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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Hameln
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 119665-2019 (ID: 2019031409330282235)
Veröffentlicht: 14.03.2019
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DE-Hameln: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2019/S 52/2019 119665
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle im Auftrag der
KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Rathausplatz 1
Hameln
31785
Deutschland
Telefon: +49 51512021378
E-Mail: [1]vergabestelle@hameln.de
Fax: +49 51512021266
NUTS-Code: DE923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-000
7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-000
7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KAW - Übernahme und Verwertung von Grünschnitt
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2019-0007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Grünschnitt für den Zeitraum vom 1.1.2020
bis 31.12.2021.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923
Hauptort der Ausführung:
7 Kompostplätze im Landkreis Hameln-Pyrmont
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme von geschredderten Grünschnittmaterialien auf 7
Kompostplätzen im Landkreis Hameln-Pyrmont, Transport zur
Verwertungsanlage des Auftragnehmers, Verwiegung auf geeichter Waage,
Verwertung des übernommenen Materials im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2021, geschätzte Menge:
ca. 13 500 Tonnen (Megagramm) pro Jahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
des Unternehmens,
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse
abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet,
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt ist,
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat,
Erklärung zum NTVergG.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle
(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
und kann hier eingesehen werden:
[6]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-000
7
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot
einzureichen:
Handelsregisterauszug.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
Kopie der gültigen Police einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
der Eintragung in das ULV einer
Auftragsberatungsstelle(Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen.Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind aufgesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der inder
-Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
und kann hier eingesehen werden:
[7]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-000
7
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot
einzureichen:
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbar,
Eichnachweis Waage,
Betriebsgenehmigung der zur Auftragserfüllung vorgesehenen Anlagen in
Kopie (zumindest auszugsweise),
Vorlage von Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten, Darstellung der
zur Leistungserbringung vorhandenen Ressourcen (Personal, Maschinen,
Fahrzeuge).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2019
Ortszeit: 10:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/04/2019
Ortszeit: 10:45
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-LK-2019-0007
. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne
Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein
möchten, sollten Sie die
Angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung
und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem
registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert
werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung
ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2019
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1. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
2. http://www.hameln.de/
3. http://www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
4. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-0007
5. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-0007
6. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-0007
7. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2019-0007
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-LK-2019-0007
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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