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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 119622-2019 (ID: 2019031409331482238)
Veröffentlicht: 14.03.2019
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 52/2019 119622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstr. 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: [1]vergabe@deges.de
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-1695310b6fc-625661ee98eb9dd5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A20, Neubau Nordwest-Umfahrung, Neubau 5 A-BW, Lph 2, 3, 6
Referenznummer der Bekanntmachung: AA04280440_2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A20, Neubau Nordwest-Umfahrung Weede bis Elbtunnel,
Abschnitt 4, B206 (Wittenborn) A7,
Neubau 5 A-Bauwerke,
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 2, 3 und 6 (optional),
Tragwerksplanung Lph. 2 und 3, Besondere Leistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0
Hauptort der Ausführung:
Schleswig-Holstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Als Fortsetzung der Ostseeautobahn A20, die von der A1 bei Lübeck bis
zur A11 bei Prenzlau in Mecklenburg-Vorpommern als Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit Nr. 10 gebaut wurde, soll die A20 als
Nord-West-Umfahrung Hamburg mit Anschluss an die A26 und die geplante
A20 (ehemals A22) in Niedersachsen realisiert werden.
Die A20 Nord-West-Umfahrung Hamburg liegt im südlichen Bereich des
Landes Schleswig-Holstein und schließt bei Lübeck in Höhe der A1 an die
bestehende A20 an. Die ersten beiden Abschnitte der A20
Nord-West-Umfahrung Hamburg von der A1 bis nach Weede sind
fertiggestellt und befinden sich unter Verkehr.
Für die Nord-West-Umfahrung Hamburg wurde von Weede bis zum Anschluss
der A20 an die A26 bei Stade in Niedersachsen ein
Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 FStrG durchgeführt. Die Linie
wurde mit Schreiben vom 28.07.2005 vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung bestimmt. Dieser Streckenteil gliedert sich in
Abschnitt 3, Weede B 206 (Wittenborn)
Länge = 9,9 km,
Abschnitt 4, B 206 (Wittenborn) A7
Länge = 19,9 km,
Abschnitt 5, A7 L 114
Länge = 15,1 km,
Abschnitt 6, L114 A 23 (AK Steinburg)
Länge = 9,3 km
Abschnitt 7, A 23 (AK Steinburg) B 431 (AS Glückstadt)
Länge = 15,2 km,
Abschnitt 8, B 431 (AS Glückstadt) Elbquerung (Landesgrenze SH/NI)
A 26/K 28 (nördl. Stade)
Länge = 10,7 km.
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist der Abschnitt 4.
Der Abschnitt 4 beginnt westlich der Gemeinde Wittenborn mit dem
Anschluss der B206. Im weiteren Verlauf führt die A20 an den
Ortschaften Todesfelde, Struvenhütten, Hartenholm und Schmalfeld
vorbei, quert die L78, L167, L79, L234 und die K81.
Die A7 ist mit einem kleeblattförmigen Autobahnkreuz mit der A20
verbunden.
Gegenstand der zu vergebenen Planungen sind die Objektplanungen für die
Ingenieurbauwerke in den Lph. 2 und 3 (optional Lph. 6) und die
Tragwerksplanungen in den Lph. 2 und 3 für 5 A Bauwerke des Abschnitts
4.
Die tlw. auf den Bauwerken angeordneten Kollisionsschutzeinrichtungen,
Kombinationen aus Kollisions- und Irritationsschutzeinrichtungen und
Lärmschutzwände sind im Bereich der Kappen als Teile der
Bauwerksausstattung in die Planung zu integrieren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 20
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte).
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr).
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und 10
GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 und 4 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio.
EUR für Personen und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden wird als
Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in
einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in
den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen
gefordert.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des
Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. beruflicher
Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungs-kräfte in den letzten 3
Jahren.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
Referenzprojekte bestimmten Mindeststandards genügen (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens, die die
technische Leitung innehaben, bestimmten Mindeststandards genügt (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er eine
bestimmte durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl in den letzten
3 Jahren vorweist (siehe Teilnahmeunterlagen).
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
Unterauftragnehmer bestimmte Mindeststandards erfüllen (siehe
Teilnahmeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 24/04/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
Fax: +49 4319884702
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2019
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4. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1695310b6fc-625661ee98eb
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