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Ausschreibung: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten - DE-Ehingen (Donau)
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
Kabelinfrastruktur
Verlegen von Kabeln
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 155226-2023 (ID: 2023031509033988963)
Veröffentlicht: 15.03.2023
*
  DE-Ehingen (Donau): Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und
Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
   2023/S 53/2023 155226
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH und Steinhausen an der
   Rottum für Teile von Los 4
   Postanschrift: Talstraße 21
   Ort: Ehingen (Donau)
   NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
   Postleitzahl: 89584
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@iuscomm.de
   Telefon: +49 73917600910
   Fax: +49 73917600999
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.oew-breitband.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E
   184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
   PartG mbB, Herr Rechtsanwalt Achim Zimmermann
   Postanschrift: Panoramastraße 33
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe@iuscomm.de
   Telefon: +49 71125359390
   Fax: +49 711253593927
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.iuscomm.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-
   E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Breitbandausbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach Cluster 1
   Referenznummer der Bekanntmachung: 137/23-AZ
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
   für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
   Nivellierungsarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach Cluster 1
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 70 311 570.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 - Hochdorf
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alleiniger Auftraggeber für Los 1 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
   Zuschlagserteilung kommt für Los 1 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
   zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
   laufenden Verfahren vor.
   Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
   Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
   Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
   Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
   Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
   vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
   unter [13]www.oew-breitband.de.
   Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
   Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
   Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
   übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
   öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
   dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
   und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
   Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
   Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
   an die OEW Breitband GmbH.
   Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
   Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
   Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
   zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
   Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
   Abwanderung entgegengewirkt werden.
   Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
   Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
   Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
   Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
   Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
   Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
   Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
   höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
   Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
   Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
   Westernach bei Achstetten.
   Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
   Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
   Gigabit-Netzes ermittelt.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
   ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
   Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzepti-on entnommen werden.
   Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
   - Weiße Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
   Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in
   der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)
   - Graue Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
   zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
   Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
   Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
   und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
   der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
   Mit der
   Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen
   Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine
   entscheidende Rolle.
   Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
   in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
   bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
   bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
   GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen.
   Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
   Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
   errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
   In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
   förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
   - Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
   Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
   Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
   Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
   weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
   Flecken
   
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
   Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 1  Hochdorf
   - ca. 16,2 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 6,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 482 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
   - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 70 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
   laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
   Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
   Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 7 207 473.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
   zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
   Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 - Kirchdorf an der Iller
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alleiniger Auftraggeber für Los 2 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
   Zuschlagserteilung kommt für Los 2 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
   zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
   laufenden Verfahren vor.
   Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
   Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
   Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
   Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
   Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
   vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
   unter [14]www.oew-breitband.de.
   Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
   Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
   Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
   übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
   öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
   dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
   und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
   Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
   Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
   an die OEW Breitband GmbH.
   Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
   Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
   Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
   zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
   Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
   Abwanderung entgegengewirkt werden.
   Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
   Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
   Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
   Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
   Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
   Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
   Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
   höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
   Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
   Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
   Westernach bei Achstetten.
   Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
   Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
   Gigabit-Netzes ermittelt.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
   ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
   Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption entnommen werden.
   Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
   - Weiße Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
   Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Breitbandmitfinanzierung)
   - Graue Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
   zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
   Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
   Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
   und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
   der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
   Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
   zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
   eine entscheidende Rolle.
   Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
   in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
   bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
   bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
   GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen.
   Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
   Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
   errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
   In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
   förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
   - Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
   Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
   Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
   Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
   weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
   Flecken
   
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
   Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 2  Kirchdorf a.d. Iller
   - ca. 9,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 4,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 409 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
   - ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
   laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
   Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
   Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 5 164 372.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
   zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
   Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3 - Laupheim
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alleiniger Auftraggeber für Los 3 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
   Zuschlagserteilung kommt für Los 3 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
   zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
   laufenden Verfahren vor.
   Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
   Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
   Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
   Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
   Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
   vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
   unter [15]www.oew-breitband.de.
   Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
   Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
   Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
   übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
   öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
   dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
   und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauf-tragt.
   Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
   Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
   an die OEW Breitband GmbH.
   Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
   Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
   Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
   zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
   Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
   Abwanderung entgegengewirkt werden.
   Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
   Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
   Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
   Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
   Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
   Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
   Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
   höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
   Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
   Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
   Westernach bei Achstetten.
   Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
   Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
   Gigabit-Netzes ermittelt.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
   ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
   Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption entnommen werden.
   Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
   - Weiße Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
   Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Breitbandmitfinanzierung)
   - Graue Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
   zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
   Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
   Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
   und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
   der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
   Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
   zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
   eine entscheidende Rolle.
   Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
   in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
   bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
   bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
   GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen.
   Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
   Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
   errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
   In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
   förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
   - Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
   Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
   Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
   Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
   weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
   Flecken
   
