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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Peine
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 392834-2019 (ID: 2019082009163490684)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
DE-Peine: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2019/S 159/2019 392834
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine -
Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
DE
Woltorfer Str. 57/59
Peine
31224
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Oehler
Telefon: +49 5171 / 7791-36
E-Mail: [1]info@ab-peine.de
Fax: +49 5171 / 7791-50
NUTS-Code: DE91A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ab-peine.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E95674855
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E95674855
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung des Altpapiers aus dem Landkreis Peine ab dem 1.1.2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 8 400 bis 12
000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus kommunaler Sammlung im Gebiet des Landkreises Peine einschließlich
der Übernahme und des Transports von der Umlade-Anlage in 31249
Hohenhameln-Stedum, Hildesheimer Str. 15, ab dem 1.1.2020.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A
Hauptort der Ausführung:
Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 8 400 bis 12
000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Landkreises Peine
einschließlich der Übernahme und des Transports von der Umlade-Anlage
des Auftraggebers ab dem 1.1.2020. Die Sammlung der PPK-Fraktionen und
die Beförderung zur Umlade-Anlage sowie ggf. die Bereitstellung des
Systembetreiberanteils sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen
Leistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Übersicht und Angaben zum Bieter,
Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach dem §§123, 124 GWB sowie
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie nach Mindestlohngesetz
(MiLoG),
Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem
Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
Eigenerklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den
Zugangscode beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
(AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit
ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell
als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifizierungsverfahrens waren,
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer
Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den
er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate),
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen von zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei
der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6
Monate),
aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszuges gemäß § 150 GewO,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
und auch vom Unterauftragnehmer.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend
die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des
Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
Bietergemeinschaften mit einem anderen Unternehmen bzw. als
Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 Mio. EUR für
Personen-/Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Die genannte Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
Schadensfälle pro Jahr (also zweifachmaximiert) zur Verfügung stehen
und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflicht hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan
des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
solchen Versicherung.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 19 Abs. 2
Umwelthaftpflichtgesetz zulässiger Vorsorgenachweise,
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr.
2 VgV,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistung verfügen wird,
Referenzangeben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind Angaben zum
Namen des Auftraggebers (Telefonnummer), Beschreibung des
Leistungsumfanges, Auftragssumme und Ausführungszeitraum zu machen,
Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde jeweils für die einzeln zu
erbringenden Leistungen. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation
nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
zuständiger Qualitätskontrolleninstitute oder -stellen erfolgen, ferner
kann auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage
vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der
Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
PPK-Fraktionen hervorgehen,
Angaben zum Entsorgungskonzept einschließlich dem Gesamtkonzept der
Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit), der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
den Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung sowie der
technischen Leitung des Unternehmens,
Angaben zum Verwertungsweg, einschließlich der/den vorgesehenen
Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung Name der Verwertungsanlage (ggf.
auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des
Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie
Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen
Mengen in Mg/a,
ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus der
die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der
Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen
hervorgehen,
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden,
verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der
Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur
Verwertung anfallenden PPK-Fraktion für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die
einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den
Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei
Zuschlagerteilung an den Bieter zu enthalten,
Angaben zur Verwertung angenommener PPK-Mengen der letzten 3 Jahre,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten
(Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/09/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/09/2019
Ortszeit: 12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen),
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, die Vorlage der Nachweise als
Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur
Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
Unterauftragnehmer,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3 genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
unter I.3 genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen
Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
unter der in I.3 genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
darüber zu informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die
vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation
zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs
einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter
Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151335
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: [6]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
keine Schlichtungsstelle
keine Schlichtungsstelle
Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des
Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[....] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131-153308
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse:
[8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
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References
1. mailto:info@ab-peine.de?subject=TED
2. http://www.ab-peine.de/
3. https://www.subreport.de/E95674855
4. https://www.subreport.de/E95674855
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
6. http://www.mw.niedersachsen.de/
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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