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Ausschreibung: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr - DE-Heidelberg
Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
Ampeln
Installation von Verkehrsampeln
Dokument Nr...: 120853-2019 (ID: 2019031509033883495)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Heidelberg: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für den Straßenverkehr
2019/S 53/2019 120853
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Heidelberg, Amt für Verkehrsmanagement
Gaisbergstraße 7
Heidelberg
69115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823325/4/7
E-Mail: [1]vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.heidelberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-1696d03def7-4c5019c77c82d35
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stadt Heidelberg Rechtsamt- Vergabeabteilung
Kornmarkt 1
Heidelberg
69117
Deutschland
Telefon: +49 62215823326/7
E-Mail: [4]vergabeabteilung@heidelberg.de
Fax: +49 6221584623326
NUTS-Code: DE125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.heidelberg.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
LSA K205 und LSA K206 Grüne Meile
Referenznummer der Bekanntmachung: 66-13-851-0.4-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34996000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
LSA K205 und LSA K206 Grüne Meile, Verkehrstechnik.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34996100
45316212
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
Hauptort der Ausführung:
Heidelberg-Grüne Meile
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung der Gerätesockel (Steuergerät, städtischer Kabelverteiler
und RNV-Kabelverteiler) incl. Erd- und Tiefbau arbeiten zur Fundament
Herstellung,
Lieferung und Montage der signal technischen Hardwarekomponenten
(Signalgeber, Anforderungseinrichtungen, etc.),
Erstellen der Gerätesoftware und im Steuergerät implementieren (gem.
den vom AG gelieferten verkehrstechnischen Unterlagen),
Liefern und Einziehen der zum ordnungsgemäßen Betrieb der LSA´n
notwendigen Kreuzungsverkabelung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2019
Ende: 27/09/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben
Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und
Mindestlohngesetz abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Angabe zur
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie und
Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische.
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen; Angabe zu Insolvenzverfahren und
Liquidation; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische.
Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3
Referenzen; Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der
letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung, nicht
präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179
zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen); Angabe,
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen.
Wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2.
Jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten Vergehen; Angaben
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen
Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen
auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes; ggf. Bescheinigung.
In Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung.
Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung akzeptiert.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/04/2019
Ortszeit: 10:00
Ort:
Stadt Heidelberg Rechtsamt Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3
Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich
elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren
Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre
Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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82d35
4. mailto:vergabeabteilung@heidelberg.de?subject=TED
5. http://www.heidelberg.de/
6. http://www.auftragsboerse.de/
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