Titel :
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DE-Wiesbaden - Softwarepaket und Informationssysteme
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031509080689448 / 155741-2023
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Veröffentlicht :
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15.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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12.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
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DE-Wiesbaden: Softwarepaket und Informationssysteme
2023/S 53/2023 155741
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Z6-Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-186bb38faa4-17eef34362885b91
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung von Speichereinheiten des Herstellers NetApp für das
RP Kassel
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:
Regierungspräsidium Kassel, Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen,
Geräte und
Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der
Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das
Regierungspräsidium Kassel durch.
Beschaffungsgegenstand ist
- eine NetApp AFF250 24x4TB SSD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45),
- eine NetApp FAS2720 36x10TB HDD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45),
- inkl. aller notwendigen Kabel, Zubehörteile und Lizenzen sowie der
Dienstleistung zur Installation (Hardwareaufbau, Anschluss an die
vorhandene Infrastruktur, Inbetriebnahme, Dokumentation).
Die bisherige Speicherkapazität von 90 TB soll deutlich erhöht werden.
Es wird eine
Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten
SSD 2.5" je
4TB in RAID DP) benötigt. Für die Backupeinheit werden mind.
165 TB nutzbarer Speicher benötigt Die zu beschaffenden Systeme müssen
zur vorhandenen Infrastruktur (NetApp AFF250 / FAS2720 mit ONTAP 9.9)
des RP Kassels kompatibel sein. Die neu zu beschaffende
Speicherinfrastruktur muss durch den Auftragnehmer mit der vorhandene
Infrastruktur verbunden werden, um durch eine Überkreuzspeicherung eine
höhere Ausfallsicherheit zu erzielen und eine geringer
Wiederherstellungszeit im Desaster Recovery Fall garantieren zu können.
Allgemeine Technikanforderungen für alle Einheiten:
Als unterstützte Datenübertragungsprotokolle werden mindestens CIFS mit
SMB3 und
NFS benötigt. Für Disaster Recovery und Datenreplizierung muss das
SVM-DR, eine Snapshot- Technologie von NetApp, zur Verfügung gestellt
werden. Die Funktionalität Disk-to-Disk Backups mit inkrementeller
Replizierung auf Blockebene, zur Beschleunigung der Datensicherung, ist
erforderlich. Das sekundenschnelle Wiederherstellen eines Dateisystems
oder eines Volumes unabhängig von Art und Umfang der Dateien muss
möglich sein. Erstellte Backups sollen als Kopieversionen mit
inkrementeller Replizierung auf Blockebene von mehreren Wochen
vorgehalten werden können, und dabei technisch so gespeichert werden,
dass sie schreibgeschützt gespeichert und z.B. von Ransomware
(Verschlüsselungstrojanern) nicht angegriffen werden können. Der
gespeicherte Datenbestand soll über eine Deduplizierungs- und
Komprimierungsfunktionauf Blockebene schlank gehalten werden können.
Pos. 1: Produktiveinheit
Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten
SSD 2.5" je
4TB in RAID DP). Die Produktiveinheit muss um zusätzlichen
Speicherplatz erweitert werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei
unabhängigen Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem
Controller, Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU RJ45))
laufen, so dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die
nötigen Dienste vollständig über die zweite Hardwareinheit
bereitgestellt werden können.
Pos. 2 Backupeinheit
Backupeinheit mit 165 TB nutzbaren Speicher (mind. 36 Platten SAS je
10TB in RAID
TEC). Die Backupeinheit muss um zusätzlichen Speicherplatz erweitert
werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei unabhängigen
Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem Controller,
Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU) RJ45)) laufen, so
dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die nötigen Dienste
vollständig über die zweite Hardwareinheit bereitgestellt werden
können.
Pos. 3 Wartungs- und Supportvertrag
Support- und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten ab
Inbetriebnahme
(Abnahme durch Auftraggeber). Es müssen enthalten sein:
- Garantie auf zu beschaffenden Speichersysteme von 60 Monaten
- AutoSupport, Remote Support Diagnose (24/7/365)
- Technischer Remote-Support für Hardware (24/7/365)
- Initiale Reaktionszeiten für technischen Remote-Support rund um die
Uhr:
4 Stunden
- Zeitdauer bis zur Lieferung und Installation von Ersatzteilen (ab
Qualifizierung
des Supportfalls durch Anbieter): 4 Stunden
- Installation von Ersatzteilen am nächsten Werktagdurch Techniker vom
Anbieter
/ autorisierten Servicepartner
- Alle Veröffentlichungen von Betriebssystemsoftware während der
Vertragslaufzeit
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die unter Abschnitt II.2.7) dieser EU-Bekanntmachung genannten 60
Monate beziehen sich auf die Dauer der Wartung und Instandhaltung der
ausschreibungsgegenständlichen Speicher-Komponenten. Die Anlieferung
der Speicher-Komponenten soll schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung,
auf jeden Fall aber bis Ende 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte
Berufsausübung, je nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist,
entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A
07 NetApp Berufsausuebung")
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen
Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der
Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens sowie Umsatz des Unternehmens für
den Tätigkeitsbereich "Lieferung und Installation von Speichersystemen
des Herstellers NetApp" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre; entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der
Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens
(Datei "A 08 NetApp Umsatzzahlen").
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 09
NetApp Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der
Angebotsfrist"),
die der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht:
- Lieferung und Installation einer Speichereinheit für Speichersysteme
des Herstellers
NetApp (entweder Lieferung und Installation einer NetApp AFF250 oder
höheres Modell der Serie oder Lieferung und Installation einer NetApp
FAS2720 oder höheres Modell der Serie)
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenz bei dem
Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle
von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten
(Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei der unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung genannten
Anforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit handelt
es sich um eine Mindestanforderung. Unternehmen, die diese
Mindestanforderung nicht erfüllen,
sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem
Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie
(eignungsrelevante)
Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen
Vergabeund
Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338)
verpflichtet. Bieter,
jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante)
Unterauftragnehmer
(§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 NetApp
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz
oder teilweise
durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte
Unterlagen,
die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im
Rahmen ihres
Erklärungsumfangs zulässig. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage
muss dem Angebot beigefügt werden.
Neben den in den Abschnitten III.1) und III.2) dieser EU-Bekanntmachung
aufgeführten Unterlagen sind mit dem Angebot noch folgende Erklärungen
und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123
GWB (Datei "A 05 NetApp Eigenerklaerung_Par_123_GWB") und
Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(Datei "A 06 NetApp Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei
Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die eben
bezeichneten Eigenerklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder
Unterauftragnehmer die eben bezeichneten Eigenerklärungen in der
entsprechenden Form einzureichen.
- Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die
Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10
NetApp Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014")
einzureichen.
- Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben/hat der
Vergabestelle mitzuteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein
Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
handelt (Datei "A 04 NetApp Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese
Eigenerklärung dient lediglich statistischen Zwecken.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023
References
6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186bb38faa4-17eef343628
85b91
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
10. https://vergabe.hessen.de/
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