Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019082009163490684" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Peine
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 392834-2019 (ID: 2019082009163490684)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
  DE-Peine: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 159/2019 392834
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine -
   Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
   DE
   Woltorfer Str. 57/59
   Peine
   31224
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Oehler
   Telefon: +49 5171 / 7791-36
   E-Mail: [1]info@ab-peine.de
   Fax: +49 5171 / 7791-50
   NUTS-Code: DE91A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.ab-peine.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E95674855
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E95674855
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung des Altpapiers aus dem Landkreis Peine ab dem 1.1.2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 8 400 bis 12
   000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus kommunaler Sammlung im Gebiet des Landkreises Peine einschließlich
   der Übernahme und des Transports von der Umlade-Anlage in 31249
   Hohenhameln-Stedum, Hildesheimer Str. 15, ab dem 1.1.2020.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91A
   Hauptort der Ausführung:
   Peine
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 8 400 bis 12
   000 Mg PPK (Papier, Pappe und Kartonagen; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01)
   aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des Landkreises Peine
   einschließlich der Übernahme und des Transports von der Umlade-Anlage
   des Auftraggebers ab dem 1.1.2020. Die Sammlung der PPK-Fraktionen und
   die Beförderung zur Umlade-Anlage sowie ggf. die Bereitstellung des
   Systembetreiberanteils sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen
   Leistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Übersicht und Angaben zum Bieter,
    Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung
   bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und
   Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
   erfüllt hat,
    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
   fakultativen Ausschlussgründe nach dem §§123, 124 GWB sowie
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie nach Mindestlohngesetz
   (MiLoG),
    Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem
   Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG),
    Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
    Eigenerklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich
   unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
    Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
   sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
   über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
   Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
   Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den
   Zugangscode beim amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
   (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit
   ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell
   als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifizierungsverfahrens waren,
    Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
   VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
   beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
   Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
   wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
   Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
   dass die Vergabestelle bei der Übermittlung der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
   auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
   VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
   Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer
   Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den
   er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
   beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
   Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   und Abgaben (nicht älter als 6 Monate),
    Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
   Beiträgen von zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei
   der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6
   Monate),
    aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
   Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
    aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
   und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszuges gemäß § 150 GewO,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   und auch vom Unterauftragnehmer.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend
   die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
   jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des
   Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in
   Bietergemeinschaften mit einem anderen Unternehmen bzw. als
   Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind,
   jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
    Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger
   Ansprüche aus diesem Vertrag über mindestens 5 Mio. EUR für
   Personen-/Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden.
   Die genannte Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2
   Schadensfälle pro Jahr (also zweifachmaximiert) zur Verfügung stehen
   und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflicht hat beim Einsatz von
   Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
   Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan
   des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
   einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
   solchen Versicherung.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
   Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 19 Abs. 2
   Umwelthaftpflichtgesetz zulässiger Vorsorgenachweise,
    Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 45 Abs. 1 Nr.
   2 VgV,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
   Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
   der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
   Leistung verfügen wird,
    Referenzangeben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
   vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
   Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
   Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
   Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
   vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind Angaben zum
   Namen des Auftraggebers (Telefonnummer), Beschreibung des
   Leistungsumfanges, Auftragssumme und Ausführungszeitraum zu machen,
    Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG
   (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
   Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde jeweils für die einzeln zu
   erbringenden Leistungen. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation
   nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis
   zuständiger Qualitätskontrolleninstitute oder -stellen erfolgen, ferner
   kann auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage
   vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der
   Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden
   PPK-Fraktionen hervorgehen,
    Angaben zum Entsorgungskonzept einschließlich dem Gesamtkonzept der
   Leistungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der
   Entsorgungssicherheit), der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
   den Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung sowie der
   technischen Leitung des Unternehmens,
    Angaben zum Verwertungsweg, einschließlich der/den vorgesehenen
   Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung Name der Verwertungsanlage (ggf.
   auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des
   Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie
   Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen
   Mengen in Mg/a,
    ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
   2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
    Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
   Referenzen,
    Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus der
   die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der
   Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen
   hervorgehen,
    Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
   wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
   diese aber nicht konkret benannt wurden,
    verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der
   Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur
   Verwertung anfallenden PPK-Fraktion für den gesamten Leistungszeitraum.
   Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die
   einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den
   Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei
   Zuschlagerteilung an den Bieter zu enthalten,
    Angaben zur Verwertung angenommener PPK-Mengen der letzten 3 Jahre,
    Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
   zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
   Unterauftragnehmer.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten
   (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/09/2019
   Ortszeit: 12:30
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
   Unterlagen einzureichen:
    Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie
   die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der
   Vergabeunterlagen),
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, die Vorlage der Nachweise als
   Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur
   Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
    bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
   Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
   der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
   und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
   werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
   Mitglieder in der Summe bewertet,
    für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben
   Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über
   die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen
   nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
   Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne
   selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind
   Unterauftragnehmer,
    Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
   vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
   des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
   anerkannte Übersetzung beifügen.
   Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger
   Bieterinformationen:
   Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3 genannte
   Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
   dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
   zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
   Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
   unter I.3 genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der
   Vergabestelle auf Bieteranfragen werden - soweit zweckdienlich - allen
   Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die
   unter der in I.3 genannten elektronischen Adresse abgerufen werden
   können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   darüber zu informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die
   vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation
   zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs
   einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter
   Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
   Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131151335
   E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse: [6]http://www.mw.niedersachsen.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   keine Schlichtungsstelle
   keine Schlichtungsstelle
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
   frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
   informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an
   unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die
   Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege
   versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des
   Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist,
   Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   [....] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   Telefon: +49 4131-153308
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131-152943
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2019
   [BUTTON] ×
Direktlinks
   HTML ____________________
   PDF ____________________
   PDFS ____________________
   XML ____________________
   [BUTTON] Schließen
References
   1. mailto:info@ab-peine.de?subject=TED
   2. http://www.ab-peine.de/
   3. https://www.subreport.de/E95674855
   4. https://www.subreport.de/E95674855
   5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   6. http://www.mw.niedersachsen.de/
   7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau