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Ausschreibung: Planungsleistungen im Bauwesen - DE-Auerbach
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 121992-2019 (ID: 2019031509340284640)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
  DE-Auerbach: Planungsleistungen im Bauwesen
   2019/S 53/2019 121992
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Spitalstfiftung Auerbach
   Oberer Marktplatz 1
   Auerbach
   91275
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Auerbach
   Telefon: +49 96432022
   E-Mail: [1]stadt.auerbach@auerbach.de
   Fax: +49 96432035
   NUTS-Code: DE234
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.auerbach.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=15935
   7
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=15935
   7
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Öffentliche Stiftung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planungsleistungen zur Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach und
   Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71320000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das derzeit als Altenheim genehmigte Bürgerspital soll in ein Wohnhaus
   mit 12 Wohneinheiten umgebaut werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind
   die Objektplanungsleitungen (LPh 5 bis 9) und die TGA-Planung (LPh 5
   bis 9) bezüglich der Anlagengruppen KG 410, 420, 430, 440, 450 und 460.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sanierung/Umbau des Bürgerspitals Auerbach (Objektplanung) gem. HOAI
   2013 Teil 3 Abschn. 1, § 34, Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 10.1
   HOAI, inkl. Koordination der Fachplanungsleistungen.
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE234
   Hauptort der Ausführung:
   Auerbach i.d.Opf.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim St.
   Hedwig) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12
   barrierefreien Wohnungen umgebaut werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 223 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Auftrag endet mit Abschluss der Leistungsphase 9
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Durchschnittlicher Umsatz/spezifischer Umsatz der letzten 3
   Geschäftsjahre (2016/2017/2018):
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,85 Mio. EUR 10 Punkte
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,70  1,85 Mio. EUR 8 Punkte
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,55  0,70 Mio. EUR 6 Punkte
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,40  0,55 Mio. EUR 4 Punkte
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz > 0,25  0,40 Mio. EUR 2 Punkte
   Durchschnittlicher Gesamtumsatz  0,195 Mio. EUR 10 Punkte
   Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,180  0,195 Mio. EUR 8
   Punkte
   Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,165  0,180 Mio. EUR 6
   Punkte
   Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,150  0,165 Mio. EUR 4
   Punkte
   Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz > 0,125  0,150 Mio. EUR 2
   Punkte
   Durchschnittlicher auftragsbezogener Umsatz  3,00 Mio. EUR 10 Punkte
   Kosten 2,00  3,00 Mio. EUR 8 Punkte
   Kosten 1,50  2,00 Mio. EUR 6 Punkte
   Kosten 1,00  1,50 Mio. EUR 4 Punkte
   Kosten 0,50  1,00 Mio.EUR 2 Punkte
   Kosten  15 Jahre 20 Punkte
   Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 12 Jahre 15 Punkte
   Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 9 Jahre 10 Punkte
   Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 6 Jahre 5 Punkte
   Berufserfahrung im jew. Leistungsbild > 4 Jahre2,5 Punkte
   Berufserfahrung im jew. Leistungsbild < 4 Jahre 0 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 20 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 15 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 10 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 5 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 2,5 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
   Berufserfahrung der techn. Mitarbeiter (Bauleiter):
   Berufserfahrung als Bauleiter > 15 Jahre 10 Punkte
   Berufserfahrung als Bauleiter > 12 Jahre 7,5 Punkte
   Berufserfahrung als Bauleiter > 9 Jahre 5 Punkte
   Berufserfahrung als Bauleiter > 6 Jahre 2,5 Punkte
   Berufserfahrung als Bauleiter > 4 Jahre 1,25 Punkte
   Berufserfahrung als Bauleiter < 4 Jahre 0 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 15 Jahre 10 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 12 Jahre 7,5 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 9 Jahre 5 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 6 Jahre 2,5 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion > 4 Jahre 1,25 Punkte
   Berufserfahrung in leitender Funktion < 4 Jahre 0 Punkte
   Technische Kriterien:
   Erfassung des Gebäudes als virtuelles Modell in 3D10 Punkte
   Bereitstellung von aktuellen Plänen auf geschützter Online-Plattform
   Mit Zugriffsmöglichkeit für alle an der Planung/am Bau Beteiligten 10
   Punkte
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachplanung technische Ausrüstung gem. Leistungsbild HOAI 2013 Teil 4,
   Abschn. 2, § 53 ff. Leistungsphasen 5-9 i. V. m. Anlage 15.1 HOAI
   bezüglich folgender Anlagengruppen:  KG 410 Abwasser-, Wasser-,
   Gasanlagen,  KG 420 Wärmeversorgungsanlagen -KG 430 Lufttechnische
   Anlagen,  KG 440 Starkstromanlagen,  KG 450 Fernmelde- und
   informationstechnische Anlagen,  KG 460 Förderanlagen.
