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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial - DE-Bonn
Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Dokument Nr...: 155372-2023 (ID: 2023031509052189107)
Veröffentlicht: 15.03.2023
*
  DE-Bonn: Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial
   2023/S 53/2023 155372
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
   Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Zu Händen von: Frau Simone Wehn
   E-Mail: [6]vergabe@hilgmbh.de
   Telefon: +49 228-4463-2238
   Internet-Adresse(n):
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [7]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [8]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   BG_1369_EU/23 - Werksinstandsetzung von Lenkung des Systems TPz Fuchs
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk
   des Auftragnehmers
   NUTS-Code DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt:
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Der Auftrag umfasst die Werksinstandsetzung von Lenkung des Systems TPz
   Fuchs.Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsabgabe berücksichtigen,
   dass die Angaben zu den jeweiligenFachlosen lediglich aus den
   Vergangenheitswerten abgeleitete Schätzbedarfe sind sowie einen
   gegebenenfalls auftretenden Mehrbedarf enthalten. Die tatsächlichen
   währendder Vertragslaufzeit erfolgenden Beauftragungen können
   hinsichtlich der in einem Fachlos enthaltenenBedarfsmengen der
   jeweiligen Versorgungsnummern abweichen. Die Obergrenze für den
   jeweiligen Auftrag bildet in jedem Fall die in dem betreffenden Fachlos
   zusammengefasste Gesamtmenge. Eine Verpflichtung des AG, Einzelaufträge
   zu erteilen, wird durch diesen Vertrag nicht begründet.Die
   Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am
   31.12.2025.Wenn der bestehende Vertrag zwischen der HIL GmbH und der
   Bundeswehr, egal aus welchem Rechtsgrundendet, kann die
   Rahmenvereinbarung durch ein Sonderkündigungsrecht beendet werden.Des
   Weiteren behält sich der Auftraggeber eine optionale Verlängerung der
   Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2026 vor.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
   50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   System, Versorgungs Nr., Versorgungsartikelbezeichnung, Schätzbedarf,
   Sicherheitszuschlag:Transportpanzer 1 FUCHS, 2530-12-166-3407, LENKUNG,
   136, 68Schätzbedarf: 136Ausschreibungsmenge gesamt (inkl.
   Sicherheitszuschlag): 204
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.8.2023. Abschluss 31.12.2025
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: Mengenlos 1
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
   50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 137 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und
   der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
   Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu
   gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
   Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
   derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu
   vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem
   Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen
   daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder
   Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten
   kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt
   sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den
   Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den
   festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird
   dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
   berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein
   Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung
   ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es
   mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen
   Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch
   keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst
   der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien
   bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
   Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters
   allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters,
   der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die
   Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar
   (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot
   diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist
   dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
   festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
   nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
   hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der
   Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich
   ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange
   Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf
   ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt
   die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach
   den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits
   ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle
   verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß
   gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
   worden sein.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: Mengenlos 2
   1)Kurze Beschreibung
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und
   Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste,
   50630000 Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
   3)Menge oder Umfang
   Gesamtmenge 67 Stück
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Hinweis zum Mengenlosverfahren:Die tragenden Ziele der Losbildung und
   der Loslimitierung sind es,sowohl dauerhaft einen tatsächlichen
   Wettbewerb zu erhalten als auchdie Versorgungssicherheit zu
   gewährleisten.Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei
   Vergabenoberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in
   derMenge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu
   vergeben.Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträgevornehmlich zu berücksichtigen.Sollten in diesem
   Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildetworden sein, greifen
   daher folgende Grundsätze:Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder
   Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten
   kann, insofern weitereBieter mit wertbaren Angeboten beteiligt
   sind.Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den
   Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den
   festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird
   dieses beider Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr
   berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein
   Angebot, das nachden Grundsätzen der Zuschlagslimitierung
   ausgeschlossen werdenmüsste, wird dann berücksichtigt, wenn es
   mindestens 20 % günstigerist als alle anderen Angebote des jeweiligen
   Loses (bezogen auf denwertungsrelevanten Angebotspreis), die noch
   keinen Zuschlag erhalten haben.Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst
   der im jeweiligen Los nachden festgelegten Zuschlagskriterien
   bestplatzierte Bieter, der nochkein Los erhalten hat, den
   Zuschlag.Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters
   allerdings um mehr als 20% dem über dem des bestplatzierten Bieters,
   der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, soist die
   Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar
   (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot
   diesesBieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt.Ist
   dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den
   festgelegtenZuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der
   nächstplatzierteBieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten
   hat, berücksichtigt.Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der
   Zuschlagslimitierungzu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich
   ist, wiederholtsich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange
   Angebote vonBietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf
   ein Loserhalten haben.Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt
   die oben beschriebeneAusnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach
   den festgelegtenZuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits
   ein Los erhaltenhat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle
   verhandelt einzelneLose nach.Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß
   gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben
   worden sein.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
   von 10% des Auftragswertes, wenn der Bonitätsindex der Creditreform
   während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die
   Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein
   gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter
   Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Bei dem Auftrag handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem
   öffentlichen Auftrag bei dem die VO PR 30/53 zur Anwendung kommt.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran
   beteiligten Unternehmen einenBevollmächtigten zu bestimmen, dessen
   Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht
   kanndurch eine Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der
   Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss dieVollmacht dem § 29(7) VSVgV
   entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der
   Bevollmächtigte istalleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei
   Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeanträge von
   jedemBietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Eigenerkläung des Bewerbers dass im Falle einer Beauftragung zur
   Auftragsdurchführung1. sofern der Leistungsgegenstand dem
   Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht(dies ist
   der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen
   der Anlage 4 desGeheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die
   Anlage zum VS-NfD-Merkblatt ist der Vergabestelle der HIL GmbH bei
   Abgabe eines Angebotes ausgefüllt vorzulegen. (betrifft auch den
   jeweiligen Unterauftragnehmer)2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw
   (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem)besteht3.
