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Ausschreibung: Schutz- und Sicherheitskleidung - DE-Göttingen
Schutz- und Sicherheitskleidung
Dokument Nr...: 392332-2019 (ID: 2019082009081590227)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
DE-Göttingen: Schutz- und Sicherheitskleidung
2019/S 159/2019 392332
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Göttingen
Hiroshimaplatz 1-4
Göttingen
37083
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Zimmer 102
Telefon: +49 551400-2310
E-Mail: [1]vergabestelle@goettingen.de
Fax: +49 551400-3201
NUTS-Code: DE91C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://www.vergabe.rib.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/3/tenderId/84271
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.vergabe.rib.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Feuerschutzbekleidung
Referenznummer der Bekanntmachung: 170_2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35113400
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C
Hauptort der Ausführung:
Göttingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Feuerschutzbekleidung für die Feuerwehr Göttingen:
350 Einsatz-Jacken mit Reflexstreifen, vorbereitet für die Montage
eines mit der Jacke geprüften und nach den Normen DIN EN 358 und DIN EN
1498 zertifizierten Rettungssystems (s. u.),
150 Rückenschilder aus Aramidgewebe Berufsfeuerwehr",
200 Rückenschilder aus Aramidgewebe Freiwillige Feuerwehr",
350 Einsatz-Hosen,
150 Integriertes Rettungssystem nach DIN EN 1498 Typ A und DIN EN 358
(Das angebotene System wird in die Jacke eingebaut und muss
entsprechend zusammen mit dieser im Sinne der DIN EN 469 auf thermische
Sicherheit und Anwendungssicherheit geprüft sein. Die Verwendung des
angebotenen Systems mit der Jacke muss in der Verwendungsanleitung der
Jacke explizit erwähnt werden.)
Schulung für das Rettungssystem,
Schulung für Pflege, Wartung und Überprüfung.
Testanzüge: Kostenfreie Bereitstellung von 3 Testanzügen (Jacke und
Hose) in den Größen 1 x Gr. 52 und 2 x Gr. 54, inkl. des passenden IRS,
mit der Angebotsabgabe.
Abweichungen in der Farbgebung sind zulässig, müssen aber in einem
gesonderten Datenblatt angeben werden. Andere Abweichungen des
Testanzuges zur angebotenen Version sind nicht zulässig. Die Testanzüge
werden zur Durchführung der unter Angebotsbewertung" aufgeführten
Trageversuche verwendet und anschließend gereinigt zurückgegeben. Durch
die Tests können Nutzungsspuren und Schäden an den Anzügen auftreten.
Es erfolgt keine Vergütung dieser Abnutzung oder Schäden.
Jedem Testanzug ist, für Jacke und Hose getrennt, beizulegen:
1 x in Papierform und 1 x elektronisch (pdf-Format):
Herstellerdatenblatt,
Verwendungs-/Gebrauchsanleitung,
Waschanleitung,
Pflegeanleitung,
Testbericht Beflammungstest.
Zertifikat Warnwestenbefreiung:
Zertifikat: 469:2007,
Zertifikat CE Kennzeichnung,
Zertifikat ISO 9001 des Herstellers, Sprache: Deutsch.
