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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Wiesbaden - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031509040289036 / 155295-2023
Veröffentlicht :
15.03.2023
Angebotsabgabe bis :
17.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 53/2023 155295

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-186c2083ed8-63e2f463345b6748
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung einer Plattform zur Leseförderung für die hessische
Lehrkräfteakademie
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0031
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung und Betrieb einer Online-Plattform (SaaS-Lösung) zur
Förderung der Lese- und Sprachkompetenz in Grund- und Förderschulen für
alle Schulen der ge-nannten Schulformen in Hessen einschl. technischer
Support.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 721 800.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Leistungsorte sind der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und
Drittstaaten, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen
Kommission i.S.d. Art. 45 DSG-VO vorliegt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HZD ist Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes
Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für die Hessische
Lehrkräfteakademie durch. Die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) ist die
Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die
Beschaffung einer Online-Plattform als SaaS-Lösung zur Förderung der
Lese- und Sprachkompetenz in Grund- und Förderschulen für alle Schulen
der genannten Schulformen in Hessen.

Als Basis für die angebotene Leistung wird von ca. 1.203 Grundschulen
des Landes Hessen ausgegangen. Anhand des Rahmenvertrags werden
Einzelabrufe über die Bereitstellung von Jahreslizenzen für Grund- und
Förderschulen erfolgen (siehe Ziffer 3 des Rahmenvertrags). Die
abgerufenen Jahreslizenzen werden automatisch um 1 weiteres Jahr
verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist
beträgt 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Lizenzjahres. Automatische
Verlängerungen erfolgen nur innerhalb der Vertragslaufzeit. Eine
Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge für die
ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Alle in dieser
Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind von dem
Pauschalpreis (siehe Anlage "Preisblatt") umfasst und werden nicht
gesondert vergütet.

Die Bereitstellung des Zugangs zu der Plattform erfolgt online. Eine
Anwesenheitspflicht an der Lehrkräfteakademie kann ausnahmsweise für
den Leistungserbringer begründet sein.

Die Plattform muss an die Systeme "Schulportal Hessen" und "Edupool
Hessen" angebunden werden und ein SingleSignOn Verfahren (SSO) muss
implementiert werden. Der Auftraggeber prüft voraussichtlich ab der
Kalenderwoche 25, ob dies erfolgt ist. Der Auftragnehmer stellt das für
die erfolgreiche Durchführung der Anbindung notwendige technische
Fachpersonal bereit. Die volle Betriebsbereitschaft der Plattform
(inkl. der Anbindung an die Systeme "Schulportal Hessen" und "Edupool
Hessen" und der Implementierung des SSO) muss innerhalb eines Zeitraums
von 30 Werktagen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein.

Der Bieter gewährleistet, dass die Rechenkapazitäten für den
performanten Betrieb der Anwendung in der Kernarbeitszeit von Schulen
inklusive Arbeitszeiten von Ganztagsschulen zur Verfügung stehen.

Folgende Anforderungen müssen zwingend erfüllt sein:

Verfügbarkeit des Systems mindestens 99,5% während der Schulzeit
zwischen 8:00 und 17:00 Uhr; 95% während der Ferienzeit zwischen 8:00
und 17:00 Uhr. Unterbrechungen während eines Wartungsfensters haben
keinen Einfluss auf die Berechnung der Verfügbarkeit. Wartungsfenster
während der Schul- und Ferienzeiten sind 14 Tage im Voraus
anzukündigen; SSO:Bereitstellung einer Anbindung an die Systeme
"Schulportal Hessen" und "Edupool Hessen" (Anbieter Antares Project
GmbH). Dabei wird folgendes verlangt:OpenId-Connect,SAML; Es besteht
die Möglichkeit der
Pseudonymisierung;Browserunterstützung:Safari,Edge,Chrome,Firefox;Telef
on-Support für die Technik in deutscher Sprache(z.B. SSO-Schnittstelle,
Verfügbarkeit Gesamtsystem, technische Fragestellungen) Mo-Fr
8:00-17:00

