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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DE-Stuttgart - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2023031709054792943 / 159050-2023
Veröffentlicht :
17.03.2023
Angebotsabgabe bis :
19.04.2023
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2023/S 55/2023 159050

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft
Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@nvbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nvbw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschr. TNW Integrationsplattform MobiData BW 2.0
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0400
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit der zentralen landesweiten verkehrsträgerübergreifenden
Mobilitätsdatenplattform MobiData BW unterstützt das Ministerium für
Verkehr Baden-Württemberg die Bereitstellung von mobilitätsrelevanten
Daten, um das Kombinieren von unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu
erleichtern.

Den Kern der Mobilitätsdatenplattform, die von der NVBW betrieben wird,
bildet der MobiData BW Integrationsserver, der offene statische und
dynamische Mobilitätsdaten aus den Bereichen Öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV), Sharing und Parken bündelt und über ein
Application Programming Interface (API) und verschiedene
Standardformate zur Verfügung stellt. Dieser Integrationsserver soll
als offene Integrationsplattform neu implementiert werden.

Die neu zu entwickelnde Integrationsplattform soll Eigentum des
Auftraggebers sein, auf seinen Rechnern laufen, und muss sowohl durch
den Auftraggeber als auch durch Dritte änderbar und erweiterbar sein.
Insbesondere muss der Auftraggeber technisch die Möglichkeit haben
Mobilitätsdaten zu filtern, zu korrigieren und zu ergänzen, bevor sie
nach außen gegeben werden.

Die Neuimplementierung soll dann um solche Datengeber aus den Bereichen
Radverkehr und Straßenverkehr erweitert werden, die keine aufwändige
Datenintegration erfordern - konkret das
Radverkehrs-Infrastruktur-System RadVIS, das
Baustelleninformationssystem BIS 2 bzw. das Baustellen- und
Ereignismanagementsystem BEMaS, und die Webcamserver aus dem
Straßenbereich.

In späteren Stufen sollen auch Systeme mit komplexen Datenmodellen
hinzukommen - etwa das Verkehrsrechnerzentrale (VRZ) 3 System der
kooperativen Verkehrsleitzentrale des Landes Baden-Württemberg und der
Autobahn GmbH. Die Erweiterung um solche komplexen Datengeber ist nicht
Gegenstand dieser Ausschreibung, soll aber bei der Konzeption und der
Entwicklung der Integrationsplattform mitbedacht werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart Ort der Leistungserbringung und Gerichtsstand ist
Stuttgart.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe oben
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: 2. Technische Bewertung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 340 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

siehe Leistungsbeschreibung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl erfolgt aufgrund der Zuschlagskriterien
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe Leistungsbeschreibung
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

5. Anforderungen an den Bieter, Nachweis der Eignung

5.1 Ausschlussgründe

Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter gemäß Anlage erklären, ob die
unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und
inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der
Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.

Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im
Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.

Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU
genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.

5.4 Bietergemeinschaften

Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch
geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende
Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung
einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes
beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist
unzulässig.

5.5 Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
(Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
benennen bzw. bekannt zu geben.

Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur
nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu
verfahren.

Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem
Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des
letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres vorzulegen, aus dem auch die
Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen
Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die
Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen
Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen
sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit

Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte
Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter
technische Erfahrungen mit Open Data APIs und gängigen
Mobilitätsdatenformaten hat, und dass er etablierte Tools und
Entwicklungsumgebungen von Open Source Projekten kennt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

2.4 Vergütung

Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach
Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis
erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen. Ergänzende
Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe
durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.

Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach §
4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der
E-Rechnungsverordnung Baden-Württem-berg grundsätzlich zur
elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem
Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden
Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang
Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter
[10]https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument
muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931
entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
(BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A5612-95 aufweisen.

2.5 Vertragsbedingungen

Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile
werden kumulativ:

- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,

- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen

- der EVB-IT Systemvertrag nebst AGB (vgl. Anlage).

- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Dezember 2020).

- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B),

Es gelten ausschließlich unsere AGB, die diesem Schreiben beiliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und
führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der
Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert
vereinbart wird.

Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).

Es gelten die über [11]https://service-bw.de/erechnung einsehbaren
Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des
Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der
Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

3.1 Grundlagen

Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den
Schwellenwert § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite
Ausschreibung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §
119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die vertraglich
geschuldete Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden
können, da Art und Weise der zu erarbeitenden Software noch mit den
Bietern zu erarbeiten bzw. zu verhandeln ist.

Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt geplant:

Schritt 1: Teilnahmewettbewerb

Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu
auf, zum festgesetzten Termin ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber
wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf
geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen und diese zur Präsentation und
zu Verhandlungen auffordern.

Schritt 2: Präsentation eines Angebots

Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 17 des Jahres
2023 aufgefordert zur Präsentation ihres Angebotes in der KW 19
eingeladen. Der Bieter bringt hierbei weitere Konkretisierung der
Leistungsbestimmung nach seiner Erfahrung ein. Die
Leistungsbeschreibung wird daraufhin ggf. aktualisiert. Mit den Bietern
werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Der AG behält sich vor, die
Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen
werden, weiter zu reduzieren. Der AG kann den Auftrag auf der Grundlage
der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs.
11 VgV).

Schritt 3: Abgabe eines Angebots und Vertragsabschluss

Zum Abschluss werden die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und
verbindlichen Leistungsbeschreibung zur Abgabe eines endgültigen
Angebotes aufgefordert werden. Der Zuschlag auf das endgültige Angebot
wird anhand der Zuschlagskriterien entschieden.

Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne
die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht
gestattet.

Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm
bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten
der NVBW, des Verkehrsministeriums sowie der anderen beteiligten
Akteure (z.B. Kommunen, Vereine) Verschwiegenheit zu wahren. Er hat
hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes
beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die
NVBW und das Verkehrsministerium alle Angebotsunterlagen vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Teilnahmeanträge

Die Teilnahmeanträge müssen vollständig, in deutscher Sprache und von
einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum

Mittwoch, 19.04.2023, 12:00 Uhr

in elektronischer Form bei der

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH - Vergabestelle

auf dem Portal von DTVP unter [12]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.

Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form
vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben
Tag bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.

Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich
behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben
werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert,
siehe dazu auf der Homepage der NVBW.

3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen

Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe in ausschließlich schriftlicher Form über das Portal
DTVP darauf hinzuweisen.

Fragen zu den Teilnahmeanträgen müssen ausschließlich schriftlich in
deutscher Sprache bis zum

Mittwoch, 05.04.2023, 12:00 Uhr

auf dem Portal von DTVP unter [13]www.dtvp.de mit angegebener Nummer
eingereicht werden.

Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als
auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in
anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Die Bieter müssen
sich fortlaufend und eigeninitiativ über neue Informationen durch
Besuch der Webseite unterrichten.

3.6 Erstattung von Aufwendungen

Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf
des Ausschreibungs-vorgangs entstehen, werden nicht erstattet.

4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote

4.1 Abgabe in deutscher Sprache

Der Teilnahmeantrag (und das spätere Angebot) sind in allen
Bestandteilen, inklusive aller geforderten

Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen.
Ausländischen Schriften müssen neben dem

Original auch deutsche Übersetzungen der Nachweise und Erklärungen
beiliegen. Hierfür entstehende Kosten

sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die
korrekte Übersetzung der eingereichten

Nachweise und Erklärungen.

4.2 Notwendiger Inhalt des Teilnahmeantrags (Liste der vorzulegenden
Unterlagen)

Siehe Vergabeunterlagen unter 4.2

4.3 Vollständigkeit des Antrags

Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können
ausgeschlossen werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNB6AFC
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren
nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist
die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium
Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3
GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von
15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2023

References

6. mailto:vergabestelle@nvbw.de?subject=TED
7. http://www.nvbw.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB6AFC
10. https://service-bw.de/erechnung
11. https://service-bw.de/erechnung
12. http://www.dtvp.de/
13. http://www.dtvp.de/

 
 
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