur bei Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
Wir behalten uns i. S. v. 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor, den Zuschlag auch
ohne vorherige Verhandlung über den Inhalt der Angebote zu erteilen (Zuschlagskriterien siehe
Nr. 7 Angebotswertung).
8
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 212
UVgO Bewerbungsbedingungen
VHL Bayern Stand April 2016
L 212 - Seite 1 von 3
ZV
26.06.2018
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung UVgO)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe
in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Zentralen Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf
der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot
wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Zentralen Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses
ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Zentralen Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden,
sind zu dem von der Zentralen Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Andernfalls ist das Angebot auszuschließen.
9
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 212
UVgO Bewerbungsbedingungen
VHL Bayern Stand April 2016
L 212 - Seite 2 von 3
ZV
26.06.2018
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote,
bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung
ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden
Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt
werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall
der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
4.1 Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem
von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unterauftragsnehmerleistungen.
4.2 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, ist für Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5 Nebenangebote
5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt
werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und
quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit
ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung
der Leistung erforderlich sind.
10
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 212
UVgO Bewerbungsbedingungen
VHL Bayern Stand April 2016
L 212 - Seite 3 von 3
ZV
26.06.2018
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen
geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und
Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen
gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen,
muss er in seinem Angebot die durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen
angeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.
8 Angebotsfrist
Die Angebotsfrist läuft mit dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannten
Termin ab.
11
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 1 von 6
ZV, 26.06.2018
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude
Bayerisches Transitzentrum in 94469 Deggendorf, Stadtfeldstraße 11
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen:
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung
bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung
abgegolten.
2 Änderungen der Leistung ( 2 Nr. 3)
2.1. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der
Leistung und möglichst der Höhe nach in Textform anzeigen.
2.2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr oder Minderkosten nachzuweisen.
12
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 2 von 6
ZV, 26.06.2018
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber
als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind.
3.2 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung
der Leistung und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere
Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers.
4 Ausführung der Leistungen ( 4)
4.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne
besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.3 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in
diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von
Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk-
und Fernsehaufnahmen.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder
gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien
des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung
auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines
Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit den
für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der
Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-
Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
13
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 3 von 6
ZV, 26.06.2018
6 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) ( 4 Nr. 4)
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig,
leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen
sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis
zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen
sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in
Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden,
ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
7.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.
314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten,
die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere
Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht
stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten
strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB
(Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung),
334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäftsund
Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
7.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird
nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
7.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8. ist der Auftragnehmer
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
7.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates
Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der
14
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 4 von 6
ZV, 26.06.2018
Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November
20041 handelt.
7.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
8 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache
abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen,
sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt
sein.
9 Güteprüfung ( 12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem
Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
10 Abnahme ( 13)
10.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
10.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahmen.
11 Mängelansprüche ( 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
12 Rechnungen ( 15 und 17)
12.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen;
der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz
einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnung zum
Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
15
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 5 von 6
ZV, 26.06.2018
12.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen
(Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen
anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der
zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des
Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer
zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu
nummerieren.
13 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten
Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
14 Zahlungen ( 17)
14.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
14.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft
oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2150 - Seite 6 von 6
ZV, 26.06.2018
15. Überzahlungen ( 17)
15.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich
der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
15.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247
BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht
berufen.
16 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen
den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
17
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 1 von 16
28.06.2018
Leistungsbeschreibung
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude
Bayerisches Transitzentrum in 94469 Deggendorf, Stadtfeldstraße 11
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Inhalt
1 Allgemeines
.................................................................................................................... 2
2 Leistungsumfang Reinigungsleistung ............................................................................. 2
3 Leistungsumfang Sonderleistung/ Sonderreinigung ........................................................ 3
4 Leistungszeitraum .......................................................................................................... 3
5 Qualitätsanforderungen .................................................................................................. 3
6 Ansprechpartner .............................................................................................................
4
7 Aufmaß
........................................................................................................................... 4
8 Änderungsrecht
.............................................................................................................. 4
9 Reinigungspersonal ........................................................................................................ 5
a) Allgemeine Anforderungen ............................................................................................. 5
b) Einsatzbedingungen ....................................................................................................... 6
c) Ablehnungsrecht ............................................................................................................
6
d) Zugangsberechtigung ..................................................................................................... 6
10 Einweisung und Schulung .............................................................................................. 7
11 Datenschutz
................................................................................................................... 7
12 Geheimhaltungsverpflichtung ......................................................................................... 7
13 Gesundheitscheck des Reinigungspersonals ................................................................. 8
14 Arbeitssicherheit und Umweltschutz ............................................................................... 9
15 Unfallverhütung
.............................................................................................................. 9
17 Abnahme
.......................................................................................................................10
18 Preise und Vergütung ....................................................................................................10
19 Vergütungsanpassung ...................................................................................................11
20 Abrechnung und Zahlung ..............................................................................................12
21 Haftung
..........................................................................................................................12
22 Versicherung
.................................................................................................................13
23 Nachweispflichten des AN .............................................................................................13
24 Ordentliche und außerordentliche Kündigung ................................................................14
25 Unterauftragnehmer ......................................................................................................15
26 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung .......................................................................15
27 Schriftform
.....................................................................................................................16
18
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 2 von 16
28.06.2018
1 Allgemeines
Für die Glasreinigung des Verwaltungsgebäudes des Bayerischen Transitzentrums (BTZ;
ehemals Aufnahmeeinrichtung AE) in 94469 Deggendorf, Stadtfeldstraße 11 wird ein Dienstleister
gesucht, der mit qualifizierten Mitarbeitern die Glasreinigung wie in dieser Leistungsbeschreibung
und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben fachmännisch und zuverlässig
durchführt.
Es ist aktuell davon auszugehen, dass das BTZ Deggendorf demnächst in eine Aufnahme-,
Entscheidungs- und Rückführungseinrichtung (kurz: AnKEr-Einrichtung) umgewandelt wird.
Im Folgenden werden der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Niederbayern
als Auftraggeber (AG) und der Dienstleister als Auftragnehmer (AN) bezeichnet.
Bestandteil dieses Vertrages sind das Leistungsverzeichnis samt seinen Anlagen sowie Teil
B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a) und die Zusätzlichen Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (Formblatt L 2150).
Der AN hat sämtliche geforderten Zertifizierungen bzw. Qualifikationen während des gesamten
Leistungszeitraums aufrecht zu erhalten.
Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen,
- insbesondere alle mit der Durchführung der Dienstleistung zusammenhängenden Vorschriften
wie der Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz
und des Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung und Hygieneverordnung
- insbesondere alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes,
des gesetzlichen Mindestlohns und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
sowie rechtliche Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und arbeitsschutzrechtlichen
Regelungen
- insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung (soweit nicht in diesem Vertrag
etwas Abweichendes geregelt ist)
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
zu entrichten.
2 Leistungsumfang Reinigungsleistung
Die Reinigungsleistung umfasst die Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen
sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung, sofern diese im Zuge der
Reinigung von Glas-, Rahmen- und Fassadenflächen verunreinigt werden, ohne Schadensverursachung
für die Gesundheit und die Umwelt.
Die Reinigungsmethoden und eingesetzten Maschinen bzw. Geräte sind vom AN so zu wählen,
dass insbesondere der optimale Reinigungserfolg gemäß Leistungsverzeichnis Teil III
Definition der Leistungsarten gewährleistet ist und keine Reinigungsrückstände (Schlieren,
19
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 3 von 16
28.06.2018
Streifen) zurückbleiben.
Der AG überträgt dem AN die Glasreinigung für das Verwaltungsgebäude:
Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf
Im Rahmen der Glasreinigung hat der AN alle Leistungen gemäß den Leistungsverzeichnissen
I - III zu erbringen.
3 Leistungsumfang Sonderleistung/ Sonderreinigung
Sonderleistungen/ Sonderreinigungen erfolgen nur auf besondere Anordnung des AG (siehe
Leistungsverzeichnis Teil I) und umfassen höchstens insgesamt 10 Stunden. Diese werden
nach Einzelvereinbarung zwischen AG und AN erbracht und zu den vereinbarten Festpreisen
bzw. Stundensätzen vergütet.
Hinsichtlich Steigerungen des Auftragswerts gilt die Grenze nach Ziffer 8 Abs. 2.
Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
4 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum läuft vom 01.09.2018 bis zum 31.12.2019.
Der Vertrag verlängert sich drei Mal, jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit Frist von 6 Monaten
zum 31.Dezember eines Jahres mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum 31.12.2022.
5 Qualitätsanforderungen
Der AN muss im Besitz der Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 sein und hat dem AG vor
Leistungsbeginn eine Kopie davon unaufgefordert sowie während der Leistungsphase auf
Anforderung vorzulegen. Zertifikate nach der ISO 9001:2008 behalten bis zum Ende der
Übergangsfrist ihre Gültigkeit.
Des Weiteren muss der AN folgende Qualitätsanforderungen erfüllen:
Das Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen und seitdem Dienstleistungen
der geforderten Art betreiben.
Die Durchführung der Arbeiten hat nach den geltenden fachlichen Grundsätzen des Gebäudereinigungshandwerks
zu erfolgen.
Es gelten alle Normen und Regelungen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit sowie
sämtliche einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen für das Reinigungshandwerk in
der jeweils geltenden Fassung.
20
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 4 von 16
28.06.2018
6 Ansprechpartner
AG und AN benennen unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform jeweils einen verantwortlichen
Ansprechpartner sowie mindestens einen Vertreter, denen das Direktionsrecht
obliegt.
Die Ansprechpartner haben sich vor Beginn der Reinigungsarbeiten und während der gesamten
Vertragslaufzeit in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen
und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Der Wechsel von entscheidungsbefugten Ansprechpartnern ist dem Vertragspartner unverzüglich
in Textform mitzuteilen.
7 Aufmaß
Dem Leistungsverzeichnis liegt ein vom AG gefertigtes Aufmaß/Flächenverzeichnis über die
Reinigungs- bzw. Glasflächen zugrunde.
Dem AN steht es frei, das Aufmaß nachzuprüfen.
Einwände gegen das Aufmaß sind bis spätestens vier Wochen nach Vertragsbeginn dem AG
in Textform (E-Mail oder Fax genügt) mitzuteilen. Erfolgen aufgrund dieser Einwände Korrekturen
des Aufmaßes von mehr als 2 % der Gesamtfläche, sind die Preise ab Beginn der
nächsten Reinigungsleistung entsprechend anzupassen.
