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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Viersen
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 279937-2019 (ID: 2019061709392070036)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
  DE-Viersen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2019/S 114/2019 279937
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niersverband Viersen
   Am Niersverband 10
   Viersen
   41747
   Deutschland
   Telefon: +49 2162 / 3704-318
   E-Mail: [1]kloss.michael@niersverband.de
   NUTS-Code: DEA1E
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.niersverband.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E54489965
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Niersumgestaltung Tierpark Weeze; Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung von Bodenaushub
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die ordnungsgemäße Ladung, der Transport, die Verwiegung und die
   Entsorgung des bei der Durchführung der Baumassnahme Umgestaltung der
   Niers im Bereich Tierpark Weeze anfallenden Erdaushubs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1B
   Hauptort der Ausführung:
   47652 Weeze
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    1 550 t Boden Z1.2 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    1 250 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    3 200 t Boden Z2 (LAGA 97), Oberboden: Ladung, Transport, Verwiegung
   und Entsorgung,
    2 000 t Boden Z0 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    1 500 t Boden Z2 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    1 000 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Auenboden/Auenlehm: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    400 t Boden >Z2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung,
    200 t Boden Z1.2 (LAGA 97), Torf: Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung,
    1 300 t Boden Z0 (LAGA 97), Sand/Kies: Ladung, Transport, Verwiegung
   und Entsorgung,
    2 100 t Boden Z1.1 (LAGA 97), Auffüllungen: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    1 000 t Boden Z2 (LAGA 97), Auffüllungen: Ladung, Transport,
   Verwiegung und Entsorgung,
    500 t Mischboden bis Z2 (LAGA 97): Ladung, Transport, Verwiegung und
   Entsorgung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/09/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist
   (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der
   Datei Eigenerklärungen (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach
   Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn
   zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der
   Eigenerklärung abdeckt.
   (Hinweis zur Bearbeitung: Seite
   [4]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden
   Anforderungen an seine Eignung als Eigenerklärungen gem. Formblatt d)
   der Verdingungsunterlagen dargestellt. Dort werden u.a. folgende
   Eignungskriterien überprüft:
   Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung
   präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben
   zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
   Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, nicht zahlungsunfähig
   ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
   kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
   oder seine Tätigkeit eingestellt hat, nicht im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
   Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der
   Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer
   Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen,
   die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen
   können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine
   Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am
   Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das
   Vergaberegister führen könnten.
   Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch
   von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
   Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung
   von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
   soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
   erfüllt hat.
   Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach
   Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
   tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
   Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
   Falls der Bieter beabsichtigt, die zu vergebende Leistung im Rahmen
   einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung
   aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter,
   weitere Mitglieder) beizubringen. (z.B. Musterformular 234
   Vergabehandbuch Bund unter
   [5]https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
   Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick
   auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer
   Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
   Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt
   unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere
   Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die
   Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der
   Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen
   Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der
   Eigenerklärung abdeckt.
   (Hinweis zur Bearbeitung: Seite
   [6]https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
   Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer, dann markieren: eine EEE
   importieren und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei
   hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden
   Anforderungen an seine Eignung als Eigenerklärungen gem. Formblatt d)
   der Verdingungsunterlagen dargestellt. Hier werden u.a. folgende
   Eignungskriterien überprüft:
   1) Der Bieter hat Angaben machen, ob er für die zu vergebende Leistung
   präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben
   zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) eingetragen ist.
   2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
   3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind:
   In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen
   ausgeführt haben.
   Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach
   Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i.d.R. folgenden
   Angaben vorlegen:
   Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
   Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
   ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür
   durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen
   Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer,..) Darüber
   hinaus sind vom Bieter nachzuweisen:
   Sonstige Qualifikationsnachweise:
   1) Genehmigungsbescheid der gewählten Entsorgungsanlage/ des gewählten
   Entsorgungsortes für die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen mit
   den relevanten AVV-Nummern für die zugehörige(n) Position(en) lt.
   Leistungsverzeichnis oder gleichwertige Belege, die diese Zulässigkeit
   der vorgesehenen Entsorgung dokumentieren [(Sammel-)
   Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen,
   Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.].
   2) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG
   und Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des
   Auftrages notwendigen Tätigkeiten oder (ohne Zertifikat) - ein
   polizeiliches Führungszeugnis,
    eine Eigenerklärung der Straffreiheit,
    Nachweise der Fachkunde des Personals (z.B. Fortbildungsnachweise
   bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach
   § 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und
    eine Versicherungs- und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und
   Umwelthaftpflichtversicherung
   3) Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die
   relevanten AVV- Nummern (falls erforderlich).
   4) Bei beabsichtigter Entsorgung im Ausland: Sollten die zu
   entsorgenden Böden teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden
   Entsorgungsanlagen / liegenden -orten verbracht werden, so ist dem
   Angebot für jede genannte Entsorgungsanlage / jeden genannten -ort
   beizufügen:
    Eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten
   Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das
   Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die
   Entsorgungseinrichtung steht / der Entsorgungsort liegt. Dies gilt
   sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige
   Entsorgung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/07/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/08/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/07/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   Düsseldorf
   40474
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
   Teil 4, Anwendung. Auszug:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf
   Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine
   Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information
   per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
   nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
   des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§
   134 Abs. 2 S. 3 GWB).
   Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
   der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
   festgestellt worden ist.
   2 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S.
   1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/06/2019
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   1. mailto:kloss.michael@niersverband.de?subject=TED
   2. http://www.niersverband.de/
   3. https://www.subreport.de/E54489965
   4. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
   5. https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau
   6. https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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