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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Celle
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 122376-2019 (ID: 2019031509422485003)
Veröffentlicht: 15.03.2019
*
  DE-Celle: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 53/2019 122376
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   ZweckverbandAbfallwirtschaft Celle
   Braunschweiger Heerstr. 109
   Celle
   29227
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zweckverband Abfallwirtschaft Celle Vergabestelle
   Telefon: +49 5141 / 7502-420
   E-Mail: [1]volker.irle@zacelle.de
   Fax: +49 5141 / 7502-499
   NUTS-Code: DE931
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.zacelle.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E85285499
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
   aus dem Zweckverbandsgebiet Celle
   Referenznummer der Bekanntmachung: E85285499
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
   500 Mg PPK (Papier, Pappe undKartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle")
   einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
   Auftragnehmer im Angebot genanntenÜbergabestelle zur Verwertungsanlage
   ab dem 1.8.2019.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DE9
   NUTS-Code: DE93
   NUTS-Code: DE931
   Hauptort der Ausführung:
   Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten
   Übernahmestelle
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7 500 bis 12
   500 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus der Stadt und dem Landkreis Celle ("Zweckverbandsgebiet Celle")
   einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom
   Auftragnehmer im Angebot genannten Übergabestelle zur Verwertungsanlage
   ab dem 1.8.2019.
   Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung zur Übergabestelle
   sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenfalls nicht
   Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Bereitstellung des
   sog. Systembetreiberanteils (wenn Systembetreiber mit dem Auftraggeber
   eine Herausgabe zur eigenen Verwertung vereinbart haben), die der
   Auftraggeber selbst auf eigener Anlage durchführt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der
   Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigungeines Malus für die
   logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis
   zur Übergabestelle / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter,
    Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
   bestehender gesellschaftsrechtlicherVerbindungen und
   Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz  AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
   (MiLoG),
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung derangebotenen Leistungen erfüllt,
    Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seineFachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
   Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
   gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGB
   III;Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen,
    es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
   präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
   Präqualifikationist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
   Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren,
    des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen,
    für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
   bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
   Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung in
   Anlage zum Angebotsschreiben).
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben,
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
    aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, aktueller Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen
   Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsätze
   betr. die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei
   sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die
   von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw.
   als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
   sind,jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
   Ansprüche aus diesem Vertragüber mind. 5 Mio. EUR für
   Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die
   genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei
   Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert)zur Verfügung stehen und
   nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
   Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
   zu decken.
   Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie
   des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
   einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
   solchen Versicherung.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung bzw.anderer nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
   zulässiger Vorsorgenachweise,
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitätenzur Erbringung der in der
   Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
   verfügenwird,
    Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht
   notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber
   (Telefon-Nr.),Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
    Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der
   Zertifikation nach DIN ISO 9000,DIN ISO 14000 oder EMAS oder
   gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder
   stellen.Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht
   vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem
   Angebotsschreiben beigefügten Formular Zertifikation zu verpflichten,
   eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
    Angaben zum Entsorgungskonzept einschl..
    dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur
   Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
    der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
    den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
    der technischen Leitung des Unternehmens,
    Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu
   beschreiben (zum Beispiel Angabeder Verwertungsanlage, Sortieranlage).
   Bei den Angaben zu Verwertungs- (und ggf. Sortier)anlagen musses sich
   nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der
   Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicher zu stellen, dass eine
   ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die
   Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und
   kann andere zulässige Entsorgungswegewählen,
    Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/
   Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die an-zunehmenden
   PPK-Fraktionenhervorgehen,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die
   engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen
   vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem
   FallBereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie
   Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von
   Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber
   der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine
   Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die
   Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für
   die vom Entsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf
   Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/04/2019
   Ortszeit: 11:00
   Ort:
   Celle, Verwaltungssitz des AG
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   An der Öffnung der Angebote nehmen mindestens zwei Vertreter des AG
   teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
   die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen),
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
   selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
   unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden  soweit zweckdienlich  allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
   genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131-153308
   E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131-152943
   Internet-Adresse:
   [5]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131-153308
   E-Mail: [6]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131-152943
   Internet-Adresse:
   [7]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren.15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
   Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des
   Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. Demzufolge ist ein Antrag an die o. g.
   Nachprüfungsstelle(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
   Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   ergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131-153308
   E-Mail: [8]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131-152943
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2019
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   1. mailto:volker.irle@zacelle.de?subject=TED
   2. http://www.zacelle.de/
   3. https://www.subreport.de/E85285499
   4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   5. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   6. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   7. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   8. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   9. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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