Titel :
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DE-Peine - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709045292734 / 158847-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Angebotsabgabe bis :
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24.04.2023
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Niedrigster Preis
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Produkt-Codes :
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90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
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DE-Peine: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2023/S 55/2023 158847
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe
(A+B) Landkreis Peine
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lars Hettwer
E-Mail: [6]hettwer@ab-peine.de
Telefon: +49 5171/779136
Fax: +49 5171/779150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ab-peine.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [8]https://www.subreport.de/E22423794
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab
01.07.2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen - MD04
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 400-500 MG/a von Altkleidern und Altschuhen am
Betriebshof Oberg, im Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an
der Zentraldeponie AEZ , Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln-
Stedum, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Kapitel I, Ziff.
2.3.), einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw.
Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der
kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 200 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme von ca. 400-500 MG/aam Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg
19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ , Hildesheimer
Straße 15, 31249 Hohenhameln- Stedum, nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen (Kapitel I, Ziff. 2.3.) einschließlich Gestellung
geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken; die Befüllung der
Transportmittel erfolgt durch die Auftraggeberin); dann Verwertung der
Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK
Peine.
Hinweis: Die Sammlung der Alttextilien und Altschuhe erfolgt durch die
Auftraggeberin selbst und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 200 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter
(einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender
gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit
Angabe des Anteilsverhältnisses),
ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
Eigenerklärung des Bieters, dass:
keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
vorliegen,
keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
kein Verbotstatbestand nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU)
2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 erfüllt wird,
keine der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeiternehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegen,
er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende
Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
er die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllt,
er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung,
er die Anforderungen von § 4 Abs.1 NTVergG erfüllt.
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des
Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des
amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den
dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
(AVPQ anzugeben.
Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
auffordern kann, sämtliche oder Teile der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor der
Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter an den
er den
Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen
beizubringen (Vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50
Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate), die Pflicht zur Vorlage
gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter
zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen,
was vom Bieter zu belegen ist,
aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einen Berufsgenossenschaft,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
aktueller Gewerberegisterauszug gem. § 150 GewO.
für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten 3
Geschäftsjahren und,
Erklärung über den Umsatz bzgl. vergleichbarer Leistungen jeweils
aus den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese jeweils verfügbar sind,
dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen,
die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen
bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden
sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters).
Auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2
VgV.
für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot vorzulegen:
Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu
erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3
Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss
mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der
Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle
Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers
und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des
Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Der
Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn
er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt,
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56
KrWG oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde
jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein evtl.
ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden. Der Bieter
kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen
Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn
er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der
Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder
den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers
mit dem Angebot vorlegt,
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen
Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich,
alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine
solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht (3
Mio. für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. für
Vermögensschäden), der Abschluss der Versicherung ist zum
Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen,
Angaben zu dem Gesamtkonzept der Leistungserbringung, zu der
technischen Ausrüstung des Unternehmens, den Maßnahmen des Unternehmers
zur Qualitätssicherung, der technischen Leitung des Unternehmens,
der/den vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) und der Zulässigkeit der
Verbringung der Abfälle in das Ausland, falls vorgesehene Anlagen zur
Entsorgung der Abfälle im Ausland liegen,
Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen:
Bereitschaftserklärung des Verwertungsbetriebes,
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung, statt einer
Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG
zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden,
Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben
wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen,
diese aber nicht konkret benannt wurden,
für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die
gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der
Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten
(Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 10:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen
Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und
Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz
einholen,
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des
Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen,
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft
insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten
Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem
Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur
Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung
vorzulegen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen auf der Vergabe-Plattform hochzuladen:
Angebotsschreiben (samt Bieterangaben zu Alttextil-Vergütung und
Verwertungsaufwand) mit den zugehörigen Anlagen,
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten
Gesamtentgeltes,
Besondere Vertragsbedingungen,
Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die
unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom
Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so
rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung
bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage
vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden soweit
zweckdienlich allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur
Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen
Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum
Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die
Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine
(neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei
Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter
Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151335
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: [10]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160
ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte
Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein
Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird /§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023
References
6. mailto:hettwer@ab-peine.de?subject=TED
7. http://www.ab-peine.de/
8. https://www.subreport.de/E22423794
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
10. http://www.mw.niedersachsen.de/
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