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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Chemnitz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 279938-2019 (ID: 2019061709380769990)
Veröffentlicht: 17.06.2019
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DE-Chemnitz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 114/2019 279938
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Am Rathaus 2
Chemnitz
09111
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH, Am Rathaus 2,
09111 Chemnitz
Telefon: +49 371 / 40008-0
E-Mail: [1]post@vms.de
Fax: +49 371 / 40008-99
NUTS-Code: DED41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.vms.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E34494561
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E34494561
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrswesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von Busverkehrsleistungen auf der Schnellbuslinie 526
Chemnitz Limbach-Oberfrohna
Referenznummer der Bekanntmachung: Linie526
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Betrieb der Schnellbuslinie 526 Chemnitz Limbach-Oberfrohna im
öffentlichen Linienverkehr
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41
Hauptort der Ausführung:
Sachsen, Linie Chemnitz Limbach-Oberfrohna
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Linienverkehr auf folgender
Schnellbuslinie im Gebiet des ZVMS:
Linie 526 Chemnitz Limbach-Oberfrohna In der Zeit vom 30.11.2019 bis
17.7.2020 (Übergangszeitraum) mit ca. 168 375 Fahrplankilometer/Jahr
und ab 18.7.2020 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember
2029 (vsl. zum 15.12.2029), sogenannter erweiterter Fahrplan, mit ca.
247 175 Fahrplankilometer/Jahr.
Sowohl im Übergangszeitraum als auch für den erweiterten Fahrplan
müssen die einzusetzenden Busse pro Bus eine Beförderungskapazität von
mindestens 40 Sitzplätzen sowie einen Rollstuhlstellplatz vorweisen.
Für den Übergangszeitraum ab 30.11.2019 bis zum 17.7.2020 sind 3
maximal 6 Jahre alte Fahrzeuge ab Erstzulassung (Gebrauchtfahrzeuge)
einzusetzen.
Für den Zeitraum des erweiterten Fahrplans, ab 18.7.2020, sind vier
Neufahrzeuge einzusetzen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/11/2019
Ende: 15/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Erweiterter Fahrplan in den Abendstunden und am Wochenende ab
18.7.2020,
Ca. 42 853 Fahrplankilometer/Jahr zusätzlich zum regulären
Leistungsvolumen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 und 124 GWB, § 21 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG,
Eigenerklärung über die Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
gemäß § 1 Absatz 1 und 2 PBZugV.
Der Bieter hat folgenden Nachweis einzureichen:
Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslands.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 PBZugV
mittels Eigenerklärung, über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen
Führung des Linienverkehrs auf der Linie 526 erforderlichen
finanziellen Mittel zu verfügen, dass nicht über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung nebst Nachweis der in der Eigenerklärung gemachten
Angaben durch Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der
Krankenkasse(n) sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes,
Eigenerklärung nebst Nachweis des Bestehens einer
Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung
unter Angabe der Deckungssumme für Sach-/Personen- und
Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist
nicht älter als 3 Monate sein; aus ihm muss hervorgehen, dass der
Versicherungsschutz aktuell besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindeststandard wird gefordert, dass das Unternehmen mindestens
seit 3 Jahren im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG tätig ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zum Nachweis der fachlichen Eignung im Sinne von § 3
PBZugV
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Mindeststandard wird gefordert, dass das Unternehmen mindestens
seit 3 Jahren im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG tätig ist sowie
mindestens das in einem im Freistaat Sachsen angewandten
Flächentarifvertrag im Nahverkehr festgelegte Entgelt zahlt sowie
mindestens die in diesem Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen
garantiert.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/07/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/07/2019
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Vor der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber ist ein Beschluss der
Verbandsversammlung des Auftraggebers über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung herbeizuführen. Eine Zuschlagserteilung kann ohne
den Gremienbeschluss nicht erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf
die Rügepflichten des Bewerbers wird gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen. Weiterhin werden die Bewerber auf die Rechtsbehelfspflicht
des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15
Kalendertage vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Fax: +49 3419771049
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019
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4. https://www.subreport.de/E34494561
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