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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Oppach
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 278676-2019 (ID: 2019061410172968652)
Veröffentlicht: 14.06.2019
*
DE-Oppach: Kommunikationsinfrastruktur
2019/S 113/2019 278676
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Oppach Breitband-Ausschreibungsverfahren zur Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke
August-Bebel-Straße 32
Oppach
02736
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Sylvia Hölzel, Bürgermeisterin
Telefon: +49 3587238313
E-Mail: [1]rathaus@oppach.de
Fax: +49 3587238380
NUTS-Code: DED2D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.oppach.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten der Gemeinde Oppach auf Basis
des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Referenznummer der Bekanntmachung: B 001/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32571000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Erschließung von unterversorgten
Gebieten in der Gemeinde Oppach mit schnellen und zukunftsfähigen
Breitbandinternetanschlüssen (Aufbau und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen). Die Erschließungsmaßnahme wird voraussichtlich
ca. 107 Haushalte, ca. 22 Unternehmen sowie einen Schulstandort
betreffen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den
Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter:
[3]https://www.breitbandausschreibungen.de).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 710 333.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Oppach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten der Gemeinde Oppach auf Basis
des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Kriterium: I. Zuwendungsbetrag
* Kriterium: Kriterium: II. Qualität des Erschließungskonzepts
* Kriterium: Kriterium: III. Qualität des Konzepts in Hinblick auf
die Sicherstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugang
auf Vorleistungsebene
* Kriterium: Kriterium: IV. Angaben zur Höhe der Preise und Qualität
drei standardisierter Produkte für die Bereitstellung einer
NGA-Versorgung
* Kriterium: Kriterium: V. Änderungswünsche zu einzelnen Regelungen
im Vertragsentwurf
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Einzelheiten zu den Voraussetzungen für die Teilnahme eines Bewerbers
in diesem Verfahren entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
(herunterzuladen unter: [4]https://www.breitbandausschreibungen.de).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2018/S 039-086031
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten der Gemeinde Oppach auf Basis
des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Telekom Deutschland GmbH
Dernburgstraße 50
Berlin
Deutschland
NUTS-Code: DE30
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 710 333.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Teilnahmeantrag ist formlos schriftlich im Original und
unterschrieben bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle
einzureichen. Bitte fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten
Unterlagen und Nachweise bei. Bitte verwenden Sie zudem den Vordruck
zur Kennzeichnung des Teilnahmeantrages. Den Vordruck finden sich unter
[6]www.breitbandausschreibungen.de.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb nach der (Konzessions-) Vergabeverordnung. Die
Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe.
Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern findet eine
Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix
statt:
Erfahrungen mit NGA-Breitbandprojekten, in den vergangenen drei
Kalenderjahren (0-1 Breitbandprojekte: 0 Punkte Ausschluss wegen
Nichterreichen der Mindeststandards; 2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3
Breitbandprojekte: 30 Punkte; ab 4 Breitbandprojekten: 40 Punkte),
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten
mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte; Erfahrungen ab 4
Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 30 Punkte)
Erfahrungen mit Breitbandprojekten im ländlichen Raum (Keine
Erfahrungen mit Breitbandprojekten im ländlichen Raum: 0 Punkte; 1-2
Breitbandprojekte im ländlichen Raum: 10 Punkte; 3-4 Breitbandprojekte
im ländlichen Raum: 20 Punkte; ab 5 Breitbandprojekten im ländlichen
Raum: 30 Punkte).
Bei den angegebenen Punkten handelt es sich jeweils um
Maximalpunktzahlen. Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern
vorgelegten Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des
fachlichen Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen.
Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden. Keine Erfahrungen
werden mit null Punkten bewertet, sehr vielfältige Erfahrungen erhalten
die vollständigen Punktzahlen. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
behält sich die Vergabestelle vor, Abstufungen bei der Punktevergabe zu
den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens wenn vorhanden mindestens
drei, jedoch höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten
aufgefordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [7]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [8]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens
(Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der
öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle
naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Gleiches gilt für
die Frage, ob der erforderliche Schwellenwert für die Zuständigkeit der
Vergabekammer für Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist,
vgl. § 2 KonzVgV. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der
Vergabekammer.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die ggf.
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: [9]vergabekammer@lds.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019
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1. mailto:rathaus@oppach.de?subject=TED
2. http://www.oppach.de/
3. https://www.breitbandausschreibungen.de/
4. https://www.breitbandausschreibungen.de/
5. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:086031-2018:TEXT:DE:HTML
6. http://www.breitbandausschreibungen.de/
7. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
8. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
9. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
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