(1) Searching for "2019061709355969931" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Busse für den öffentlichen Verkehr - DE-Hofheim am Taunus
Busse für den öffentlichen Verkehr
Dokument Nr...: 279876-2019 (ID: 2019061709355969931)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
DE-Hofheim am Taunus: Busse für den öffentlichen Verkehr
2019/S 114/2019 279876
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma)
Alte Bleiche 5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Torsten Schmidt
Telefon: +49 6192294612
E-Mail: [1]t_schmidt@rmv.de
Fax: +49 6192294665
NUTS-Code: DEA2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.fahma-rheinmain.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Finanzierung und Beschaffung von Fahrzeugen und die
Überlassung dieser Fahrzeuge an Betreiber im SPNV und ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pilotversuch autonomes Fahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 2 fahrerlosen Shuttle-Fahrzeugen für die Beförderung
von Fahrgästen und Abschluss der zum Betrieb erforderlichen Nutzungs-
und Serviceverträge.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
Hauptort der Ausführung:
Hofheim am Taunus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt betrifft die Beschaffung von 2 fahrerlosen
Shuttle-Fahrzeugen für die Beförderung von Fahrgästen und den Abschluss
der zum Betrieb erforderlichen Nutzungs- und Serviceverträge durch die
fahma GmbH (fahma). Die fahma ist eine Tochtergesellschaft der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Vor dem Hintergrund aktueller
Zukunftsdiskussionen im Bereich Mobilität wurde im RMV beschlossen, die
Einsatzmöglichkeiten des autonomen Fahrens im ÖPNV zu untersuchen. Dies
soll in Form einer längerfristigen, vertiefenden Pilotierung und einer
Roadshow mit verschieden ausgeprägten Testfeldern im gesamten
Verbundgebiet erfolgen. Der Pilotversuch hat eine Laufzeit von 3 Jahren
und wird wissenschaftlich begleitet.
Mit der Projektierung des Einsatzes von autonomen Fahrzeugen im
öffentlichen Raum sollen Erfahrungen zu technischen und verkehrlichen
Herausforderungen ebenso wie zu etwaigen Nutzungshemmnissen gesammelt
werden.
Im Rahmen von verschiedenen praxisnahen Testfeldern im städtischen wie
im ländlichen Raum sollen die unterschiedlichen Herangehensweisen der
Fahrzeugtechnik insbesondere in Bezug auf die Ortungstechnik aus GPS
und 3G/4G, 5G, Akkuleistung, Fahrzeuglänge und Gesamtgewicht näher
betrachtet werden.
Ferner sollen Erkenntnisse aus dem Genehmigungsverfahren für die
Zulassung von Fahrzeug und Strecke sowie des Betriebes genutzt werden,
um die Anforderungen an die Fahrzeuge für zukünftige Mobilitätskonzepte
genau zu definieren. Für diese Punkte sowie die Einbindung in
bestehende Hintergrundsysteme des RMV und der Verkehrsunternehmen ist
die Betrachtung der technischen Umsetzung von mehr als einem
Fahrzeughersteller erforderlich. Auch möchte die fahma Erkenntnisse aus
dem Einsatz der Fahrzeuge für künftige Beschaffungsprojekte gewinnen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:
Die fahma darf die Fahrzeuge in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV beschaffen. Bei den
beiden Fahrzeugen handelt es sich um Prototypen, die nur punktuell zur
Demonstration des Einsatzes autonomer Fahrzeuge eingesetzt werden und
um ihre Einsatzmöglichkeiten zu erforschen. Es handelt sich hierbei
noch nicht um Serienanfertigungen. In den Fahrzeugen ist eine
innovative Technik verbaut, die nicht dem Reifegrad von
Typen-Zulassungen für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland
entspricht.
Die fahma beschafft lediglich 2 Fahrzeuge. Damit ist auch ein
kommerzieller Nebenzweck gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 Hs. 2 Alt. 2 VgV, der
auf eine Serienfertigung zwecks Deckung der Forschungs- und
Entwicklungskosten abzielt, ausgeschlossen. Zudem sind die Fahrzeuge,
welche die fahma kaufen möchte, Gebrauchtfahrzeuge. Schon damit ist ein
kommerzieller Zusammenhang mit deren Produktion und dem Auftrag der
fahma nicht gegeben.
Die fahma darf den Nutzungs- und Servicevertrag nach Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2
lit. b) VgV abschließen. Denn wie bereits vorstehend dargestellt, darf
die fahma die Kaufverträge ohne Durchführung eines wettbewerblichen
Vergabeverfahrens abschließen. Der Betrieb der Fahrzeuge ist jedoch nur
dann möglich, wenn dazu die entsprechenden Nutzungs- und
Serviceverträge mit dem Herstellern abgeschlossen werden. Aus
technischen Gründen ist die fahma folglich auf den Abschluss dieser
Verträge mit dem Hersteller angewiesen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Pilotversuch autonomes Fahren
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/06/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
EasyMile GmbH
Skalitzer Straße 85-86
Berlin
10997
Deutschland
NUTS-Code: DE3
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll
10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter
den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil
dies den geschäftlichen Interessens des Auftragnehmers schadet und den
Wettbewerb in einem möglicherweise nachfolgenden Vergabeverfahren über
eine Bestellung für einen größeren Einsatz beeinträchtigen würde.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Hessen
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Hessen
Zeughausstraße 2-10
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertragliche
Vereinbarung zur Beschaffung der Fahrzeuge und den Nutzungs- und
Servicevertrag schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
kein Vergaberechtsverstoß im Wege eines Vergabenachprüfungsverfahrens
geltend gemacht wurde. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nach § 168
Abs. 2 S. 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Hessen
Zeughausstraße 2-10
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2019
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:t_schmidt@rmv.de?subject=TED
2. http://www.fahma-rheinmain.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|