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71320000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE243
   Hauptort der Ausführung:
   Auerbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das ehemals als Alten-/Pflegeheim Bürgerspital Auerbach (Altenheim St.
   Hedwig) soll im Rahmen einer Umnutzung in ein Wohngebäude mit 12
   barrierefreien Wohnungen umgebaut werden. Im Zuge der Umnutzung ist
   auch die technische Gebäudeausrüstung zu modernisieren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 99 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Abschluss der Leistungsphase 9
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 4
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Los 1:
   Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
   Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
   geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
   Deutschland entsprechend tätig ist.
   Bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften hat die, für die
   Leistung verantwortliche Person, die entsprechende Berufsqualifikation
   nachzuweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist von dieser
   auszufüllen.
   (Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
   die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
   oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar
   2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
   Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.)
   Los 2:
   Der Bewerber muss zur Erbringung der Leistung berechtigt sein. Der
   Bewerber hat, sofern durch diesen Planungsleitungen im Bereich der
   Elektroplanung erbracht werden, mindestens über eine Qualifikation
   gemäß DIN VDE 1000 Teil 10 zu verfügen.
   Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen
   Betriebs oder -teils ist eine verantwortliche Elektrofachkraft nach
   Ziffer 4.1 erforderlich die über eine Ausbildung nach den Ziffern 5.2
   b), 5.2 c), 5.2 d) oder 5.2 e) DIN VDE 1000 Teil 10 verfügen muss.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium) § 45 Abs. 1 S. 2
   Nr. 3 VgV:
   Deckungssumme je Schaden mind. 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden
   Deckungssumme je Schaden mind. 500 000,00 EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden)
   Die Deckungssumme muss in jedem Versicherungsjahr mind. zweimal zur
   Verfügung stehen.
   Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV:
   Der Bewerber muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2015/2016/2017)
   oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre 2016/2017/2018 einen
   durchschnittlichen Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VgV) von
   mind. 0,25 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Bei Bewerbergemeinschaften
   genügt die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft.
   Der Bewerber sollte in den letzten drei Geschäftsjahren
   (2015/2016/2017) oder soweit vorhanden für die Geschäftsjahre
   2016/2017/2018 bezogen auf die zu vergebende Leistung (Objektplanung
   (Los 1) bzw. Fachplanung (Los 2)) einen durchschnittlichen Jahresumsatz
   (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VgV) von mind. 0,125 Mio. EUR erwirtschaftet
   haben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Erfüllung des Kriteriums
   durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
   Das Kriterium nicht für Büroneugründungen im Zeitraum ab 1.1.2016.
   Neugründungen haben zum Nachweis Ihrer Eignung keinen Mindestumsatz
   nachzuweisen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Berufliche Leistungsfähigkeit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenz):
   Bewerber haben ein Referenzprojekt vorzuweisen. Bei
   Bietergemeinschaften genügt zum Nachweis die Vorlage einer tauglichen
   Referenz durch eines der Mitglieder.
