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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Batterien - DE-Hannover
Batterien
Alkalibatterien
Primärbatterien
Bleibatterien
Akkumulatoren und Batterien
Auflader
Ladegeräte
Batteriesätze
Dokument Nr...: 121519-2019 (ID: 2019031509202784133)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
  DE-Hannover: Batterien
   2019/S 53/2019 121519
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
   Hannover
   Deutschland
   E-Mail: [1]christina.mehnert@lzn.de
   NUTS-Code: DE929
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKS1/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKS1
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0046-RV-BAT/2018-03.27
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31440000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das LZN schreibt für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes
   Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien (§ 21 VgV) aus.
   Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil
   (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
   Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen
   eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 490 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31411000
   31420000
   31421000
   31400000
   31158200
   31158000
   31422000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   Hauptort der Ausführung:
   Logistik Zentrum Niedersachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das LZN schreibt für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes
   Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine
   Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien (§ 21 VgV) aus.
   Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil
   (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
   Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen
   eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 490 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine Preisbindung von 24Monaten sowie optional zwei
   einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
   höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich
   stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom
   Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und
   endet spätestens am 30. Juni 2023.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
   Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
   Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
   hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
   dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
   sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
   Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft
   vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
   "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
   auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
   Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
   Einzelnen:
    Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
   Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
   enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
   Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren
   erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
   Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
   Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
   Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
   Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe
   Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
   Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil")
    Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/04/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/04/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten
   Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil".
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [5]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln.
   Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per
   E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
   [6]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
   kostenlos heruntergeladen werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYKS1
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151334
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...]
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151334
   E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2019
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   1. mailto:christina.mehnert@lzn.de?subject=TED
   2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   3. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKS1/documents
   4. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYKS1
   5. https://vergabe.niedersachsen.de/
   6. http://vergabe.niedersachsen.de/
   7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
   9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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