Hinsichtlich Steigerungen des Auftragswerts gilt die Grenze nach Ziffer 8 Abs. 2.
8 Änderungsrecht
Der AG hat unter Berücksichtigung von Satz 2 während der gesamten Vertragslaufzeit das
Recht, die zu reinigenden Flächen vorübergehend oder dauerhaft zu ändern und entsprechend
den betrieblichen Anforderungen anzupassen.
Eine Steigerung des Leistungsumfangs auf Basis dieses Vertrages ist dabei nur zulässig,
solange sich während der Laufzeit des Vertrages insgesamt höchstens eine Steigerung von
20% ergibt. Dabei sind alle Steigerungen auch solche nach Ziffer 3, Ziffer 7 und Ziffer 19
einzubeziehen.
Dies gilt insbesondere bei Verlegung oder Stilllegung von Räumlichkeiten, z.B. infolge Umbaumaßnahmen,
Umzügen, Anmietung von Ersatzräumen oder vergleichbaren Maßnahmen.
Der AG teilt dem AN die Änderungen im Leistungsumfang schriftlich (E-Mail oder Fax genügt)
mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche mit.
Auch dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungshäufigkeit sind dem AN
schriftlich (E-Mail oder Fax genügt) mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche mitzuteilen.
Dies gilt auch für Umstände, die ein Erbringen der geforderten Leistung unmöglich machen
oder stark behindern.
21
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 5 von 16
28.06.2018
Änderungen bei der Reinigungsfläche und/oder der Reinigungshäufigkeit haben die Erhöhung
oder Verminderung des Leistungsumfangs und dementsprechend der Vergütung zur
Folge. Die Vergütung ist ab Eintritt der Änderungen entsprechend den angebotenen Preisen
anzupassen. Es besteht kein Anspruch auf Änderung der angebotenen Preise infolge der
Änderung des Leistungsumfangs.
9 Reinigungspersonal
a) Allgemeine Anforderungen
Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte einschließlich Aufsichtspersonen. Hierbei sind
Personalwechsel nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der AN verpflichtet sich, dass die Reinigung durch Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden nicht
beeinträchtigt wird.
Im Bedarfsfall hat er Vertretungskräfte zu stellen, ohne dafür dem AG Mehrkosten berechnen
zu können.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen.
Auf Verlangen des AG hat der AN den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis
für jede eingesetzte Reinigungskraft zu erbringen.
Der AN bietet den Arbeitnehmern diejenigen Mindestarbeitsbedingungen und bezahlt mindestens
das Mindestentgelt, das nach dem Mindestlohngesetz, oder einem für die betreffende
Leistung für ihn geltenden bzw. dem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geschuldet
ist.
Der AN garantiert, nur zuverlässiges Personal einzusetzen, u.a. mit einwandfreiem polizeilichem
Führungszeugnis und vorheriger Sicherheitsüberprüfung.
Der AG erhält vor dem ersten Einsatz, zusammen mit der Namensliste (s.u.), entsprechende
Kopien sowie jährlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des eingesetzten Personals.
Bei Personalwechsel gilt dies entsprechend.
Der AN hat dem AG vor Auftragsbeginn eine Namensliste inkl. Lichtbilder des gesamten eingesetzten
Personals zu übergeben und laufend zu aktualisieren (Personaleinsatzliste).
Der AN setzt überdies ausschließlich geeignete, fachkundige und mit den eingesetzten Maschinen,
Geräten u.ä. Hilfsmitteln sowie Reinigungs-, Pflege- und anderen Arbeitsmitteln
sowie den geltenden Vorschriften (z.B. Hygiene-, Arbeitssicherheit-, Unfallverhütungsvorschriften
etc.) vertraute Arbeitskräfte ein und stellt sicher, dass das eingesetzte Reinigungspersonal
durch geeignete fachkundige Personen eingewiesen sowie regelmäßig beaufsichtigt
wird.
Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen
Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des AN handelt und diese
im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind.
Nachweise hierüber sind unaufgefordert vor Beginn der Arbeitsaufnahme bezüglich der zum
Einsatz kommenden Arbeitskräfte gegenüber dem AG vorzulegen. Bei einem Arbeitskräfte-
22
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 6 von 16
28.06.2018
wechsel sind die entsprechenden Nachweise unaufgefordert und unverzüglich dem AG vorzulegen.
Der AN garantiert ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, sowohl bei den Aufsichtspersonen
als auch bei den eingesetzten Reinigungskräften.
Eine Verständigung zwischen dem AG und dem eingesetzten Personal des AN sowie dem
eingesetzten Personal des AN untereinander muss in deutscher Sprache möglich sein.
Der AN stellt zu Kontrollzwecken die Erfassung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit sicher
und stellt die erfassten Daten dem AG auf Verlangen jederzeit unverzüglich zur Verfügung.
Der Nachweis ist der Rechnung beizulegen. Die Rechnung wird ohne diesen Nachweis nicht
fällig.
Der AG behält sich die Möglichkeit vor, die Anwesenheitszeiten des Reinigungspersonals
durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Personen zu kontrollieren.
Zusätzlich werden die Reinigungszeiten in ein Schlüsselbuch eingetragen, welches an geeigneter
Stelle beim Wach- und Sicherheitsdienst ausliegt.
b) Einsatzbedingungen
Die Mitarbeiter des AN haben ihren Dienst pünktlich und ausgeruht anzutreten und dürfen
nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Drogen
stehen. Innerhalb des Gebäudes gilt ein striktes Rauchverbot.
c) Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, bestimmte Personen abzulehnen, wenn diese aus seiner Sicht ungeeignet,
insbesondere unzuverlässig sind. Der AG hat dem AN die Ablehnungsgründe auf
Anforderung unverzüglich schriftlich (E-Mail oder Fax genügt) mitzuteilen.
Abgelehnte Mitarbeiter dürfen in den Räumlichkeiten des AG nicht eingesetzt werden. Der
AN hat in solchen Fällen unverzüglich geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu stellen.
Kommt der AN dem begründeten Verlangen des AG nicht nach, so steht dem AG das Recht
zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu.
d) Zugangsberechtigung
Der AN darf nur solchen Personen Zutritt zum Gebäude gestatten, die mit der Reinigung
oder der Beaufsichtigung der Reinigungskräfte beauftragt sind.
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut
hat oder Sachen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Reinigungsarbeiten
stehen, dürfen weder in das Gebäude noch auf das Gelände mitgenommen bzw. aufbewahrt
werden. Dies gilt insbesondere auch für Ehegatten, Kinder und Tiere des eingesetzten Reinigungspersonals.
23
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 7 von 16
28.06.2018
10 Einweisung und Schulung
Der AN hat das Reinigungspersonal vor Auftragsbeginn umfassend über die am Einsatzort
geltenden Bestimmungen der Brandschutzordnung, der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes,
der Arbeitszeiten, der Hausordnung etc. einzuweisen.
Spätestens eine Woche vor Auftragsbeginn erfolgt eine Objekteinweisung des Aufsichtspersonals
(Vorarbeiter) des AN vor Ort. Die Objekteinweisung ist vom AN zu dokumentieren und
das zum Einsatz kommende Personal ist vor Aufnahme der Reinigungstätigkeit entsprechend
objektspezifisch einzuweisen.
Anfallende Kosten für eine Grundeinweisung vor Ort hat der AN zu tragen.
Der AN hat die Einweisung der jeweiligen Reinigungskräfte zwingend vor Aufnahme des
Dienstes mit Unterschrift der Beschäftigten nachzuweisen. Ein Einsatz des Personals ohne
Einweisung ist nicht zulässig.
Der AN verpflichtet sich, sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den
Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu schulen und weiterzubilden und etwaig erforderliche
Sicherheitsdatenblätter bei der Reinigungsmittelausgabe auszuhändigen.
Für neue Mitarbeiter hat eine Schulung zeitnah vor dem konkreten Einsatz vor Ort zu erfolgen.
Bei Produktwechseln hat eine entsprechende Nachschulung stattzufinden.
Die eingesetzten Reinigungskräfte müssen stets dem aktuellen Anforderungsniveau entsprechen.
Der AN hat diese Schulung zu dokumentieren (Mindestinhalt: Auflistung der Schulungsinhalte,
Schulungsdauer, exakte Bezeichnung der geschulten Produkte, Unterschriften der teilnehmenden
Mitarbeiter) und dem AG auf Verlangen vorzulegen.
Anfallende Kosten für die Einweisung und Schulung sind vom AN zu tragen.
11 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach den geltenden
Datenschutzgesetzen und der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen
an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift
haftet der AN und stellt den AG insoweit von Haftungen frei.
Der AN hat dem AG auf Anforderung die schriftlichen Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz,
siehe Anlagen zum LV, vorzulegen.
12 Geheimhaltungsverpflichtung
Der AN hat das von ihm eingesetzte Personal bezüglich aller im Zusammenhang mit der
Reinigungsleistung bekannt werdenden Vorgänge vor der ersten Arbeitsaufnahme schriftlich
zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
24
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 8 von 16
28.06.2018
Der AN hat dem AG auf Anforderung die schriftlichen Verpflichtungserklärungen, siehe Anlagen
zum LV, vorzulegen. Die Vorlagepflicht besteht ungeachtet des zwischen AN und Reinigungspersonals
geschlossenen Anstellungsvertrags bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung
dieses Vertrags fort.
Die Verschwiegenheitspflicht beinhaltet u.a. auch, dass es dem Reinigungspersonal untersagt
ist, Einblick in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen des AG zu nehmen, davon
Abschriften, Fotokopien (auch Handyscan und/oder digitale Aufnahmen) und dergleichen zu
fertigen, ohne ausdrückliche Erlaubnis des AG Schreibtische, Schränke oder andere Einrichtungsgegenstände
zu öffnen oder behördliche Einrichtungen jeglicher Art (z.B. Telefone,
EDV usw.) zu benutzen.
Über alle Vorgänge, die dem Reinigungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen
des AG bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt
auch nach Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge bestehen.
Einen dem AN bekannt werdenden Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht hat der AN
dem AG unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat Personen, die gegen die
Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben, unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete
andere Personen zu ersetzen. Bei einem dem AG bekannt werdenden Verstoß gegen die
Verschwiegenheitspflicht darf der AN auf Verlangen des AG die betreffenden Personen im
Dienst beim AG nicht mehr einsetzen und hat diese durch geeignete andere Personen zu
ersetzen.
