Titel :
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DE-Köln - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709025792356 / 158445-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Dokumententyp :
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
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DE-Köln: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2023/S 55/2023 158445
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@bho-legal.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bzga.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur
Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und
Evaluationsberichten
Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_28_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Beratungsangebote der BZgA bestehen unter anderem in den Bereichen
Suchtprävention, Aidsprävention, gesunde Ernährung,
Organspende und Blutspende. Die Kampagnen werden mit unterschiedlichen
Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem der
telefonischen Beratung, der Beratung per E-Mail und der
Online-Information.
Die "rauchfrei"-Kampagne ist darauf ausgerichtet, den Einstieg in das
Rauchen zu verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen
und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.
Ein Teilprojekt aus dem rauchfrei-Angebot der BZgA ist die telefonische
Beratung zur Rauchentwöhnung (TB). Die kostenfreie Rufnummer 0800
8 31 31 31 wird in allen Medien sowie auf den Internetplattformen der
rauchfrei-Kampagne kommuniziert. Seit 2006 sind nach Vorgabe der
Tabak-Produktverordnung auf Zigarettenpackungen, neben Warnhinweisen
vor den Gefahren des Rauchens, auf jeder 14. Packung auch die
Nummer der Telefonberatung zur Rauchentwöhnung der BZgA sowie die
Internetadresse [8]www.rauchfrei-info.de aufgedruckt. Seit 2016 sieht
die
Tabakproduktverordnung zudem den Aufdruck von bildlichen Warnhinweisen
auf allen Tabakschachteln vor.
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden
des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des
Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand ist die Beratung und das Coaching der Mitarbeitenden
des Beratungstelefons zur Rauchentwöhnung der BZgA inkl.
Grundschulung bei Personenwechsel oder notwendiger Erweiterung des
Beratungsteams, die Erstellung von Quartals- und Evaluationsberichten
sowie weitere Leistungen.
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter
abzuschließen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um
jeweils zwölf Monate zu den Bedingungen dieses Vertrages bis längstens
28.02.2027. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht
des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Optionen teilt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils spätestens drei Monate vor
Vertragsende mit, ob er von den Optionen Gebrauch macht. Der
Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Optionen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nach Ablauf einer Frist von zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung mit dem unter Abschnitt V bezeichneten Bieter
abzuschließen.
Der Auftraggber beschafft Leistungen zur telefonischen Beratung (TB)
zur Rauchentwöhnung. Die TB ist eines der zentralen Kampagnenelemente
der rauchfrei-Kampagne. Die BZgA-TB zur Rauchentwöhnung gilt als die
nationale Hotline in Deutschland (Abdruck der Hotline-Nummer auf den
Tabakproduktverpackungen). Allein Herr Lindinger bietet ein
deutschsprachiges Konzept der TB zur Rauchentwöhnung an. Ein
vergleichbares
Gesamtkonzept (konkretes Beratungsvorgehen, Schulung und Coaching von
Beratungspersonen, Dokumentationssystem, Nachbefragungen,
Evaluation der Inanspruchnahme und Wirksamkeit) für den
deutschsprachigen Raum und den Standort Deutschland ist nicht bekannt.
Andere
sogenannte Quitlines der öffentlichen Hand arbeiten mit dem Konzept von
Herrn Lindinger.
Herr Lindinger hat jedoch die alleinigen Rechte an seinem Konzept.
Lediglich seine Mitarbeiter sind befugt dieses zur Anwendung zu bringen
wie es
auch in den Beratungs- und Coachingverträgen mit der BZgA geschieht.
Die BZgA hat diese Rechte nicht erworben lediglich die Nutzungsrechte
an der Beratungstätigkeit und dem Coaching. Die anderen
deutschsprachigen Dienste sind ebenfalls nach dem Konzept Lindinger
aufgebaut, haben aber keine Berechtigung, selbst nach dem Konzept zu
schulen.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen bestehen nicht und der
mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen
Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter.
Andere Experten, die ein derartiges Konzept zur Telefonberatung
erstellen können, kommen nicht in Betracht. Im deutschsprachigen Raum
gibt es
keinen anderen Experten für telefonische Tabakentwöhnung, der über
ähnliche Expertise und Reputation verfügt. Dies wird auch dadurch
deutlich,
dass es keinen Experten gibt, der in ähnlichem Ausmaß in der
deutschsprachigen Fachöffentlichkeit zum Thema telefonische
Raucherberatung in
Erscheinung getreten ist, so z.B. auf den letzten Suchtkongressen
(einer der bedeutendsten Fachkonferenzen auf diesem Gebiet). Für die
Aufrechterhaltung des derzeitigen Standards der Telefonberatung ist es
notwendig, die Kontinuität des Prozesses auf gleicher
wissenschaftlicher
Basis zu gewährleisten und damit die Qualität zu erhalten und zu
verbessern.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: BZgA_RV_28_22
Bezeichnung des Auftrags:
Beratung und Coaching der Mitarbeiter des Beratungstelefons zur
Rauchentwöhnung der BZgA sowie Erstellung von Quartals- und
Evaluationsberichten
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
14/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Peter Lindinger
Ort: St. Peter
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79271
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: [9]https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter
Abschnitt VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu
verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
References
6. mailto:vergabe@bho-legal.com?subject=TED
7. http://www.bzga.de/
8. http://www.rauchfrei-info.de/
9. https://www.bundeskartellamt.de/
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