Datenschutz:Der Standort der Rechenzentren muss innerhalb des EWR oder
innerhalb von Drittstaaten sein, für die ein Angemessenheitsbeschluss
der Europäischen Kommission i.S.d. Art. 45 DSGVO vorliegt;Es findet
keine Überleitung in kostenpflichtige Angebote statt;Die Plattform
sowie der gesamte Betrieb muss den datenschutzrechtlichen Anforderungen
nach Maßgabe der DS-GVO und dem HDSIG entsprechen;Bestehende
DS-GVO-konforme Dokumentation [Datenschutzerklärung (DSE), technische
und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Sicherheitskonzept];Das
AVV-Muster des Hessischen Kultusministeriums gemäß Art. 28 DSGVO wird
akzeptiert und mit Angebotsabgabe eingereicht;Beim Auftragnehmer ist
ein Datenschutzbeauftragter/ein Ansprechpartner für den Datenschutz
benannt; Es wird darauf hingewiesen, dass das Prüfrecht des HBDI gemäß
§ 14 Abs. 4 HDSIG eingeräumt werden muss;Der Betreiber der Server hat
seinen Firmensitz im EWR oder in einem Drittland, für das ein
Angemessenheitsbechluss der Europäischen Kommision vorliegt. Dies gilt
auch für den Standort des Rechenzentrums bzw. der Server. Ebenso sind
Unterauftragsverarbeitungsverhältnisse ausschließlich mit Partnern
möglich, die diese Bedingungen erfüllen;Ein Datentransfer in
Drittländer, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen
Kommision vorliegt, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unabweisbare
Erfordernisse, die davon abweichen würden, sind vom Verantwortlichen zu
genehmigen;Der Auftragnehmer wirkt an der Ergänzung des
Datenschutzkonzeptes für das SchulportalHessen mit;Unterstützung bei
der Erstellung aller datenschutzrechtlichen Dokumente, zu deren Entwurf
der Auftraggeber verpflichtet ist.

IT-Sicherheit: Eine Zertifizierung nach BSI-Standard 200-2 (IT
Grundschutz) oder ISO 27001:2022 oder vergleichbar bezogen auf das
Rechenzentrum ist vorausgesetzt. Der Nachweis der Vergleichbarkeit
obliegt dem Auftragnehmer; Vorlage eines Sicherheitskonzepts nach
BSI-Standard 200-2 für den Schutzbedarf "hoch" oder vergleichbar auf
Anforderung;der Auftraggeber ist in Absprache mit dem Auftragnehmer
berechtigt, Penetrationstests durchzuführen. Der Auftragnehmer hat
auftretende Sicherheitslücken nach Vorliegen der Ergebnisse zu
schließen;IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb der Infrastruktur, die den
Auftraggeber betreffen, werden unverzüglich offengelegt und schriftlich
per Mail an den Auftraggeber gemeldet.

Schulfachliche Anforderungen:Das Lesen muss systemunabhängig auf allen
schulüblichen Geräten möglich sein (interaktive Tafeln, Tablets, PCs,
Notebooks);Einzelzuweisung von Texten durch die Lehrenden;das System
muss unabhängig von einem Lehrwerk nutzbar sein;Differenzierung bzgl.
Leistungsniveau (Schwierigkeitsgrad, Lesegeschwindigkeit);Fokus auf den
Klassen 1-4.

Folgende Anforderungen sollen möglichst weitgehend abgedeckt sein:

Browserunterstützung:Mindestens 1 Browser außer den oben genannten
Browsern;Email-Support für Lehrkräfte zu Fragen der Nutzung des Systems
(Anwenderfragen, Reaktionszeit - max. fünf Werktage);Zugang über eine
App:Android&Apple;Schulungsvideos/Online-Schulungsmaterial zur Nutzung
des Systems;Einmalige Online-Multiplikatorenfortbildung für 50 Personen

Schulfachliche Anforderungen:Leseangebote basieren weitgehend auf
Werken der Kinder- und Jugendliteratur;Didaktisches Zusatzmaterial für
Lehrende;Interaktive Unterrichtsmaterialien für die Arbeit mit den
Texten;Leistungsdiffenrenzierende Arbeitsblätter mit thematisch
anknüpfenden Aufgaben;Mehrsprachigkeit (mindestens eine Fremdspache,
z.B. Englisch) mit Übersetzungsfunktion;Möglichkeit Textabschnitte
auszublenden;Geschichten können außehalb des Unterrichtskontextes
individuell durch die Lernenden abgerufen werden (z.B. durch
individuell zuweisbare Links);Vorlesefunktionalität;Individualisierung
durch Selbstlerneinheiten
vorgesehen;Suchfunktionalität:Freitextsuche,Textsorte,Klassenstufe,Lern
jahr,Schwierigkeitsgrad,Leistungsstufe,Thema/Genre,Länge,Sprache;Spezif
ische Materialien für den Einsatz im Bereich DAZ,DAF,in der Unterstufe
(5./6. Klasse) vorhanden.