Auch der AG ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf ihn bekannt werdende Betriebsgeheimnisse
des AN verpflichtet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens bei Vertragsende die jeweils dem anderen
Vertragspartner gehörenden Schriftstücke oder sonstige Unterlagen zurückzugeben.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
entstehen. Er haftet insoweit für seine Mitarbeiter und sonstige, von ihm
beauftragte Dritte.
13 Gesundheitscheck des Reinigungspersonals
Arbeitskräfte, die an einer Krankheit gem. Infektionsschutzgesetz (z.B. ansteckender Borkenflechte,
Tuberkulose, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) erkrankt
sind, dürfen nicht eingesetzt werden bis nach dem schriftlich nachzuweisenden Urteil des
behandelnden Arztes oder eines Gesundheitsamtes eine Weiterausbreitung der Krankheit
durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung eines Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen.
Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist,
gilt Entsprechendes.
25
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 9 von 16
28.06.2018
Der AG weist ausdrücklich auf die Pflichtvorsorge des AN für seine Mitarbeiter bei Tätigkeiten
mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42) in Einrichtungen zur Betreuungen von Menschen
hin.
14 Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Der AN stellt sicher, dass die zur Reinigung eingesetzten Betriebs-, Reinigungs- und
Pflegemittel sowie Arbeitsstoffe zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen und insbesondere
im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet
sind, fachkundig und entsprechend den herrschenden Regeln des Markts und der Technik
angewendet werden.
Alle zur Reinigung eingesetzten Mittel dürfen insbesondere keine Gefahrstoffe im Sinne der
Gefahrstoffverordnung in der jeweils gültigen Fassung enthalten.
15 Unfallverhütung
Der AN verpflichtet sich, die einschlägigen Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
zu beachten. Er hat sein Personal laufend über diese Arbeitsschutzgesetze,
Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten und alle Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, insbesondere die geeigneten technischen Hilfsmittel zur Verfügung
zu stellen, die zur Vermeidung von personellen und materiellen Schäden bei der
Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlich sind.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass seine Arbeitskräfte, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
die Vorschriften und Anweisungen stets einhalten.
Die nach dem ArbSchG erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen sämtlicher Reinigungstätigkeiten
sind dem AG auf Verlangen unverzüglich vorzulegen.
16 Qualitätskontrolle
Der AN wird für die Ausführung der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen systematische
Qualitätskontrollen durchführen (z.B. Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN
ISO 9000 ff, gütegesicherte Reinigung RAL-GZ 902 oder gleichwertige Systeme) und mit
einem EDV-gestützten Qualitätssicherungssystem überwachen und aufzeichnen. Er hat dies
auf Anforderung des AG nachzuweisen.
Der AN gewährt dem AG auf dessen Verlangen Einsicht in die vollständige Dokumentation
der Qualitätskontrollen sowie in das eingesetzte EDV-gestützte Qualitätssicherungssystem.
Auf seinen Wunsch hin wird der AG unverzüglich in die Durchführung der Qualitätskontrollen
mit einbezogen.
Der AG hat das Recht, weitere Qualitätskontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen
oder durch einen von ihm Beauftragten durchführen zu lassen. Diese Kontrollen erfolgen
anlassbezogen oder anlassunabhängig und in der Regel stichprobenweise.
Der AG hat den AN unverzüglich zu unterrichten, wenn Leistungen mangelhaft oder nicht
fristgerecht erbracht wurden.
26
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 10 von 16
28.06.2018
Der AN verpflichtet sich, angezeigte Mängel innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen, soweit
sich diese Frist wegen der Eigenart der angezeigten Mängel nicht als unzumutbar erweist
(Nacherfüllung). In diesem Fall bestimmt der AG eine angemessene Frist zur Beseitigung
der angezeigten Mängel.
Bleibt die Nacherfüllung erfolglos, ist der AG berechtigt, die Mängel durch einen Dritten auf
Kosten des AN beseitigen zu lassen oder das für die Leistung gezahlte oder zu zahlende
Entgelt entsprechend dem zeitlichen oder räumlichen Anteil der mangelhaften bzw. Schlechtleistung
zu kürzen.
Ein Einbehalt bzw. eine Rechnungskürzung erfolgen nicht, soweit der AN dem AG nachweist,
dass er bzw. seine Erfüllungsgehilfen nach 278 BGB die mangelnde Vertragserfüllung
nicht zu vertreten haben.
17 Abnahme
Werden vom AG Mängel in berechtigter Weise beanstandet, hat der AN ohne gesonderte
Vergütung nachzubessern, bis die Ergebnisse abnahmefähig sind.
Der AN hat nach jeder Reinigung ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, auf welchem der Auftraggeber
die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung bzw. Teilleistung oder Sonderleistung
durch Unterschrift bestätigt. Die unterschriebenen Protokolle sind der Rechnung beizulegen.
Die Protokolle müssen folgende Punkten enthalten:
Reinigungsdatum, an dem die Leistung erbracht wurde
das Objekt und die Räume, in denen die Leistung erbracht wurde
die Art der Leistung
die geleisteten Stunden (von Uhr bis Uhr)
Regiezettel für die Abnahme von Sonderleistungen/Sonderreinigung müssen folgende Angaben
enthalten:
das Objekt und die Räume, in denen die Leistung erbracht wurde,
die Art der Leistung
die Namen der Reinigungsmitarbeiter (Vor- und Zuname)
die geleisteten Stunden (von Uhr bis Uhr)
Sonderleistungen/Sonderreinigungen sind sofort nach Ausführung vom AG durch Unterschrift
auf dem Regiezettel bestätigen zu lassen.
18 Preise und Vergütung
Die Vergütung des AN erfolgt nur nach der tatsächlich erbrachten Leistung auf Basis der
angebotenen Stundenverrechnungssätze. Die Leistung bedarf der Abnahme als Zahlungsvoraussetzung.
Die angebotenen Preise sind Festpreise. Eine Preisanpassung ist nur bei tariflichen Ände-
27
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 11 von 16
28.06.2018
rungen nach Auftragsbeginn (Ziffer 19 Vergütungsanpassung) möglich.
Mit der Zahlung der Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich aller Zuschläge und
Nebenleistungen (z.B. Fahrtkosten, technische Ausrüstung etc.) abgegolten. Auf diese Preise
wird die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Ändert sich der Leistungsumfang (Ziffer 8 Änderungsrecht) wird die Vergütung entsprechend
dem tatsächlichen Umfang erhöht oder reduziert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
19 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch
Gesetz oder anzuwendende Tarifvereinbarung berechtigt, eine entsprechende Anpassung
zu verlangen, jedoch nur für den in der Kalkulation ausgewiesenen Lohnkostenanteil* an der
Vergütung bzw. Stundenverrechnungssatz.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
Lohnkostenanteil* (Prozentwert) x Änderungssatz (Prozentwert)
100
*Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu befüllenden
Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des Tagesverrechnungssatzes (Mappe:
Berechnung Stundenverrechnungssatz an Werktagen.)
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN, bei Preisermäßigungen
dem AG.
Preisänderungen (Erhöhungen bzw. Ermäßigungen) sind dem Vertragspartner mit folgendem
Inhalt schriftlich anzuzeigen:
Vorlage des alten und neuen Tarifvertrags bzw. der Nachweise über die Änderung der
gesetzlichen bzw. tariflichen lohnwirksamen Sozialaufwendungen
Erklärung über die Höhe des Lohnkostenanteils am gesamten Leistungsentgelt bzw.
Stundenverrechnungssatz
Darstellung der Auswirkungen von vorgenannten lohnwirksamen Veränderungen auf
den Anteil der Löhne und lohnabhängiger Kosten an der vereinbarten Vergütung durch
Vorlage einer spezifizierten Berechnung und ggf. erforderlicher sonstiger Berechnungsunterlagen
Die Preisänderungen werden im Folgemonat nach schriftlicher Anzeige der Änderung wirksam
und gelten nur für Leistungen, die ab dem Tag der Wirksamkeit der Preisänderung erbracht
wurden.
Die Preisänderung kann erstmalig für den Monat geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/
gesetzlichen Änderungen in Kraft treten. Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Geltendmachung ist der Zugang beim jeweiligen
Vertragspartner.
Mit den Anpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und Minderaufwendungen
abgegolten.
28
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 12 von 16
28.06.2018
Der Eingang der Änderungsanzeige ist dem AN auf Verlangen unter Angabe des Eingangsdatums
schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels
entscheidend.
Hinsichtlich Steigerungen des Auftragswerts gilt die Grenze nach Ziffer 8 Abs. 2.
Auf Verlangen hat der AN dem AG nachzuweisen, dass das eingesetzte Reinigungspersonal
tatsächlich entsprechend der geltend gemachten Vergütungsanpassung tariflich entlohnt
wird.
20 Abrechnung und Zahlung
Der AN hat nachträglich eine Rechnung über die ausgeführten und als ordnungsgemäß abgenommenen
Reinigungsleistungen zu stellen.
Die Rechnung ist dem AG bis zum 10. des folgenden Monats in zweifacher Ausfertigung
zuzusenden.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Rechnung ausschließlich bargeldlos auf ein in der
Rechnung angegebenes Konto. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
Rechnungsempfänger ist die Regierung von Niederbayern
Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Stadtfeldstr. 11
94469 Deggendorf
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungseingang. Die Zahlungsfrist beginnt erst
dann zu laufen, wenn die Leistung erfüllt wurde und der AN dem AG eine ordnungsgemäße
und prüfbare Rechnung nebst im Folgenden genannter Anlagen übergeben hat.
Die Rechnung hat die Bestell- bzw. Abrufnummer, den Leistungszeitraum, die Leistungsart
sowie das Objekt mit Adresse zu enthalten. Der Rechnung sind die jeweiligen Anwesenheitsnachweise
des Personals (Ziffer 9), das Abnahmeprotokoll (Ziffer 17) sowie die entsprechende
Dokumentation zur laufenden Qualitätssicherung (Ziffer 16) beizufügen.
Für abgerufene Sonderleistungen/Sonderreinigung erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls
nachträglich zu den oben angeführten Bedingungen.
Die jeweiligen Einzelbeauftragungen/Regiezettel sowie die Abnahmeprotokolle sind dieser
Rechnung beizufügen. Abrechenbar sind nur Sonderreinigungsarbeiten aufgrund und unter
Beifügung der entsprechenden Einzelbeauftragung sowie Regiezettel. Verrechnungsgrundlage
sind die in den Preisblättern aufgeführten Regiestundensätze.
