Titel :
|
DE-Ehingen (Donau) - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2023031509033988963 / 155226-2023
|
Veröffentlicht :
|
15.03.2023
|
Angebotsabgabe bis :
|
13.04.2023
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Vertragstyp :
|
Bauauftrag
|
Verfahrensart :
|
Verhandlungsverfahren
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
Produkt-Codes :
|
45230000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
45314300 - Kabelinfrastruktur
45314310 - Verlegen von Kabeln
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
|
DE-Ehingen (Donau): Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und
Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
2023/S 53/2023 155226
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH und Steinhausen an der
Rottum für Teile von Los 4
Postanschrift: Talstraße 21
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 73917600910
Fax: +49 73917600999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.oew-breitband.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E
184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann
PartG mbB, Herr Rechtsanwalt Achim Zimmermann
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.iuscomm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-
E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [12]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandausbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach Cluster 1
Referenznummer der Bekanntmachung: 137/23-AZ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen,
für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen;
Nivellierungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach Cluster 1
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 70 311 570.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 - Hochdorf
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alleiniger Auftraggeber für Los 1 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
Zuschlagserteilung kommt für Los 1 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
unter [13]www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzepti-on entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in
der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)
- Graue Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der
Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen
Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine
entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 1 Hochdorf
- ca. 16,2 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 6,3 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 482 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 70 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 7 207 473.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 - Kirchdorf an der Iller
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alleiniger Auftraggeber für Los 2 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
Zuschlagserteilung kommt für Los 2 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
unter [14]www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
Bauherrn und zukünftigen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Breitbandmitfinanzierung)
- Graue Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 2 Kirchdorf a.d. Iller
- ca. 9,6 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 4,1 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 409 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 5 164 372.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 - Laupheim
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alleiniger Auftraggeber für Los 3 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
Zuschlagserteilung kommt für Los 3 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
unter [15]www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauf-tragt.
Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Breitbandmitfinanzierung)
- Graue Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
Upgrade um die Grauen Flecken ober-halb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 3 Laupheim
- ca. 67,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 16,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 2.375 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 10 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 32 741 396.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 4 - Steinhausen an der Rottum
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für Los 4 ist die Gemeinde Steinhausen a.d. Rottum Auftraggeber für die
Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW
Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauschnitte gemäß Förderbescheid zu
den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der
grauen Flecken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit
Zuschlagserteilung kommen für Los 4 zwei Rahmenverträge über
GÜ-Leistungen zu Stande, einerseits mit der OEW Breitband GmbH,
andererseits mit der Gemeinde Steinhausen an der Rottum. Die
Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen in Bezug auf die Zuordnung
der Auftraggeber für Los 4 vor, insbesondere die Zuordnung des gesamten
Loses zur OEW Breitband GmbH oder ggf. einen späteren Übergang des
Vertrages mit dem Auftraggeber Gemeinde Steinhhausen an der Rottum auf
die OEW Breitband GmbH.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
unter [16]www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Breitbandmitfinanzierung)
- Graue Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforde-rung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken
zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie
eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 4 Steinhausen a.d. Rottum
- ca. 40,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 13,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 841 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 5 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 15 615 437.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 5 - Wain
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
45314310 Verlegen von Kabeln
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alleiniger Auftraggeber für Los 5 ist die OEW Breitband GmbH. Mit
Zuschlagserteilung kommt für Los 5 ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen
zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im
laufenden Verfahren vor.
Die OEW Breitband GmbH wurde im Jahre 2021 von neun Landkreisen in
Baden-Württemberg (Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Bodenseekreis,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Ravensburg, Landkreis Rottweil,
Landkreis Reutlingen, Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis) als
Tochterunternehmen des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke gegründet, um den Breitbandausbau im lang
vernachlässigten ländlichen Raum voranzutreiben. Weitere Informationen
unter [17]www.oew-breitband.de.
Mit Veröffentlichung der Gigabit Rahmenrichtlinie eröffnete sich die
Möglichkeit, dass Kommunen die Aufgabe des Breitbandausbaus im
Betreibermodell an eine zu 100% in öffentlichem Eigentum stehende GmbH
übertragen können. Die OEW Breitband GmbH befindet sich zu 100% in
öffentlicher Hand und finanziert sich im Wesentlichen aus Erlösen aus
dem Beteiligungsportfolio des Zweckverbandes Oberschwäbische
Elektrizitätswerke. Mehr als 100 Kommunen haben in den letzten Wochen
und Monaten die OEW Breitband GmbH mit dem Breitbandausbau beauftragt.
