Titel :
|
DE-Wiesbaden - Softwareprogrammierung und -beratung
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2023031509172590952 / 157209-2023
|
Veröffentlicht :
|
15.03.2023
|
Angebotsabgabe bis :
|
18.04.2023
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Vertragstyp :
|
Dienstleistungsauftrag
|
Verfahrensart :
|
Verhandlungsverfahren
|
Unterteilung des Auftrags :
|
Gesamtangebot
|
Zuschlagkriterien :
|
Wirtschaftlichstes Angebot
|
Produkt-Codes :
|
72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung
|
DE-Wiesbaden: Softwareprogrammierung und -beratung
2023/S 53/2023 157209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-1863ae74b61-3d3c669d512e489b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung einer CAFM Software
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zur effizienten Unterstützung & Steuerung der Prozesse des technischen,
infrastrukturellen & kaufmänn. Facility Managements/ Gebäudemanagements
soll ein einheitliches, standardisiertes & auf die Belange
zugeschnittenes CAFM-System eingeführt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der LBIH will zur effizienten Unterstützung & Steuerung der Prozesse
des technischen, infrastrukturellen & kaufmännischen Facility
Managements/ Gebäudemanagements ein einheitliches, standardisiertes &
auf seine Belange zugeschnittenes CAFM-System einführen. Möglichst
viele Nutzende sollen ausschließl. darin arbeiten. Es werden ca. 1.200
Beschäftigte mit dem CAFM-System arbeiten.
Es sollen keine zusätzlichen Programmierungen für die Einführung nötig
werden, sondern Standardprozesse des Systems genutzt werden und
Anpassungen im Rahmen von Konfigurationen gelöst werden. Die
CAFM-Software wird alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie alle
Gebäude im Bestand in ihrem gesamten Lebenszyklus, von der
Planung/Herstellung, Errichtung, Nutzung, Betrieb, Instandhaltung &
Modernisierung oder Umnutzung & Weiternutzung bis hin zum
Rückbau/Abriss begleiten. Anmietungen werden je nach Vertragslage wie
Bestand behandelt.
Dazu muss eine einheitliche Datenbasis mit einer redundanzfreien
konsistenten & revisionssicheren Datenhaltung mit Verfügbarkeit in
Echtzeit sowie Nutzung von Offlinefunktionen zur Verfügung stehen.
Die effiziente & effektive prozessuale Unterstützung der Arbeitsabläufe
im tägl. Betrieb der Immobilien sowie bei der Umsetzung & Einhaltung
von Eigentümer, Betreiber- & Zustandsverantwortung - insb. mit dem
Kernbereich der Zustandsverantwortung nach § 79 Abs. 6 HBO- sowie der
Rechtskonformität der baurechtlichen Dokumentation von Baumaßnahmen bis
zur Betrachtung auf Liegenschaftsebene muss gegeben sein.
Im Programm müssen alle Liegenschaften abbildbar sein, die in die
Zuständigkeit des LBIH fallen.
In der Struktur der Liegenschaften müssen sich unbebaute Grundstücke,
alle Gebäude und Gebäudeteile, alle Ebenen (Stockwerke), alle Räume,
alle Bauteile bis hin zum Raumbuch sowie alle Technische Anlagen (TGA)
und Equipments bis auf Teilstrukturebene ebenso abbilden lassen, sowie
Grundstücksflächen, Grünanlagen, Bepflanzung (Baumkataster),
Spielplätze, Parkflächen, Sonderflächen (z.B. für Notstromaggregate,
Ladesäulen, Brunnen) etc.
Die Abbildung des kompletten Grundbuchs in Verbindung zu den jeweiligen
Strukturelementen der Liegenschaften muss gegeben sein.
