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Ausschreibung: Schneeräumung - DE-Hamburg
Schneeräumung
Dokument Nr...: 157881-2023 (ID: 2023031509212291568)
Veröffentlicht: 15.03.2023
*
  DE-Hamburg: Schneeräumung
   2023/S 53/2023 157881
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH
   Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
   E-Mail: [6]zentraleinkauf@ham.airport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hamburg-airport.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
   ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f430631520a1ad1
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RV Winterdienst Landseite (2 Lose)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 23031103395
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90620000 Schneeräumung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger
   Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise
   aufgeteilt:
   Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft
   den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center
   (HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige
   Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 3 200 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereich A - Terminals
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90620000 Schneeräumung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Bereich A, bei den Terminals
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45
   LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren
   Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die
   Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das
   Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden
   Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich
   betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu
   beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche
   Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate
   Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen
   beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.
   Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten
   Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine
   Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche
   Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz
   nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so
   geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt
   werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden
   Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 1 -
   Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für
   die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen.
   Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des
   Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.
   Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe
   der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten,
   was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden
   einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der
   Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung
   einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2023
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   = mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
   - Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei
   jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und
   Ziffer III.1.2 b) entfallen
   - Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3
   a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b)
   (Referenzen).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden
   bewertet:
   - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,
   - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,
   - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden
   Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und
   Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung
   weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt
   erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90620000 Schneeräumung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Hauptort der Ausführung:
   Bereich B, bei dem Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo
   Center (HACC)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45
   LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren
   Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die
   Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das
   Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden
   Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich
   betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu
   beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche
   Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate
   Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen
   beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.
   Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten
   Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine
   Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche
   Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz
   nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so
   geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt
   werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden
   Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 2 -
   Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center
   (HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die
   Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die
   Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des
   Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.
   Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe
   der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten,
   was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden
   einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der
   Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung
   einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2023
   Ende: 31/03/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre
   = mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
   - Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei
   jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und
   Ziffer III.1.2 b) entfallen
   - Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3
   a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b)
   (Referenzen).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden
   bewertet:
   - Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,
   - Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,
   - Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden
   Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und
   Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung
   weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt
   erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.1 a) Eigenerklärung,
   aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
   belegt worden ist.
   ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
   durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124
   Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
   ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
   Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
   auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
   von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender
   Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe
   nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder
   Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen);
   - § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   - § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
   Ausland);
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);
   - § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);
   (123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);
   - § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
   - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);
   - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
   der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);
   - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
   Bestechung im Gesundheitswesen)
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);
   - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);
   - Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils
   auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale
   Bedienstete);
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr);
   (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder
   - die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB
   (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
   Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
   oder § 233a StGB;
   - (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform
   des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug
   (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte
   Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
   fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der
   Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
   sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
   berücksichtigen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen,
   für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9
   verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen
   des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden
   oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der
   Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
   vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten
   Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten
   Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die
   Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit
   den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht
   übereinstimmen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
   inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der
   Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in
   welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie
   dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die
   Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
   Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 28/04/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/09/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern
   wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI
   Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers
   erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über
   das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht
   erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen,
   Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines
   Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden
   Link erreichbar:
   [10]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
   a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §
   100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Gemeinschaft vorzulegen.
   Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter
   Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen
   Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die
   Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem
   Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
   vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
   abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der
   Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer
   Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es
   mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
   entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der
   Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche
   berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
   dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als
   Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten
   informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten
   Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur
   Verfügung zu stellen.
   e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne
   Lose dieser Vergabe.
   f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben
   stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   g) nicht belegt
   h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen
   Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG
   behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten
   das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen
   Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden
   Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
   i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des
   Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
   personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung
   personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
   datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
   Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen
   bei Angaben natürlicher Personen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde - Vergaberecht,
   Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Telefon: +49 40428231690
   Fax: +49 40427923080
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/03/2023
References
   6. mailto:zentraleinkauf@ham.airport.de?subject=TED
   7. http://www.hamburg-airport.de/
   8. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f4
30631520a1ad1
   9. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
  10. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
  11. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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