   die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik
   (ZEBEL-Lager) besteht,4. für die Abwicklung der Verträge und die
   Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche
   Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
   Vorzulegende Nachweise:
   Versicherung 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über
   den Abschluss einer Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung, deren
   Höhe jeweils 5 Mio. pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im
   Falleder Kumulation der Schadensereignisse mindestens jedoch EUR 10
   Mio. nichtunterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe der besonderen
   Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für Kraftfahrzeug -Handel
   und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN und seiner
   Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger
   Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen oder
   Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben.; Mit dem Teilnahmeantrag;
   Mittels Eigenerklärung
   Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft
   beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen
   Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag
   bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Dritterklärung
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine
   Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.2. Eigenerklärung,
   dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen
   Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren
   Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten,
   einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten
   nach. 3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur
   Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder
   mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des
   gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller
   sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der
   Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen
   seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder
   Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch
   diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden. 4.
   Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die
   aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des
   MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten
   Nachunternehmer entstehen. 5. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine
   zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete
   Betriebsstätte in Deutschland verfügt.6. Vorlage (Kopie) eines
   Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
   Vorzulegende Nachweise:
   Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges
   oder eines vergleichbaren Nachweises.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Dritterklärung
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass
   keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen. 2. Vorlage
   (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren
   Nachweises.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie des aktuellen Versicherungsschutzes
   des Bieters (industrieübliche Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung
   ) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und
   Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10
   Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.Mitversichert ist nach Maßgabe
   der besonderen Bedingungen für die Zusatz-Haftpflichtdeckung für
   Kraftfahrzeug -Handel und -Handwerk die gesetzliche Haftpflicht des AN
   und seiner Betriebsangehörigen aus Instandsetzungs-, Prüfungs- oder
   sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung von fremden Kraftfahrzeugen
   oder Anhängern sowie Baugruppen zur Folge haben. 2. Eigenerklärung über
   die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im
   Falle einer Zuschlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten
   Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall
   für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der
   Schadensereignisse jedoch 20 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
   Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer
   Instandsetzungskostenhöchstgrenze größer 10.000,- EUR (näheres unter
   "Besondere Bewerbungsbedingungen"), gegeben.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen
   folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen durch den Bewerber zur
   Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2 nachstehenden
   Eigenerklärungen mussabgegeben werden:1 A dass für die in diesem
   Verfahren angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der
   Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird
   (ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren
   angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung
   erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die
   erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine
   Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung
   durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein
   Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
   GmbH überdas Vorliegen der InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis
   muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich
   sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2.
   dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
   bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe
   4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
   ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
   fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel
   ist es, dass das Produkt für den vorgesehenenVerwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellteMängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese
   Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber diese
   Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in
   derInstandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen,
   Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4. dass alle sonstigen
   gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der
   Instandsetzunggesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden
   sind.Dies können u.a. sein:- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher
   Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie-VG-Normen- ggf.
   weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
   Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
   Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
   verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der
   NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
   uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage (Kopie)
   eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig)
   Vorzulegende Nachweise:
   Anlage 2d Teilnahmeantrag technische Kriterien für UAN; Mit dem
   Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
   Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in diesem
   Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung
   erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die
   erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:-eine
   Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder-eine Zertifizierung durch
   den Hersteller der Baugruppe oder-ein Instandsetzungsrahmenvertrag
   zwischen dem Bewerber /dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals
   BWB)oder-eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen
   derInstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis muss die
   ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.; Mit
   dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung
   DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung
   nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig.; Mit dem Teilnahmeantrag;
   Mittels Dritterklärung
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um dieEinhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen
   folgendeNachweise/Unterlagen/Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers
   bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber
   zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:Mindestens eine der 2
   nachstehenden Eigenerklärungen mussabgegeben werden:1 A dass für die in
   diesem Verfahren angefragtenVersorgungsnummern aufgrund der
   Herstellereigenschaftkeine Probeinstandsetzung benötigt wird
   (ggf.Versorgungsnummern benennen)1 B dass für die in diesem Verfahren
   angefragtenVersorgungsnummern eine Probeinstandsetzung
   erfolgreichdurchgeführt wurde. Als Nachweis für die
   erfolgreichdurchgeführte Probeinstandsetzung gelten:- eine
   Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder- eine Zertifizierung
   durch den Hersteller der Baugruppe oder- ein
   Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber /dem UAN des
   Bewerbers und dem BAAINBw(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL
   GmbH überdas Vorliegen der InstandsetzungsqualifikationIn dem Nachweis
   muss die ausgeschriebeneVersorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich
   sein.Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegebenwerden:2.
   dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n)
   bezogeneInstandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe
   4vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des
   ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und
   fachgerechten Durchführung einerBedarfsinstandsetzung geeignet ist.Ziel
   ist es, dass das Produkt für den vorgesehenenVerwendungszweck
   uneingeschränkt und ohne festgestellteMängel verwendbar ist und dass
   die Sicherheit der Benutzeroder Dritter nicht beeinträchtigt ist.Diese
   Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass derAuftraggeber diese
   Dokumente einsehen darf.3. dass die zur Instandsetzung in
   derInstandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge,Vorrichtungen,
   Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.4. dass alle sonstigen
   gerätebezogenen Qualifikationen,die zur Durchführung der
   Instandsetzunggesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden
   sind.Dies können u.a. sein:- Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher
   Vorgaben- Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie- VG-Normen- ggf.
   weitere.5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei
   katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen
   auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die
   Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen
   Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile
   verbaut werden. 6. dass die geforderten Anforderungen der
   NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe)
   uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.7. - Vorlage (Kopie)
   eines aktuellen Zertifikats über ein bestehendes Managementsystem wie
   ISO (9001/2015 oder gleichwertig) oder wenn kein Zertifikat über ein
   Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist und die geforderten
   Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110
   (aktuelle Ausgabe) nicht eingehalten werden, aber eine bzw. mehrere der
   beauftragten Nebenleistungen / Tätigkeiten wie- Reinigen-
   Oberflächenbehandlungen (Lackieren, galvanisieren, phosphatieren,
   etc.)- Sandstrahlen- Verpacken- Konservieren- Speditionsleistungen /
   Transportleistungen- Sattlerarbeiten (Planen)durchgeführt werden, dann
   gilt nachfolgende Verpflichtung:Verpflichtung zur uneingeschränkten
   Einhaltung der nachfolgenden Forderungen bzgl. der Qualitätsmerkmale
   (die HIL GmbH führt hierzu ggfs. ein entsprechendes Audit im Rahmen des
   Teilnah-mewettbewerbes als auch ggf. nach Zuschlag im Hinblick auf die
   Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch, dass Ergebnis
   hieraus entscheidet über die qualitative Eignung und ggf. daraus
   resultierende Vertragsstörungen):- Die Infrastruktur des mit der
   Tätigkeit beauftragten Unternehmens muss für die Volumina der
   Beauftragung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten geeignet sein. Alle
   arbeitsschutz- und umweltrechtlichen Aspekte sind einzuhalten.- Es
   dürfen ausschließlich nur kalibrierte Mess-/ Prüfgeräte (z.B.
