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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Hamburg - Schneeräumung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031509212291568 / 157881-2023
Veröffentlicht :
15.03.2023
Angebotsabgabe bis :
17.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
90620000 - Schneeräumung
DE-Hamburg: Schneeräumung

2023/S 53/2023 157881

Auftragsbekanntmachung Sektoren

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
E-Mail: [6]zentraleinkauf@ham.airport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hamburg-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f430631520a1ad1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

RV Winterdienst Landseite (2 Lose)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23031103395
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Winterdienstleistungen außerhalb des Sicherheitsbereiches des Hamburger
Flughafens. Die Winterdienstleistungen werden in zwei Bereiche losweise
aufgeteilt:

Los 1 betrifft den Bereich A bei den "Terminals" und das Los 2 betrifft
den Bereich B "Betriebsbereich Süd/Hamburg Airport Cargo Center
(HACC)". Zur Erbringung der Leistung sind Personal und notwendige
Geräte seitens des Auftragnehmers (AN) zu stellen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 3 200 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich A - Terminals
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bereich A, bei den Terminals
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45
LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren
Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die
Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das
Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden
Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich
betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu
beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche
Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate
Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen
beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.

Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten
Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine
Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche
Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz
nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so
geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt
werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden

Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 1 -
Bereich A "Terminals", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für
die Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen.
Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des
Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe
der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten,
was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden
einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der
Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung
einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

= mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei
jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und
Ziffer III.1.2 b) entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3
a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b)
(Referenzen).

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden
bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden
Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und
Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung
weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt
erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereich B - Betriebsbereich Süd / HACC
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90620000 Schneeräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Bereich B, bei dem Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo
Center (HACC)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) ist als Flughafenunternehmer gemäß §45
LuftVZO verpflichtet, den Flughafen jederzeit in einem betriebssicheren
Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Das heißt, die
Flughafen Hamburg GmbH hat dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das
Pistensystem, die Rollbahnen, die Vorfelder und die sie umgebenden
Flächen den Sollzuständen entsprechen und bei Abweichungen, die sich
betriebs- und verkehrsgefährdend auswirken können, diese sofort zu
beseitigen - zumindest aber abzusichern und deren unverzügliche
Beseitigung zu veranlassen. Das Tochterunternehmen RMH, Real Estate
Maintenance Hamburg GmbH, ist mit der Aufgabe am Hamburger Flughafen
beauftragt. Die RMH tritt hier als AG auf.

Die Räum- und Streupflicht in den nicht für den Luftverkehr relevanten
Bereichen (Straßen und Fußwege) des Hamburger Flughafens, ist eine
Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht (delikts- rechtliche
Verhaltenspflicht), deren schuldhafte Verletzung zum Schadensersatz
nach den §§ 823ff. BGB verpflichtet. Die Verkehrsflächen müssen so
geräumt sein, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt
werden können, wenn diese die erforderliche Sorgfalt anwenden

Die Winterdienstmaßnahmen im Landseitigen Bereich, hier -> Los 2 -
Bereich B "Betriebsbereich Süd und dem Hamburg Airport Cargo Center
(HACC)", sind eine der grundlegenden Voraussetzungen für die
Funktionalität der Verkehrsabläufe unter winterlichen Bedingungen. Die
Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die Gewährleistung des
Flughafenverkehrs haben oberste Priorität.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben setzt der AG externe Kräfte nach Maßgabe
der vorliegenden Leistungsbeschreibung ein. Um Transparenz zu erhalten,
was die Teamstärke in den einzelnen Losen betrifft, wird im Folgenden
einheitlich nur von "Mitarbeiter" gesprochen. Dies entspricht der
Besetzung eines Fahrzeuges über 24 h bzw. die zur Verfügungstellung
einer Arbeitskraft über 24 h aufgeteilt in zwei Schichten a 12 h.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/03/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

2. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

3. Verlängerungoption: 2 weitere Jahre

= mögliche Vertragslaufzeit von 8 Jahren [bis max 31.03.2031]
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei
jeweils (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und
Ziffer III.1.2 b) entfallen

- Maximal (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
Hiervon entfallen (Anzahl) Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3
a) und (Anzahl) Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b)
(Referenzen).

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden
bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Umstände der Leistungserbringung (Anzahl) Punkte,

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte,

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Anzahl) Punkte.

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden
Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und
Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung
weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt
erreichen.

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1 a) Eigenerklärung,

aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
belegt worden ist.

ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124
Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.

ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender
Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Zwingende Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 GWB sind rechtskräftige Verurteilungen oder
Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen);

- § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder

- § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB);

- § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen);

(123 Abs. 1 Nr. 2 GWB);

- § 261 StGB (Geldwäsche - Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB);

- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

(§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB);

- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;

(§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB);

- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen)

(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB);

- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB);

- Die in §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils
auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB);

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr);

(§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB) oder

- die in §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233 StGB
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
oder § 233a StGB;

- (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB)

b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform
des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug
(nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte
Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).

Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der
Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen,
für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9
verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen
des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden
oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der
Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten
Sinn zu fordern.

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten
Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die
Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit
den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht
übereinstimmen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.

Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.

Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der
Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in
welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie
dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die
Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 28/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/09/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern
wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI
Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers
erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über
das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht
erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen,
Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines
Preisblatts, kann möglich sein. Die Plattform ist über den folgenden
Link erreichbar:
[10]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp

a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §
100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Gemeinschaft vorzulegen.

Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die unter
Ziffer III.1.2) - III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem
Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich
abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der
Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer
Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es
mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der
Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als
Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.

c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.

d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten
informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten
Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur
Verfügung zu stellen.

e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der
Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne
Lose dieser Vergabe.

f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

g) nicht belegt

h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen
Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG
behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten
das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen
Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden
Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz
personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung
personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die
Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen
bei Angaben natürlicher Personen).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde - Vergaberecht,
Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

References

6. mailto:zentraleinkauf@ham.airport.de?subject=TED
7. http://www.hamburg-airport.de/
8. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186a279dd41-f4
30631520a1ad1
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10. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
11. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED

 
 
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