Für die in der Leistungsbeschreibung als Gegenstand der Leistung
aufgeführten Waren ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche zu
liefern oder zu verwenden, für die er die Einhaltung der in den
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der Niedersächsischen
Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) nachweisen kann. Die
Verpflichtung gilt nur für Waren, die in einem Staat oder Gebiet
gewonnen oder hergestellt wurden, der oder das in der für den Zeitpunkt
der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-List of ODA Recipients der
Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) aufgeführt
ist. Die Liste ist im Internet unter
[6]http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/developmen
t-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf
einsehbar. Sofern die Waren nichtin einem Staat oder Gebiet hergestellt
werden, der in der DAC-List of ODA Recipientsder Organisation for
Economic Co-operation and Development (OECD;
[7]http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/developmen
t-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flows_En.pdf)
aufgeführt ist, besteht keine Nachweispflichtnach § 2 NKernVO. Dem
Auftraggeber wird bei Lieferung der Ware eine entsprechende
Herkunftsbescheinigung (Zollrechtliche Bestätigung, Produktionsauftrag
oder gleichwertige Bescheinigung) vorgelegt. (siehe: VOL Weitere
Besondere Vertragsbedingungen Fortsetzung 634" und Erklärung über
die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen
Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)")
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/12/2019
Ende: 31/08/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum
Stichtag 24.9.2018),
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie
der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123
Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt GWB 124a_Erklaerung zur
Zuverlaessigkeit),
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung
herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit
diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im
Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur
Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer
Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des
Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens
ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Erklärung des Unternehmens über die Vorlage von Nachweisen nach § 2
der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) oder die
Erklärung, dass eine solche Nachweispflicht nicht besteht.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch
den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
in deutscher Sprache beizubringen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten
3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden
Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern
Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Lieferung von (Feuerwehr-) Schutzkleidung) für die letzten 3
Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der
tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist
jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem
betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist
dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind
die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von
(Feuerwehr-) Schutzkleidung) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden
Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern,
Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen ist,
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
nachgekommen wurde,
Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein
Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
Eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in
Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von
einem amtlich anerkannten Übersetzer Übersetzt, aktuell sein und noch
den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die
Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft
sind eindeutig anzugeben,
Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass
auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als
Unterauftragnehmer gelten.
Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin:
Eigenerklärungen über nachfolgend näher bezeichnete geeignete
Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über
wesentliche Lieferleistungen (Lieferung von [Feuer-Schutzbekleidung]
aus den letzten 3 Jahren
(ausgehend vom Ende der Angebotsfrist); mit Angabe des Werts, sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers
und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz
welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der
Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils
genannten Referenzen berücksichtigt.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der
Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte
(Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände)
des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche
Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren;
entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der
Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und
der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte
anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren.
Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
§ 17 VOL/B; es sind Vorauszahlungen möglich: siehe Nr. 9.7
Zahlungsbedingungen" der Unterlage VOL Weitere Besondere
Vertragsbedingungen Fortsetzung 634"
1/3 nachdem der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erhalten hat,
Rest nach Abnahme und Auslieferung der Ware.
Alle Vorauszahlungen müssen mit einer Bankbürgschaft, die ausdrücklich
auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens eintritt, abgesichert
werden.
Auslieferung in 2 Chargen, Auslieferung der ersten Charge von 150
Anzügen bis zum 31.1.2020.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/09/2019
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/11/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/09/2019
Ortszeit: 10:30
Ort:
Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle Zimmer 102
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten elektronisch unter
[8]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/3/tenderId/84271 zum elektronischen Abruf zur Verfügung
gestellt. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die elektronische
Angebotsabgabe registriert und beworben haben.
Für die elektronische Abgabe eines Angebotes benötigen Sie
grundsätzlich den Bieterclient ava-sign der Vergabeplattform
([9]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html). Weitere
Informationen erhalten Sie unter
[10]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf
Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots
darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer
schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre
Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften zu rügen.
Alle (nicht registrierten) Bewerber müssen regelmäßig die auf der
Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl.
Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK
Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle
Vergabeunterlagen zu vernichten;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens,
insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem
Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.9.2019-12:00 Uhr per
E-Mail ([11]vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das
Vergabeportal ([12]http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html)
gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten
Termin in elektronischer Form oder auf dem Postweg (§ 53 Abs. 2 VgV)
einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht
zulässig.
Bitte beachten Sie unbedingt: Mit Angebotsabgabe sind u. a. 3
Testanzüge (Jacke und Hose) kostenfrei bereitzustellen; diese werden im
Rahmen der Angebotswertung benötigt und sind damit wertungsrelevanter
Angebotsbestandteil. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind diese
unbedingt spätestens bis zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin
einzureichen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
6) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder
zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165
Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den
Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu
machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der
Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151331
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151331
E-Mail: [15]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[16]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151331
E-Mail: [17]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[18]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
2. http://www.goettingen.de/
3. https://www.vergabe.rib.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271
5. https://www.vergabe.rib.de/
6. http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flow
s_En.pdf
7. http://www.oecd.org/dac/financing-sustainable-development/development-finance-standards/DAC_List_ODA_Recipients2018to2020_flow
s_En.pdf
8. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/84271
9. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden.html
10. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/erste_schritte.html
11. mailto:vergabestelle@goettingen.de?subject=TED
12. http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
15. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
16. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
17. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
18. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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