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Ausschreibung: Elektronische Anzeigetafeln - DE-Ludwigsburg
Elektronische Anzeigetafeln
Softwarepaket und Informationssysteme
Betriebssysteme
Echtzeit-Betriebssystemsoftwarepaket
Systeme zur Echtzeit-Passagierinformation
Dokument Nr...: 121321-2019 (ID: 2019031509155984004)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
DE-Ludwigsburg: Elektronische Anzeigetafeln
2019/S 53/2019 121321
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Ludwigsburg Zentrale Vergabestelle
Wilhelmstraße 11
Ludwigsburg
71638
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Organisation und Personal, Zentrale
Vergabestelle
Telefon: +49 71419103017
E-Mail: [1]vergabestelle@ludwigsburg.de
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.ludwigsburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16949645921-
52225fd1a99c987d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausstattung von 39 Haltestellen in Ludwigsburg mit Anlagen zur
Dynamischen Fahrgastinformation (DFI). Ausgeschrieben wird ein
schlüsselfertiges DFI-System.
Referenznummer der Bekanntmachung: LB-ZVS-2019-0010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48813100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausstattung von Haltestellen mit Anlagen zur Dynamischen
Fahrgastinformation (DFI).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000
48620000
48627000
48813200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE115
Hauptort der Ausführung:
Stadt Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
71638 Ludwigsburg
Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ludwigsburg verfügt über 27 Anzeiger zur Dynamischen
Fahrgastinformation (DFI) am ZOB und an ausgewählten Haltestellen im
Stadtgebiet. In einer zweiten Ausbaustufe sollen nun eine Reihe an
Haltestellen in der Kernstadt und in den Stadtteilen mit Anzeigern
ausgestattet werden.
Die wesentlichen Ziele dieses Vorhabens lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
Lieferung und Installation von 39 doppelseitigen DFI-Anzeigern (TFT,
46 Zoll Diagonale) mit Anzeigersoftware einschließlich Masten und
Vorlesefunktion (Text-to-Speech),
Einrichtung und Inbetriebnahme einer DFI-Verwaltungssoftware
(multibenutzerfähig, mandantenfähig, browserbasierte
Bedienung/Überwachung/Administrierung) einschl. Wartung und Service,
Einrichtung einer Datenschnittstelle zur VVS-Datendrehscheibe (TRIAS,
VDV 431-2) zur Anforderung von Bus- und Bahn-, Soll- und Ist-Daten,
Selbständiger und autonomer Betrieb der Anlagen, überwacht vom
Fachbereich Tiefbau und Grünflächen nach einer kurzen Einführungs- und
Schulungsphase.
Ausgeschrieben wird ein schlüsselfertiges DFI-System.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Systems (Funktionalität,
Ästhetik, Umsetzung und Betrieb/Nachhaltigkeit) / Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 08/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bieterfragen sind bis spätestens 8.4.2019, 12.00 Uhr, ausschließlich
über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die
Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Für die Informationsübermittlung wird ausschließlich der unter Ziff.
I.3 genannten Zugang verwendet. Nur Bieter, welche sich registrieren,
werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln
folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei
jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss,
den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht
erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter
Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei
Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise
nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach sei es als
einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer an
diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen
gemäß Ziff. III.1.2) (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3) (technische Leistungsfähigkeit)
Anwendung.
Geforderte Nachweise:
1.1.1) Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug der
Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister,
Handwerkskammer etc.) beizulegen. (Bei Bietern aus einem anderen
Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs-
oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche; falls
keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: eine formlose
Erklärung, weshalb für die Bieter keine Eintragungspflicht besteht und
darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür
ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handeslregistern
abrufbar sind.
1.1.2) Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
Bezahlung der Beiträge.
1.1.3) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und
Krankenkasse.
1.1.4) Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen haben die Bieter ihrem Angebot eine Eigenerklärung
zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.2.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
vorliegen, ebenso für Nachunternehmer.
1.2.2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
vorliegen, ebenso für Nachunternehmer:
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet,
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht
eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse nicht abgelehnt worden ist,
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde,
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben erfüllt wurde,
Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde,
Eigenerklärung, dass umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche
Verpflichtungen erfüllt wurden.
