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Ausschreibung: Fernwärme - DE-Pinneberg
Fernwärme
Dokument Nr...: 389480-2019 (ID: 2019081609535687122)
Veröffentlicht: 16.08.2019
*
  DE-Pinneberg: Fernwärme
   2019/S 157/2019 389480
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Pinneberg
   Bismarckstraße 8
   Pinneberg
   25421
   Deutschland
   E-Mail: [1]sekretariat.schellenberg@heuking.de
   NUTS-Code: DEF09
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.pinneberg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c2f8a85-0
   f8e-4713-801a-99c287f7ee71
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via:
   [4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c2f8a85-0
   f8e-4713-801a-99c287f7ee71
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe der Konzession zur Fernwärmeversorgung der Stadt Pinneberg
   betreffend das Wegenutzungsrecht zum Betrieb v. Versorgungsanlagen, zum
   Anschluss und zur Belieferung der Stadt/Dritter im Netzgebiet
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09323000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Pinneberg mit ca. 44 000 Einwohnern und einer Gesamtfläche
   von ca. 22 km^2 liegt in Schleswig-Holstein. Die Absatzmenge betrug zum
   31.12.2017: 58 841 MWh.
   Aktuell existieren ca. 636 Entnahmestellen bei ca. 465 Hausanschlüssen.
   Der mit der Stadtwerke Pinneberg GmbH für das Fernwärmenetz der
   allgemeinen Versorgung für das gesamte Gemeindegebiet geschlossene
   Konzessionsvertrag (Vertrag) endet zum 22.8.2020.
   Die Stadt Pinneberg schreibt mit diesem Verfahren einen Vertrag für die
   ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die
   öffentliche Fernwärmeversorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet ab
   dem 23.8.2020 aus.
   Eine Konzessionsabgabe ist an die Stadt Pinneberg nicht zu entrichten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF09
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel dieses Wettbewerbsverfahrens ist es, durch die Bereitstellung und
   den Betrieb des Versorgungsnetzes eine möglichst sichere,
   preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und
   umweltverträgliche Versorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden der
   Stadt Pinneberg zu gewährleisten.
   Mit Vertragsschluss ist die Aufgabe des Konzessionsvertragspartners
   verbunden, das bestehende Fernwärmenetz im Stadtgebiet während der
   Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher im Stadtgebiet
   mit Fernwärme zu versorgen.
   Die Konzession umfasst das Wegenutzungsrecht für die Stadt Pinneberg
   zum Betrieb von Fernwärmeversorgungsanlagen im vorhandenen Netzgebiet,
   verbunden mit der Verpflichtung zum Betrieb der Versorgungsanlagen
   sowie zum Anschluss und zur Belieferung der Stadt und Dritter mit
   Fernwärme. Dabei soll der Konzessionsnehmer im eigenen Namen und auf
   eigene Rechnung gegenüber den Kunden, jedoch nach Weisungen der Stadt
   Pinneberg und näheren vertraglichen Vorgaben tätig werden und das
   Betriebsrisiko tragen. Dafür wird ihm die Nutzung von Wegerechten der
   öff. Verkehrsräume eingeräumt. Die erforderlichen Anlagen hat er vom
   bisherigen Konzessionsnehmer zu erwerben und die entsprechenden
   Versorgungsanlagen zu betreiben, zu unterhalten, ggf. auszuwechseln,
   neu zu errichten sowie dauernd zu überwachen.
   Nach aktuellen Planungen beabsichtigt die Stadt Pinneberg ein neues
   Wohngebiet an das Fernwärmenetz neu anzuschließen (ungefähr 360
   Wohnungen). Ansonsten wird davon ausgegangen, dass sich die Absatzmenge
   an Fernwärme nicht gravierend ändern wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Versorgungssicherheit: 25 % (Technische Ausstattung,
       Personal- und Finanzausstattung/Maßnahmen zur Netzpflege und
       -modernisierung (Wartungs- und Instandhaltungsstragie)/zum
       störungsfreien Netzbetrieb)
     * Kriterium: Preisgünstigkeit: 15 % (Prognose der Netzentgelte und
       Beiträge/Zuschüsse)
     * Kriterium: Verbraucherfreundlichkeit: 12,5 % (Netzkundenservice vor
       Ort/Qualität der Umsetzung der verbraucherschützenden rechtlichen
       Pflichten)
     * Kriterium: Effizienz: 10 % (Effiziente Ressourcennutzung im Bereich
       Beschaffung, Betrieb und Verwaltung/Maßnahmen zur Minderung der
       Verlustenergie/Pläne zur Verwirklichung eines Konzepts zur
       Netzeffizienz)
     * Kriterium: Umweltverträglichkeit: 12,5 % (Umweltverträglicher
       Netzbetrieb/Beseitigung stillgelegter
       Verteilungsanlagen/Beratungsleistungen sowie Öffentlichkeitsarbeit
       zur umweltverträglichen Energieversorgung)
     * Kriterium: Konzessionsvertrag: 25 %
       (Endschaftsregelungen/Auskunftsansprüche spätestens 3 Jahre vor
       Vertragsende/Change-of-Control-Klausel/Informationspflicht ggü der
       Stadt bei wesentlichen/besonderen Vorfällen)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 23/08/2020
   Ende: 22/08/2040
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Bieter muss mit dem Angebot ein Netzbewirtschaftungskonzept (NBK)
   einreichen, in dem er schriftlich darlegt, wie die einzelnen
   Auswahlkriterien bezogen auf das Konzessionsgebiet jeweils erfüllt
   werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Auswahlkriterien 
   soweit sinnvoll und rechtlich zulässig  zu präzisieren.
