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Ausschreibung: Teile und Zubehör für Computer - DE-München
Teile und Zubehör für Computer
Signalkabel
Netzverkabelung
Dokument Nr...: 278700-2019 (ID: 2019061410180668678)
Veröffentlicht: 14.06.2019
*
DE-München: Teile und Zubehör für Computer
2019/S 113/2019 278700
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bayer. Landeskriminalamt
Maillingerstr. 15
Kontaktstelle(n): SG 124 Einkauf/Beschaffung
80636 München
Deutschland
Telefon: +49 891212-0
E-Mail: [1]blka.sg124.funk@polizei.bayern.de
Fax: +49 891212-306125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.polizei.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung der Rechenzentren des
Bayer. Landeskriminalamts
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene
Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
München
NUTS-Code DE212
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren über die
anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung von 2 Rechenzentren des
Bayer. Landeskriminalamts.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von
Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie die Verlegung in 2 Rechenzentren
des BLKA.
Als Mindestabnahmemenge wird die Lieferung von
Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie deren Verlegung in 2
Rechenzentren festgelegt. Optionaler Leistungsbestandteil sind weitere
Verkabelungsleistungen, bestehend aus Lieferung weiterer
Kupfer-/Lichtwellenleiterkabel sowie deren Verlegung in den
Rechenzentren nach Bedarf auf Anforderung.
Rechenzentren unterliegen durch ihre hohen Verfügbarkeitsanforderungen
in allen technischen Gewerken einer besonderen Betrachtung.
Neben den Basisinfrastrukturen baulicher Schutz, Energieversorgung,
Kälte- und Klimatechnik, Brandschutz, Brandvermeidung und/oder
löschung,
Zugangskontrolle, usw. ist das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL
(nachfolgend KNW abgekürzt) das Fundament für die Vernetzung der
Server- und Netzwerksysteme.
Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionalität, sowohl in der IT- als
auch in der Netzwerkumgebung, erfordern eine stabile, den Anforderungen
des jeweiligen Nutzers maßgeschneiderte,
Informationstechnische Verkabelung. Das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL,
als das Verbindungselement zwischen den aktiven Systemen, muss so
aufgebaut sein,
Dass die erforderlichen Übertragungsmedien, die Portkapazitäten, die
Schnittstellen in sehr guter Qualität zur Verfügung gestellt werden, um
den Systembetrieb effektiv und effizient zu führen.
Die Kommunikationsverkabelung (KNW) wird als anwendungsneutrale,
strukturierte Verkabelung gemäß der EN 50173-1 und -5, sowie der
EN50600-2-4 errichtet. Als Anschlusstechnik ist ein modulares System
einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt für 2
Bestandsrechenzentren an den Standorten im Großraum München die
KNW-Infrastruktur zu erneuern bzw. zu erweitert.
An beiden Standorten wird eine anwendungsneutral strukturierte
Kommunikationsverkabelung mittels Kupfer- (CU) und
Lichtwellenleiter-Technik (LWL) nach den aktuellen Stand der Normierung
und Technik aufgebaut. Die Installation der KNW-Infrastruktur erfolgt
während des laufenden Betriebes, daher sind alle Installationsarbeiten
mit größter Vorsicht durchzuführen. Um den RZ-Betrieb nicht zu
gefährden, sind bei der Installation Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B.
Abdeckungen, Absperrungen, usw. durch den Auftragnehmer zu treffen. Das
zum Einsatz kommende Personal muss mit dem Arbeiten im
Rechenzentrumsumfeld vertraut sein und sich die möglichen Risiken
bewusst sein.
Im ersten Rechenzentrum wird nahezu die gesamte KNW-Infrastruktur
erneuert. Die Verkabelung muss in vorhandene Trassen verlegt sowie in
neue vorhandene Schränke verbaut werden. Zusätzlich müssen, die zur
RZ-Infrastruktur nötigen, Stromleisten (PDU) geliefert und montiert
werden. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erneuerung der
KNW-Infrastruktur im laufenden Betrieb, dies hat zur Folge, dass der
Aufbau der Verkabelung in Ausführungsschritten (Reihenweise) erfolgt.
Zwischen den einzelnen Ausführungsschritten müssen durch die
Mitarbeiter des BLKA Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Erst nach
Abschluss dieser, ist die Durchführung eines weiteren Arbeitsschrittes
möglich.
Im zweiten Rechenzentrum wird die vorhandene KWN-Infrastruktur
erweitert. Ausgehend vom Hauptverteiler werden die bereits vorhandenen
Serverracks sowie 3 neue Serverreihen mit KNW-Infrastruktur erweitert.
Wie auch im RZ1 erfolgt die Kabelverlegung auf bauseits vorhandenen
Kabeltrassen oberhalb der Racks. Die Erweiterung der Verkabelung im PM2
erfolgt ebenfalls im laufenden Betrieb, dies hat ebenfalls zur Folge,
dass der Verkabelung in Teilschritten erfolgt.
Allgemein:
Grundsätzlich gelten folgende Ausführungsmerkmale:
in der LWL-Technik müssen Zentralbündelkabel und Spleißtechnik zum
Einsatz kommen,
als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass
sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann,
im CU-Bereich sind Einzelkabel und Modul-Anschlusstechnik eizusetzen,
Vorkonfektionierte Trunks oder Kabel sind nicht zulässig, alle Kabel
sind vor Ort, ohne Überlängen, einzubringen.
