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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Erfurt
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 392829-2019 (ID: 2019082009164690705)
Veröffentlicht: 20.08.2019
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DE-Erfurt: Werbe- und Marketingdienstleistungen
2019/S 159/2019 392829
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des
Freistaats Thüringen mbH
Warsbergstraße 1
Erfurt
99092
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@gfaw-thueringen.de
NUTS-Code: DEG01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.gfaw-thueringen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: beliehene Landesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Unterstützung des Freistaats Thüringen bei der
Verwirklichung der arbeitsmarkt-, wirtschafts-, bildungs-, umwelt- und
sozialpolitischen Ziele, insbesondere durch Wahrnehmung von
Verwaltungsaufgaben
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen
Referenznummer der Bekanntmachung: THÜRLM-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen, vertreten
durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und
Digitale Gesellschaft (TMWWDG), soll eine Leadagentur beauftragt
werden, Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Landesmarketing
nach Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats im TMWWDG zu
konzipieren und umzusetzen. Für die Erbringung einzelner und
regelmäßiger Grundleistungen durch den Auftragnehmer (detaillierte
Auflistung in Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung sowie den
Vergabeunterlagen Seite 20, PP2) wird ein monatliches Basishonorar für
220 Stunden vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen werden durch
Einzelaufträge beauftragt. Ansprüche auf ein bestimmtes Auftragsvolumen
oder die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen bestehen
nicht.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Konzeption und Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für
das Landesmarketing nach Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats
im TMWWDG zwecks Positionierung des Freistaats Thüringen im nationalen
und internationalen Wettbewerb. Dafür ist die seit 2011 eingeführte
Kampagne Das ist Thüringen zu Grunde zu legen und weiterzuentwickeln.
Der Auftragnehmer fungiert als Leadagentur.
Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen,
Fähigkeiten und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig machen wird.
U. a. ergeben sich folgende Anforderungen:
Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen
sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter, crossmedialer
Kommunikation. Besonderes Augenmerk liegt auf einer geeigneten,
fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen,
Paid Media: Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und
Werbemitteln in tarifgebundenen analogen und/oder digitalen Medien:
Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps
etc.; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung,
Owned Media: Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln in
tarifungebundenen Medien, wie Broschüren, Videos und Filme,
Ausstellungs- und Informationstafeln, Kongress- und Messegestaltung;
inklusive Kreation, Umsetzung bzw. Herstellung; Social Media,
Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von
Kooperationen mit externen Partnern,
Veranstaltungsmanagement: Konzeption und Organisation von
Veranstaltungen inkl. Veranstaltungsbranding; Zeit-, Raum-, Regie- und
Ablaufpläne sowie Veranstaltungsorganisation, -begleitung und
-überwachung,
Messekonzeption, Messebau sowie -gestaltung und Organisation für
Gemeinschaftsstände des Freistaates auf internationalen Messen sowie
Ausstellungsstände auf Veranstaltungen auch mit Betreuung vor Ort,
Barrierefreies, responsives Webdesign und laufende Pflege und
Betreuung der Website [5]www.das-ist-thueringen.de,
Betreuung relevanter Kanäle bezüglich Redaktion/Content -Erstellung
und Response mit Bezug auf Kampagneninhalte wie auch andere aktuelle
Bezüge Thüringens, wie z. B. Social Media, Website,
Content-Kooperationen mit Verlagen,
Mediaanalysen und Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie
Ausarbeitung von Einschalt-, Termin-, Kosten- und
Motivverteilungsplänen sowie Einkauf und Abwicklung von
Einschaltaufträgen,
Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Klärung
bestimmter Sachverhalte und für die Orientierung von Marketing- und
Werbemaßnahmen,
Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text,
Fotografie, Bewegtbild und Grafik,
Artbuying: Auswahl bzw. Vorschläge, Klärung sowie Einkauf von
Nutzungsrechten in Anpassung auf die Anwendung,
Referenzen auf dem Feld des innovativen Standort-, Landes- und
Regionalmarketings,
Verständnis für spezifischen Strukturen und Abläufen in Behörden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 11
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst bis zum 31.12.2020 geschlossen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sie sich jeweils um ein
Jahr, längstens bis zum 31.1.2024.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige
Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format
einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die
Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine
Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine
Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen,
Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der
EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie
(EG) Nr. 2580/2001 ([6]https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/)
vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung,
Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer
Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 1.5.2019 im
pdf-Format,
Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch
Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 1.5.2019
im pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der
Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1, III.1.2, III.1.3 können
alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder
-vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen
erfüllen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot ist der Jahresumsatz (brutto) im Geschäftsjahr 2018
anzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind die in den letzten 3 Jahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen im Bereich Marketing anzugeben. Dabei sind
der Zeitraum der Leistungserbringung, der Inhalt der Leistungen, der
Empfänger der Leistungen und der Wert der Leistungen zu benennen,
Mit dem Angebot ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte
in den Bereichen Beratung, Online-Bereich, Grafik, Projektmanagement,
Redaktion anzugeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15,
17, 18 Thüringer Vergabegesetz.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/09/2019
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebote sind:
ausschließlich und vollständig elektronisch über die
eVergabe-Plattform des Bundes unter [7]www.evergabe-online.de
abzugeben,
mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in
deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder
Erklärungen ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten
oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung
des jeweiligen Dokuments in deutscher Sprache einzureichen,
soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich
unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und
einzureichen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar / Vergabekammer
Nachprüfungsstelle
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 361-573321254
E-Mail: [8]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361-573321059
Internet-Adresse: [9]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
gegen § 134 verstoßen hat oder
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2019
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3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
5. http://www.das-ist-thueringen.de/
6. https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/
7. http://www.evergabe-online.de/
8. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
9. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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