   Der Vertrag sieht eine einmalige Verlängerungsoption um 10 Jahre vor.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
    Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur (Organigramm),
   Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des
   Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend:
   Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden
   unmittelbaren Beteiligungen),
    Unterschriebene schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keiner der
   folgenden Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb vorliegt:
   a) Über das Vermögen des Bewerbers ist das Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden;
   b) Der Bewerber befindet sich in Liquidation;
   c) Es ist nachweislich eine schwere Verfehlung begangen worden, die die
   Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
   d) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht
   ordnungsgemäß erfüllt;
   e) Der Bewerber hat im Konzessionsvergabeverfahren vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben.
    Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
    Angabe zum jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
   Vorlage testierter Jahresabschlüsse mit Lage- und Geschäftsbericht der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
    Angaben über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter,
    Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
   unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen,
    Erklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens.
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein
   Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen,
   wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten,
   gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
    Referenzen im Bereich der öffentlichen Fernwärmeversorgung von
   Letztverbrauchern, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
   sind, z. B. der Betrieb der eigenen Fernwärmeversorgungsanlagen oder
   Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte; die als Referenz
   herangezogenen Leistungen dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Teilnahmefrist nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
   Anzugeben sind bei den geeigneten Referenzprojekten über früher
   ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten 10 Jahren
   erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils:
    Auftragsgegenstand und jeweils Bezeichnung der Leistung
   (stichpunktartig),
    Auftragswert,
    Leistungszeitraum,
    Referenzgeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten (E-Mail und
   Telefon).
    Schriftliche Darstellung darüber, mit welchen sachlichen, personellen
   und technischen Kapazitäten die öffentliche Fernwärmeversorgung in der
   Stadt Pinneberg sichergestellt werden soll, z. B. Angaben zu
   technischen Fachkräften, Beschreibung der technischen Ausrüstung,
   Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des
   Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren.
   Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen
   Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine
   Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich
   das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen,
   personellen und/oder technischen Mittel im Falle einer
   Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Interessenten müssen als Mindeststandard nachweisen, dass sie im
   Stande sind, die Wärmeversorgung des bestehenden Netzes in Höhe einer
   Absatzmenge von 80 000 000 KWh pro Jahr mit eigenen Anlagen oder durch
   entsprechende sonstige Einspeisungen in das örtliche Netz
   sicherzustellen.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Der
   Auftraggeber behält sich zudem vor, das Verfahren nach dem ersten
   Verhandlungstermin abzuschließen und die Angebote zu werten. Alternativ
   kann er entscheiden, Bieter zu einer erneuten Verhandlungsrunde
   und/oder einem erneuten Angebot aufzufordern.
   Der derzeitige Stand der Vergabeunterlagen ist unter dem in Ziffer I.3)
   genannten Link hinterlegt.
   Darüber hinausgehende Informationen vom Altkonzessionär über die
   technische und wirtschaftliche Situation des Netzes können von den
   interessierten Unternehmen bei der Kontaktstelle angefordert werden.
   Es bleibt vorbehalten, interessierten Unternehmen diese Informationen
   erst nach Abschluss einer Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung
   zu stellen. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der Kontaktstelle
   in Textform angefordert werden.