Qualitätsanforderungen:
Das BLKA legt großen Wert auf saubere, fachgerechte und technisch
einwandfreie Ausführung und Verarbeitung.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Qualitätsanforderungen und
technischen Vorgaben müssen eingehalten und umgesetzt werden.
Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit der
Kommunikationsanlagen werden an die einzusetzenden Materialien, den
Installateur und dessen Ausführung erhöhte Anforderungen gestellt.
Insbesondere wird von den Zulieferern gefordert, dass die ursprünglich
für die Zulassung gelieferte Qualität dauerhaft gesichert wird.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
30237000, 31321700, 32421000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
vgl. Abschnitt II.1.5)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren
gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die
Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer
Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber
als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des
Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer
müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen
Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen
sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1
Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und
Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, §
27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer
und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder
eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen
und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von
Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für
den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG
(Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs.
1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die
Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur
für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb
ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben
eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall
aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache
Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer
vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8
Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) oder eines anderen Bundeslandes
oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig
anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche
Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG
wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber
nachgewiesen werden. Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren
Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/Bewerbungsfrist noch
nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV
zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl.
Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren
Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über
entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur
Auftragsausführung einsetzen.
Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum
Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen
Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle
weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1
GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit
aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der
Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht
auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen
erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene
Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten
Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit
einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers
nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer
sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz
aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter
Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm
unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS)
des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen.
(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten
Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der
gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des
Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur
Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechtsund
Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der
vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das
von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den
Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers
nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge
der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und
Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV
einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber
vorzulegen.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des
benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen
sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen
Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches
Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des
Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG) oder eines
anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer
EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit
zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen
zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen
Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die
Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im
Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden
(Scientology-Schutzerklärung).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten
Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron
Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt,
gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben,
können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.9.2019
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Nachweis (in Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in
dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf
andere Weise.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: (1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß
Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und sofern
entsprechende Angaben verfügbar sind den Umsatz für den
Tätigkeitsbereich Kommunikationsverkabelung, der Gegenstand der
Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der
Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 21
Abs. 2 S. 1 VSVgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des
Unternehmens von mindestens 4,0 Millionen EUR zwingend gefordert
(Mindestanforderung)
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell
gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von
Mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und 2 Mio.
EUR für Vermögensschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht
oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers
abgeschlossen wird Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt
III.2.2)
Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der
wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen
Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für
Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es gelten die gleichen
Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
(1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren.
(2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die
Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo)
übernehmen können (mindestens 1) Mindestanforderung i. S. v. § 21
Abs. 2 VSVgV.
(3) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens,
welche eine spezifische Zertifizierung durch den Hersteller.
Der im Auftragsfall installierten Kabel besitzen (mindestens 3)
Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
(4) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung
zum Sachverständigen für Gebäudeinfrastrukturverkabelung (GIV) nach VDS
3117 (mindestens 1) Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
(5) Darstellung von mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 5
Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über
anwendungsneutrale, strukturierte Kommunikationsverkabelungen in
Rechenzentren, gemäß den Anforderun-gen der relevanten Normierungen
EN50173-1, EN50173-5, EN50174-1, EN50174-2, EN 50600-2-4, EN50310, u.
a. Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV). Die Referenzen
müssen einen Auftragswert über eine Kommunikationsverkabe-lung CU/LWL
von je mindestens 300 000 EUR erfüllen. In der Referenz muss der
anteilige Wert des verbauten Materials zu der geleisteten Werkleistung
dargestellt werden.
(6) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den
Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamt-auftrag zur
Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende
Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
denen mindes-tens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung)
sowie
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Als Mindestan-forderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt
die Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen (GER).
(7) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Projektmanagers,
der für den Auftraggeber als stellvertretender ständiger
Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht
(Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
denen mindes-tens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung)
sowie
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER).
(8) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
Auftragsausführung verantwortlichen Bauleiters, der für den
Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung der
Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21
Abs. 2 VSVgV).
Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
denen mindestens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER).
(9) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die
Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Bauleiters, der
für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung
der Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. §
21 Abs. 2 VSVgV).
Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens
über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in
denen mindestens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von
Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die
Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen (GER).
Zusätzliche Mindestanforderung an Stellvertretungsregelung für die
Projektmanager und Bauleiter:
Eine gegenseitige Stellvertretung von Projektmanager und Bauleiter ist
ausgeschlossen.
Eine gegenseitige Stellvertretung von stellvertretenden Projektmanager
und stellvertretenden Bauleiter ist zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter Abschnitt III.2.3)
Nrn. (2 bis einschl. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis der
wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen
Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar.
Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im
sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
124-8010-56/19
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.7.2019 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
5.8.2019
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80534 München
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: [4]http://regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
80534 München
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: [6]http://regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 892176847
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
80534 München
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: [8]http://regierung.oberbayern.bayern.de
Fax: +49 892176847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.6.2019
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References
1. mailto:blka.sg124.funk@polizei.bayern.de?subject=TED
2. http://www.polizei.bayern.de/
3. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
4. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
7. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
8. http://regierung.oberbayern.bayern.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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