21 Haftung
Der AN haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder
seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung oder im Zusammenhang mit
den vertraglichen Aufgaben schuldhaft verursacht werden.
29
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 13 von 16
28.06.2018
Soweit Dritte Schäden im Sinne des Satz 1 erleiden und den AG in Anspruch nehmen, ist
der AN verpflichtet, den AG unverzüglich freizustellen.
Bei Schäden infolge Verlust oder Missbrauch der übergebenen Schlüssel bzw. Transponder,
haftet der AN auf Schadensausgleich in entstandener Höhe bzw. in Höhe des Wiederbeschaffungswerts
der Schließanlage. Die Berufung des AN auf eine Reduzierung der Schadenssumme
in Höhe des Zeitwerts der Schließanlage ist unzulässig.
Durch den AN beschädigte Gegenstände und Bauteile werden auf Veranlassung des AG auf
Kosten des AN erneuert. Die Erneuerung veranlasst der AG. Eine Pflicht zur Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung durch den AG ist entbehrlich.
Für Personen- und Sachschäden jeder Art, die dem AN und dessen Personal in Zusammenhang
mit der Leistungserfüllung aus diesem Vertrag entstehen, übernimmt der AG keine Haftung.
Dies gilt auch für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektion usw.), die sich der
AN oder sein Personal oder von ihm eingeschaltete Dritte bei der Ausführung der Arbeiten
zuziehen. Insbesondere übernimmt der AG keine Haftung für Schäden und Verluste aller Art
an vom AN oder von dessen Personal eingebrachten Sachen.
Sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der AN zur Freistellung verpflichtet.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AG oder
seiner Erfüllungsgehilfen.
22 Versicherung
Der AN ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen oder vorzuhalten
und während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis:
2.500.000,- für Personenschäden
1.500.000,- für Sachschäden
1.500.000,- für Vermögensschäden inkl. aus Datenschutzrecht-
1.500.000,- für Umwelthaftschäden inkl. Umwelthaftpflichtregress
500.000,- für Bearbeitungsschäden
250.000,- für Schlüsselverlustschäden
Der Abschluss der Versicherung ist dem AG innerhalb von 7 Kalendertagen unaufgefordert
nach Zuschlagserteilung und während der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch den AG
nachzuweisen.
23 Nachweispflichten des AN
Der AN stellt dem AG während der Vertragslaufzeit auf Aufforderung aktuelle Unbedenklichkeits-
Nachweise der zuständigen Berufsgenossenschaft, Krankenversicherungen, Finanzamt
sowie der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung.
Während der Vertragslaufzeit hat der AN dem AG jede Änderung einer Zugehörigkeit zur
Berufsgenossenschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen.
30
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 14 von 16
28.06.2018
Der AN ist damit einverstanden, dass der AG anlassbezogen oder anlassunabhängig Stichproben
durchführt und/oder die Reinigungskräfte befragt zu:
Gewährung der tarifvertraglichen vorgegebenen wesentlichen Arbeitsbedingungen
einschließlich der Zahlung der festgelegten Vergütung
Einhaltung der Vorschriften des AentG sowie MiLoG
gültigen Arbeitspapieren
Zeit-/Arbeitsnachweisen des Personals
Verpflichtung auf Einhaltung des Datengeheimnisses
Fachkunde des Personals
Einarbeitung des Personals
Qualitätskontrollen
24 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Der AG ist berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen,
bei Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter oder Mieter oder Dritte (z. B. im Falle
einer Veräußerung des Gebäudes) oder
wenn das Gebäude vom AG vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr genutzt wird
(z.B. Schließung des Bayerischen Transitzentrums Deggendorf); sollten nur Teile des
Gebäudes nicht mehr genutzt werden, kann und auf Verlangen des AN muss die
Kündigung auf diese Teile beschränkt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines jeden Kalendermonats.
Für die Berechnung der Kündigungsfrist genügt der Zugang der Kündigungserklärung bis
zum 3. Werktag eines Kalendermonats.
Des Weiteren ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen,
insbesondere
wenn der AN die übernommenen Leistungen nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt
beginnt oder sonst verspätet oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Art
und Weise erbringt und trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung nicht Abhilfe
schafft.
bei Unzuverlässigkeit des AN oder seiner Mitarbeiter.
wenn der AN in Vermögensverfall gerät, zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beantragt bzw. die Eröffnung eines solchen unmittelbar bevorsteht.
wenn der AN bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden
Erklärungen gemacht hat.
wenn der AN entgegen Ziffer 22 den Abschluss des Haftpflichtversicherungsvertrags
dem AG trotz Mahnung nicht schriftlich nachweist.
schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt werden (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierten Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); dem AG ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten.
wenn für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist
sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder personellen Zusammensetzung
31
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 15 von 16
28.06.2018
der juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter)
ergeben. Sind auf Seiten des AN mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so
genügt es, dass der Kündigungsgrund bei einer Person eintritt.
Der AN ist dem AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem AG durch eine außerordentliche
fristlose Kündigung entsteht. Dies gilt nicht, soweit der AN die Gründe für die außerordentliche
Kündigung nicht zu vertreten hat.
Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (E-Mail oder Fax genügt nicht).
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Kündigung oder aus anderem Grund, endet die
Vergütungspflicht aus dem Reinigungsvertrag mit der letzten erfolgten und abgenommenen
Reinigungsleistung. Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadensersatz oder sonstige
Sekundäransprüche bleiben unberührt.
25 Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den
AN bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Eine Beauftragung in diesem Sinne erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Der AN
steht für die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Unterauftragnehmer
ein, soweit dieser nicht auf schriftliche Weisung des AG eingeschaltet wurde.
Der AN hat Unteraufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter nach wettbewerblichen
Gesichtspunkten zu vergeben. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde
gemäß dem Vergabeverfahren gelten für sämtliche vom AN eingesetzten Unterauftragnehmer
entsprechend.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leitungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun
würde.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmen übertragen sind, weitervergeben werden, so bedarf
auch dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Die oben genannten Ausführungen
gelten entsprechend.
26 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB sind insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen
Bietern über
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
32
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude, Bayerisches Transitzentrum Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsbeschreibung
LB, Seite 16 von 16
28.06.2018
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind.
Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm
beauftragt oder für ihn tätig sind.
Die übrigen Rechte des AG bleiben unberührt.
27 Schriftform
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung.
Es gilt nicht für nachträgliche Skontovereinbarungen.
33
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 1 von 8
ZV, 28.06.2018
Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung Verwaltungsgebäude
Bayerisches Transitzentrum in 94469 Deggendorf, Stadtfeldstraße 11
Geschäftszeichen: 0270.13-14-17
Inhaltsverzeichnis
1 Objektbeschreibung ......................................................................................................... 2
a) Lage des Gebäudes und Umgebungsbedingungen ......................................................... 2
b) Art der auszuschreibenden Leistung (LV Teil III Definition der Leistungsarten)............. 3
d) Vom Auftragnehmer vorzuhaltende besondere Einrichtungen ......................................... 4
2 Hinweise zu Reinigungsdurchführung und über die Reinigungszeiten für das Objekt ...... 4
a) Reinigungsintervalle und Reinigungszeiten ..................................................................... 4
b) Zugangsregelungen und deren Kosten ............................................................................ 5
c) Angaben über Verbrauchsmaterial, Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte und Maschinen5
d) Besondere Anforderungen an die Leistung ...................................................................... 6
e) Ausstattung des Personals .............................................................................................. 7
f) Objektbetreuung und Erreichbarkeit ................................................................................ 7
3 Sonderreinigung/Regiearbeiten ....................................................................................... 8
34
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 2 von 8
ZV, 28.06.2018
1 Objektbeschreibung
a) Lage des Gebäudes und Umgebungsbedingungen
Anschrift:
Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (BTZ)
Stadtfeldstr. 11, 94469 Deggendorf
Dienst- und Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Besucherverkehr: siehe Dienst- und Geschäftszeiten
Reinigungszeiten: zweimal jährlich, Montag bis Donnerstag (näheres Ziffer
2 a)
Zutrittsregelungen: Zugangskontrolle bei Eintritt in das Gebäude. Der Zugang
erfolgt in Abstimmung mit dem Wach- und Sicherheitsdienst
(An- und Abmeldung erforderlich).
Zufahrtsbedingungen:
Erreichbarkeit ist sowohl mit PKW/LKW als auch mittels
Bahn (Hauptbahnhof Deggendorf ca. 3 Gehminuten
entfernt siehe Lageplan) gegeben.
Parkplätze: Parkplätze können vom AG nicht zur Verfügung gestellt
werden.
Standplätze von Containern für
Müllentsorgung:
Im Innenhof des Gebäudes vorhanden.
Nutzungsart des Gebäudes: Verwaltungsgebäude
In dem Verwaltungsgebäude sind die Verwaltung des
Bayerisches Transitzentrum (BTZ), die Zentrale Ausländerbehörde
(ZAB), die Regierungsaufnahmestelle
(RAST), die Ärztliche Untersuchungsstelle, Teile des
Sozialamtes und Jugendamtes des Landkreises Deggendorf,
die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts,
Teile des Gesundheitsamtes und der Polizei untergebracht.
35
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 3 von 8
ZV, 28.06.2018
Lageplan:
b) Art der auszuschreibenden Leistung (LV Teil III Definition der Leistungsarten)
Glasflächenreinigung (zweiseitig mit Stock/Rahmen/Falze/Fugen)
Sonderreinigung gem. Ziffer 3
c) Angaben zu Versorgungs- und Entsorgungsmaßnahmen, Angaben über den Bezug
von Wasser bzw. elektrischer Energie
Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die erforderliche elektrische Energie
werden vom AG ohne gesonderte Berechnung (unentgeltlich) zur Verfügung gestellt. Auf
einen sparsamen Verbrauch ist zu achten.
Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entnahmestellen zu
entnehmen und das Schmutzwasser in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen.
Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich.
36
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 4 von 8
ZV, 28.06.2018
Wasserhähne sind zuzudrehen; benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen
Verschluss zu prüfen.
Anfallende Abfälle (Restmüll/Papier/Glas etc.) sind gemäß Trennungssystem des AG in den
dafür aufgestellten Containern zu entsorgen.
Der Transport der Abfälle zu den Containern ist Bestandteil des Vertrags. Für die Gestellung
von Transportbehältern oder Säcken ist der AN zuständig.
Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Abfallmaterialien die örtlichen Abfallbestimmungen
beachtet und einhält.
Detailinformationen zur Abfallwirtschaft sowie zu Standorten und Lage der Container erfolgt
bei der Ersteinweisung.
Der AN stellt sicher, dass nur der Raum bei Bedarf beleuchtet wird, in dem die Reinigungsarbeiten
stattfinden und nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sämtliche Beleuchtungskörper
ausgeschaltet sind, die nicht benötigt werden.
d) Vom Auftragnehmer vorzuhaltende besondere Einrichtungen
Ggf. Steiger/Hebebühne/Staffelei (o. ä.) oder alternativ wasserführende Teleskopstangen für
osmotische Glasreinigung.
Eine eventuell erforderliche Genehmigung für das Aufstellen eines Steigers/Hebebühne (o.
ä.) auf dem Gehweg und/oder Fahrweg ist vom AN rechtzeitig auf eigene Kosten bei der
zuständigen Behörde zu beantragen.
Absturzsicherungen für die Sonderglasflächen (SdGl) an der Außenfassade sind nicht vorhanden.
Der AN muss hierzu seine persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz verwenden.
2 Hinweise zu Reinigungsdurchführung und über die Reinigungszeiten für das Objekt
a) Reinigungsintervalle und Reinigungszeiten
Die Glasreinigung erfolgt zweimal jährlich werktags von Montag bis Donnerstag (entfällt an
Feiertagen), planmäßig im Frühjahr und Herbst - erstmalig im Herbst 2018.
Details werden in Absprache zwischen AG und AN geregelt. Es muss gewährleistet sein,
dass der Dienstbetrieb der Verwaltung weitgehend störungsfrei ablaufen kann.
Der Reinigungstag ist frühzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) in Textform anzukündigen.
Für Sonderarbeiten und in Einzelfällen können in Absprache mit dem AG abweichende Zeiten
vereinbart werden, wenn dies auf Grund der Eigenart der Leistung erforderlich ist.
37
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 5 von 8
ZV, 28.06.2018
b) Zugangsregelungen und deren Kosten
Alle notwendigen Schlüssel werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu den Räumlichkeiten erfolgt in Abstimmung mit dem Wach- und Sicherheitsdienst
des AG.
Das Reinigungspersonal hat sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Wach- und Sicherheitsdienst
zu melden und entsprechend einzutragen; gleiches gilt bei Beendigung der Tätigkeit.
Erforderliche Schlüssel werden vom Wach- und Sicherheitsdienst des AG zu den Reinigungszeiten
gegen Unterschrift nur an Mitarbeiter des AN ausgegeben, die sich durch einen
Firmenausweis mit Lichtbild legitimieren können.
Sämtliche Schlüssel müssen nach Dienstende täglich vor Verlassen des Hauses wieder
beim Wach- und Sicherheitsdienst abgegeben werden. Die Schlüssel dürfen von den Mitarbeitern
nicht mit nach Hause genommen werden.
Etwaige mechanische Schlüssel sind für die Dauer der Reinigungstätigkeit sicher mitzuführen
(Schlüsselring, metallene Schlüsselkette, verbunden mit Kleidung vom AN zu stellen)
und vor Verlust zu schützen.
Verhalten bei Schlüsselverlust:
unverzügliche Meldung bei der Hausverwaltung des AG oder sofern diese nicht kontaktiert
werden kann, beim Wach- und Sicherheitsdienst des AG
Meldung beim Vorarbeiter des AN
kostenpflichtiger Ersatz
Der AN stellt sicher, dass Räume, deren Fenster oder Türen zu Reinigungszwecken geöffnet
wurden, nicht unbeaufsichtigt sind.
Zu beachtende besondere Zugangsregelungen:
Personenkontrolle am Haupteingang; weitere Kontrollen im Gebäude durch den Wachund
Sicherheitsdienst des AG möglich
c) Angaben über Verbrauchsmaterial, Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte und Maschinen
Alle für die Durchführung der Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte u.ä. Hilfsmittel
sowie Reinigungs-, Pflege- und Arbeitsmittel stellt der AN.
Die Behälter der verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel entsorgt der AN außerhalb des
Objekts auf seine Kosten. Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte
die örtlichen Abfallbestimmungen einhält.
Der AG kann für Reinigungsmaterial keinen Waschmaschinen- und Trocknerraum zur Verfügung
stellen, d.h. das Reinigungsmaterial muss außer Haus gewaschen und getrocknet werden.
38
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 6 von 8
ZV, 28.06.2018
Der AG behält sich insbesondere vor unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und der Gesundheitsvorsorge
und/oder des Umweltschutzes die Verwendung bestimmter Reinigungsund
Pflegemittel zu untersagen oder vorzuschreiben.
Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von
ihm verwendeten Mittel zwecks Prüfung durch eine vom AG zu bestimmende Stelle. Der AN
trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht
den Vertragsbestimmungen entsprechen oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften verboten
sind. Schadensersatzansprüche des AG bleiben vorbehalten.
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen bzw. die vom AN eingesetzten Gerüste, Maschinen
(Steiger, Hebebühne etc.), Geräte, Werkzeuge u.ä. Hilfsmittel sowie Reinigungs-,
Pflege- und Arbeitsmittel stellt der AN.
Diese müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Produkt-
bzw. Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen und sich jederzeit
in geprüftem, technisch einwandfreiem Zustand befinden. Die gegebenenfalls erforderlichen
Genehmigungen für das Aufstellen auf dem Gehweg müssen vorliegen.
Der AG behält sich vor, den Einsatz bestimmter Betriebsmittel zu untersagen oder vorzuschreiben.
d) Besondere Anforderungen an die Leistung
Die Reinigungsleistung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere
Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und einrichtung nicht beschädigt
oder verschmutzt werden.
Durch den AN verursachte Verschmutzungen sind rückstandsfrei zu entfernen.
Die Reinigungs- und Pflegeanleitungen der in den Gebäuden vorhandenen Materialien und
Bauelemente sind Vertragsbestandteil.
Der AN stellt sicher, dass Räume, deren Fenster oder Türen zu Reinigungszwecken geöffnet
wurden, nicht unbeaufsichtigt sind. Nach der Reinigung hat das Reinigungspersonal die einzelnen
Räume abzuschließen, soweit nicht im Einzelfall eine Sonderregelung getroffen ist,
und offene Fenster zu schließen. Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt werden.
Mängel und Schäden an Einrichtungsgegenständen sind der Hausverwaltung des AG unverzüglich
mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals
darstellen, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen
durchgeführt werden.
Bei Arbeiten, die die im Gebäude anwesenden Personen gefährden könnten, hat der AN die
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Der AN hat das von ihm eingesetzte Personal zu verpflichten, alle im Reinigungsbereich aufgefundenen
Gegenstände unverzüglich der Hausverwaltung des AG oder, sofern diese nicht
erreichbar sein sollte, dem Wach- und Sicherheitsdienst zu übergeben.
39
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 7 von 8
ZV, 28.06.2018
Nichterbringung von Reinigungsleistungen, auch teilweise, sind der Hausverwaltung des AG
zu melden.
e) Ausstattung des Personals
Die Arbeitskräfte sind vom AN auf seine Kosten mit einer einheitlichen Arbeitskleidung und
mit einem Ausweis auszustatten, der sie als Reinigungskräfte des AN ausweist (insbesondere
zum Nachweis des Zutrittsrechts).
Die Ausweise müssen den Namen der Reinigungskraft, die Firma des AN und die Bezeichnung
des Gebäudes, zu dessen Betreten der Ausweis berechtigt, enthalten. Sie gelten
in Verbindung mit dem Personalausweis und sind auf Verlangen beim Betreten der Gebäude
vorzuzeigen.
Der Ausweis ist sichtbar am Körper zu tragen.
Der AN stellt außerdem ein insgesamt ordentliches Erscheinungsbild sicher
f) Objektbetreuung und Erreichbarkeit
Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch geeignete fachkundige Aufsichtspersonen
einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.
Folgende Aufsichten werden benötigt:
Vorarbeiter
Der AN stellt für die gesamte Reinigungszeit einen verantwortlichen und weisungsberechtigten
Vorarbeiter für die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte.
Es besteht persönliche Anwesenheitspflicht während der gesamten Reinigungszeit.
Der Vorarbeiter hat sich so lange im Gebäude aufzuhalten, bis die letzte Reinigungskraft
dieses verlassen hat.
Die Aufgabenstellung des Vorarbeiters beinhaltet neben der engen Zusammenarbeit
mit dem AG zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und einwandfreien Reinigung
bzw. der Kundenbetreuung auch administrative Aufgaben wie die Einarbeitung neuer
Mitarbeiter vor Ort, Abrechnungen und Dokumentationen.
Die Tätigkeiten des Vorarbeiters erstrecken sich auf die Qualitätssicherung und die
Kommunikation mit den Reinigungskräften.
Der Vorarbeiter darf allgemeine Reinigungstätigkeiten nur durchführen, soweit seine
Tätigkeit als Vorarbeiter dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der AN stellt sicher, dass durch den Vorarbeiter, der die deutsche Sprache einschließlich
einschlägiger Fachbegriffe aus dem Bereich Glasreinigung sicher beherrscht, und
ggf. andere anwesende Reinigungskräfte eine sichere Verständigung zwischen dem
AG und allen eingesetzten Reinigungskräften auch in Detailfragen möglich ist.
40
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Teil I
Seite 8 von 8
ZV, 28.06.2018
Der Vorarbeiter kann nur mit Zustimmung des AG ausgetauscht werden und wird auf
Aufforderung des AG ausgetauscht. Jeder Austausch erfolgt durch eine mindestens
gleich erfahrene und qualifizierte Person nach Vorstellung bei und Zustimmung des
AG zu dieser Person.
Das Gebäudereinigungsunternehmen muss werktäglich (Mo.-Fr.) von 07:30 Uhr bis 15:30
Uhr zu erreichen sein.
3 Sonderreinigung/Regiearbeiten
Sonderreinigungen sind gemäß unten stehender Aufstellung bzw. beiliegendem Preisblatt
Sonderarbeiten durchzuführen.
Eine Sonderreinigung erfolgt nur auf besondere Anordnung des AG, und kann auch nur für
einzelne Räume in Auftrag gegeben werden. Hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen,
die Umfang, Zeiträume und entsprechende Verrechnungssätze beinhaltet.
Der zu erwartende Umfang an Sonderarbeiten wurde aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt.