Zur Vorbereitung der Implementierung erwartet der LBIH folgende
Leistungen:
Konzept zur Durchführung der Implementierung
Migrations- bzw. Datenlade- & -abrufkonzept für die Überführung der
Daten aus bestehenden Systemen (wie LRM/ SAP und Morada sowie offene
Störmeldungen aus SharePoint der Niederlassung West)
Konzeption, Ausprägung und Umsetzung der verschiedenen Schnittstellen
sowie Datenimport- & -exportfunktionen
Berechtigungskonzepte mit Rollen und Rechte für On-Premise- Lösung
wie Webabwendung
Unterstützung und Durchführung des Customizings im CAFM
Ausprägung von Geschäftsprozessen im CAFM, zusätzlich mit
Hilfefunktion zu einzelnen Prozessschritten
Beratung zu sowie Erstellung des Rollen- und Berechtigungskonzepts
Zielgruppen (Nutzende/ KeyUser/ Administrator:innen) orientiertes
Schulungskonzept für alle Niederlassungen und Standorte sowie dessen
Durchführung inkl. eines Go-Live-Coaching vor Ort basierend auf
Teilmenge des Echtdatenbestands
Anbindung von Dienstleistungs- & Lieferunternehmen an Störmelde-/
Kommunikationsplattform (fachlich/ technisch) gemäß eingereichtem
Konzept
Konzeption zur grafischen Datenintegration (dwg/IFC/ RTE, RVT, RFA
and RFT files) sowie mind. Bildformate wie jpeg, tiff, bmp, etc.
Sowie weitere Konzepte (siehe "Anlage 01_Übersicht der geforderten
Konzepte" der Leistungsbeschreibung)
-----------------------------------------------------------------------
-----------------
Nach Prüfung & Wertung der finalen Angebote nach den Ziff. 5.1 - 5.4
der Ausschreibungsbestimmungen wird eine verifizierende Teststellung
mit dem bestplatzierten Angebot durchgeführt. Die Teststellung ist mit
dem angebotenen Personal durchzuführen.
Gegenstand der verifizierenden Teststellung sind
-Client-/Nutzeranbindung
-Integration von Standardsoftware
-Responsive Design
-Abbildung verschiedener Abläufe
(Die ausführliche Beschreibung der Teststellung ist Ziffer 5.5 der
Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen)
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 40,00
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Anforderungserfüllung / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 08/04/2024
Ende: 09/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit ist abhängig von einem abzustimmenden Termin- &
Leistungsplan zur Herbeiführung des endgültig betriebsbereiten
Produktes.
Systemserviceleistungen sind beginnend mit dem Tag nach der Abnahme des
Gesamtsystems für min 4 Jahren (Mindestvertragsdauer) zu erbringen.
Es handelt sich bei dem genannten "Beginn" & "Ende" der
Vertragslaufzeit um eine symbolische Laufzeit.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert werden, ist gem. §§ 17 Abs. 4 S. 2, 51 VgV auf
höchstens drei (3) Wirtschaftsteilnehmer begrenzt.
Sind mehr als drei (3) Bewerber vorhanden, die entsprechend den in den
Abschnitten III.1.1), III.1.2) und III.1.3) der o.g. EU-Bekanntmachung
genannten Eignungskriterien geeignet sind (d.h. die die festgelegten
objektiven Kriterien erfüllen und damit über die entsprechende
berufliche Befähigung verfügen sowie wirtschaftlich und finanziell
sowie technisch und beruflich leistungsfähig sind) und bzgl. welcher
kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG oder
der Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 erfolgt,
werden aus dem Bewerberkreis drei (3) Bewerber von der Vergabestelle
ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sind nicht mehr als
drei (3) Bewerber vorhanden, die die o.g. Anforderungen erfüllen,
erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt
anhand folgender gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV objektiver und nicht
diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien Nr. 1 bis Nr.
4.
Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je
Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert, insgesamt sind maximal 84
Punkte erreichbar. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine
Rangfolge der Bewerber erstellt. Die drei (3) bestplatzierten Bewerber
werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei möglichem Punktgleichstand
auf dem letzten Rang entscheidet bei mehr als drei (3) Bewerbern die
Komplexität (Anzahl der umgesetzten Leistungskataloge über alle
Referenzaufträge) der jeweils drei zur Wertung herangezogenen
Referenzaufträge). Ist auch diese Anzahl zwischen den Bewerbern auf dem
letzten Rang gleich, so entscheidet das Los (vgl. OLG Hamburg,
Beschluss vom 20.03.2020 - 1 Verg 1/19). Es werden nicht mehr als drei
(3) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die eingereichten Referenzen werden mit einem Punktesystem bewertet.
