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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Rattenkirchen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 122348-2019 (ID: 2019031509410284944)
Veröffentlicht: 15.03.2019
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  DE-Rattenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2019/S 53/2019 122348
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Pfarrkirchenstiftung St. Mariä Himmelfahrt Rattenkirchen
   Kirchenstraße 6
   Rattenkirchen
   84431
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München  Vergabestelle
   Telefon: +49 89 / 2137-2617
   E-Mail: [1]vst@eomuc.de
   Fax: +49 89 / 2137-1748
   NUTS-Code: DE21G
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.erzbistum-muenchen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E85948524
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kirchliche Einrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Kirchenwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tragwerksplanungsleistungen (Lph. 1 bis 6  stufenweise) für den Neubau
   einer Kindertagesstätte in Rattenkirchen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
   Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im
   Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags)
   für (den Abbruchdes Bestandsgebäudes und) den Neubau einer
   Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12
   Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen
   (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21G
   Hauptort der Ausführung:
   84431 Rattenkirchen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind
   Tragwerksplanungsleistungen nach den Leistungsphasen (Lph.) 1 bis 6 (im
   Sinne des § 3, § 49-§ 52, Anlage 14 HOAI/Entwurf des Planervertrags)
   für (den Abbruch des Bestandsgebäudes und) den Neubau einer
   Kindertagesstätte bestehend aus eine Krippengruppe mit 12
   Betreuungsplätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Betreuungsplätzen
   (Mariä Himmelfahrt, Kindertagesstätte St. Anna) in Rattenkirchen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 39
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen und/oder
   Projektverzögerungen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des §
   132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
    Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1 und 2 HOAI,
    Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3 HOAI,
    Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4 und 5 HOAI,
    Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 HOAI.
   Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung aller Stufen besteht nicht.
   Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete
   Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die
   Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe
   gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um
   solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
   Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Interessierte Wirtschaftsteilnehmer können sich freiwillig registrieren
   unter [4]https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html für das Stellen
   von Bieterfragen und für die Einreichung der Angebote ist eine
   Registrierung zwingend erforderlich.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die
   Einhaltung der in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen und
   inhaltlichen Anforderungen gemäß § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er
   die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Angebots und wird
   diesen gegebenenfalls gemäß § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen.
   Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und
   Erklärungen enthalten.
   Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Angebote
   ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen,
   insbesondere:
    Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei
   denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1
   VgV),
    Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen
   enthalten (§ 57 Abs. 3, Abs. 1Nr. 2 VgV),
    Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen
   nicht zweifelsfrei sind (§ 57Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
    Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den
   Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4
   VgV).
   Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem.
   § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
   des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
   Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
   wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129
   a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
   129 b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
   im Ausland),
    § 89 c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108 e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a des
   Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder  den §§ 232 und 233 des
   Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
   (Förderung des Menschenhandels).
   Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124
   GWB)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für
   Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR
   für sonstige Schäden;
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss.
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
   Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der
   hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
   Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
   Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
   entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
   von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
   Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
   Die Bieter haben daher das Formblatt
   Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A05) auszufüllen und
   als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eine geeignete Referenzen über früher ausgeführte
   Dienstleistungsaufträge (Tragwerksplanungsleistungen Lph. 1 bis Lph. 6)
   in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
   wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des  Werts,
    Erbringungszeitpunkts sowie  öffentlichen oder privaten Empfängers
   sowie der  Name des Referenznehmers,
    Projektbezeichnung und  Rolle des Referenznehmers in dem
   Referenzprojekt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
   VgV). Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zu zuordnen
   ist. Die Mindestanforderungen erfüllenden Referenzprojekte der
   Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Die Referenzprojekte sind allerdings  was die Prüfung des
   Erbringungszeitpunkts anbelangt  nur dann geeignet, wenn mit der
   Leistungsphase 1 spätestens zum 1.1.2014 begonnen worden ist und die
   Leistungsphase 6 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen
   worden ist.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eigenerklärung, dass der Bieter unabhängig von Ausführungs- und
   Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln wird.
   Die Bieter haben das Formblatt Unabhängigkeitserklärung (Anlage A07)
   auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft auszufüllen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens unverzüglich nach
   Erteilung des Zuschlags, die datenschutzrechtlichen Vorschriften
   einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technikentsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat München
   abschließen (Anlage PV4).
   Der Projektleiter (w/m) muss über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung
   und der stellvertretende Projektleiter (w/m) muss über mindestens 4
   Jahre Berufserfahrung verfügen.
   Praktika zählen nicht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/04/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/04/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Damit der Auftraggeber mit den Bietern/den Bietergemeinschaften besser
   kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich die Bieter/die
   Bietergemeinschaften  soweit nicht bereits geschehen  über das
   E-Vergabe-Portal [5]https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
   freiwillig und kostenlos registrieren.
   Die Bewerber/Bieter haben darauf zu achten, dass sie ausschließlich
   über das E-Vergabe-Portal Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
   Nach Fertigstellung der Angebote können die Bieter diese nach erfolgter
   Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf dem E-Vergabe-Portal
   abgeben.
   Änderungen oder Ergänzungen von Registrierungsangaben (bspw. die
   Änderung der E-Mail-Adresse) sind unverzüglich auf dem angegebenen
   E-Vergabe-Portal vorzunehmen.
   Bieter sind gut beraten, spätestens 2 Arbeitstage vor Ablauf der
   Angebotsfrist ihr Angebot rechtzeitig elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal einzureichen. Damit besteht im Falle von technischen
   Schwierigkeiten für die Wirtschaftsteilnehmer noch ausreichend Zeit,
   diese mit ihrer internen IT und/oder mit dem E-Vergabe-Portal-Anbieter
   zu beheben. Beispielsweise könnten die Dateinamen zu lang und/oder die
   Datei könnte inhaltlich zu groß sein.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2019
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References
   1. mailto:vst@eomuc.de?subject=TED
   2. http://www.erzbistum-muenchen.de/
   3. https://www.subreport.de/E85948524
   4. https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
   5. https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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