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Ausschreibung: Kommunikationsinfrastruktur - DE-Gießen
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 388169-2019 (ID: 2019081609315285824)
Veröffentlicht: 16.08.2019
*
  DE-Gießen: Kommunikationsinfrastruktur
   2019/S 157/2019 388169
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Gießen
   Riversplatz 1-9
   Gießen
   35394
   Deutschland
   E-Mail: [1]Info@lkgi.de
   NUTS-Code: DE721
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.lkgi.de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=247524&B=HEUKI
   NG
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Heuking Kühn Lüer Wojtek
   Goetheplatz 5-7
   Frankfurt am Main
   60313
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Markus Lennartz
   Telefon: +49 6997561413
   E-Mail: [5]m.lennartz@heuking.de
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.heuking.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [7]http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=247524&B=HEUKI
   NG
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke
   der Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes im Landkreis Gießen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32571000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der LK Gießen ist ein LK in Hessen mit einer Fl. v. 854,67 km^2 u. 289
   000 Einw. in 18 Gem. Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   sollen die im LK Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über
   ein NGA-Netz erschl. werden.Der Begriff Teilnehmer iSd.
   Auftragsbekanntmachung entspricht d. in Ziff. 5 der RL Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD v. 22.10.2015 idFv.
   15.11.2018 (Bundesförderrichtlinie) def. Teilnehmerbegriff.Insg.
   sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne
   Gewerbebetr. auf unterschiedliche Ortslagen verteilt u. 90 Schulen) in
   unterversorgten Gebieten mit einer gigabitfähigen NGA-Infrastruktur
   versorgt werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschl.
   zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetr. ist
   verpfl., die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu
   installieren, in Betr. zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren
   zu betr. und entspr. Dienstleistungen und Angebote zu erbr..
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32571000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE721
   Hauptort der Ausführung:
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer
   NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Gießen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Gießen ist ein Landkreis in Hessen mit einer Fläche von
   knapp 854,67 km^2 und rund 289 000 Einwohnern in 18 Gemeinden.
   Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis
   Gießen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz
   erschlossen werden. Der Begriff Teilnehmer im Sinne dieser
   Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018
   (Bundesförderrichtlinie) definierten Teilnehmerbegriff.
   Insgesamt sollen ca. 1 110 Teilnehmer (1 018 Privathaushalte, einzelne
   Gewerbetriebe auf die unterschiedlichen Ortslagen verteilt und 90
   Schulen) in unterversorgten Gebiete mit einer gigabitfähigen
   NGA-Infrastruktur versorgt werden.
   Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur
   Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist
   verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive
   Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine
   Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende
   Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
   Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen
   zu ermöglichen, die im Landkreis Gießen gelegenen, noch unterversorgten
   Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die
   Breitbandanschlüsse allen ausgewiesenen Teilnehmern (privaten
   Haushalten, öffentlichen Einrichtungen [Schulen, Verwaltungen,
   Krankenhäuser usw.], Gewerbegebiete und Betriebe in Einzellagen)
   flächendeckend  mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im
   festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse  eine
   Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Download für die Teilnehmer
   außerhalb von ausgewiesenen Gewerbegebieten und 1 Gbit/s symmetrisch
   (Downstream/Upstream) für Gewerbebetriebe in ausgewiesenen
   Gewerbegebieten sowie die Schulen im Ausbaugebiet zur Verfügung
   stellen.
   Eine Liste der zu versorgenden Anschlüsse sowie die vorläufigen
   Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes Hessen sind als Anlagen
   1-3 dieser Auftragsbekanntmachung sowie auf
   [8]www.breitbandausschreibungen.de zu dieser Auftragsbekanntmachung
   hinterlegt.
   Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der
   Landkreis Gießen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und
   Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 84
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 6
   Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber
   die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung
   genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative
   Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl
   der vergleichbaren Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Richtlinie zur Breitbandförderung im Land Hessen vom 8. August 2016
   i.V.m. VO (EU) Nr. 1305/2014 - ABl. EU Nr. L 347 S. 487
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
   vom 22.10.2015 in der aktuellen Fassung (Bundesförderrichtlinie) und
   der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom
   8.8.2016 (Landesförderrichtlinie).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Folgende Angaben der Bewerber zu ihrer fachlichen Befähigung sind
   erforderlich:
    Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw.
   Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl
   sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
    Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz.