Damit geht die Rolle des Geldgebers (kommunaler Eigenanteil), des
Bauherrn und zukünfti-gen Eigentümers der passiven Infrastrukturen über
an die OEW Breitband GmbH.
Aufgrund des flächendeckenden Marktversagens im
Telekommunikationssektor in der Region Oberschwaben, ist dieses
Vorgehen die einzige Möglichkeit, um die Schere zwischen Stadt und Land
zu schließen. Nur auf diese Weise können Wirtschaftsstandorte auf dem
Land und die Attraktivität des Landlebens erhalten bleiben und einer
Abwanderung entgegengewirkt werden.
Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im
Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in
Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große
Kreisstadt Biberach an der Riß. Der Landkreis bildet zusammen mit dem
Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm den baden-württembergischen
Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Der Landkreis
Biberach liegt in Oberschwaben. Die Westspitze reicht noch bis auf die
Schwäbische Alb. Die Iller bildet die natürliche Grenze zu Bayern. Die
höchsten Erhebungen im Landkreis sind der Rotreiß (801 Meter) in der
Gemeinde Langenenslin-gen und der Bussen (767 Meter) in der Gemeinde
Uttenweiler, der tiefste Punkt befindet sich mit 481,7 m ü. NHN an der
Westernach bei Achstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH,
Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten
Gigabit-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB)
ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie
anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB)
der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel
ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen
Bauabschnitt gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland sowie der
Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"
(Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden
und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten
Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage
Ausbaukonzeption entnommen werden.
Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:
- Weiße Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der
Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV
Breitbandmitfinanzierung)
- Graue Flecken:
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der
Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland
(Gigabit-Richtlinie) der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie Förderung zur Unterstützung
des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik
Deutschland (VwV Gigabitmitfinanzierung).
Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im
Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen
und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne
der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der
Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen
Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine
entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die
Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte
in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von
Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers
bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach,
Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche
Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der
FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive
Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur
Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit
hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der
Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde
bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW
GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu
schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als
Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung
auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die
erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur
funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven
Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement
und Dokumentation erbringen.
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind
Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu
errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende
Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):
In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den
förderrechtlichen Einteilungen enthalten:
- Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden
Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb
Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),
Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse (vgl.
weiter unten) im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen
Flecken
- Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog.
Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)
- Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s
(nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100
Mbit/s)
Los 5 Wain
- ca. 24,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 9,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme
(Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme
- ca. 624 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken
- ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)
Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge
von 65 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im
laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den
Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer
Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die
gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des
Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des
Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 9 582 892.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt
zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen,
Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen
Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen
Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben
künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung
in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und
Dokumente in Bezug auf
Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgrün-den nach § 6e EU Abs. 1 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs.
6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und
Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz LTMG) gemäß Formblatt LTMG
abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG
vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe
von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach-
und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt
Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer
der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in
entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung
stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf
die letzten drei abgeschlosse-nen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der
Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen
und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen
Betrag erreicht haben:
Los 1 Hochdorf: 1.800.000 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 2 Kirchdorf a.d.Iller: 1.250.000 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 3 Laupheim: 8.100.000 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 4 Steinhausen a.d.Rottum: 3.900.000 Euro netto zzgl. MwSt.
Los 5: Wain: 2.350.000Euro netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der
Bietergemeinschaft ad-diert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle
der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Aus-rüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für
die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom
Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung
beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen
.Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder
Planungsleis-tungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der
Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen,
wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und
mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten
muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch
Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in
diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen,
also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die
Bewerbergemeinschaft insgesamt die obigen Vorgaben zu den Referenzen
erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene
Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche
Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre
Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen
und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung
die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen
Sicherheit bietet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/07/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [18]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023
References
6. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
7. https://www.oew-breitband.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
9. mailto:vergabe@iuscomm.de?subject=TED
10. https://www.iuscomm.de/
11. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/072F878F-E184-4CA3-9F21-F1B243F7E292
12. https://www.deutsche-evergabe.de/
13. http://www.oew-breitband.de/
14. http://www.oew-breitband.de/
15. http://www.oew-breitband.de/
16. http://www.oew-breitband.de/
17. http://www.oew-breitband.de/
18. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
|
|