(Datei Leistungsbeschreibung)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterium-Kriterienkatalog /
Gewichtung: 40,00
Preis - Gewichtung: 60,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 721 800.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/06/2023
Ende: 01/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der
Rahmenvertrag automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht der
Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach
Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne
gesonderte Kündigung als beendet.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem
Höchstwert von 721.800,00 (netto) bei einer maximalen Laufzeit von
vier Jahren abgerufen wer-den. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet
diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung
bedarf.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei
"Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der
Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten
Anforderungen entspricht.

Art: Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Leseförderung auf
Deutsch für Grundschulen oder Bildungsinstitutionen mit vergleichbarem
Bildungsauftrag (Beschulung und Förderung von Kindern im
Grundschulalter).

Umfang: 500 Grundschulen oder Bildungsinstitutionen mit vergleichbarem
Bildungsauftrag.

Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem
Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall fordert die
Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit
Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail).

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass die
Betriebssicherheit seines Rechenzentrums durch eine der unten
aufgezählten Qualitätssicherungsnormen (Zertifizierungen) gewährleistet
ist*:

- Anforderungen nach BSI-Standard 200-2 (IT Grundschutz)

- ISO 27001:2022

(Datei ,,Erklärung_betriebssicheres Rechenzentrum")

* Auf § 49 Abs. 1 Satz 2 und 3 VgV wird hingewiesen: "Der öffentliche
Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von
akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder
Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende
Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so
muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über
gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der
Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen
Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen
entsprechen."

Kann der Bieter keinen Nachweis bezüglich der Einhaltung einer der oben
aufgeführten Qualitätssicherungsnormen geben, führt dies zum Ausschluss
des Angebots von der weiteren Wertung.

Hinweis der Vergabestelle: Der Auftraggeber behält sich jederzeit vor,
als Beleg der Einhaltung einer der oben genannten
Qualitätssicherungsnormen, sich vom Bieter das Zertifikat in Kopie
vorlegen zu lassen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
"Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum
Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen..

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für
den für den Zu-schlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern,
insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird
von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs.
4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister angefordert.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin,
dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch
die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs.
3 GWB, § 13 HVTG).

Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung
und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB
die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form
des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind
einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123,
124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und
Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB"). Der Bieter hat
die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei
"Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit
seinem Angebot einzureichen.

Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der
folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,6 +
Leistungspunkte × 0,4

Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das
Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser
Wert identisch, so entscheidet das Los.

Preis 60%

Der Preis ergibt sich aus den Gesamtkosten (brutto) aus dem Preisblatt
(Datei "Preisblatt"). Die Punkteberechnung erfolgt nach der
logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste
Angebotspreis die maximale Punktzahl (117), die Angebote mit den nächst
folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere
Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten
Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält.
Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen
relativen Punktwert. Die sich ergebenden Preispunkte werden auf 2
Nachkommastellen gerundet.

Leistung 40%

Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog
(Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal 117 Punkte erreicht werden
können.

Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu
beantworten und werden entsprechend den dort angegebenen Bewertungen
bepunktet. (Näheres siehe Datei "Kriterienkatalog")

Vor Zuschlagserteilung wird eine verifizierende (nicht bewertende)
Teststellung durch den Auftraggeber durchgeführt. Der Auftraggeber wird
im Rahmen dieser Teststellung gestellte Anforderungen an die Plattform
zur Leseförderung aus der Leistungsbeschreibung überprüfen, um deren
Erfüllung zu bestätigen. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien
(A-Kriterien) sowie Bewertungskriterien (B-Kriterien). Alle A-Kriterien
der Teststellung müssen erfüllt werden. Eine Nichterfüllung bei nur
einer Anforderung führt automatisch zum Ausschluss des Bieters. Bei
Nichterfüllung eines B-Kriteriums in der Teststellung, wird dieses im
Kriterienkatalog - auch bei einer "Ja"-Antwort des Bieters im
Kriterienkatalog - mit 0 Punkten bewertet. (Näheres siehe Datei
"Teststellung")
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

References

6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186c2083ed8-63e2f463345
b6748
9. https://vergabe.hessen.de/
10. https://vergabe.hessen.de/

 
 
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