Der tatsächliche (jährliche) Umfang der Sonderarbeiten während der Vertragslaufzeit
kann daher abweichen. Ein Anspruch auf Abruf der Leistung besteht nicht.
Die Abrechnung erfolgt gemäß angebotenem Stundensatz Sonderarbeiten auf Stundenbasis
nach Durchführung der Arbeiten.
Glasreinigung mit Rahmen, Glasart
Die aufgeführten Arbeiten sind jeweils entsprechend der Definition der Leistungsarten auszuführen.
Anlagen
Verpflichtung zum Datenschutz
Geheimhaltungsverpflichtung
41
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Leistungsverzeichnis Glasreinigung
Gültig für alle Reinigungsgruppen (Glasarten)
Bezeichnung
Tätigkeit
Bereich
ohne Rahmen
mit
Stock/Rahmen
/Falze/Fugen
Glasflächen
Komplette Reinigung: schlieren-,
staub- und wasserfleckenfrei mit
Beseitigung von Taubendreck
Glasreinigung x x
Umgebungsfeld der
Fenster
Wasserflecken und
Verschmutzungen entfernen
(Tische, Boden usw.)
Glasreinigung x x
Inneren Fensterbänke Komplette Reinigung Glasreinigung x x
Komplette Stock/Rahmenflächen
Innen und außen komplett reinigen,
schlieren-, staub- und
wasserfleckenfrei mit Beseitigung
von Taubendreck
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Kompletter Stock/Fensterrahmen
Innen und außen komplett reinigen,
schlieren-, staub- und
wasserfleckenfrei mit Beseitigung
von Taubendreck
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Beschläge,
Fenstergriffe
Komplette Reinigung
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Inneren
Fensterbänke
Komplette Reinigung
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Äußeren
Fensterbänke
Komplette Reinigung mit
Beseitigung von Taubendreck
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Umgebungsfeld der
Fenster
Wasserflecken und
Verschmutzungen entfernen
(Tische, Boden usw.)
Stock/Rahmenreinigung
inkl.
Falze usw.
x
Glasflächen
Komplette Reinigung: schlieren-,
staub- und wasserfleckenfrei mit
Beseitigung von Taubendreck
Glasfassade inkl.
sämtlicher
Hilfsmittel
x x
Rahmenflächen
Komplette Reinigung: schlieren-,
staub- und wasserfleckenfrei mit
Beseitigung von Taubendreck
Glasfassade inkl.
sämtlicher
Hilfsmittel
x
Die Glasreinigung erfolgt jeweils zweimal jährlich - im Frühjahr und im Herbst.
Alle Glas- bzw. Reinigungsflächen sind einseitig ausgemessen und müssen mehrseitig
(zweiseitig) gereinigt werden laut Fenstergruppen! Sämtliche für die Glasreinigung benötigten
Hilfsmittel (Leitern, Gerüste etc.) müssen in die Angebotspreise mit eingerechnet werden.
Anlage 3 / Seite 1
42
Aufmaß
Fenstergruppe Glasart Anzahl
Rahmenumlauf m
pro Fenster
Glasfläche m
pro Fenster
Gesamt
Rahmenumlauf in m
Gesamt
Glasfläche in m
Reinigungs
turnus
Bemerkung
F SdGl 38 3,82 0,54 145,16 20,52 J2 Leiter
G SdGl 14 6,04 1,74 84,56 24,36 J2 Leiter
H
(Glastür Hintereingang) SdGl
1 7,1 2,06 7,01 2,06
J2 Leiter
I
(Glastür Hintereingang Polizei) SdGl
1 6,94 1,68 6,94 1,68
J2 Leiter
J
(Tür Eingang Werkstatt) SdGl
1 8,4 0,44 8,4 0,44
J2 Leiter
A SdGl 3 7,08 1,93 21,24 5,79 J2 Leiter
B SdGl 37 4,7 0,75 173,9 27,75 J2 Leiter
C SdGl 21 7,04 2,4 147,84 50,4 J2 Steiger/Hebebühne
F SdGl 1 3,82 0,54 3,82 3,82 J2 Leiter
Fenstergruppe Glasart Anzahl
Rahmenumlauf m
pro Fenster
Glasfläche m
pro Fenster
Gesamt
Rahmenumlauf in m
Gesamt
Glasfläche in m
Reinigungs
turnus
Bemerkung
A SdGl 3 7,08 1,93 21,24 5,79 J2 Leiter
B SdGl 47 4,7 0,75 220,9 35,25 J2 Leiter
C SdGl 27 7,04 2,4 190,08 64,8 J2 Steiger/Hebebühne
D SdGl 12 5,94 1,29 71,28 15,48 J2 Steiger/Hebebühne
Fenstergruppe Glasart Anzahl
Rahmenumlauf m
pro Fenster
Glasfläche m
pro Fenster
Gesamt
Rahmenumlauf in m
Gesamt
Glasfläche in m
Reinigungs
turnus
Bemerkung
1 SdGl 7 9,12 2,01 63,84 14,07 J2 Steiger/Hebebühne
2 SdGl 8 8,96 1,82 71,68 14,56 J2 Leiter
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
3. Obergeschoss ZAB
43
Aufmaß
3 SdGl 6 8,2 1,52 49,2 9,12 J2 Leiter
4 SdGl 6 7,76 1,36 46,56 8,16 J2 Leiter
Fenstergruppe Glasart Anzahl
Rahmenumlauf m
pro Fenster
Glasfläche m
pro Fenster
Gesamt
Rahmenumlauf in m
Gesamt
Glasfläche in m
Reinigungs
turnus
Bemerkung
6a SdGl 3 4,02 0,73 12,06 2,19 J2 Leiter
6b SdGl 3 3,8 0,65 11,4 1,95 J2 Leiter
Fenstergruppe Glasart Anzahl
Rahmenumlauf m
pro Fenster
Glasfläche m
pro Fenster
Gesamt
Rahmenumlauf in m
Gesamt
Glasfläche in m
Reinigungs
turnus
Bemerkung
5 SdGl 12 9,64 2,02 115,68 24,24 J2 Steiger/Hebebühne/Leiter
GESAMT 251 1472,79 332,43
Fenster Treppenhaus Kantine - ZAB
3. Obergeschoss ZAB (Lift - Gang)
44
Typ Ansicht Maße
Rahmen H x B
7,08 m 1,93 m
1,38m
A 1,70m
4,7 m 0,75 m
B 1,70m 1,50m
0,50m
0,65m
1,60m 7,04 m 2,40 m
C 1,70m 1,50m
0,50m
0,89m 5,94 m 1,29 m
1,90m 0,69
D
0,80m
0,85m
1,07m
1,76m 6,22 m 1,62 m
E 1,90m
0,46m
1,21m 1,07m 3,82 m 0,54 m
F
Glasfläche
1,82m
1,21m
Rahmenumlauf
1,40m
1,84m
1,03m
Erstellt von Spierhansl, Beatrice (Reg Niederbayern) 26.06.2018 Seite 1
45
0,50m
0,70m
1,07m
1,21m 1,04m 6,04 m 1,74 m
G
0,50m
H 2,48m 2,19m 7,1 m 2,06 m
Tür
0,94m
1,07m
2,40m 2,10m 6,94 m 1,68 m
I
Tür
0,80m
1,07m
1,10m 0,40m 8,4 m 0,44 m
J
Tür
Werkstatt
3,00m
1,20m
Typ 1
b
ZAB 3. Obergeschoss
1,16m
1,81m
Erstellt von Spierhansl, Beatrice (Reg Niederbayern) 26.06.2018 Seite 2
46
a
a 1,13m x 0,79m Glas a 4,44 m 0,89 m
b 1,24m x 0,90m Glas b 4,68 m 1,12 m
a 1,28m x 0,94m Rahmen
b 1,34m x 1,0 m Rahmen
Typ 2
b
a
a 1,15m x 0,79m Glas a 4,48 m 0,91 m
b 1,15m x 0,79m Glas b 4,48 m 0,91 m
a 1,30m x 0,94 Rahmen
b 1,30m x 0,94 Rahmen
Typ 3
b
a
a 0,95m x 0,80m Glas a 4,1 m 0,76 m
b 0,95m x 0,80m Glas b 4,1 m 0,76 m
a 1,10m x 0,95m Rahmen
b 1,10m x 0,95m Rahmen
Typ 4
b
Erstellt von Spierhansl, Beatrice (Reg Niederbayern) 26.06.2018 Seite 3
47
a
a 0,85m x 0,80m Glas a 3,88 m 0,68 m
b 0,85m x 0,80m Glas b 3,88 m 0,68 m
a 1,0m x x0,94m Rahmen
b 1,0m x x0,94m Rahmen
Typ 5
a b
a 0,75m x 1,35m Glas a 4,82 m 1,01 m
b 0,75m x 1,35m Glas b 4,82 m 1,01 m
a 0,91m x 1,50m Rahmen
b 0,91m x 1,50m Rahmen
Typ 6
6b
6a
6a 0,76m x 0,96m Glas 6a 4,02 m 0,73 m
6a 0,91m x 1,10m Rahmen 6b 3,8 m 0,65 m
6b 0,74m x 0,88m Glas
6b 0,88m x 1,02m Rahmen
Erstellt von Spierhansl, Beatrice (Reg Niederbayern) 26.06.2018 Seite 4
48
Glasart
Bezeichnung
Bereich
Erklärung
Ea Einfachglas außen
Einfach- und Isolierglasverglasung
(Glas in der Außenfassade)
Ei Einfachglas innen
Einfach- und Isolierglasverglasung
(Glas nicht in der Außenfassade)
Va Verbundglas außen
zwei miteinander verbundene Flügel
(Glas in der Außenfassade)
Vi Verbundglas innen
zwei miteinander verbundene Flügel
(Glas nicht in der Außenfassade)
SdGl Sonderglas außen
Glasflächen, die nur mit Zusatzausstattung
gereinigt werden können,
z.B. Steighilfen, Gerüst,
Arbeitshebebühne (Glas in der
Außenfassade)
49
50
51
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV-13-14-17
Anlage Verschwiegenheitsverpflichtung
1
Verschwiegenheitsverpflichtung
Verschwiegenheitserklärung
Ich nehme zur Kenntnis, dass es mir untersagt ist, unbefugt Einsicht in Schriftstücke aller
Art, Akten, elektronische Dateien usw. zu nehmen, die in den Räumen des AG aufbewahrt
werden, und/oder davon unbefugt Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen. Ich
verpflichte mich das oben Genannte zu unterlassen.
