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Ausschreibung: Mobile, modulare Containergebäude - DE-München
Mobile, modulare Containergebäude
Lagercontainer
Dokument Nr...: 278884-2019 (ID: 2019061709061168958)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
DE-München: Mobile, modulare Containergebäude
2019/S 114/2019 278884
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München, Baureferat
Friedenstraße 40
München
81671
Deutschland
E-Mail: [1]bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/177302
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung eines Interimscontainers in Systembauweise
Referenznummer der Bekanntmachung: H30231319
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211100
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Errichtung einer 2-geschossigen Containeranlage als Betriebsgebäude der
Bezirkssportanlage während der Bauzeit, mit Umkleiden, Duschen,
Haustechnik, WCs und Treppenhaus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Ebereschenstraße
80935 München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Containeranlage als Interimsgebäude für das Betriebsgebäude der
Bezirkssportanlage während der Bauzeit, einschl. Vordächern,
Fundamenten aus Fertigteilen, Nachweisen und Berechnungen.
Das 2-geschossige Interimsgebäude besteht aus insgesamt 17 Containern
(10 im EG und 7 im 1.OG) und beherbergt Umkleiden, Duschen,
Haustechnik, Büro, WC´s und Treppenhaus. Zusätzlich zum Interimsgebäude
wird noch 1 Container für den Gastank benötigt und 4 Abstell- /
Lagercontainer.
Abmessungen Interimscontainer EG ca. 7,5 x 19,5 m,
Abmessungen Interimscontainer OG ca. 7,5 x1 3,5 m,
Abmessungen Versorgungscontainer (für Gastank) ca. 2,5 x 5 m,
Abmessungen Abstellcontainer ca. 2,5 x 15 m.
Aufstellort ist ein Parkplatz.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/08/2019
Ende: 03/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur
elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im
Bieterclient ava-sign
(http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder
Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder
Wohnsitzes;
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
Eigenerklärung zur Eignung(Formblatt 124) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig
bestätigt wurde
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft
ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder
entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen;
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom
öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig
entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von
der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu
5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis
beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und
Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweise zu den Brandschutzanforderungen bzgl. Standsicherheit und
Raumabschluss gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) fordert mit Art. 25 für tragende und
aussteifende Wände und Stützen eine ausreichend lange Standsicherheit
im Brandfall. Des Weiteren fordert sie mit Art. 29 (Decken), mit Art.33
Abs. 4 (Wände notwendiger Treppenräume) und mit Art. 34 Abs. 4 (Wände
notwendiger Flure), zusätzlich zur ausreichend langen Standsicherheit,
einen ausreichend langen Raumabschluss. Standsicherheit und
Raumabschluss müssen in diesem Gebäude der Gebäudeklasse 1, auf Grund
des Fluchttreppenhauses feuerhemmend sein.
Hinweis: Weitergehende Anforderungen zur brandschutztechnischen
Bewertung dieser Gebäude (z. B.: Brandmeldeanlagen) sind davon
unbenommen und weiterhin integrativer Teil des Brandschutzkonzeptes.
Die brandschutztechnischen Anforderungen und auch Abweichungen gemäß
Art. 3 BayBO (gleichwertige Lösung) und nach Art. 63 BayBO (Abweichung)
müssen in diesem Brandschutzkonzept nachprüfbar und begründet dargelegt
werden.
Die Nachweise zur Erreichung der Schutzziele der BayBO hinsichtlich der
Anforderung feuerhemmend, können folgendermaßen erfolgen:
Alternative 1: Nachweis der Anforderung feuerhemmend gemäß BayBo:
a) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 1 Eurocode
gemäß DIN EN 1991 ff. (ehemals DIN 4102-4) oder
b) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 2
(vereinfachtes Rechenverfahren) Eurocode gemäß DIN EN 1991 ff.;
c) Nachweis R 30 bzw. REI 30 bzw. EI 30 nach Nachweisstufe 3 Eurocode
gemäß DIN EN 1991 ff. mit simulierter Brandeinwirkung für mindestens 30
Minuten gemäß Einheitstemperaturkurve.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Alternative 2: Nachweis der Erfüllung der Brandschutzanforderungen
mittels einer gleichwertigen Lösung nach Art.3 Abs. 2 Satz 3 BayBO:
Mittels eines Real-Brandversuches, der mindestens dem Niveau der
Einheitstemperaturzeitkurve entspricht, ist der
Standsicherheitsnachweis über 30 Minuten zu führen (vgl. Nationalen
Anhang zum Eurocode).
Zur Bemessung und Bewertung der Gleichwertigkeit sind folgende
Parameter zu Grunde zu legen: Brandlastdichten mindestens 800 MJ/m^2,
Nutzlasten 2,0 kN/m^2, maximale Raumgröße bis 400 m^2, die ermittelte
Temperatur-Zeit-Kurve liegt für mindestens 30 Minuten oberhalb des
Niveaus der Einheitstemperaturzeitkurve (Darstellung als Diagramm).
Der Nachweis muss durch eine gutachterliche Stellungnahme einer
baurechtlich anerkannten Prüf,-Überwachungs- und Zertifizierungsanstalt
erbracht werden und ist zwingend bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Ebenfalls zwingend mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung derselben
Prüf,- Überwachungs-und Zertifizierungsanstalt vorzulegen, welche
besagt, dass der durchgeführte Real-Brandversuch auf das angebotene
Objekt anwendbar ist.
Die Gleichwertigkeit der technischen Lösung wird bauaufsichtlich oder
durch einen Prüfsachverständige/n für Brandschutz im
Genehmigungsverfahren geprüft. Die dafür erforderlichen Anträge auf
Abweichung sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und zur
Genehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die Genehmigung
muss dem AG vor Baubeginn vorgelegt werden.
Hinweis: Ein Nachweis der Feuerwiderstandsdauer mittels
Naturbrandmodellierung wird nicht als gleichwertige Lösung anerkannt.In
jedem Falls ist vom AN ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen, der
besagt, dass das Gebäude gemäß genehmigtem Brandschutznachweis
errichtet worden ist.
Vom Bieter ist mit Angebotsabgabe die gewählte Alternative anzugeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/07/2019
Ortszeit: 11:50
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/09/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/07/2019
Ortszeit: 11:50
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Vertragliche Einzelfristen:
9.8.19 Beginn Planung / Abstimmung,
23.8.19 Freigabe Planung,
26.8.19 Beginn Erstellung Container,
23.9.19 Beginn Aufbau Fundamente,
7.10.19 Beginn Aufbau Container,
16.10.19 Fertigstellung Container inkl. Vorbegehung /
Mängelbeseitigung,
17.10.19 Probebetrieb,
18.10.19 Beginn Lüftung Gebäude für Raumluftmessung,
23.10.19 Raumluftmessung vom Referat für Gesundheit und Umwelt,
24.10.19 Abnahme Containeranlage.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019
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References
1. mailto:bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de?subject=TED
2. https://my.vergabe.bayern.de/
3. https://my.vergabe.bayern.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/177302
5. https://my.vergabe.bayern.de/
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