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Ausschreibung: Emissionsmessungsgeräte - DE-Bergisch Gladbach
Emissionsmessungsgeräte
Dokument Nr...: 274375-2019 (ID: 2019061309115564349)
Veröffentlicht: 13.06.2019
*
  DE-Bergisch Gladbach: Emissionsmessungsgeräte
   2019/S 112/2019 274375
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesanstalt für Straßenwesen
   Brüderstraße 53
   Bergisch Gladbach
   51427
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffung und Vergabe  Referat Z1
   Telefon: +49 2204-432110
   E-Mail: [1]Vergabe.Z1@bast.de
   Fax: +49 2204-432151
   NUTS-Code: DEA2B
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=263153
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=263153
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung Straßenwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von 2 Messsystemen zur Aufnahme von Ultrafeinen Partikeln in
   der Außenluft
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z1h-Messgeräte-V3/EU-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38433200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Anschaffung von Messgeräten für die wissenschaftlich belastbare
   Erhebung der Partikelanzahlkonzentration und der Größenverteilung der
   Ultrafeinen Partikel in der Atmosphäre. Die Beurteilung der
   Immissionsbelastung durch Partikel in der Atmosphäre beruht im
   Wesentlichen auf der Massenkonzentration der Fraktionen der Teilchen
   mit einem Durchmesser < 10 m (PM10) bzw. < 2,5 m (PM2,5).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2A
   Hauptort der Ausführung:
   Bergisch Gladbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die derzeit bei V3 schon eingesetzten eignungsgeprüften
   Feinstaubmonitore für Messungen im Größenbereich mehrere 100 nm bis 40
   m sollen um das Partikelgrößenspektrum der Nanopartikel im
   Größenbereich 5 nm  1 000 nm erweitert werden. Angeschafft werden
   sollen daher 2 Messgeräte für die wissenschaftlich belastbare Erhebung
   der Partikelanzahlkonzentration und der Größenverteilung der
   Ultrafeinen Partikel in der Atmosphäre. Die Beurteilung der
   Immissionsbelastung durch Partikel in der Atmosphäre beruht im
   Wesentlichen auf der Massenkonzentration der Fraktionen der Teilchen
   mit einem Durchmesser < 10 m (PM10) bzw. < 2,5 m (PM2,5). Das
   potentielle Gesundheitsrisiko durch eine hohe Anzahl besonders feiner
   Teilchen (Ultrafeiner Partikel) wird jedoch zunehmend in den
   Vordergrund gestellt, wobei die derzeitige Datenlage im Wesentlichen
   unzureichend ist. Insbesondere auch an Verkehrswegen gibt es keine
   zuverlässigen Schätzungen, in welchen Größenklassen welche
   Anzahlkonzentrationen zu erwarten sind. Im Hinblick auf mögliche
   zukünftige Reglementierungen sollen schon jetzt Messdatenreihen an
   Bundesfernstraßen und anderen Verkehrswegen gewonnen werden und
   aufzeigen, in welchem Maße die verschiedenen Verkehrsträger zu der
   Konzentration ultrafeiner Partikel beitragen. Beabsichtigt ist daher
   die Ausstattung zweier Messcontainer an einer Bundesautobahn mit einem
   SMPS (Scanning Mobility Particle Sizer)-System, mit dem die
   Größenverteilung mit hoher Auflösung, sowohl zeitlich als auch in Bezug
   auf die Größenklassen, professionell erhoben werden soll. Erfasst
   werden soll das Größenspektrum von etwa 5 bis 1 000 nm. Das heißt,
   sowohl die Klassierung der Partikel als auch die anschließende Messung
   müssen dieses Spektrum der Teilchen abdecken. Da eine gute Auflösung
   des Partikelspektrums benötigt wird, soll das Gerät eine hohe Anzahl
   von Kanälen ermöglichen. Mindestens 64 Kanäle pro Dekade sollen möglich
   sein. Um auch sich schnell ändernde Verhältnisse, verursacht z. B.
   durch mobile Emissionsquellen, erfassen zu können, soll die Zeitdauer
   zur Aufnahme eines kompletten Spektrums ebenfalls sehr kurz einstellbar
   sein, d. h. deutlich unter einer Minute. Zur eigentlichen Messung der
   Teilchen soll ein Partikelzähler auf Butanol-Basis eingesetzt werden,
   der bei einem Messbereich von etwa 5 bis 1 000 nm in jedem Kanal auch
   hohe Konzentrationen in der Größenordnung von 104 Teilchen/cm^3
   erfassen kann. Der Aerosol-Neutralisierer soll mit einer Röntgenquelle
   arbeiten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität des Gerätes / Gewichtung: 1-20
   Qualitätskriterium - Name: Konzept der Vorgehensweise zur Kalibrierung
   und Qualitätssicherung der Messgeräte / Gewichtung: 1-20
   Qualitätskriterium - Name: Dokumentation über den erfolgreichen Einsatz
   der Geräte im GUAN  German Ultrafine Aerosol Network / Gewichtung:
   1-30
   Preis - Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/09/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gemäß der
   sogenannten einfachen Richtwertmethode: gewichtete Leistungspunkte
   durch Angebotspreis x 1 000 = Leistungsquotient
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Siehe hierzu Formblatt Eigenerklärung zur Eignung; das entsprechende
   Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis der Eignung wird durch Eigenerklärung gemäß der
   Eigenerklärung Eignung erbracht; das entsprechende Formblatt ist den
   Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Bestätigung der langjährigen (mindestens 5 Jahre) Erfahrung auf dem
   Themengebiet der Partikelzählmesstechnik;
   2) Nennung von Referenzen über mindestens 5 gleichartige Aufträge aus
   den letzten 3 Jahren. Dabei sollen Art und Umfang der Aufträge
   angegeben und die Namen der Auftraggeber genannt werden;
   3) Die Erfahrungen und die Einbindung in das German Ultrafine Aerosol
   Network (GUAN) sind durch Referenzen (mindestens 3 Referenzprojekte aus
   den letzten 3 Jahren) über Lieferungen in das GUAN inklusive der
   betreffenden Geräte nachzuweisen;
   Die oben genannten Kriterien sind Ausschlusskriterien; werden diese
   nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
   Es ist ein entsprechendes Formblatt den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/07/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/07/2019
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
   nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim
   Bieter/Bewerber zulässig.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/06/2019
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