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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 159050-2023 (ID: 2023031709054792943)
Veröffentlicht: 17.03.2023
*
  DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 55/2023 159050
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft
   Baden-Württemberg mbH
   Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Landesgesellschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschr. TNW Integrationsplattform MobiData BW 2.0
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0400
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mit der zentralen landesweiten verkehrsträgerübergreifenden
   Mobilitätsdatenplattform MobiData BW unterstützt das Ministerium für
   Verkehr Baden-Württemberg die Bereitstellung von mobilitätsrelevanten
   Daten, um das Kombinieren von unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu
   erleichtern.
   Den Kern der Mobilitätsdatenplattform, die von der NVBW betrieben wird,
   bildet der MobiData BW Integrationsserver, der offene statische und
   dynamische Mobilitätsdaten aus den Bereichen Öffentlicher
   Personennahverkehr (ÖPNV), Sharing und Parken bündelt und über ein
   Application Programming Interface (API) und verschiedene
   Standardformate zur Verfügung stellt. Dieser Integrationsserver soll
   als offene Integrationsplattform neu implementiert werden.
   Die neu zu entwickelnde Integrationsplattform soll Eigentum des
   Auftraggebers sein, auf seinen Rechnern laufen, und muss sowohl durch
   den Auftraggeber als auch durch Dritte änderbar und erweiterbar sein.
   Insbesondere muss der Auftraggeber technisch die Möglichkeit haben
   Mobilitätsdaten zu filtern, zu korrigieren und zu ergänzen, bevor sie
   nach außen gegeben werden.
   Die Neuimplementierung soll dann um solche Datengeber aus den Bereichen
   Radverkehr und Straßenverkehr erweitert werden, die keine aufwändige
   Datenintegration erfordern - konkret das
   Radverkehrs-Infrastruktur-System RadVIS, das
   Baustelleninformationssystem BIS 2 bzw. das Baustellen- und
   Ereignismanagementsystem BEMaS, und die Webcamserver aus dem
   Straßenbereich.
   In späteren Stufen sollen auch Systeme mit komplexen Datenmodellen
   hinzukommen - etwa das Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) 3 System der
   kooperativen Verkehrsleitzentrale des Landes Baden-Württemberg und der
   Autobahn GmbH. Die Erweiterung um solche komplexen Datengeber ist nicht
   Gegenstand dieser Ausschreibung, soll aber bei der Konzeption und der
   Entwicklung der Integrationsplattform mitbedacht werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11
   70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist
   Stuttgart.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   siehe oben
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: 2. Technische Bewertung / Gewichtung: 50
   Preis - Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl erfolgt aufgrund der Zuschlagskriterien
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   siehe Leistungsbeschreibung
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung
   5.1 Ausschlussgründe
   Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die
   unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und
   inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der
   Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
   Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
   Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
   ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
   Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
   aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
   genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
   5.4 Bietergemeinschaften
   Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
   Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
   Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
   geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
   Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
   Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
   Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
   dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
   Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
   einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
   beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
   unzulässig.
   5.5 Subunternehmer
   Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
   (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
   seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
   Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
   benennen bzw. bekannt zu geben.
   Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
   nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
   Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
   Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu
   verfahren.
   Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem
   Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
   Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
   Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des
   letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die
   Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen
   Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die
   Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
   ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen
   Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen
   sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
   Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
   erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
   Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte
   Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter
   technische Erfahrungen mit Open Data APIs und gängigen
   Mobilitätsdatenformaten hat, und dass er etablierte Tools und
   Entwicklungsumgebungen von Open Source Projekten kennt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   2.4 Vergütung
   Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach
   Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis
   erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende
   Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe
   durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
   Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach §
   4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der
   E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur
   elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem
   Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
   ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden
   Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
   Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
   [10]https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument
   muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
   entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
   (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.
   2.5 Vertragsbedingungen
   Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
   werden kumulativ:
   - die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
   - ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
   - der EVB-IT Systemvertrag nebst AGB (vgl. Anlage).
   - die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
   - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Dezember 2020).
   - die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
   (VOL/B),
   Es gelten ausschließlich unsere AGB, die diesem Schreiben beiliegen.
   Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
   führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der
   Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert
   vereinbart wird.
   Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
   Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
   Es gelten die über [11]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
   Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des
   Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der
   Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/04/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   3.1 Grundlagen
   Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
   Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite
   Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §
   119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich
   geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden
   können, da Art und Weise der zu erarbeitenden Software noch mit den
   Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.
   Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:
   Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
   Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu
   auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber
   wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf
   geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und
   zu Verhandlungen auffordern.
   Schritt 2: Präsentation eines Angebots
   Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 17 des Jahres
   2023 aufgefordert zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 19
   eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der
   Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die
   Leistungsbeschreibung wird daraufhin ggf. aktualisiert. Mit den Bietern
   werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die
   Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen
   werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage
   der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs.
   11 VgV).
   Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss
   Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und
   verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen
   Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot
   wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.
   Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
   verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
   die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
   gestattet.
   Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
   bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
   der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten
   Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat
   hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes
   beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die
   NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu
   behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
   3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge
   Die Teilnahmeanträge müssen vollständig, in deutscher Sprache und von
   einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
   Mittwoch, 19.04.2023, 12:00 Uhr
   in elektronischer Form bei der
   NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle
   auf dem Portal von DTVP unter [12]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
   eingereicht werden.
   Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
   vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben
   Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
   Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
   behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
   werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert,
   siehe dazu auf der Homepage der NVBW.
   3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
   Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
   Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
   Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal
   DTVP darauf hinzuweisen.
   Fragen zu den Teilnahmeanträgen müssen ausschließlich schriftlich in
   deutscher Sprache bis zum
   Mittwoch, 05.04.2023, 12:00 Uhr
   auf dem Portal von DTVP unter [13]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
   eingereicht werden.
   Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
   auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
   anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
   sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
   Besuch der Webseite unterrichten.
   3.6 Erstattung von Aufwendungen
   Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
   des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
   4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
   4.1 Abgabe in deutscher Sprache
   Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen
   Bestandteilen, inklusive aller geforderten
   Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
   Ausländischen Schriften müssen neben dem
   Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen
   beiliegen. Hierfür entstehende Kosten
   sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die
   korrekte Übersetzung der eingereichten
   Nachweise und Erklärungen.
   4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden
   Unterlagen)
   Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2
   4.3 Vollständigkeit des Antrags
   Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können
   ausgeschlossen werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6AFC
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
   nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
   die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
   Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3
   GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von
   15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/03/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
   7. http://www.nvbw.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC
  10. https://service-bw.de/erechnung
  11. https://service-bw.de/erechnung
  12. http://www.dtvp.de/
  13. http://www.dtvp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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