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 16/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach der
   KonzVgV, des GWB sowie den entsprechenden vergaberechtlichen EU- und
   EG-Richtlinien,
    im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs bekunden
   Unternehmen ihr Interesse am Vertragsabschluss. Hier wird die Eignung
   der Bewerber hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlicher/finanzieller sowie technischer/beruflicher
   Leistungsfähigkeit überprüft. Auf der Grundlage der vorgelegten
   Nachweise/Erklärungen wird beurteilt, ob die wirtschaftliche,
   technische und personelle Leistungsfähigkeit bei Netzbetriebsaufnahme
   ausreichen wird, um das Fernwärmeversorgungsnetz entsprechend den
   gesetzlichen Vorgaben zu betreiben,
    die Bieter füllen die zur Verfügung gestellten Formulare entsprechend
   den Vorgaben aus und reichen diese elektronisch ein. Hierzu ist es
   erforderlich, dass die Bieter den Teilnahmeantrag bzw. ihr Angebot als
   pdf-Dokument auf die eVergabe hochladen. Die Dokumente dürfen nicht als
   Anhang einer Nachricht übermittelt werden. Die Versendung in Papierform
   ist unzulässig,
    nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge werden
   diese geprüft und bewertet,
    die Unternehmen, die nach Auswertung der Teilnahmeanträge ausgewählt
   wurden, werden im Anschluss aufgefordert, ein erstes Angebot abzugeben.
   Hat der Bieter die Eignungsnachweise innerhalb der vorgesehenen Frist
   für den Teilnahmewettbewerb nicht vollständig eingereicht, wird er aus
   dem Verfahren ausgeschlossen,
    das Angebot ist noch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen,
    nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt mit der Abgabe des
   Angebots das eigentliche Verhandlungsverfahren,
    Nebenangebote sind nicht zugelassen,
    die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig,
    das Angebot für den Vertrag muss den geltenden hier geforderten und
   gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es sind insbesondere die
   übermittelten Netzdaten zu berücksichtigen und dem Angebot zugrunde
   legen,
    die Angebotsfrist läuft am 28.10.2019, 12:00 Uhr, ab. Mit den
   Angebotsunterlagen hat der Bieter ein NBK bezogen auf das
   Konzessionsgebiet einzureichen,
    die Aufforderung zur Einreichung des Angebotes wird über die eVergabe
   zur Verfügung gestellt. Die ausgewählten Bieter erhalten eine
   Benachrichtigung von der eVergabe hierzu per E-Mail. Weitere
   Informationen zur Einreichung der Angebote werden mit dem
   Aufforderungsschreiben bekannt gegeben,
    die erste Verhandlungsrunde ist für den 12 und 13.11.2019 vorgesehen.
   Die genauen Verhandlungstermine werden den Bietern rechtzeitig
   mitgeteilt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an die
   Verhandlungen überarbeitete Angebote von den Bietern anzufordern oder
   direkt den Zuschlag zu erteilen,
    Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul
   der eVergabe zu stellen. Wettbewerbsrelevante Fragen der Bieter und die
   Auskünfte des Auftraggebers dazu werden allen Bietern neutralisiert /
   in anonymisierter Form im Nachrichtenmodul zur Verfügung gestellt. Die
   Antworten auf Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zu
   beachten und werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Nur in Textform
   erteilte Antworten sind verbindlich,
    unter Zugrundelegung einer relativen Bewertungsmethode werden die
   Angebote auf Grundlage der Auswahlkriterien wie folgt bewertet:
    die pro Qualitätskriterium angegebenen Prozentzahlen entsprechen den
   jeweils maximal zu erreichenden Punktzahlen pro Kriteriengruppe,
    bei der Auswertung der Kriterien bekommt dasjenige Angebot die volle
   Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige
   Kriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem
   jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters
   entsprechende niedrigere Punktzahl. Entsprechend erhält das Angebot den
   Zuschlag, welches die höchste Punktzahl aus der Summe der vergebenen
   Prozentpunktzahlen pro Kriteriengruppen erreicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [5]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse: [6]www.schleswig-holstein.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
   Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der
   Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: der Konzessionsgeberin  nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf
   der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber  hier: der Konzessionsgeberin  gerügt
   werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
    hier: der Konzessionsgeberin  gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers  hier: der Konzessionsgeberin , einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation
   spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des
   Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i. V. m. § 134 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Technologie
   Düsternbrooker Weg 94
   Kiel
   24105
   Deutschland
   Telefon: +49 4319884640
   E-Mail: [7]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse: [8]www.schleswig-holstein.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/08/2019
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   1. mailto:sekretariat.schellenberg@heuking.de?subject=TED
   2. https://www.pinneberg.de/
   3. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c2f8a85-0f8e-4713-801a-99c287f7ee71
   4. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8c2f8a85-0f8e-4713-801a-99c287f7ee71
   5. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   6. http://www.schleswig-holstein.de/
   7. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
   8. http://www.schleswig-holstein.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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