Für den Fall, dass mehr als 3 Referenzen benannt werden, werden nur die
drei punktbesten Referenzen in die Gesamtwertung einbezogen.
Insgesamt kann je Referenz eine Maximalpunktzahl i.H.v. 28 Punkten:
max. 10 Punkte im Kriterium "Komplexität",
max. 10 Punkte im Kriterium "Leistungsumfang",
max. 5 Punkte im Kriterium "Auftraggeber" und
max. 3 Punkte im Kriterium "Projektstatus")
erreicht werden. Insgesamt sind somit maximal 84 (3 x 28) Punkte
erreichbar. Die Referenzen werden im Einzelnen nach folgenden Maßgaben
bewertet:
Auswahlkriterium Nr. 1 - Komplexität des Referenzprojekts
Komplexität als Umfang der Leistungskataloge gemäß GEFMA 444,
Version2020, die in einem Referenzprojekt umgesetzt wurden:
Basiskatalog
Flächenmanagement
Instandhaltungsmanagement
Inventarmanagement
Reinigungsmanagement
Raum und Assetreservierung
Schließanlagenmanagement
Umzugsmanagement
Vermieterungsmanagment
Energiecontrolling
Sicherheit und Arbeitsschutz
Umweltschutzmanagment
Help- und Service-Desk
Budgetmanagment und Kostenverfolgung
BIM-Datenverarbeitung
Vertragsmanagement
Workplace Management
Es gibt jeweils 2 Punkte pro GEFMA-Katalog, maximal 10 Punkte
insgesamt.
Auswahlkriterium Nr. 2 - Leistungsumfang
Leistungsumfang als Summe der enthaltenen Teilleistungen:
Customizing: 0 bzw. 3 Punkte -Customizing des Systems bis zur
Produktivsetzung durch den Bewerber bzw. durch die
Bewerbergemeinschaft:
o alle Anpassungen durch Customizing durchgeführt: 3 Punkte;
o teilweise Anpassungen durch Programmierung =1 Punkte;
o keine Anpassungen vorgenommen: 0 Punkte
Schnittstellen: 0 bis 4 Punkte - jeweils ein Punkt für die Ausprägung
von
o SAP- Web-Schnittstelle,
o REST-Schnittstelle,
o Datenexporte aus SAP nach CAFM,
o Datenimporte aus CAFM nach SAP
Migration: 0 bis 2 Punkte - jeweils ein Punkt für Migration von Daten
aus strukturierten Datensätzen (z.B. CSV), Migration aus Fachsystem
(z.B. SAP, Morada oder anderen CAFM-Systemen)
Schulung: 1 Punkt - Durchführung von Schulungen mit eigenem Personal
des Referenzauftragnehmers / eines Unterauftragnehmers für Fachanwender
und Admistratoren
Auswahlkriterium Nr. 3 - Auftraggeber eines Referenzprojekts
öffentliche Auftraggeber (i.S.v. § 99 GWB): 5 Punkte
nicht öffentliche Auftraggeber: 1 Punkt
Auswahlkriterium Nr. 4 - Status eines Referenzprojekts
laufend: 1 Punkt
abgeschlossen (in Produktivbetrieb übergegangen): 3 Punkte
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz
Der Gesamtumsatz (Mindestumsatz) bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils mindestens 5,0 Mio. Euro
(exkl. USt.) betragen (Mindestanforderung) (Datei
"Eigenerklaerung_Umsatz").
(IT-)Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber legt den Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen
Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens
für Personenschäden 2.000.000
für Sachschäden 2.000.000
für Vermögensschäden 2.500.000
je Versicherungsjahr vor (Mindestanforderung).
