Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019082009161990659" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Prenzlau
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 392768-2019 (ID: 2019082009161990659)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
  DE-Prenzlau: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 159/2019 392768
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH
   Franz-Wienholz-Straße 25 a
   Prenzlau
   17291
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Armin Habereder
   Telefon: +49 3984835200
   E-Mail: [1]armin.habereder@udg-uckermark.de
   Fax: +49 3984835111
   NUTS-Code: DE40I
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.udg-uckermark.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSD
   DZJ1/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSD
   DZJ1
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem
   Landkreis Uckermark ab 1.1.2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: PPK 2020-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 6 000 bis 7 500
   Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus
   dem Landkreis Uckermark einschließlich der Übernahme und ggf. des
   Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten
   Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2020. Ferner hat der
   Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen an der
   Übergabestelle ggf. den Systemen i. S. d. VerpackG Teilmengen des
   übergebenen PPK zu deren Übernahme und eigenen Verwertung
   bereitzustellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE40I
   Hauptort der Ausführung:
   Die Übernahme der zu verwertenden PPK-Fraktionen erfolgt bei dem
   Auftragnehmer an der von ihm mit dem Angebot angegebenen
   Übergabestelle. Nähere Angaben dazu in den Vergabeunterlagen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 6 000 bis 7 500
   Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus
   dem Landkreis Uckermark einschließlich der Übernahme und ggf. des
   Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten
   Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2020. Ferner hat der
   Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Vergabe unterlagen an der
   Übergabestelle ggf. den Systemen i. S. d. VerpackG Teilmengen des
   übergebenen PPK zu deren Übernahme und eigenen Verwertung
   bereitzustellen. Die Sammlung der PPK-Fraktionen und die Beförderung
   zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Kostenkriterium - Name: Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der
   Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Malus für die
   logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis
   zur Übergabestelle / Gewichtung: 100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, den Leistungszeitraum einmal durch
   einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um ein Jahr zu
   verlängern. Die Erklärung, dass der Auftraggeber die Verlängerung des
   Vertrages verlangt, muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30.9.2021
   schriftlich zugehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter,
    Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
   bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
   Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach den §§123, 124 GWB sowie
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
   Arbeitnehmer Entsendegesetz  AEntG sowie nach Mindestlohngesetz
   (MiLoG),
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
   Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und
   gegen Leistungsmissbrauch (insbes. SGBIII;
   Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der
   Schwarzarbeit, in der jeweils geltenden Fassung) zu bezahlen,
    es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art.64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
   Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis
   präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die
   Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten
   Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des
   Präqualifikationsverfahrens waren,
    des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen,
    für den Fall, dass sich der Bieter  ggf. auch als Mitglied einer
   Bietergemeinschaft  zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
   bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel
   Verpflichtungserklärung, siehe Formular Verpflichtungserklärung" in
   Anlage zum Angebotsschreiben).
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben,
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
   die meisten Arbeitnehmer versichert sind  nicht älter als 6 Monate),
    aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsätze
   betr. die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei
   sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die
   von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw.
   als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
   sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
   Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für
   Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die
   genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
   Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und
   nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim
   Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden
   zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung
   oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist
   die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum
   Abschluss einer solchen Versicherung.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 19 Abs. 2 Umwelt HG
   zulässiger Vorsorgenachweise,
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
   VgV,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistungen verfügen wird,
    Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht
   notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber
   (Telefon-Nr.), Beschreibung des Leistungsumfanges, Leistungszeitraum
   und Auftragswert pro Jahr,
    Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der
   Zertifikation nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder
   gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder
   -stellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht
   vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem Angebotsschreiben
   beigefügten Formular Zertifikation" zu verpflichten, eine
   Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
    Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der/den vorgesehenen
   Verwertungsanlage(n) Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung/Name der
   Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue
   Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz
   in Mg/a sowie Angaben der für das PPK des Auftraggebers zur Nutzung
   vorgesehenen Mengen in Mg/a,
    Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der
   Verwertungsanlage/Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
   PPK-Fraktionen hervorgehen,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die
   engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen
   vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall
   Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie
   Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von
   Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber
   der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine
   Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die
   Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für
   die vom Entsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf
   Verlangen des Auftraggebers vorzulegen,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
   Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters im
   Angebotsschreiben enthalten).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
   die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen),
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle
   behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
   fordern,
    bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
   selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
   unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden  soweit zweckdienlich  allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend
   genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
   bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
   Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
   abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
   werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YSDDZJ1
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie (MWE)
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661719
   Fax: +49 3318661652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
   Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
   nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
   sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin
   wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des
   vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert
   durch Gesetz vom 12.7.2018, BGBl. I S. 1151) Anwendung.
   § 160 lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   [...]
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
   Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabe stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
   Die Vergabe stelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor
   der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/08/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:armin.habereder@udg-uckermark.de?subject=TED
   2. http://www.udg-uckermark.de/
   3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSDDZJ1/documents
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YSDDZJ1
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau