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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Traunstein - Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031709030092368 / 158473-2023
Veröffentlicht :
17.03.2023
Dokumententyp : Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zuschlagkriterien : Niedrigster Preis
Produkt-Codes :
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
48180000 - Medizinsoftwarepaket
DE-Traunstein: Softwarepaket und Informationssysteme

2023/S 55/2023 158473

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken Südostbayern AG
Postanschrift: Cuno-Niggl-Straße 3
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kliniken Südostbayern AG
E-Mail: [6]sekretariat.it@kliniken-sob.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kliniken-suedostbayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MEDICO Touch Lizenzen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
MEDICO Touch Lizenzen entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber
hinaus gehören neben der Lieferleistung (inkl. entsprechender
Hersteller-Support-Lizenzen) auch die Installation nach Vorgaben des
Auftraggebers zum Auftragsgegenstand.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Hauptort der Ausführung:

Traunstein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von
MEDICO Touch Lizenzen entsprechend der Leistungsbeschreibung. Darüber
hinaus gehören neben der Lieferleistung (inkl. entsprechender
Hersteller-Support-Lizenzen) auch die Installation nach Vorgaben des
Auftraggebers zum Auftragsgegenstand. CGM MEDICO Touch bildet die
bekannten und KSOB-seitig vorhandenen Funktionen der Desktop-Software
des im Einsatz befindlichen Krankenhausinformationssystems CGM MEDICO
auf mobilen Geräten ab. Inhaltlich handelt es sich somit um dieselben
Informationen, die bereitgestellt werden. Der Mehrwert ergibt sich aus
der dauerhaften Nutzbarmachung der Informationen am Point of Care.
Neben dem Datenabruf ist auch die sofortige Datenerfassung möglich. Die
Software MEDICO Touch ist dabei modular aufgebaut. Gegenstand der
zugrundeliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung der Module:

- MEDICO Touch Basis

- MEDICO Touch Werteerfassung

- MEDICO Touch Verlaufsdokumentation

- MEDICO Touch Wundfotografie

- MEDICO Touch Visite & Anordnungen

- MEDICO Touch Pflegemaßnahmen

- MEDICO Touch Zugriff CLA

Die detaillierte Beschreibung des Leistungsumfanges sowie des
Leistungsortes sind den übrigen Vergabeunterlagen - insbesondere der
Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt - zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird
daher nicht veröffentlicht.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen

Erläuterung:

Die Kliniken Südostbayern AG durfte ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV
durchführen. Nach intensiver Recherche unter der Beteiligung der
Fachabteilungen ist Medico Touch des Herstellers CGM Clinical Europe
GmbH die einzige Lösung, die sämtliche der gestellten Anforderungen
erfüllen kann, dem gesetzten Kostenrahmen entspricht und zeitnah,
vollständig und ohne Risken in das vorhandene
Krankenhausinformationssystem sowie die IT-Systemlandschaft integriert
werden kann.

MEDICO Touch ist die mobile, d.h. auf mobilen Endgeräten nutzbare,
Lösung des beim Auftraggeber bereits im Einsatz befindlichen
Krankenhausinformationssystem. Die Installation der Software CGM MEDICO
(Release 26.0) ist voraussetzend für die Implementierung von MEDICO
Touch. Zu keinem vergleichbaren Produkt am Markt besteht eine höhere
Integration, weshalb aus technischen und wirtschaftlichen Gründen kein
Wettbewerb vorhanden und folglich die Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gerechtfertigt ist.

Auch die Software MEDICO Touch ist beim Auftraggeber testweise
lizensiert. Als digitale Fiberkurve erfolgt die Nutzung derzeit an zwei
Standorten und dort an insgesamt drei Pilotstationen. Die
Grundkomponenten für den Betrieb von MEDICO Touch sind deshalb bereits
installiert und in die vorhandene IT-Systemlandschaft eingebettet.
Aufgrund der Vollintegration zwischen MEDICO Touch und dem KIS MEDICO
findet ein bidirektionaler Datenaustausch statt, der von anderen
Herstellern nicht angeboten werden kann. Die Beschaffung liegt somit im
Interesse der Systemsicherheit und fördert die Minimierung von
Risikopotenzialen, da Übergangsrisiken, wie etwa durch
Schnittstellenanbindung (HL7/FHIR) und zusätzlichen Customizing-Aufwand
bei der Beschaffung einer Drittanbietersoftware, vermieden werden. Ein
störungsfreier Betrieb von MEDICO Touch kann ferner dadurch
gewährleistet werden, dass das Klinikpersonal im Umgang mit der
Software erfahren ist. Auf diese Weise fällt aus personalpolitischer
Sicht kein zusätzlicher Umstellungs- sowie Schulungsaufwand an und das
wertvolle Know-how des Klinikpersonals geht nicht verloren. Die
Kliniken Südostbayern AG hat daher ein berechtigtes Interesse an einer
Gesamtlösung "aus einer Hand" zur Vermeidung von Risiken durch
Anbindung von und Datenaustausch mit externen Komponenten, die mit
einer Lösung eines anderen Anbieters zwangsläufig verbunden wären.

Die Beschaffung einer Drittanbietersoftware würde darüber hinaus
unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten mit sich bringen, da
nicht nur die Kompatibilität zum Krankenhausinformationssystem, sondern
auch zu weiteren an das KIS angebundenen Systemen gewährleistet sein
muss. Im Ergebnis gibt es somit keine alternative Softwarelösung, die
im Bereich der digitalen Pflegedokumentation und Pflegeplanung derart
in MEDICO integriert ist und einen vollständigen Datenaustausch
gewährleisten kann.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:

MEDICO Touch Lizenzen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: CGM Clinical Europe GmbH
Postanschrift: Maria-Trost 21
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung
handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

References

6. mailto:sekretariat.it@kliniken-sob.de?subject=TED
7. https://www.kliniken-suedostbayern.de/

 
 
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