Ich verpflichte mich hiermit, über alle mir bei meiner Tätigkeit bekannt werdenden Informationen
sowohl während als auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses oder der Beendigung
meiner Beschäftigung in den Objekten des AG Stillschweigen zu bewahren. Verstöße
gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung können zivilrechtlich und/oder auch strafrechtlich
verfolgt werden. Daneben können sie zu arbeitsrechtlichen Sanktionen (Abmahnung,
Kündigung) führen.
Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.
Name, Vorname _____________________________
Datum, Unterschrift ____________________________________
52
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV.13-14-17
Anlage Datenschutzerklärung
Seite 1
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach
5 BDSG
Sehr geehrte(r) Frau/Herr .....................
da Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für uns möglicherweise mit personenbezogenen Daten in
Kontakt kommen, verpflichte ich Sie hiermit auf die Wahrung des Datengeheimnisses.
Es ist Ihnen nach 5 BDSG untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu
verarbeiten oder zu nutzen. Damit sind nach 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche
oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person
gemeint. Ob die in Frage stehende Information schützenswert erscheint oder nicht, ist unbeachtlich.
Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung Ihrer
Tätigkeit fort.
Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach
anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Die Verletzung
des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten
bedeuten und kann entsprechende Konsequenzen haben.
Ein unterschriebenes Exemplar dieses Schreibens reichen Sie bitte an die Personalabteilung
zurück.
......................... ................................................................
Ort, Datum Unterschrift der verantwortlichen Stelle
Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen
wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem Abdruck
der hier genannten Vorschriften habe ich erhalten.
........................ ......................................................
Ort, Datum Unterschrift des Verpflichteten
53
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Öffentliche Ausschreibung
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Geschäftszeichen: 0270.ZV.13-14-17
Anlage Datenschutzerklärung
Seite 2
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
3 Abs. 1 BDSG
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
5 BDSG Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen
sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer
Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach
Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
43 Absatz 2 BDSG Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
2. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels
automatisierten Verfahrens bereithält,
3. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich
oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien
verschafft,
4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
durch unrichtige Angaben erschleicht,
5. entgegen 16 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit 29 Abs. 4, 39
Abs. 1 Satz 1 oder 40 Abs. 1, die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt,
5a. entgegen 28 Absatz 3b den Abschluss eines Vertrages von der Einwilligung des Betroffenen
abhängig macht,
5b. entgegen 28 Absatz 4 Satz 1 Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder
Meinungsforschung verarbeitet oder nutzt,
6. entgegen 30 Absatz 1 Satz 2, 30a Absatz 3 Satz 3 oder 40 Absatz 2 Satz 3 ein dort
genanntes Merkmal mit einer Einzelangabe zusammenführt oder
7. entgegen 42a Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig macht.
44 BDSG Strafvorschriften
(1) Wer eine in 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der
Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche
Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Aufsichtsbehörde.
54
Auftraggeber: Regierung von Niederbayern
Objekt: BTZ Deggendorf
Bitte füllen Sie alle farblich (grün) markierten Zellen aus und übertragen Sie die Ergebnisse in Produkte/Leistungen der
Vergabeplattform.
Bitte laden Sie dieses Preisblatt als Anlage zur Ihrem Angebot hoch.
Firmenname:
Bitte beachten Sie:
- Für den angegebenen Stundensatz muss ein vollständig ausgefülltes Formblatt Stundenverrechnungssatz mit hochgeladen werden
Preisblatt Glasreinigung
- Preisangaben inkl. Material-, Maschinen- u. Gerätekosten sowie sonst. Nebenkosten
Glasart
Leistung*
Grundfläche in qm
m Leistung pro Stunde
Stundenverrechnungssatz
Preis je Ausführung
Reinigungshäufigkeit
Jahresfaktor
Jahreskosten
SdGl
zweiseitig mit
Stock/Rahmen/
Falze/Fugen
664,86 0,00 2 0,00 Übertrag in eVergabe
Alle Glasflächen sind einseitig ausgemessen und müssen mehrseitig gereinigt werden laut Glasart! Sämtliche für die
Glasreinigung
benötigten Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen etc.) müssen in die Angebotspreise mit eingerechnet werden. In den
Zeilen
SdGl ist der hierfür gesondert kalkulierte Stundensatz zugrunde zu legen.
Leistung * = Reinigung erfolgt laut Leistungsverzeichnis
PB Glas
Seite 1 von 1
ZV, 28.06.2018
55
Auftraggeber: Regierung von Niederbayern
Objekt: BTZ Deggendorf
Bitte füllen Sie alle farblich (grün) markierten Zellen aus und übertragen Sie die Ergebnisse in Produkte/Leistungen der
Vergabeplattform.
Bitte laden Sie dieses Preisblatt als Anlage zur Ihrem Angebot hoch.
Bitte beachten Sie:
- Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen
- es besteht kein Anspruch auf Beauftragung
- die Arbeiten werden auch für einzelne Räume in Auftrag gegeben
- Für den angegebenen Stundensatz muss ein vollständig ausgefülltes Formblatt Stundenverrechnungssatz mit hochgeladen werden
Stunden
jährlich ca.
Jahressumme
Glasreinigung mit Rahmen, Glasart SdGl 10 0,00 Übertrag in eVergabe
Preisblatt Sonderarbeiten (SdArb)
Firmenname:
Einzelpreise (Regiesätze) für Sonderaufträge
Stundenverrechnungssatz pro Stunde
Der zu erwartende Umfang an Sonderarbeiten wurde aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt (Prognose). Der tatsächliche
(jährliche) Umfang der
Sonderarbeiten während der Vertragslaufzeit kann daher abweichen. Der hier vorgegebene Wert ist jedoch den Angeboten zugrunde
zu legen und
wird der Wertung zu zugrunde gelegt.
- Preisangaben inkl. Material-, Maschinen- u. Gerätekosten sowie sonst. Nebenkosten
Stundenverrechnungssätze (werktags)
Die aufgeführten Arbeiten sind laut den Definitionen der Leistungsarten auszuführen
PB Glas SdArb
Seite 1 von 1
ZV, 28.06.2018
56
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle HINWEISE
Mit der Bitte um Beachtung:
Die prozentualen Aufschläge der nachfolgenden SVS-Kalkulationen beziehen sich jeweils auf die Lohnsumme, bitte entsprechende
Bezugszeilen z.B. 2.00 beachten.
Soziallöhne sind im Rahmen der Kalkulation im Verhältnis der Produktiven Arbeitstage zu den entpsrechenden
Kalkulationsgrößen zu
sehen.
In den Kalkulationen ist die Anzahl der jeweiligen durchschnittlichen Tage anzugeben, ebenso wie die Produktiven Arbeitstage.
Abweichende Berechnungen und Berechnungsgrundlagen für Soziallöhne als die hier aufgeführten sind zu detailliert zu
erläutern!
Vielen Dank.
gelb hinterlegt Felder sind beschreibbar
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 1 0,00
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird - Bennennung der Zulage bitte in Beiblatt
Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird - Bennennung der Zulage bitte in Beiblatt
Erläuterungen.
1.30 1 0,00
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 7,30 % 0,73
2.12 9,35 % 0,94
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30 1,50 % 0,15
2.14 1,275 % 0,13
2.15 0,00 % -
2.16 0,09 % 0,01
2.17 % -
19,52 % 1 ,95
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage 8 3,83 % 0,38
0,07
2.22 Urlaubsentgelt 32 15,31 % 1,53
0,30
2.23 Arbeitsfreistellung 1,5 0,72 % 0,07
0,00
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 9,5 4,55 % 0,45
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,09
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikation % -
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 -
2 ,90
Beispielhafte Berechnung produktiver Arbeitstage:
Arbeitstage pro Woche 5
* Arbeitswochen pro Jahr 52
Arbeitstage pro Jahr 260
- Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen (im Durchschnitt) 8
- Urlaubstage 32
- bez. Arbeitsfreistellung 1,5
- Krankheitstage 9,5
produktive Arbeitstage pro Jahr 209
* Arbeitsstunden pro Tag 8
verfügbare Arbeitsstunden 1.672
Berechnung Gesetzliche Feiertage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Gesetzliche Feiertage (FT) 8
Berechnung: FT x 100 / pAT 3,83%
Berechnung Urlaubstage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Urlaubsanspruch (U) 32
Berechnung: U x 100 / pAT 15,31%
Berechnung bez. Arbeitsfreistellung
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
bez. Arbeitsfreistellung (bAF) 1,5
Berechnung: bAF x 100 / pAT 0,72%
Berechnung Krankheitstage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Gesetzliche Krankheitstage (KT) 9,5
Berechnung: KT x 100 / pAT 4,55%
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Alle Werte in dieser Darstellung sind beispielhaft !
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Arbeitgeberanteil Sozialvers.beiträge ( 2.10 - 2.17)
Soziallöhne
Prozent
TARIFLOHN (Grundlohn)
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%tual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
57
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 1 von 11
ZV,
Regierung von Oberbayern
Zentrale Vergabestelle
Maximilianstraße 39
80538 München
Absender:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
Geschäftszeichen:
Eigenerklärung zur Eignung:
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
(Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
58
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 2 von 11
ZV,
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe gemäß 42 VgV bzw. 31 UVgO in Verbindung mit 123
und 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den
123 und 124 GWB vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1 und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes2 auf gesondertes Verlangen vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied bei der Berufsgenossenschaft.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen
Versicherungsträgers vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen.
1 Soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
2 Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
59
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 3 von 11
ZV,
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann / können
aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung,
Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis für diese und für alle nachfolgenden Seiten:
Bei den mit * gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen bzw. Eintrag festzulegen,
ob und ggf. inwieweit der darin beschriebene Eignungsnachweis verlangt wird.
* Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: *
Mein Jahresumsatz betrug: Jahr ,
Jahr ,
Jahr .
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem *
Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt:
Mein Jahresumsatz i. d. Bereich betrug: Jahr ,
Jahr ,
Jahr .
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
auf gesondertes Verlangen vorlegen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
50.000,-
2017
2016
2015
50.000,-
2017
2016
2015
60
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 4 von 11
ZV,
* Information über die Bilanzen des Bewerbers/Bieters:
Methoden und Kriterien für die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Berücksichtigung
des in den Bilanzen angegebenen Verhältnisses zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten*:
Beigefügt übersende(n) ich/wir die Bilanz meines/unseres Unternehmens.
* Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter
Höhe
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
für Personenschäden i. H. v. mindestens *, für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i. H. v. mindestens *,
für *,
für *.
abschließen werde(n).
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis
werde(n) ich/wird auf gesondertes Verlangen übersenden.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
2.500.000
1.500.000
Bearbeitungs-, Allmählichkeits-, Umweltschäden jeweils mind.
Schlüsselverlustschäden
500.000
250.000
61
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 5 von 11
ZV,
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
* Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen
der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
* Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens * Fällen vergleichbare Leistungen erbracht
habe(n).
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers:
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers:
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers:
Es können auch mehr als drei Referenzen abgegeben werden, diese sind dann auf gesonderter
Anlage vorzunehmen.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
für die oben genannten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung
und das Ergebnis auf gesondertes Verlangen vorlegen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
3
62
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 6 von 11
ZV,
* Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Fachkräfte
zur Verfügung stehen.
Angabe der technischen Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den
Führungskräften des Unternehmens:
Namen der Personen mit Funktion Berufliche Qualifikation
(auch technische Leitung)
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen
oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten
Tätigkeiten zu den Personen einreichen.
* Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Angabe der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
63
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 7 von 11
ZV,
* Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems,
das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem
Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
* Bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die
ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen
Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen
Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt wird; diese Kontrolle
betrifft die Produktionskapazität beziehungsweise die technische Leistungsfähigkeit
und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
des Unternehmens sowie die von diesem für die Qualitätskontrolle vorgesehenen
Vorkehrungen.
Folgende Kontrollen werden vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von
einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
64
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 8 von 11
ZV,
* Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis
zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse zur
Berufsausübung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
* Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
Auftragsausführung anwendet.
Folgende Umweltmanagementmaßnahmen werde(n) ich/wir während der Auftragsausführung
anwenden:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
65
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 9 von 11
ZV,
* Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl
von Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n):
Anzahl der Beschäftigten Anzahl Führungspersonal
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
* Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Mein/unser Unternehmen verfügt für die Ausführung des Auftrags über folgende Geräte
und technische Ausrüstung:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
66
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 10 von 11
ZV,
* Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen.
Folgend Teile des Auftrags beabsichtige(n) ich/wir als Unteraufträge zu vergeben:
* Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden
Güter.
Folgende Muster, Beschreibungen oder Fotografien der von mir/uns zu liefernden Güter
habe(n) ich/wir beigefügt:
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
die Echtheit auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachweisen.
* Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen
oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen
bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten
Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu
anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.
Falls mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir
die Echtheit auf gesondertes Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachweisen.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
67
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern Stand November 2017
L 124, Seite 11 von 11
ZV,
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein(e)/unser(e) Bewerbung/Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig
innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
16.05.2018
68
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
Formblatt 444
Referenzbescheinigung
Formblatt 444 - Seite 1 von 2
ZV,
Geschäftszeichen:
Referenzbescheinigung zum Formblatt L 124/L124 EU:
Vom Referenznehmer (d. h. von Ihnen/vom Bieter) auszufüllen:
Auftraggeber/Referenzgeber
Name:
Anschrift:
Telefonnummer:
E-Mail:
Bezeichnung des Vorhabens:
Ausgeführte Leistung:
Ort der Ausführung:
Ausführungszeit:
Vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner
Nachunternehmer
Auftragswert der vorgenannten Leistungen:
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine
Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
Ort, Datum, Unterschrift
(Referenznehmer. Bitte drucken, unterschreiben, einscannen und hochladen!)
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
69
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
Formblatt 444
Referenzbescheinigung
Formblatt 444 - Seite 2 von 2
ZV,
Nur vom Referenzgeber (d. h. vom damaligen Auftraggeber) auszufüllen:
Die Leistungen sind
auftragsgemäß durchgeführt worden
im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden
der Auftragnehmer musste zur Leistungserfüllung angehalten werden
der Auftragnehmer musste mehrfach zur Leistungserbringung angehalten werden
dem Auftragnehmer musste Kündigung angedroht werden
die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden.
Die weitere Abwicklung des Auftrags wie die Abrechnung
verlief nicht reibungslos
Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden
Ansprechpartner ist
im
Tel.: Fax: E-Mail:
Ort, Datum, Unterschrift
(Referenzgeber. Bitte unterschreiben, drucken, einscannen und hochladen!)
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
70
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 2330
(Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2330 - Seite 1 von 2
ZV,
Regierung von Oberbayern
Zentrale Vergabestelle
Maximilianstraße 39
80538 München
Absender:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Geschäftszeichen:
Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend die durch
Unterauftragnehmer auszuführende Teilleistungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Namen der Unterauftragnehmer
(Nur nach gesonderter
Aufforderung der Vergabestelle)
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
71
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 2330
(Verzeichnis der Unterauftragsnehmerleistungen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 2330 - Seite 2 von 2
ZV,
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
72
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHL Bayern Stand April 2016
L 234 - Seite 1 von 2
ZV,
Geschäftszeichen:
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft:
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
73
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHL Bayern Stand April 2016
L 234 - Seite 2 von 2
ZV,
Wir erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
(Bieter/Bevollmächtigter Vertreter. Bitte unterschreiben und hochladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
(Weiteres Mitglied. Bitte unterschreiben lassen und hochladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
(Weiteres Mitglied. Bitte unterschreiben lassen und hochladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
(Weiteres Mitglied. Bitte unterschreiben lassen und hochladen!)
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen
der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
Glasreinigung BTZ Deggendorf
26.06.2018
74
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer)
VHL Bayern Stand April 2016
L 235 - Seite 1 von 2
ZV,
Regierung von Oberbayern
Zentrale Vergabestelle
Maximilianstraße 39
80538 München
Absender:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Geschäftszeichen:
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen:
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten
(Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang
der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
Namen der Nachunternehmen
(erst nach gesonderter Anforderung
der Vergabestelle)
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.06.2018
75
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer)
VHL Bayern Stand April 2016
L 235 - Seite 2 von 2
ZV,
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen.
Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten
der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten
des Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen
Eignung
26.06.2018
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
76
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 236 - Seite 1 von 2
ZV,
Geschäftszeichen:
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen:
Bieter:
Ort:
Datum:
Leistung:
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit
den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden
Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)leistungen
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
Öffentliche Ausschreibung:
Glasreinigung BTZ Deggendorf
0270.ZV-13-14-17
26.05.2018
77
Regierung von Oberbayern Zentrale Vergabestelle, Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
VHL Bayern Stand April 2016
L 236 - Seite 2 von 2
ZV,
Ort, Datum, Unterschrift
(Des sich verpflichtenden Unternehmens. Bitte unterschreiben und hochladen!)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(
n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an
den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.
1
Ort, Datum, Unterschrift
(Des sich verpflichtenden Unternehmens. Bitte unterschreiben und hochladen!)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden,
behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Bewerbungsbedingungen gefordert ist.
Glasreinigung BTZ Deggendorf
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-13-14-17
26.05.2018
78
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
28.06.2018
Verfahren: 0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Glasreinigung (LV/Punkt 2) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Glasreinigung
(jährlich)
BITTE BEACHTEN SIE:
Preisangaben inkl. Material, Maschinen u. Gerätekosten sowie sonst. Nebenkosten
Für den angegebenen Stundensatz muss ein vollständig ausgefülltes Formblatt Stundenverrechnungssatz mit hochgeladen
werden
Alle Glasflächen sind einseitig ausgemessen und
müssen mehrseitig gereinigt werden laut Glasart!
Sämtliche für die Glasreinigung benötigten
Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen etc.)
müssen in die Angebotspreise mit eingerechnet
werden.
In der Zeile SdGl ist der hierfür gesondert
kalkulierte Stundensatz zugrunde zu legen..
____________________________________________
Bitte übertragen Sie das Ergebnis aus dem Preisblatt "Glas" (gelb markiertes Feld) in das Feld Einzelpreis.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00
Angebotspreis
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis 1/4
79
2 Sonderarbeit (LV/Punkt 3) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Sonderarbeiten
(jährlich)
Der zu erwartende Umfang an Sonderarbeiten
wurde aufgrund von Erfahrungswerten
geschätzt (Prognose). Der tatsächliche
(jährliche) Umfang der Sonderarbeiten
während der Vertragslaufzeit kann daher
abweichen. Der hier vorgegebene Wert ist
jedoch den Angeboten zugrunde zu
legen und wird der Wertung zu zugrunde
gelegt.
BITTE BEACHTEN SIE:
Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter
Beauftragung durch den Auftraggeber
zu erbringen
es besteht kein Anspruch auf Beauftragung
die Arbeiten werden auch für einzelne Räume
in Auftrag gegeben
Preisangaben inkl. Material, Maschinen u.
Gerätekosten sowie sonst. Nebenkosten
Für jeden angegebenen Stundensatz muss
ein vollständig ausgefülltes Formblatt
Stundenverrechnungssatz mit hochgeladen
werden.
Die aufgeführten Arbeiten sind laut den
Definitionen der Leistungsarten auszuführen
Bitte übertragen Sie das Ergebnis aus dem Preisblatt "Glas SdArb" (gelb markiertes Feld) in das Feld Einzelpreis.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00
Angebotspreis
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis 2/4
80
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis 3/4
81
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
28.06.2018
Verfahren: 0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis 4/4
82
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.06.2018
Verfahren: 0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Information zur KMUEigenschaft
Zur Überprüfung Ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen
Daten
zum Ergebnis von Vergabeverfahren.
Bitte geben Sie hierzu an, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der
Empfehlung
2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind:
Mitarbeiterzahl < 250 Personen
und
Jahresumsatz <= 50. Mio. EUR oder Bilanzsumme <= 43 Mio. EUR.
Nähere Informationen finden Sie im beigefügten Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
2 KMUEigenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Bitte beachten Sie hierzu das Formular "Informationen zur KMUEigenschaft".
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog 1/2
83
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.06.2018
Verfahren: 0270.ZV131417 Glasreinigung BTZ Deggendorf
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog 2/2
84
Name Dateiname GrößeMIMEType
09_REG OB ZV_Formblatt
Stundenverrechnungssatz_Stand
01_2018
09_REG OB ZV_Formblatt
Stundenverrechnungssatz_Stand
01_2018.xltx
84,93
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.template
08_Preisblatt 08_Preisblatt.xlsx 20,83
KB application/vnd.openxmlformatsofficedocument.spreadsheetml.sheet
85
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/06/7d7e03d9-d325-41c8-a55a-f31b121ef70a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|