Für den Fall, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung nicht
besteht, alternativ:
Der Bewerber legt mit dem Teilnahmeantrag eine Zusage vor (Datei
"Zusage_HPV"), dass er für den Fall des Zuschlags auf erstes Anfordern
des Auftraggebers eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines
Mitglieds zwingend erforderlich.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Personalbestand und Personalentwicklung
Übersicht der Beschäftigten gesamt und der Beschäftigten im
CAFM-Bereich sowie eine Übersicht der Personalentwicklungszahlen über
die letzten drei Geschäftsjahre.
Referenzen
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten fünf
Jahren (Stichtag "Ablauf der Bewerbungsfrist"), die nach Art und Umfang
den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
Eine Referenz ist geeignet, wenn die folgenden Kriterien (a. bis d.)
vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen
Referenzauftraggeber erfüllt sind (Mindestanforderung):
Der Referenzauftrag umfasst jeweils Leistungen zur
a. Implementierung eines CAFM-Systems mit modularem Aufbau,
b. Einführung in zeitlichen Stufen und
c. Anbindung vorhandener Systeme an eine webbasierte CAFM-Lösung mit
d. Zugriff auf die Web-Plattform (Kommunikationsplattform) interner
(z.B. Mitarbeiter) und externer User (z.B. Lieferanten) mit
unterschiedlichen Rollen und Rechten auf das CAFM-System.
Hinweise:
Die benannten Kriterien (a. bis d.) müssen jeweils kumulativ und
vollständig innerhalb des Referenzprojekts für denselben
Referenzauftraggeber zum Nachweis einer geeigneten Referenz erbracht
worden sein. Eine Referenz, die auch nur eines der angegebenen
Kriterien bzw. Unterkriterien nicht erfüllt, ist nicht geeignet und
kann nicht berücksichtigt werden.
Zusätzlich sind im Referenzvordruck die folgenden Angaben zu machen:
Referenzbezeichnung
Auftraggeber (Anschrift) mit Kontaktdaten des Ansprechpartners beim
Auftraggeber (Telefon oder Fax oder E-Mail)
Auftragnehmer
Vertragslaufzeit (Beginn und Ende)
Projektbeschreibung
Projektstatus (laufend oder abgeschlossen (d.h. in Produktivbetrieb)
übergegangen))
Komplexität des Referenzauftrages
o (Teilweiser) Umfang der Leistungskataloge nach GEMA 444, Version
2020) (Die Leistungskataloge sind in dem Referenzvordruck abgebildet.)
Leistungsumfang:
o Schnittstellen: Erfolgte die Ausprägung der folgenden Schnittstellen?
Web-Schnittstelle SAP
REST-Schnittstelle
Datenexporte aus SAP nach CAFM
Datenimporte von SAP nach CAFM
o Migration: Erfolgte die Migration von Daten
aus strukturierten Datensätzen (z.B. CSV),
aus Fachsystem (z.B. SAP, Morada)
o Schulung: Wurden Fachanwender - und Administratorenschulungen mit
eigenem Personal des Auftragnehmers / eines Unterauftragnehmers
durchgeführt?
Die Tabelle des Vordruckes ist lückenlos auszufüllen.
Wird die Angabe in der Tabelle des Referenzvordruckes, die die Art der
angegebenen Referenz betrifft (Ziffer 5 der jeweiligen Tabelle), mit
"Nein" angekreuzt, so erfüllt die angegebene Referenz nicht die
notwendigen Vorgaben und wird bei der Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem
Referenzauftraggeber vor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ebenfalls mindestens drei (3)
Referenzen anzugeben, aus denen die Leistungsfähigkeit der
Bewerbergemeinschaft hervorgeht (entweder durch Angabe von Referenzen
einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder der
Bewerbergemeinschaft als solcher). Bei dem Einsatz von
Unterauftragnehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers
angegeben werden, dies gilt jedoch nur im Falle der Eignungsleihe gem.
