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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Erfurt
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 392829-2019 (ID: 2019082009164690705)
Veröffentlicht: 20.08.2019
*
  DE-Erfurt: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2019/S 159/2019 392829
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   GFAW  Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des
   Freistaats Thüringen mbH
   Warsbergstraße 1
   Erfurt
   99092
   Deutschland
   E-Mail: [1]vergabestelle@gfaw-thueringen.de
   NUTS-Code: DEG01
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.gfaw-thueringen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: beliehene Landesgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Unterstützung des Freistaats Thüringen bei der
   Verwirklichung der arbeitsmarkt-, wirtschafts-, bildungs-, umwelt- und
   sozialpolitischen Ziele, insbesondere durch Wahrnehmung von
   Verwaltungsaufgaben
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leadagentur für das Landesmarketing Thüringen
   Referenznummer der Bekanntmachung: THÜRLM-2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Im Wege einer Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Thüringen, vertreten
   durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und
   Digitale Gesellschaft (TMWWDG), soll eine Leadagentur beauftragt
   werden, Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für das Landesmarketing
   nach Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats im TMWWDG zu
   konzipieren und umzusetzen. Für die Erbringung einzelner und
   regelmäßiger Grundleistungen durch den Auftragnehmer (detaillierte
   Auflistung in Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung sowie den
   Vergabeunterlagen Seite 20, PP2) wird ein monatliches Basishonorar für
   220 Stunden vereinbart. Darüber hinausgehende Leistungen werden durch
   Einzelaufträge beauftragt. Ansprüche auf ein bestimmtes Auftragsvolumen
   oder die Erteilung einer bestimmten Zahl von Einzelaufträgen bestehen
   nicht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG01
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Konzeption und Umsetzung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen für
   das Landesmarketing nach Briefing und Vorgabe des zuständigen Referats
   im TMWWDG zwecks Positionierung des Freistaats Thüringen im nationalen
   und internationalen Wettbewerb. Dafür ist die seit 2011 eingeführte
   Kampagne Das ist Thüringen zu Grunde zu legen und weiterzuentwickeln.
   Der Auftragnehmer fungiert als Leadagentur.
   Die Aufgaben erfordern ein breites Agenturprofil, das Arbeitsweisen,
   Fähigkeiten und Fachexpertise in besonderem Maße notwendig machen wird.
   U. a. ergeben sich folgende Anforderungen:
    Strategische Planung und Konzeption von Werbe- und Marketingmaßnahmen
   sowie die dazugehörige Beratung im Sinne integrierter, crossmedialer
   Kommunikation. Besonderes Augenmerk liegt auf einer geeigneten,
   fortlaufenden Dokumentation aller Maßnahmen,
    Paid Media: Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und
   Werbemitteln in tarifgebundenen analogen und/oder digitalen Medien:
   Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts, Apps
   etc.; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung,
    Owned Media: Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln in
   tarifungebundenen Medien, wie Broschüren, Videos und Filme,
   Ausstellungs- und Informationstafeln, Kongress- und Messegestaltung;
   inklusive Kreation, Umsetzung bzw. Herstellung; Social Media,
    Content Marketing inkl. Content-Erstellung im Rahmen von
   Kooperationen mit externen Partnern,
    Veranstaltungsmanagement: Konzeption und Organisation von
   Veranstaltungen inkl. Veranstaltungsbranding; Zeit-, Raum-, Regie- und
   Ablaufpläne sowie Veranstaltungsorganisation, -begleitung und
   -überwachung,
    Messekonzeption, Messebau sowie -gestaltung und Organisation für
   Gemeinschaftsstände des Freistaates auf internationalen Messen sowie
   Ausstellungsstände auf Veranstaltungen  auch mit Betreuung vor Ort,
    Barrierefreies, responsives Webdesign und laufende Pflege und
   Betreuung der Website [5]www.das-ist-thueringen.de,
    Betreuung relevanter Kanäle bezüglich Redaktion/Content -Erstellung
   und Response mit Bezug auf Kampagneninhalte wie auch andere aktuelle
   Bezüge Thüringens, wie z. B. Social Media, Website,
   Content-Kooperationen mit Verlagen,
    Mediaanalysen und Mediastrategie für On- und Offline-Kanäle sowie
   Ausarbeitung von Einschalt-, Termin-, Kosten- und
   Motivverteilungsplänen sowie Einkauf und Abwicklung von
   Einschaltaufträgen,
    Research-Maßnahmen und Analysen sowie Meinungsforschung zur Klärung
   bestimmter Sachverhalte und für die Orientierung von Marketing- und
   Werbemaßnahmen,
    Gesamtes Portfolio der Kreation: visuelle Gestaltung, Text,
   Fotografie, Bewegtbild und Grafik,
    Artbuying: Auswahl bzw. Vorschläge, Klärung sowie Einkauf von
   Nutzungsrechten in Anpassung auf die Anwendung,
    Referenzen auf dem Feld des innovativen Standort-, Landes- und
   Regionalmarketings,
    Verständnis für spezifischen Strukturen und Abläufen in Behörden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 11
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung wird zunächst bis zum 31.12.2020 geschlossen.
   Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sie sich jeweils um ein
   Jahr, längstens bis zum 31.1.2024.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Im Falle der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine gültige
   Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis in Kopie im pdf-Format
   einzureichen, entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit,
    Mit dem Angebot ist zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
   GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften
   vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die
   Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB, eine
   Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine
   Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen,
    Es darf kein Eintrag in den Finanz-Sanktionslisten der
   EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur
   Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie
   (EG) Nr. 2580/2001 ([6]https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/)
   vorliegen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung,
    Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
   nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer
   Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt nicht älter als 1.5.2019 im
   pdf-Format,
    Bieter müssen ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur
   Sozialversicherung nachgekommen sein. Der Nachweis erfolgt durch
   Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 1.5.2019
   im pdf-Format, im Falle von mehreren Beschäftigten von der
   Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
   Erklärungen und Nachweise nach III.1.1, III.1.2, III.1.3 können
   alternativ durch den Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder
   -vorläufig- durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) erbracht werden, sofern diese die aufgestellten Anforderungen
   erfüllen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Mit dem Angebot ist der Jahresumsatz (brutto) im Geschäftsjahr 2018
   anzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Mit dem Angebot sind die in den letzten 3 Jahren erbrachten
   vergleichbaren Leistungen im Bereich Marketing anzugeben. Dabei sind
   der Zeitraum der Leistungserbringung, der Inhalt der Leistungen, der
   Empfänger der Leistungen und der Wert der Leistungen zu benennen,
    Mit dem Angebot ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte
   in den Bereichen Beratung, Online-Bereich, Grafik, Projektmanagement,
   Redaktion anzugeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die ergänzenden Vertragsbedingungen gemäß §§ 10, 11, 12, 15,
   17, 18 Thüringer Vergabegesetz.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/09/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/09/2019
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Angebote sind:
    ausschließlich und vollständig elektronisch über die
   eVergabe-Plattform des Bundes unter [7]www.evergabe-online.de
   abzugeben,
    mit allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Bei nicht in
   deutscher Sprache verfassten Nachweisen, Bescheinigungen oder
   Erklärungen ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten
   oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung
   des jeweiligen Dokuments in deutscher Sprache einzureichen,
    soweit Abweichungen nicht ausdrücklich zugelassen, ausschließlich
   unter Verwendung der bereit gestellten Formulare zur erstellen und
   einzureichen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar / Vergabekammer 
   Nachprüfungsstelle
   Jorge-Semprún-Platz 4
   Weimar
   99423
   Deutschland
   Telefon: +49 361-573321254
   E-Mail: [8]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Fax: +49 361-573321059
   Internet-Adresse: [9]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
   Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
   Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
   von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
   Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Nach § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
    gegen § 134 verstoßen hat oder
    den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist.
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/08/2019
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   1. mailto:vergabestelle@gfaw-thueringen.de?subject=TED
   2. https://www.gfaw-thueringen.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=270586
   5. http://www.das-ist-thueringen.de/
   6. https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/
   7. http://www.evergabe-online.de/
   8. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
   9. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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