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Ausschreibung: Fassadenarbeiten - DE-Köln
Fassadenarbeiten
Dokument Nr...: 389915-2019 (ID: 2019081909071487662)
Veröffentlicht: 19.08.2019
*
DE-Köln: Fassadenarbeiten
2019/S 158/2019 389915
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
PR Fassade und Fenster Neubau Halle 1Plus
Messeplatz 1
Köln
50679
Deutschland
Kontaktstelle(n): Koelnmesse GmbH
Telefon: +49 2218210
E-Mail: [1]b.eu-beschaffung@koelnmesse.de
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.koelnmesse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Messegesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Messen, Veranstaltungen und Events
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
M219 Pfosten-Riegel Fassade Fenster Neubau Halle 1Plus
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45443000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Koelnmesse plant bis zum Jahr 2030 bedeutende Investitionen gemäß
Masterplan Koelnmesse3.0. Ein Bestandteil der Neubauten ist die
Messehalle Halle 1 Plus". Gegenstand der Bauvergabe sind hierzu die
Fassadenarbeiten für das Neubauprojekt Halle 1Plus.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Fassadenarbeiten, Fenster und Türen im Rahmen des Neubauprojektes Halle
1 Plus der Koelnmesse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber ist zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen
Hand, erfüllt als gewerblich tätiges Unternehmen aber nicht die
Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers. Die
Richtlinie und die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.)
finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung
wesentlicher Vergabevorschriften und die ex
ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird damit keine
Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder
zugestanden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: M219
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Fassade Türen Fenster Neubau Halle 1Plus
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Frenken und Erdweg GmbH
Erkelenzer Straße 62
Heinsberg
52525
Deutschland
NUTS-Code: DEA29
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung
freiwillig erfolgt. Der Auftraggeber ist zwar eine Gesellschaft im
Besitz der öffentlichen Hand, erfüllt als gewerblich tätiges
Unternehmen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines
öffentlichen Auftraggebers. Die Vergabekoordinierungs- Richtlinie und
die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.) finden deshalb
keine Anwendung.
Die wesentlichen Vergabevorschriften werden vom Auftraggeber jedoch
freiwillig angewandt; Weiteres ist in den Beschaffungsunterlagen
beschrieben. Es wird damit keine Befugnis zur Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland/Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10
Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein
Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages
eintreten. Ein Nachprüfungsantragist im Übrigen unzulässig, wenn (i)
ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10
Tagen gerügt wurde, (ii) ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung
erkennbarer Verstoß nicht spätestensbis zum Ablauf der Bewerbungs- oder
der Angebotsfrist gerügt wurde, (iii) ein erst in den
Vergabeunterlagenerkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf
der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde,(iv) mehr als 15
Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe
betreffend eine Rügevergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
Köln
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2019
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References
1. mailto:b.eu-beschaffung@koelnmesse.de?subject=TED
2. http://www.koelnmesse.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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