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
   Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 3  Laupheim
   - ca. 67,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 16,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 2.375 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
   - ca. 10 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
   laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
   Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
   Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 32 741 396.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
   zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
   Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4 - Steinhausen an der Rottum
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für Los 4 ist die Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum Auftraggeber für die
   Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW
   Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu
   den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der
   grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit
   Zuschlagserteilung kommen für Los 4 zwei Rahmenverträge über
   GÜ-Leistungen zu Stande, einerseits mit der OEW Breitband GmbH,
   andererseits mit der Gemeinde Steinhausen an der Rottum. Die
   Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen in Bezug auf die Zuordnung
   der Auftraggeber für Los 4 vor, insbesondere die Zuordnung des gesamten
   Loses zur OEW Breitband GmbH oder ggf. einen späteren Übergang des
   Vertrages mit dem Auftraggeber Gemeinde Steinhhausen an der Rottum auf
   die OEW Breitband GmbH.
   Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
   Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
   Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
   Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
   Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
   vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
   unter [16]www.oew-breitband.de.
   Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
   Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
   Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
   übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
   öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
   dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
   und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
   Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
   Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
   an die OEW Breitband GmbH.
   Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
   Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
   Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
   zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
   Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
   Abwanderung entgegengewirkt werden.
   Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
   Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
   Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
   Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
   Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
   Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
   Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
   höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
   Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
   Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
   Westernach bei Achstetten.
   Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
   Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
   Gigabit-Netzes ermittelt.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
   ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
   Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption entnommen werden.
   Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
   - Weiße Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
   Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Breitbandmitfinanzierung)
   - Graue Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
   zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
   Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
   Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
   und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
   der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
   Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
   zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
   eine entscheidende Rolle.
   Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
   in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
   bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
   bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
   GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen.
   Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
   Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
   errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
   In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
   förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
   - Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
   Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
   Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
   Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
   weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
   Flecken
   
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
   Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 4  Steinhausen a.d. Rottum
   - ca. 40,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 13,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 841 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
   - ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
   laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
   Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
   Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 15 615 437.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
   zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
   Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 - Wain
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45314300 Kabelinfrastruktur
   45314310 Verlegen von Kabeln
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE146 Biberach
   Hauptort der Ausführung:
   in den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Alleiniger Auftraggeber für Los 5 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
   Zuschlagserteilung kommt für Los 5 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
   zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
   laufenden Verfahren vor.
   Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
   Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
   Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
   Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
   Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
   vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
   unter [17]www.oew-breitband.de.
   Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
   Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
   Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
   übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
   öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
   dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
   Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
   und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
   Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
   Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
   an die OEW Breitband GmbH.
   Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
   Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
   Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
   zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
   Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
   Abwanderung entgegengewirkt werden.
   Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
   Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
   Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
   Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
   Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
   Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
   Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
   Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
   höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
   Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
   Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
   Westernach bei Achstetten.
   Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
   Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
   Gigabit-Netzes ermittelt.
   Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
   ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
   anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
   der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
   ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
   Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
   Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
   (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
   und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
   Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
   Ausbaukonzeption entnommen werden.
   Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
   - Weiße Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
   Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
   Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
   Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
   Breitbandmitfinanzierung)
   - Graue Flecken:
   Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
   Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland
   (Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
   zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
   des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
   Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
   Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
   Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
   und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
   der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
   Mit der
   Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen
   Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine
   entscheidende Rolle.
   Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
   Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
   in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
   Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
   bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
   Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
   Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
   FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
   Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
   Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
   hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
   Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
   bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
   GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
   Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
   schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
   Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
   auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
   erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
   funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
   Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
   und Dokumentation erbringen.
   Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
   Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
   errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
   Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
   In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
   förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
   - Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
   Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
   Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
   Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
   weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
   Flecken
   
   - Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
   Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
   analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
   - Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
   (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
   Mbit/s)
   Los 5  Wain
   - ca. 24,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
   - ca. 9,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
   (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
   - ca. 624 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
   - ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
   Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
   von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
   laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
   Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
   Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
   Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
   gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
   Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
   Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
   Preis - Gewichtung: 75
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 9 582 892.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
   zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
   Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
   Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
   Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
   künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   - Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung
   in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der
   Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
   Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und
   Dokumente in Bezug auf
   Ausschlussgründe:
   - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgrün-den nach § 6e EU Abs. 1  4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs.
   6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
   - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
   nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
   - Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum
   Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und
   Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
   Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz  LTMG) gemäß Formblatt LTMG
   abzugeben.
   - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG
   vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
   - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr.
   833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU)
   2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
   der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
   gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
   Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
   Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
   Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
   und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
   die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
   Sicherheit bietet.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
   von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach-
   und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt
   Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer
   der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in
   entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung
   stellt.
   - Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei
   gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf
   die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er
   Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der
   Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
   gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen
   und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen
   Betrag erreicht haben:
   Los 1 Hochdorf: 1.800.000 Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 2 Kirchdorf a.d.Iller: 1.250.000 Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 3 Laupheim: 8.100.000 Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 4 Steinhausen a.d.Rottum: 3.900.000 Euro netto zzgl. MwSt.
   Los 5: Wain: 2.350.000Euro netto zzgl. MwSt.
   Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der
   Bietergemeinschaft ad-diert.
   Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle
   der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender
   Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt
   Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
   Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
   Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
   Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
   und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
   die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
   Sicherheit bietet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   - Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
   technische Aus-rüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
   verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
   - Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für
   die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom
   Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit
   gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung
   beizufügen.
   - Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen
   .Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder
   Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der
   Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen,
   wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und
   mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten
   muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch
   Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in
   diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen,
   also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
   Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
   Bewerbergemeinschaft insgesamt die obigen Vorgaben zu den Referenzen
   erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene
   Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
   Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
   Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
   Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
   und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
   die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
   Sicherheit bietet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/04/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 21/04/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/07/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [18]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
   Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
   Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
   einzureichen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/03/2023
References
   6. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
   7. https://www.oew-breitband.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
   9. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
  10. https://www.iuscomm.de/
  11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
  12. https://www.deutsche-evergabe.de/
  13. http://www.oew-breitband.de/
  14. http://www.oew-breitband.de/
  15. http://www.oew-breitband.de/
  16. http://www.oew-breitband.de/
  17. http://www.oew-breitband.de/
  18. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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