   Angaben zur persönlichen Lage:
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des
   Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach §
   123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB
   aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige
   Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs-
   oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen
   gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im
   Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
    Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten 3
   Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) rechtskräftig
   verurteilt worden ist,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für
   einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
    Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen
   des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) einhält und im
   Auftragsfall einhalten wird; sowie
    Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der
   Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines
   Förderbescheids entsprechend der Richtlinie Förderung zur
   Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§
   45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für
   Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem
   Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder
   Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende
   Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird,
    Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne
   Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide
   Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den
   geforderten Deckungssummen abgesichert sein,
    Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m.
   Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den
   letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der
   besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils
   bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
    Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn und
   Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V.
   m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls
   deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
   das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
    auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw.
   Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Ausbau von
   vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern
   innerhalb von 36 Monaten oder Vorlage von mind. 1 Referenz
   vergleichbarer Projekte im Ausbau von vergleichbaren gigabitfähigen
   NGA-Netzen mit mindestens 2400 Teilnehmern innerhalb von 36 Monaten
   oder (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
   jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
   einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
   Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
    Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im Betrieb von
   vergleichbaren gigabitfähigen NGA-Netzen mit mindestens 800 Teilnehmern
   für mindestens 24 Monate oder Vorlage von mind. 1 Referenz
   vergleichbarer Projekte im Betrieb von vergleichbaren gigabitfähigen
   NGA-Netzen mit mindestens 2400 Teilnehmern für mindestens 24 Monate
   (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der
   jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers
   einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender
   Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem
   Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten
   verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des
   Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des
   abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen
   folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen:
   Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung
   einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder
   Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und
   Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/10/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 29/10/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 10 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über [9]https://eu.eu-supply.com
   einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung über die
   vorgenannte Internetseite erforderlich.
   Die elektronischen Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB
   einzureichen, d. h. es ist nicht erforderlich, sie mit einer
   elektronischen Signatur zu versehen. Evtl. in den vorgegebenen
   Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und
   Firmenstempel können, müssen jedoch nicht ausgefüllt werden. Die
   Einreichung durch Hochladen mit dem zur Verfügung gestellten
   Bewerbertool genügt den gesetzlichen Anforderungen.
   Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss der
   Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft in Textform nach
   § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden.
   Etwaige Erklärungen Dritter (Dritterklärungen, wie bspw.
   Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
   Bewerbergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Teilnahmeantrag
   beizufügen.
   Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden (Aufzählung
   abschließend):
    Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
    Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
    Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den
   Bewerber/Bewerber übersandt hat.
   Bewerberfragen sind ausschließlich elektronisch über
   [10]https://eu.eu-supply.com an den Auftraggeber zu richten.
   Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen
   vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der
   Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf
   die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer)
   gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung
   eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der
   Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des
   Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
   Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter
   für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung
   und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen
   Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff.
   GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung
   finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser
   Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen  insbesondere
   dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz 
   orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher
   Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
   Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht
   zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit
   einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen
   Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt
   als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
   Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen
   Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die
   durch den Landkreis avisierten Fördermittel  gleich aus welchem Grund
    nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten.
   Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die
   den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem
   Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können
   bzw. werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer es Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez.
   III 31.4
   Wilhelminenstraße 1 -3 (Wilhelminenhaus)
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   Telefon: +49 6151126601
   E-Mail: [11]karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de
   Fax: +49 6151125816
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden
   entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit
   einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.
   genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein
   Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag
   zulässig.
   Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der
   jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle
   rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht
   mehr rechtzeitig wenn:
    der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine
   Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
    Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
   Bewerbung gerügt worden sind,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
   Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag
   unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Heuking Kühn Lüer Wojtek
   Goetheplatz 5-7
   Frankfurt am Main
   60313
   Deutschland
   Telefon: +49 69975610
   E-Mail: [12]frankfurt@heuking.de
   Fax: +49 6997561200
   Internet-Adresse: [13]https://www.heuking.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/08/2019
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   5. mailto:m.lennartz@heuking.de?subject=TED
   6. https://www.heuking.de/
   7. http://eu.eu-supply.com/app/rfq/rwlentrance_s.asp?PID=247524&B=HEUKING
   8. http://www.breitbandausschreibungen.de/
   9. https://eu.eu-supply.com/
  10. https://eu.eu-supply.com/
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  12. mailto:frankfurt@heuking.de?subject=TED
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