§ 47 VgV.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden
namentlich anzugeben, § 126b BGB.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftraggeber sowie die Bewerber/ Bieter, Bewerbergemeinschaften/
Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der
Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom
12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) in der jeweils geltenden Fassung
verpflichtet. Bewerber/ Bieter, jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer (§ 6
HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestlohn nach § 4 HVTG mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (Datei
"Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Verpflichtungserklärung
bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind
und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für den für den Zuschlag in
Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie
Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- & Vergaberegistern,
insb der Informationsstelle nach §17Abs.4HVTG bei der OFD FFM,
vorgenommen wird. Ebenso eine Auskunft aus dem Wettbewerbsreg. gem
§19Abs. 4 MiLoG bzw. §6Abs.1S.1WRegG. Auf §6Abs.5S.1,Abs. 6 S.1WRegG
wird hingewiesen.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen
nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB")
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB")
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung
833/2014 ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
(Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014')
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei
Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die
jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen (Ausnahme:
Eigenerklaerung Artikel 5k).
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in
Bezug auf Preis & Leistung gem. der unten aufgeführten Gewichtung.
Sofern mehrere Bieter exakt die gleiche Punktzahl nach Auswertung
erreichen, entscheidet das Los.
Preis (30% = 30 P (P)), Konzept (40% = 40P), Qualifikation (20% = 20P),
Anforderungserfüllung (10% = 10P). Die Bewertung erfolgt durch Addition
der gewichteten Punkzahlen gemäß: Z = P + LKonzepte + LQualifikation +
LAnforderungserfüllung
Die jeweiligen Bewertungen sind Ziffer 5.4 der
Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Preis (Netto)
Das niedrigste Angebot erhält die volle Punktzahl (30P). Das 3fache des
niedrigsten Angebots erhält 0P. Dazwischen erfolgt eine lineare
Interpolation.
Konzept
Mit Angebot ist ein methodisches Konzept zum CAFM-Einführungsprojekt
mit max 50 Seiten A4 zur Durchführung des Projekts der CAFM-Einführung
vor. Dieses besteht aus den Teilkonzepten der "Anlage 01_Übersicht der
geforderten Konzepte" der Leistungsbeschr.
Qualifikation
Es sind Profile der nachfolgend genannten Projektbeteiligten
einzureichen, wobei die Rollen min je 1x vertreten sein müssen. Die für
die Rolle jew. aufgestellten Mindestanforderungen sind in Klammern (M)
genannt:
-Projektleitung
min 2 Jahre Leitungserfahrung von Projekten (M);
min 2 Jahre Erfahrung mit dem angebotenen CAFM-Produkt (M);
Portfolio/ Teilnahme an min 1 Projekt im Bereich Einführung von CAFM-
Systeme als (stellvertretende)
Projektleitung/Teilprojektleitung/Projektmitglied (M)
-IT-Architekt
min 2 Jahre Erfahrung in IT-Implementierungsprogrammen (M);
Portfolio/ Teilnahme an mind. 1 Projekt im Bereich der Entwicklung von
IT-Architekturen für CAFM-Systeme (M)
-SAP -Anbindungsspezialist
min 2 Jahre Erfahrung in der SAP-Schnittstellenanbindung (M)
Nachweis von Kenntnissen im Umgang mit SAP RE-FX, SAP PM, SAP PS, SAP
FI (min 1 Projekt mit Umsetzung der vorstehenden Schnittstellen) (M)
-Entwickler
min 2 Jahre Tätigkeit in der Entwicklung (M) und
Portfolio/ Teilnahme an mindestens einem CAFM-Projekt mit dem
angebotenen Produkt (M)
-CAD-Spezialist
min 2 Jahre Erfahrung im CAD-Bereich (M)
Nachweis von Erfahrung im Umgang mit gängigen CAD-Formaten wie dwg &
ifc (min 1 Projekt) (M)
Nachweis von Erfahrung in der Migration von CAD-Plänen (min 1 Projekt)
(M)
Anforderungserfüllung
Abdeckung der "KANN"-Anforderungen des Anforderungskataloges (<50% =
0P) (siehe "Anlage 00_CAFM Anforderungskatalog" der
Leistungsbeschreibung).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611/327648534
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023
References
6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1863ae74b61-3d3c669d512
e489b
9. https://vergabe.hessen.de/
10. https://vergabe.hessen.de/
|
|