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Ausschreibung: Fassadenarbeiten - DE-Starnberg
Fassadenarbeiten
Dokument Nr...: 386519-2019 (ID: 2019081609030684170)
Veröffentlicht: 16.08.2019
*
DE-Starnberg: Fassadenarbeiten
2019/S 157/2019 386519
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Starnberg
Strandbadstr. 2
Starnberg
82319
Deutschland
Telefon: +49 8151/148629
E-Mail: [1]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Fax: +49 8151/14811629
NUTS-Code: DE21L
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lra-starnberg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E37137386
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung Landratsamt Starnberg; Fassade und Sonnenschutz
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45443000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung des
Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für Fassade und Sonnenschutz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 933 636.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21L
Hauptort der Ausführung:
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Starnberg plant auf dem Gelände des bestehenden
Landratsamtes an der Strandbadstraße in Starnberg die Erweiterung des
bestehenden Landratsamtes sowie die Neugestaltung der Außenanlagen. Das
Objekt wird im Süden von der Uferbebauung Hafenanlagen am Starnberger
See begrenzt. Im Osten befindet sich die Strandbadstraße, im Westen
verläuft der Schiffhüttenweg. Die Baustelle wird von der Münchner
Straße im Norden über die Strandbadstraße erschlossen. Die Einfahrt zur
Baustelle wird am Südostrand des Baugrundstücks an der Strandbadstraße
erstellt. Im West und Osten grenzt Wohnbebauung an das Baugrundstück
an, im Süden befinden sich am Starnberger See Yachtanlagen und eine
Badeanstalt. Der Landkreis Starnberg benötigt im Rahmen der Erweiterung
des Landratsamtes Starnberg Bauleistungen für Fassade und Sonnenschutz.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 933 636.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 126
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern witterungsbedingte Verzögerungen auftreten, kann der Bauauftrag
verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g.
Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der
Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für
deren Leistung die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g.
Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der
Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für
deren Leistung die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der
Liste des Vereins über die Präqualifikation von Bauunternehmen
hinterlegten Erklärungen und Nachweise geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärung auf Anforderung durch die Vergabestelle
vorzulegen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen:
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g.
Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der
Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für
deren Leistung die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2019
Ortszeit: 13:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2019
Ortszeit: 13:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das
Vergabeportal Subreport möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten
ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs.
1 Satz 1 oder Satz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bzw.:
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw,
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00
EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 892176/2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176/2847
Internet-Adresse:
[5]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Landkreis Starnberg
Strandbadstr. 2
Starnberg
82319
Deutschland
Telefon: +49 8151/14811629
E-Mail: [6]ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Internet-Adresse: [7]http://www.lk-starnberg.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/08/2019
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5. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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