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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Rosenheim - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031509220591668 / 157922-2023
Veröffentlicht :
15.03.2023
Angebotsabgabe bis :
11.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
DE-Rosenheim: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

2023/S 53/2023 157922

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
E-Mail: [6]vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 8031-365-8302
Fax: +49 8031-365-889-8310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabe.bayern.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/239863
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheitsdienstleistungen Flüchtlingsunterkunft in Rosenheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 0605
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft in 83024
Rosenheim.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

83024 Rosenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Sicherheitsdienstleistungen in einer Flüchtlingsunterkunft in 83024
Rosenheim.

Einsatz von mindestens zwei Sicherheitskräften am Objekt, Mo. bis Do. :
10 Stunden je Sicherheitskraft, Fr. bis So. u. feiertags : 14 Stunden
je Sicherheitskraft.

Aufgaben sind u. a. Zugangskontrollen, Überwachung und Durchsetzung der
Hausordnung, deeskalierende Konfliktschlichtung und Krisenintervention,
Bestreifungen im Innen- und Außenbereich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 01/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Wird der Vertrag nicht bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende per
eingeschriebenem Brief gekündigt, so verlängert sich dieser um einen
weiteren Monat.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es steht ein Budget von maximal durchschnittlich monatlich 30.000
bzw. 180.000 brutto für 6 Monate zur Verfügung. Angebote mit einem
höheren Angebotspreis (Angebotsendsumme brutto nach Nachlass für die
Vertragslaufzeit) werden von der Wertung ausgeschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB.
Die Eignung ist von dem Bieter bei Bietergemeinschaften von jedem
seiner Mitglieder gesondert und von Unterauftragnehmern bzw.
Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:

Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung
zur Eignung (Formblatt L 124)
[11]https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239863
oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im
Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.

Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei
der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem
Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls
zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde.

Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124
Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben geleistet hat oder
diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle
der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle
Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich
keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und
er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), Gewerbeanmeldung oder
anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Im Falle der Mitgliedschaft
bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser
Berufsgenossenschaft vorzulegen, im Insolvenzfall ein rechtskräftig
bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter
Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber.

Der Bieter muss zusammen mit seinem Angebot eine gültige
Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a Gewerbeordnung (GewO) vorlegen (Scan).

Der Bieter muss zusammen mit seinem Angebot das Formblatt L 2496
Schutzerklärung Scientology mit Erklärungen zur Nichtanwendung und
Nichtverbreitung der Technologie von L. Ron Hubbard abgeben.

Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz
(WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19
Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde
im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind Angaben zu machen Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten
bei Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Bei
Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten
Mindestjahresumsatz erfüllen. Auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen vorzulegen.

Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer
marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer
vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur
Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden für Abhandenkommen
bewachter Sachen mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei
Möglicherweise geforderte Mindeststandards). Der Nachweis zum
Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das
Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über
die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten
Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen
Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen
sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.

Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt
650.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den
geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.

Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende
Mindestdeckungssummen erwartet:

Personenschäden 1.000.000 Euro,

Sachschäden 250.000 Euro,

Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,

Reine Vermögensschäden 12.500 Euro.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte
in den letzten drei Jahren und zu den Teilen des Auftrags, die als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.

Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende
Nachweise einzureichen.

Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner,
dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und
Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem
Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht
älter als drei Jahre sein. Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt,
behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim
jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei
Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte
Anzahl Referenzen erbringen. Leistungen, die erst seit weniger als
einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert. Im
Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der
Bieter nicht als Referenz für seine Unterauftragnehmer benannt werden.
Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere
Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch
Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für
den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung
fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten.

Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter
heranziehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Gewerbeerlaubnis gem. § 43 a GewO
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vorliegen einer gültigen Gewerbeerlaubnis gem § 34 a Gewerbeordnung
(GewO).

Nichtanwendung und Nichtverbreitung der Technologie von L. Ron Hubbard
gemäß dem Formblatt L 2496 Schutzerklärung Scientology.

Einsatz nur von Arbeitskräften gemäß Masernschutzgesetz (siehe
Formblatt L2493/L2493/VI.17 - Erklärung Masernschutzgesetz, das
zusammen mit dem Angebot abzugeben ist).

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [12]2022/S 246-710914
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/04/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird
ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform
geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein
elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der
Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen
werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote
sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten
Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen. (x) Dazu ist der
Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der
Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des
Angebots sind die (x) im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten
Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der
einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise beizufügen.

Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der
Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der
Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über
die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen
gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss
bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu
informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform
hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern.
Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des
Bieters.

Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den
bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und
empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit
befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung
aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter-
/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot
einzureichen ist.

Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen
Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer
Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters
ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot
nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der
Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft
erhält.

Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor,
zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern,
mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den
Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für
die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.

Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat
deshalb zusammen mit seinem Angebot entsprechende Erklärungen im
Formblatt 127/L127 Erklärung Bezug Russland abzugeben.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse:
[14]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
der o. g. Vergabekammer gestellt werden.

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
GWB),

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),

5) mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in
Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax
oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB
bleiben unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vvs@rosenheim.de
Telefon: +49 80313658301
Fax: +49 80313658898310
Internet-Adresse: [16]https://www.rosenheim.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

References

6. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
7. https://my.vergabe.bayern.de/
8. https://my.vergabe.bayern.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/239863
10. https://my.vergabe.bayern.de/
11. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239863
12. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:710914-2022:TEXT:DE:HTML
13. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
14. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
15. mailto:vvs@rosenheim.de?subject=TED
16. https://www.rosenheim.de/

 
 
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