Titel :
|
DE-Frankfurt am Main - Bau von Eisenbahnbrücken
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2023031509103890002 / 156311-2023
|
Veröffentlicht :
|
15.03.2023
|
Dokumententyp :
|
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
|
Vertragstyp :
|
Bauauftrag
|
Verfahrensart :
|
Offenes Verfahren
|
Produkt-Codes :
|
45221112 - Bau von Eisenbahnbrücken
|
DE-Frankfurt am Main: Bau von Eisenbahnbrücken
2023/S 53/2023 156311
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Minoush Bauersachs, Jasko Colovic
E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ km 24,941, Strecke
4010
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46333
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068
inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ)
bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau ca. 4.480 m²
- Beton ca. 334 m³
- Betonstabstahl ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) ca.1.171 t
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021
Ende: 31/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 213-563148
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI46333_92304344_MKA29
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beseitigung BÜ 26 Bobstadt mit Ersatzmaßnahme EÜ
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE
Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 6 131 329.68 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221112 Bau von Eisenbahnbrücken
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
Bobstadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rückbau des Bahnübergangs BÜ 26 in Bobstadt bei Bahn-km 25,068
inklusive der Ersatzmaßnahme in Form einer Eisenbahnüberführung (EÜ)
bzw. Rad- und Fußwegunterführung
Hauptsächliche Leistungen
- Baugrubenaushub ca. 5.055 m³
- Spundwandverbau ca. 4.480 m²
- Beton ca. 334 m³
- Betonstabstahl ca. 466 t
- Entsorgung Bauschutt (LAGA Z1.1; Z.1.2 & Z2) ca. 9.215 t
- Entsorgung Boden (größer Z2) ca.1.171 t
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021
Ende: 31/12/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 200 444.73 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Firma BUG Verkehrsbau SE
Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
MKA29: Aufgrund der Stoffpreissteigerung in Folge des Ukraine-Krieges
ist die Geschäftsgrundlage nach BGB § 313 gestört. Das unternehmerische
Risiko, u.a. das Materialbeschaffungsrisiko oder die Erhöhung der
Preise der benötigten Materialien und Betriebsstoffe im Laufe der
Bauzeit, liegt beim AN. In Fällen von höherer Gewalt gilt dies jedoch
nicht zwingend.
Um grundsätzlich einen Anspruch auf eine Vergütung nach BGB § 313 zu
erhalten, muss der AN detailliert darlegen, mit welchen Verbräuchen und
Kosten er für den Diesel kalkuliert hat und wie sich die
Beschaffungskosten in den einzelnen Zeiträumen verändert haben.
Zusätzlich muss der AN nachweisen, dass die Preissteigerung unzumutbar
ist. Dabei kann nicht allein argumentiert werden, dass durch den
höheren Preis der kalkulierte Gewinn aufgezehrt wird. Dabei ist nicht
auf die einzelne Position bezugzunehmen, sondern der Vertrag
gesamtheitlich zu betrachten. Am Ende ist es stets eine
Einzelfallprüfung durchzuführen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Mit Schreiben vom 22.06.2022 hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen Nachfolgeregelungen zum Erlass vom
25.03.2022 in Bezug auf Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger
Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges veröffentlicht. Daraus
geht hervor, dass Preisanpassungen nach § 313 BGB, bei denen sich der
AN und der AG die Kostensteigerung teilen, möglich sind.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 7 049 329.68 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 7 249 374.41 EUR
References
7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:563148-2021:TEXT:DE:HTML
|
|