   Drehmomentschlüssel) ein-gesetzt werden. Die gültige Kalibrierung muss
   jederzeit nachweisbar und am betreffenden Mess-/ Prüfmittel ersichtlich
   sein (z.B. Prüfplakette).- Das benötigte Equipment muss in
   gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung stehen.- Alle im Prozess tätigen
   Personen müssen über eine adäquate Qualifikation verfügen. Diese kann
   u.U. teilweise auch über eine entsprechende Berufserfahrung hergeleitet
   werden (u.U. bedeutet, das gesetzlich vorgeschriebene
   Qualifikationsanforderungen natürlich nicht über eine Berufserfahrung
   kompensiert werden können).- Die für eine ordnungsgemäße Tätigkeit
   notwendigen Vorgaben (z.B. geforderte Schichtdicken,
   Konservierungsschichten, Verpackungsmaterial, etc.) müssen
   uneingeschränkt eingehalten werden und den am Prozess beteiligten
   Personen zur Verfügung stehen.- Alle gesetzlichen Vorgaben müssen
   eingehalten und deren Ergebnis in der vorgesehenen Form dokumentiert
   werden.- Die Wareneingangsprüfung hat nach den Grundsätzen des §377 HGB
   zu erfolgen.- Die verwendeten Materialien müssen einer qualifizierten
   Eingangsprüfung unterzogen wer-den (ist das das richtige Material? Ist
   die Funktion sichergestellt => Prüfung bei Einbau). - Eine Zuordnung
   der demontierten Baugruppen/Teile muss innerhalb des Prozesses
   sichergestellt werden.- Bei der Lagerung von Ersatzteilen, Baugruppen
   und anderweitigem Material, ist sicherzustellen, dass diese(s) vor
   Umwelteinflüssen geschützt wird.- Schlecht- / Schadteile, die innerhalb
   des Prozesses ausgebaut werden, sind eindeutig als solche (Schadteile)
   zu kennzeichnen, sodass eine Verwechselung ausgeschlossen ist.-
   Rücklieferpflichtiges Material muss entsprechend den Vorgaben
   gekennzeichnet und zur Rücklieferung bereitgestellt werden.- Der
   Abarbeitungsstand der im Prozess befindlichen Baugruppe muss
   ersichtlich sein.- Die Auftragsdokumentation zu der bearbeitenden
   Baugruppe muss vollständig und nachvollziehbar gestaltet sein.
   Nachvollziehbar bedeutet, dass diese auch dann nachvollzogen wer-den
   kann, ohne dass derjenige, der die Überprüfung durchführt bei der
   durchgeführten Tätigkeit zugegen war. Der Rückschluss auf die Personen
   (und damit Qualifikation), die die ent-sprechenden Prozessschritte
   durchgeführt haben, muss möglich sein.- Die vorgenannte Dokumentation
   ist für mindestens drei Jahre zu archivieren und der HIL GmbH auf
   Verlangen zur Verfügung zu stellen (Einsichtnahme).- Über jegliche
   Reklamationen der HIL GmbH erfolgt vom beauftragten Unternehmen eine
   schriftliche Stellungnahme. Für Fehler, die das beauftragte Unternehmen
   zu verantworten hat, enthält die Stellungnahme Maßnahmen des
   Unternehmens aus denen hervorgeht, das besagter Fehler nicht mehr
   auftreten kann (kontinuierliche Verbesserung).- Der Unterauftragnehmer
   und/oder die Unterlieferanten haben dem BAAINBw ZtQ das Zutrittsrecht
   zu allen Einrichtungen zu gewähren, in denen die vertraglich
   vereinbarten Arbeiten durchgeführt werdendie uneingeschränkte
   Möglichkeit zur Verifizierung der Übereinstimmung des Pro-dukts mit den
   vertraglichen Anforderungen zu gebendie für die Beurteilung,
   Verifizierung, Validierung, das Testen, die Prüfung oder Frei-gabe des
   Produkts erforderliche Unterstützung bereitzustellen, damit die
   amtliche Qualitätssicherung gemäß den vertraglichen Anforderungen
   durchgeführt werden kanndie zur Bestätigung der Übereinstimmung des
   Produkts mit den vertraglichen Anforderungen notwendigen
   Unterauftragnehmerunterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu
   stellenAusfertigungen der erforderlichen Dokumente einschließlich der
   auf elektronischen Medien gespeicherten Dokumente zur Verfügung zu
   stellen.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: nein
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   BG_1369_EU/23
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   14.4.2023 - 17:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   8.5.2023
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Unter [9]http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
   Informationen zum Verfahren. DieTeilnahmeunterlagen können dort nach
   einer Registrierung kostenlos angefordert und
   heruntergeladenwerden.Nachrichten der Vergabestelle können dort
   eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf demvorgenannten
   Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.Wir weisen bereits
   jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält,
   nach Eingang derAngebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde
   zu erteilen.
   Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:
   [10]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen:
   [11]https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   Vorzulegende Nachweise:
   Anlage 2a Teilnahmeantrag allgemeine Kriterien; Mit dem
   Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
   Anlage 2b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien; Mit dem
   Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
   Anlage 2c Teilnahmeantrag qualitative und besondere Kriterien für UAN
   Verpflichtungserklärung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels
   Eigenerklärung
   Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYW1LAXW81
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt
   ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
   oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
   Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
   unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10.3.2023
References
   6. mailto:vergabe@hilgmbh.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   8. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
   9. http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/
  10. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
  11. https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
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