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Ausschreibung: Schutz- und Sicherheitskleidung - DE-Göttingen
Schutz- und Sicherheitskleidung
Dokument Nr...: 392332-2019 (ID: 2019082009081590227)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
  DE-Göttingen: Schutz- und Sicherheitskleidung
   2019/S 159/2019 392332
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Göttingen
   Hiroshimaplatz 1-4
   Göttingen
   37083
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle  Zimmer 102
   Telefon: +49 551400-2310
   E-Mail: [1]vergabestelle@goettingen.de
   Fax: +49 551400-3201
   NUTS-Code: DE91C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.goettingen.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vergabe.rib.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/3/tenderId/84271
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://www.vergabe.rib.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Feuerschutzbekleidung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 170_2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   35113400
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C
   Hauptort der Ausführung:
   Göttingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen:
    350 Einsatz-Jacken mit Reflexstreifen, vorbereitet für die Montage
   eines mit der Jacke geprüften und nach den Normen DIN EN 358 und DIN EN
   1498 zertifizierten Rettungssystems (s. u.),
    150 Rückenschilder aus Aramidgewebe Berufsfeuerwehr",
    200 Rückenschilder aus Aramidgewebe Freiwillige Feuerwehr",
    350 Einsatz-Hosen,
    150 Integriertes Rettungssystem nach DIN EN 1498 Typ A und DIN EN 358
   (Das angebotene System wird in die Jacke eingebaut und muss
   entsprechend zusammen mit dieser im Sinne der DIN EN 469 auf thermische
   Sicherheit und Anwendungssicherheit geprüft sein. Die Verwendung des
   angebotenen Systems mit der Jacke muss in der Verwendungsanleitung der
   Jacke explizit erwähnt werden.)
    Schulung für das Rettungssystem,
    Schulung für Pflege, Wartung und Überprüfung.
   Testanzüge: Kostenfreie Bereitstellung von 3 Testanzügen (Jacke und
   Hose) in den Größen 1 x Gr. 52 und 2 x Gr. 54, inkl. des passenden IRS,
   mit der Angebotsabgabe.
   Abweichungen in der Farbgebung sind zulässig, müssen aber in einem
   gesonderten Datenblatt angeben werden. Andere Abweichungen des
   Testanzuges zur angebotenen Version sind nicht zulässig. Die Testanzüge
   werden zur Durchführung der unter Angebotsbewertung" aufgeführten
   Trageversuche verwendet und anschließend gereinigt zurückgegeben. Durch
   die Tests können Nutzungsspuren und Schäden an den Anzügen auftreten.
   Es erfolgt keine Vergütung dieser Abnutzung oder Schäden.
   Jedem Testanzug ist, für Jacke und Hose getrennt, beizulegen:
    1 x in Papierform und 1 x elektronisch (pdf-Format):
    Herstellerdatenblatt,
    Verwendungs-/Gebrauchsanleitung,
    Waschanleitung,
    Pflegeanleitung,
    Testbericht Beflammungstest.
    Zertifikat Warnwestenbefreiung:
    Zertifikat: 469:2007,
    Zertifikat CE Kennzeichnung,
    Zertifikat ISO 9001 des Herstellers, Sprache: Deutsch.
   Für die in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung
   aufgeführten Waren ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche zu
   liefern oder zu verwenden, für die er die Einhaltung der in den
   Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
   festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der Niedersächsischen
   Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) nachweisen kann. Die
   Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet
   gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt
   der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der
   Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aufgeführt
   ist. Die Liste ist im Internet unter
   [6]http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/developmen
   t-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf
   einsehbar. Sofern die Waren nichtin einem Staat oder Gebiet hergestellt
   werden, der in der DAC-List of ODA Recipientsder Organisation for
   Economic Co-operation and Development (OECD;
   [7]http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/developmen
   t-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf)
   aufgeführt ist, besteht keine Nachweispflichtnach § 2 NKernVO. Dem
   Auftraggeber wird bei Lieferung der Ware eine entsprechende
   Herkunftsbescheinigung (Zollrechtliche Bestätigung, Produktionsauftrag
   oder gleichwertige Bescheinigung) vorgelegt. (siehe: VOL  Weitere
   Besondere Vertragsbedingungen  Fortsetzung  634" und Erklärung über
   die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen
   Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)")
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/12/2019
   Ende: 31/08/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
    Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
   Stichtag 24.9.2018),
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
   der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123
   Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt GWB 124a_Erklaerung zur
   Zuverlaessigkeit),
   Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung
   herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit
   diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im
   Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
   Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur
   Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer
   Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
   Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
   Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
   ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
    Erklärung des Unternehmens über die Vorlage von Nachweisen nach § 2
   der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) oder die
   Erklärung, dass eine solche Nachweispflicht nicht besteht.
   Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
   einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch
   den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
   Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
   in deutscher Sprache beizubringen.
   Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
   Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   für Justiz anfordern.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten
   3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei
   einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden
   Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern
    Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Lieferung von (Feuerwehr-) Schutzkleidung) für die letzten 3
   Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der
   tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist
   jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem
   betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist
   dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind
   die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von
   (Feuerwehr-) Schutzkleidung) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
   addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden
   Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
    Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   nachgekommen ist,
    Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   nachgekommen wurde,
    Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein
   Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren
   eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
   abgelehnt worden ist,
    Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in
   Liquidation befindet.
   Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
   einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch
   den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
   Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende
   Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die
   Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft
   sind eindeutig anzugeben,
    Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass
   auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als
   Unterauftragnehmer gelten.
   Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin:
   Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete
   Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über
   wesentliche Lieferleistungen (Lieferung von [Feuer-Schutzbekleidung]
   aus den letzten 3 Jahren
   (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist); mit Angabe des Werts, sowie des
   öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers
   und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse).
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz
   welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der
   Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils
   genannten Referenzen berücksichtigt.
    Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der
   Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte
   (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände)
   des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
   Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche
   Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren;
   entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der
   Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
   der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
   eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
   anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren.
   Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   § 17 VOL/B; es sind Vorauszahlungen möglich: siehe Nr. 9.7
   Zahlungsbedingungen" der Unterlage VOL  Weitere Besondere
   Vertragsbedingungen  Fortsetzung  634"
    1/3 nachdem der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erhalten hat,
    Rest nach Abnahme und Auslieferung der Ware.
   Alle Vorauszahlungen müssen mit einer Bankbürgschaft, die ausdrücklich
   auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens eintritt, abgesichert
   werden.
   Auslieferung in 2 Chargen, Auslieferung der ersten Charge von 150
   Anzügen bis zum 31.1.2020.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/09/2019
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/09/2019
   Ortszeit: 10:30
   Ort:
   Stadt Göttingen
   Zentrale Vergabestelle  Zimmer 102
   Hiroshimaplatz 1-4
   37083 Göttingen
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten elektronisch unter
   [8]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/3/tenderId/84271 zum elektronischen Abruf zur Verfügung
   gestellt. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die elektronische
   Angebotsabgabe registriert und beworben haben.
   Für die elektronische Abgabe eines Angebotes benötigen Sie
   grundsätzlich den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform
   ([9]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere
   Informationen erhalten Sie unter
   [10]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
   1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
   Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
   Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
   darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer
   schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre
   Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen
   Vergabevorschriften zu rügen.
   Alle (nicht registrierten) Bewerber müssen regelmäßig die auf der
   Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
   Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK
   Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
   2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
   verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
   Vergabeunterlagen zu vernichten;
   3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
   insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet;
   4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
   Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.9.2019-12:00 Uhr per
   E-Mail ([11]vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das
   Vergabeportal ([12]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html)
   gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
   berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
   des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
   5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten
   Termin in elektronischer Form oder auf dem Postweg (§ 53 Abs. 2 VgV)
   einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht
   zulässig.
   Bitte beachten Sie unbedingt: Mit Angebotsabgabe sind u. a. 3
   Testanzüge (Jacke und Hose) kostenfrei bereitzustellen; diese werden im
   Rahmen der Angebotswertung benötigt und sind damit wertungsrelevanter
   Angebotsbestandteil. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind diese
   unbedingt spätestens bis zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
   einzureichen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
   6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
   7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
   soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
   zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165
   Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den
   Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu
   machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
   Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151331
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151331
   E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [16]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
   verwiesen.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
   Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151331
   E-Mail: [17]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [18]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2019
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References
   1. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
   2. http://www.goettingen.de/
   3. https://www.vergabe.rib.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271
   5. https://www.vergabe.rib.de/
   6. http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flow
s_En.pdf
   7. http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flow
s_En.pdf
   8. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271
   9. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html
  10. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html
  11. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
  12. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
  15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  16. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
  17. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  18. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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