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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Koblenz
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 280128-2019 (ID: 2019061709434470170)
Veröffentlicht: 17.06.2019
*
  DE-Koblenz: Kommunikationsinfrastruktur
   2019/S 114/2019 280128
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Koblenz
   Willi-Hörter-Platz 1
   Koblenz
   56068
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): 09  ZVS
   Telefon: +49 261-1290
   E-Mail: [1]angebote.zvs@stadt.koblenz.de
   Fax: +49 261-1291010
   NUTS-Code: DEB11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.koblenz.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY6FP/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY6FP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stolzenfels_Breitbandverkabelung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-80-0783-EO
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines
   effektiven u. technologie-neutralen Breitbandausbaus im Projektgebiet
   der Stadt Koblenz zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und
   hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) im unterversorgten
   Stadtteil Koblenz-Stolzenfels.
   Die Stadt Koblenz hat vom 4.10.2018 bis 30.11.2018 ein
   Markterkundungsverfahren durchgeführt. Dieses hat die Stadt Koblenz auf
   dem zentralen Online-Portal [5]www.breitbandausschreibungen.de"
   öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens hat
   die Stadt Koblenz Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen) zu
   einer Stellungnahme aufgefordert, ob diese in den nächsten 3 J. den
   Auf-/Ausbau eines NGA-Netzes vornehmen werden. Das ergebnis ist unter
   [6]www.breitbandausschreibungen.de einsehbar.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB11
   Hauptort der Ausführung:
   Stolzenfels 56075 Koblenz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel der Stadt Koblenz ist es, eine flächendeckende
   Breitbandversorgung im Ausschreibungsgebiet zu erreichen.
   Dementsprechend sollen alle Straßen und Haushalte, welche sich im
   Ausschreibungsgebiet befinden, in einen umfassenden NGA- Ausbau mit
   einbezogen werden.
   Der Stadtteil Koblenz-Stolzenfels liegt in Rheinland-Pfalz und umfasst
   eine Fläche von ca. 0,26 km^2 und hat ca. 400 Einwohner (ca. 218
   Haushalte). Geographisch liegt Stolzenfels am südlichen Ortsrand von
   Koblenz und erstreckt sich als schmaler Streifen entlang der
   Bundesstraße 9. Insgesamt gelten im Ausschreibungsgebiet 218
   Haushalte/Standorte als unterversorgt.
   Durch die Aufnahme des Vorhabens in das Landesprogramm Kommunales
   Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz (KI 3.0) können Fördermittel
   auf Grundlage des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1
   der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
   Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung vom 15.5.2015
   (NGARahmenregelung)bereitgestellt werden.
   Mit dieser Ausschreibung sollen alle erforderlichen Leistungen vergeben
   werden, welche für die Planung, den Bau sowie den Betrieb einer
   nachhaltigen und zukunftsfähigen NGA-Breitbandinfrastruktur und die
   Erbringung breitbandiger Telekommunikationsdienste im
   Ausschreibungsgebiet erforderlich sind.
   Als Mindestanforderungen an alle Angebote gelten die folgenden Punkte:
   a) die Versorgung von mindestens 75 % der Haushalte (siehe Anlage 1)
   zuverlässig mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 100 % der
   Haushalte mindestens jedoch 30Mbit/s im Download (tatsächliche
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   b) Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens
   verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur
   Ausgangsbandbreite steigen muss.
   Anderen Netzbetreibern und Anbietern von Telekommunikationsdiensten
   muss der diskriminierungsfreie Zugang zu dem zu errichtenden Netz,
   gemäß § 7 der NGA Rahmenrichtlinie gewährt werden.
   Die Angebote sind auf eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren zu
   beziehen.
   Die vorstehenden Mindestvorgaben betreffen vor allem die
   Versorgungsraten des ausgeschriebenen NGA-Ausbaus.
   Weitere inhaltliche Mindestvorgaben ergeben sich im Detail aus Ziffer
   2.5 dieser Leistungsbeschreibung. Vgl. hierzu auch das Formblatt
   Zusicherung zur Einhaltung der Mindestvorgaben" (Anlage 2).
   Die ordnungsgemäße Vergabe und der Abschluss des Zuwendungsvertrages
   stehen unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung der beantragten
   Fördermittel durch den Fördermittelgeber. Die Höhe der Fördermittel ist
   gedeckelt.
   Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Rechtsform Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt
   bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG)
   verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem
   geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen
   zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine
   Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
   Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
   Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung
   abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
   Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der
   Bekanntmachung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
   Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
   Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
   präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
   erfüllen.
   Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
   dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung"
   (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
   reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
   für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/07/2019
   Ortszeit: 09:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/07/2019
   Ortszeit: 09:30
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren
   Bevollmächtigte zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Elektronische Kommunikation:
   Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren
   ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die
   in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des
   Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum
   Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen
   Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt
   alleine dem Bieter.
   Datenschutzgrundverordnung:
   Mit Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrag erklärt der Bieter/Bewerber,
   dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies
   gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente
   nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen
   Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine
   Mitarbeiter weitergeleitet.
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY6FP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1)
   genannten Stelle gestellt werden.
   Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des §
   160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
   Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/06/2019
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References
   1. mailto:angebote.zvs@stadt.koblenz.de?subject=TED
   2. http://www.koblenz.de/
   3. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY6FP/documents
   4. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHY6FP
   5. http://www.breitbandausschreibungen.de"/
   6. http://www.breitbandausschreibungen.de/
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