1.2.3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.2.4) Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
1.2.5) Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden
i. H. v. 2 000 000 EUR, für Sachschäden i. H. v. 1 000 000 EUR und für
Vermögensschäden i.H.v. 100.000 EUR je Versicherungsfall. Falls die
geforderten Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe
bestehen, erklärt der Bieter, dass im Auftragsfall eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen bzw. angepasst wird für die gesamte Dauer
der Auftragsausführung. Die Risikodeckung ist spätestens vor
Zuschlagserteilung auf Anforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das
Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder
vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur
Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit
dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung bzw. der EEE angegebene Bescheinigungen
innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle
vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen
erfüllen:
Personenschäden: 2 000 000 EUR
Sachschäden: 1 000 000 EUR
Vermögensschäden: 100 000 EUR
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über
vom Bieter in den letzten 3 Jahren vergleichbare Liefer- und
Dienstleistungsaufträge. Bieter können sich zum Nachweis der fachlichen
Eignung auf die Referenzen Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass
deren Leistungen oder Einrichtungen dem Bieter während der
Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen.
Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf
dessen Referenzen der Bieter sich beruft, zu erbringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Erwartet werden mindestens 3 abgenommene Referenzprojekte mit
folgenden Angaben:
Projektbezeichnung,
Ort,
Auftraggeber,
Ansprechpartner mit Telefonnummer beim AG,
Ort der Ausführung,
Inbetriebnahmedatum und
Lieferumfang
Die Abnahme der jeweiligen Referenz darf nicht länger als 3 Jahre als
das Submissionsdatum dieses Vorhabens zurückliegen. Alle in 2.
beschriebenen technischen Funktionen sind nachzuweisen. Falsche Angaben
bei den Referenzen führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Referenzen sind bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
2) Die Referenzen umfassen folgende technische Nachweise und
Funktionen:
Projekte mit DFI-Anzeigen im Außenbetrieb (TFT, doppelseitig, mehr
als 15 Anzeiger pro Projekt, mindestens 3 Referenzen,)
Projekte mit einer Anbindung einer DFI-Verwaltung an eine
Datendrehscheibe oder an ein ITCS für den Austausch von Soll- und
Ist-Daten mit Protokollen wie z. B. VDV453 DFI-Dienst, EFA-XML, TRIAS
oder SIRI-SX etc. verwirklicht wurde (mindestens 3 Referenzen),
Projekte mit einer mandantenfähigen DFI-Verwaltung mit Zuordnung von
Anzeigern, Benutzern und Administratoren zu unterschiedlichen Mandanten
(mindestens 2 Referenzen).
3) Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es dem Bieter
natürlich gestattet ist, mehr als 3 vergleichbare Referenzprojekte
nachzuweisen, welche die unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Aspekte
umfassen. Die Auftraggeberin wird die Referenzen umfassend prüfen und
auswerten. Die unter Ziff. 2 Spiegelstrich 1 bis 3 aufgeführten
technischen Nachweise und Funktionen können durch 3 Gesamtprojekte,
welche alle Kriterien erfassen und /oder mehrere Einzelreferenzen
erbracht werden, welche nur bestimmte Teilkriterien abdecken.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bieter sowie ggf. von diesen vorgesehenen Nachunternehmer bzw.
Verleihunternehmer haben die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
Erklärungen (u. a. zur Tariftreue und Mindestlohnzahlungen) nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG abzugeben. Für den Fall der
nicht vertragsgerechten Erfüllung von nach dem LTMG übernommenen
Verpflichtungen gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
Vertragsstrafen und sonstigen Rechtsfolgen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2019
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/04/2019
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote
mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Ludwigsburg
stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform
[5]http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur
Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an
Ausschreibungen der Stadt Ludwigsburg teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System,
Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Ludwigsburg,
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
Baden-Württemberg unter +49 711 66601 476,
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer
Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist
eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die
Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Ludwigsburg
Wilhelmstraße 11
Ludwigsburg
71638
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@ludwigsburg.de?subject=TED
2. http://www.ludwigsburg.de/
3. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16949645921-52225fd1a99c987d
4. http://www.vergabe24.de/
5. http://www.vergabe24.de/
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