Titel :
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DE-Bonn - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031509172990964 / 157268-2023
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Veröffentlicht :
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15.03.2023
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Dokumententyp :
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Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Produkt-Codes :
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79400000 - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
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DE-Bonn: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2023/S 53/2023 157268
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
E-Mail: [7]servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
Telefon: +49 228-300-5726
Fax: +49 228-300-807-1490
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.bmdv.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
Beschleunigungskommission Schiene
Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
Beschleunigungskommission Schiene
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und
Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend
auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael
Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen
Entscheidungsträgern
(BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen
Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der
Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von
Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und
effizienten Bereitstellung einer
bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich
insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
- Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl
mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im
Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der
Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
- Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.
- Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne
dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.
- Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes
muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.
- Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen
Gestaltung der Mobilität bedarf es auskömmlicher Mittel,
Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
- Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht
die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern
Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher
insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren
(Planungsrecht, Planungsverfahren bei den
Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse,
personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von
Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege
der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der
Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender
und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der
Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/07/2022
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 161-459650
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2217/E10
Bezeichnung des Auftrags:
2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
Beschleunigungskommission Schiene
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
18/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ifok GmbH
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 114 034.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere
auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der 1.Auftragsänderung ist eine weitere virtuelle Sitzung
der Beschleunigungskommission Schiene (BKS), zeitlich nach der
Durchführung des am 24. und 25.10.2022 stattfindenden zentralen
Workshops der BKS.
Zur Vorbereitung der weiteren Sitzung der BKS unterstützt der
Auftragnehmer die Mitglieder der BKS individuell bei der Finalisierung
einzelner Handlungsempfehlungen. Sofern dies möglich ist, organisiert
der Auftragnehmer dies in Form eines Arbeitsgruppenprozesses bzw. im
schriftlichen Umlaufverfahren. Sofern ein Arbeitsgruppenprozess
stattfindet, sind die Arbeitsgruppensitzungen virtuell abzuhalten. Bei
Bedarf finden weitere Sitzung(en) im virtuellen Format als
Videokonferenz statt.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/07/2022
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 114 034.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: ifok GmbH
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach
Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten und damit ein
Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Dieser
Mehraufwand ist Gegenstand der Auftragsänderung.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig.
Die zusätzlichen Leistungen konnten nicht in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, da sie aus der Arbeit der
Arbeitsgruppenphase der Beschleunigungskommission resultieren.Die aus
890 Einzelvorschläge erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind in den
Abschlussbericht zu überführen. Der ursprünglich auf 20-25 Seiten
begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller
Handlungsempfehlungen über 125 Seiten und damit ein Fünffaches des
ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Für den AG ist die
Abweichung und Ausweitung des Berichts zwingend geboten.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 142 896.50 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 156 896.90 EUR
References
7. mailto:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de?subject=TED
8. http://www.bmdv.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:459650-2022:TEXT:DE:HTML
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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