   Die Referenz muss folgende Kriterien erfüllen:
   1. Kriterium
   Los 1:
   Die erbrachte Leistung war eine Objekt-/Gebäudeplanung für die mind.
   die Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
   Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Objektplanung gewesen sein und
   muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb ausgeführt
   haben.
   Los 2:
   Die erbrachte Leistung war eine Fachplanung TGA für die mind. die
   Leistungsphasen 4-8 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss
   Hauptauftragnehmer für das Leistungsbild Fachplanung TGA gewesen sein
   und muss dabei die Leistungsphasen 4, 5 und 8 im eigenen Betrieb
   ausgeführt haben.
   2. Kriterium
   Los 1 + 2:
   Das Projekt muss innerhalb der letzten 5 Jahren (gerechnet vom
   Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) fertiggestellt
   worden sein (als Fertigstellung gilt der Abschluss der Leistungsphase
   8). Als fertiggestellt gelten auch Referenzen, bei denen der Abschluss
   der Leistungsphase 8 voraussichtlich nicht länger als drei Monate
   (gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung) in
   der Zukunft liegt.
   Hinweis:
   Um einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten werden auch
   einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre
   aber maximal fünf Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 HS. 2 VgV).
   3. Kriterium
   Los 1:
   Die Baukosten der Maßnahme (KG 300 + 400) zum Zeitpunkt der
   Kostenfeststellung betrugen >/= 1,5 Mio. EUR netto
   Los 2:
   Die Baukosten der Maßnahme (KG 400) zum Zeitpunkt der
   Kostenfeststellung betrugen >/= 500 000,00 EUR netto
   4. Kriterium
   Los 1 + 2:
   Die Maßnahme betrifft die Sanierung einer denkmalgeschützten
   Bestandsimmobilie.
   Technische Fachkräfte § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
   Der Projektleiter/Planer und dessen berufliche Befähigung sind zu
   benennen. Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist
   die Angabe dass der Projektleiter die folgenden Eigenschaften erfüllt:
   Berufsqualifikation für den Beruf Architekt oder Ingenieur in der
   Fachrichtung Bauingenieurwesen (Los 1) bzw. Berechtigung zur Erbringung
   der Leistung (Los 2, vgl. oben)
   Personelle Ausstattung des Büros § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
   Mindestens 2 Berufsträger (Architekt oder Bauingenieur bzw. zur
   Ausführung der Leistung berechtigte) müssen im Büro des Bewerbers
   beschäftigt sein.
   Mindesten 4 Mitarbeiter
   (Bauzeichner/Bautechniker/Fachkräfte/Auszubildende)
   Mindestanforderungen an technische Ausstattung § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV:
   Der Teilnehmer muss über folgende Software-Ausstattung verfügen:
   Mindestens MS Office 2010
   Mindestens PDF
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Los 1:
   Gemäß § 75 Abs. 1 VgV wird als Bewerber nur zugelassen, wer die
   Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs nach
   geltendem Landesrecht tragen darf oder in der Bundesrepublik
   Deutschland entsprechend tätig ist.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/04/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern
   Promenade 27
   Ansbach
   91522
   Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   E-Mail: [5]poststelle@reg-mfr.de
   Fax: +49 981531837
   Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für Nachprüfungsanträge geltend die §§ 160 ff GWB. Die Vergabekammer
   leitet ein Nach-prüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
   schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/n gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
   behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
   ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten und, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
   Deutschland zu benennen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
    der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
   und/oder,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
   aufgehoben wer-den. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
   gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
   Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
   erteilt werden.
   Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimm-te Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen; und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
   ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 Form, Inhalt
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/03/2019
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   1. mailto:stadt.auerbach@auerbach.de?subject=TED
   2. https://www.auerbach.de/
   3. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357
   4. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=159357
   5. mailto:poststelle@reg-mfr.de?subject=TED
   6. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
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