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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - DE-Bonn
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 157268-2023 (ID: 2023031509172990964)
Veröffentlicht: 15.03.2023
*
  DE-Bonn: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
   2023/S 53/2023 157268
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
   Nationale Identifikationsnummer: DE
   Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Servicestelle Vergabe
   E-Mail: [7]servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
   Telefon: +49 228-300-5726
   Fax: +49 228-300-807-1490
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.bmdv.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
   Beschleunigungskommission Schiene
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2217/E10
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
   Beschleunigungskommission Schiene
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Der AN übernimmt die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und
   Begleitung der zum Leistungsbeginn bereits einberufenen BKS, bestehend
   auf dem Vorsitzenden, Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Michael
   Theurer, dem hochrangigen Lenkungskreis mit hochrangigen politischen
   Entscheidungsträgern
   (BMDV, BMF, Deutscher Bundestag) sowie einem Panel aus hochrangigen
   Entscheidungsträgern aus dem Eisenbahnsektor, der Verwaltung und der
   Bahn- und Bauindustrie. Die Aufgabe der BKS ist die Ausarbeitung von
   Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung einer schnellen und
   effizienten Bereitstellung einer
   bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur. Die BKS bewegt sich
   insbesondere in folgenden Handlungsfeldern:
   - Im Netz bestehende Kapazitätsmängel müssen beseitigt werden - sowohl
   mit Blick auf die angestrebte Verkehrsverlagerung auf die Schiene im
   Güterverkehr wie auch zur Erreichung des Ziels der Verdoppelung der
   Verkehrsleistung im Personenverkehr bis 2030.
   - Der Instandhaltungsrückstau muss abgebaut werden.
   - Baumaßnahmen zur Mängelbeseitigung müssen durchgeführt werden, ohne
   dass es zu weiteren Kapazitätseinbußen kommt.
   - Die zur Effizienzsteigerung notwendige Digitalisierung des Netzes
   muss schnell und kosteneffizient umgesetzt werden.
   - Für die Umsetzung des Deutschlandtakts und der klimafreundlichen
   Gestaltung der Mobilität bedarf es auskömmlicher Mittel,
   Planungssicherheit und besserer Finanzierungsinstrumente.
   - Für zügige Planungs- und Ausbauprozesse müssen Anreize für die
   Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) so gesetzt werden, dass nicht
   die optimale Nutzung verfügbarer Bundesmittel, sondern
   Kundenorientierung und Kapazitätssteigerung im Vordergrund stehen.
   Die BKS wird sich bei der Erarbeitung ihrer Handlungsempfehlungen daher
   insbesondere mit Themen wie der Beschleunigung von Planungsverfahren
   (Planungsrecht, Planungsverfahren bei den
   Eisenbahninfrastrukturunternehmen, interministerielle Arbeitsprozesse,
   personelle Ressourcen), der Überprüfung und Weiterentwicklung von
   Finanzierungsprozessen (Instrumente der Zuwendungsfinanzierung, Wege
   der Mittelbereitstellung, besondere Finanzierungsmöglichkeiten), der
   Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens, sowie bestehender
   und neuer Steuerungsmodelle für die Infrastrukturunternehmen und der
   Durchsetzung des Bundesinteresses gegenüber den EIU auseinandersetzen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 18/07/2022
   Ende: 31/12/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2022/S 161-459650
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2217/E10
   Bezeichnung des Auftrags:
   2217/E10 Organisation, Moderation und Prozessbegleitung der
   Beschleunigungskommission Schiene
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   18/07/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ifok GmbH
   Ort: Bensheim
   NUTS-Code: DE715 Bergstraße
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 114 034.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499561
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere
   auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/03/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der 1.Auftragsänderung ist eine weitere virtuelle Sitzung
   der Beschleunigungskommission Schiene (BKS), zeitlich nach der
   Durchführung des am 24. und 25.10.2022 stattfindenden zentralen
   Workshops der BKS.
   Zur Vorbereitung der weiteren Sitzung der BKS unterstützt der
   Auftragnehmer die Mitglieder der BKS individuell bei der Finalisierung
   einzelner Handlungsempfehlungen. Sofern dies möglich ist, organisiert
   der Auftragnehmer dies in Form eines Arbeitsgruppenprozesses bzw. im
   schriftlichen Umlaufverfahren. Sofern ein Arbeitsgruppenprozess
   stattfindet, sind die Arbeitsgruppensitzungen virtuell abzuhalten. Bei
   Bedarf finden weitere Sitzung(en) im virtuellen Format als
   Videokonferenz statt.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 18/07/2022
   Ende: 31/12/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 114 034.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: ifok GmbH
   Ort: Bensheim
   NUTS-Code: DE715 Bergstraße
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Der ursprünglich auf 20-25 Seiten begrenzte Abschlussbericht wird nach
   Einreichung aller Handlungsempfehlungen über 125 Seiten  und damit ein
   Fünffaches des ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Dieser
   Mehraufwand ist Gegenstand der Auftragsänderung.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig.
   Die zusätzlichen Leistungen konnten nicht in den ursprünglichen
   Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, da sie aus der Arbeit der
   Arbeitsgruppenphase der Beschleunigungskommission resultieren.Die aus
   890 Einzelvorschläge erarbeiteten Handlungsempfehlungen sind in den
   Abschlussbericht zu überführen. Der ursprünglich auf 20-25 Seiten
   begrenzte Abschlussbericht wird nach Einreichung aller
   Handlungsempfehlungen über 125 Seiten  und damit ein Fünffaches des
   ursprünglichen Abschlussberichtes - betragen. Für den AG ist die
   Abweichung und Ausweitung des Berichts zwingend geboten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 142 896.50 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 156 896.90 EUR
References
   7. mailto:servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de?subject=TED
   8. http://www.bmdv.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:459650-2022:TEXT:DE:HTML
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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