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Ausschreibung: Mobiltelefondienste - DE-Köln
Mobiltelefondienste
Dokument Nr...: 392800-2019 (ID: 2019082009163090679)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
DE-Köln: Mobiltelefondienste
2019/S 159/2019 392800
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt
Willy-Brandt-Platz 2
Köln
50679
Deutschland
Kontaktstelle(n): 271/4 Submissionsdienst
Telefon: +49 221221-26886
E-Mail: [1]stefan.schueller@stadt-koeln.de
Fax: +49 221221-26272
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadt-koeln.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRY40J/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRY40J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-0082-12-5
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64212000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen für die Stadt Köln
(Mobilfunkverträge und Serviceleistungen).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
Hauptort der Ausführung:
Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen
50679 Köln
Stadt Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag über Mobilfunkleistungen für die Stadt Köln
(Mobilfunkverträge und Serviceleistungen).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann (optional) durch einseitige Erklärung des
Auftraggebers insgesamt zweimal um 12 Monate (insgesamt also maximal 24
Monate) verlängert werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis
6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz
über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen
beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen
beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten
Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und
Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als
öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die
Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Wenn ein Bieter beabsichtigt, an einen Dritten als Nachunternehmer
Teile des Auftrags zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine
eigene Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft
(Eignungsleihe nach § 47 VgV), sind:
a) die davon betroffenen Teile des Gesamtauftrages zu benennen;
b) Name und Anschrift des vorgesehenen Unterauftragnehmer anzugeben;
c) für den Nachunternehmer die Nachweise zur fachlichen, technischen
und wirtschaftlichen Eignung sowie dem Nichtbestehen von fakultativen
oder zwingenden Ausschlussgründen und
d) den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" vorzulegen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck
Bietergemeinschaften (Anlage A_VuVb_Bietergemeinschaften_Vordruck)
ausgefüllt vorzulegen und gemäß der Anlage
A_VuVb_Bietergemeinschaften_Vorgaben_Hinweise" die hier geforderten
Eignungsnachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Es finden gemäß § 47 Absatz 4 VgV die Regelungen zur
Eignungsleihe gemäß § 47 Absatz 1 bis 3 VgV Anwendung.
Nachweis der aktuellen Eintragungen des Unternehmens im Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der
Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Die
Vorlage des Nachweises in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in
Deutschland für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist;
B) Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht, soweit deren
Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Im anderen Falle sind
aussagefähige Nachweise vorzulegen, die geeignet sind, über die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Aufschluss zu geben und konkrete Hinweise auf das Bestehen einer zur
erfolgreichen Ausführung des Auftrages ausreichenden wirtschaftlichen
und finanziellen Basis zu liefern;
C) Eine Bankerklärung über die aktuelle wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit (im Besonderen die gegenwärtige Finanz- und
Liquiditätslage des Unternehmens im Hinblick auf das Volumen der
ausgeschriebenen Leistungen). Die Vorlage der Auskunft in nicht
beglaubigter Kopie ist zulässig;
D) Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens
(Credit-Rating/Grading) durch eine Ratingagentur, die von der ESMA
European Securities and Markets Authority registriert und zertifiziert
ist (zum Beispiel Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH
unter anderem). Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie
ist zulässig.
Sollte der Bieter keine entsprechende Bonitätseinstufung beibringen
können, hat er einen vergleichbaren Nachweis oder zunächst eine
entsprechende Eigenerklärung zur Bonität einzureichen.
E) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist;
F) Erklärung zur Entwicklung des Personalbestands bezogen auf das
Gesamtunternehmen und auf die in Deutschland für die ausgeschriebene
Leistung zuständige Geschäftssparte;
G) Nachweis des aktuellen Bestehens einer
Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine
Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht
eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte
Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine
entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Vergabestelle
abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass
dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem
Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Zur Auftragsvergabe:
H) Sofern zunächst nur eine Eigenerklärung zum Credit-Rating mit dem
Angebot abgegeben wurde:
Nachweis der Einstufung der Bonität des Unternehmens
(Credit-Rating/Grading) durch eine Ratingagentur, die von der ESMA
European Securities and Markets Authority registriert und zertifiziert
ist (zum Beispiel Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH
unter anderem). Die Vorlage des Nachweises in nicht beglaubigter Kopie
ist zulässig.
Sollte der Bieter keine entsprechende Bonitätseinstufung beibringen
können, hat er eine vergleichbare einzureichen.
I) Sofern zunächst nur eine Eigenerklärung zum Abschluss einer
entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Angebot
eingereicht wurde:
Aktueller Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Vorlage in nichtbeglaubigter Kopie ist zulässig.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A): jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
Zu B): jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
Zu C): Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als 3 Monate sein;
Zu D): Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als 3 Monate sein;
Zu E): bezogen auf die letzten 3 Jahre;
Zu F): jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
Zu G): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungshöhe von
mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall haben. Der Nachweis des
Bestehens einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein;
aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht;
Zu H): Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
nicht älter als 3 Monate sein;
Zu I): Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungshöhe von
mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall haben. Der Nachweis des
Bestehens einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung darf zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein;
aus ihm muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3 Referenzen über mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare und
innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossene Projekte/erfüllte
Verträge, vorzugsweise mit öffentlichen Auftraggebern mit den folgenden
Angaben:
Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail),
Projekt-/Vertragsbezeichnung, Laufzeit und Anzahl einbezogener
Mobilfunkverträge.
Nachweis über das Bestehen eines Qualitätsmanagementsystems mit
Beschreibung der internen und externen Stellen sowie der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung auf der Grundlage der EN ISO 9000 ff Normenreihe.
Aktuell gültige Zertifizierungen nach EN ISO 9001 durch eine anerkannte
Zertifizierungsstelle sind vorzulegen,
Nachweis über das Bestehen eines
Informations-Sicherheits-Management-Systems einschließlich aktuell
gültiger Zertifizierungen nach ISO/IEC 27001 durch eine anerkannten
Zertifizierungsstelle,
Eigenerklärung zum aktuell erfolgten Nachweis über die Erfüllung der
Anforderungen zur Sicherheit in der Informationstechnik kritischer
Infrastrukturen gemäß § 8a Absatz3 BSI-Gesetz mit Angaben über
Zeitpunkt der Übermittlung an das BSI sowie der Nachweisart (zum
Beispiel Sicherheitsaudit, Prüfung oder Zertifizierung)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist vergleichbar, wenn mindestens 4 000
Mobilfunk-Einzelverträge mit einem Auftraggeber einbezogen waren.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/09/2019
Ortszeit: 14:00
Ort:
Stadt Köln
27/Zentrales Vergabeamt
Riegel A
Etage 10
Zimmer 21
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRY40J
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für
behauptete Vergabeverstöße
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 2211472-120
E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln
nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist
bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind,
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen
gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
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4. https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRY40J
5. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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