Titel :
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DE-Bonn - Medizinische Geräte
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2023031709055892991 / 159076-2023
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Veröffentlicht :
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17.03.2023
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Dokumententyp :
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Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
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Vertragstyp :
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Lieferauftrag
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Verfahrensart :
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Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Zuschlagkriterien :
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Unbestimmt
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Produkt-Codes :
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33100000 - Medizinische Geräte
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DE-Bonn: Medizinische Geräte
2023/S 55/2023 159076
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [6]einkauf@ukbonn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ukbonn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung zweier Neuronavigationsgeräte
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung zweier Neuronavigationsgeräte für das Zentrum für
Neurochirurgie
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 350 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung von zwei Neuronavigationsgeräten für die präoperative
Visualisierung und Planung in der Neurochirurgie des
Universitätsklinikums Bonn als Ersatzbeschaffung für technisch
veraltete und aus dem Service gefallenen Geräte.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Beide bei BrainLab zu beschaffende Navigationsgeräte verfügen über
technische und rechtliche Merkmale, die einen Wettbewerb ausschließen:
Nur die vorgesehenen Produkte des Anbieters BrainLab verfügen über eine
patentierte vollautomatische Segmentierung (EP2912629, EP2912630,
EP2912632, EP2912633, EP3053135, EP3428880, EP3428881, EP3428882,
EP3428883, EP3879487: Erkennung anhand automatischer Segmentierung von
anatomischen Strukturen in der Zielregion (sog. anatom.
Atlas-Segmentierung) der CT, MR und XT Datensätze). Die Segmentierungen
der Neurochirurgie sind zudem mit der bestehenden Planungssoftware der
Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie kompatibel, da es zu
Vorplanungen von Operationen durch die MKG kommt, die durch die
Neurochirurgie abgeschlossen werden. Die Kompatibilität mit Anwendungen
anderer Hersteller ist nicht gegeben. Die vorgesehenen Produkte
verfügen über eine (zudem patentierte) Nidus-Definition (EP3746980,
EP3025303). Die Überlegung bzw. Fusion der 3D Daten mit der 2D
Angiografie hilft bei der Bestimmung von Zu- und Abflüssen der Gefäße.
Somit kann der Blutfluss zeitaufgelöst im anatomischen Raum dargestellt
werden. Angleichung von Gefäßen (EP2950735) Maximum Intensity
Projection) oder geplanten Objekten an sichtbare anatomische Landmarken
zur Kompensation von Verschiebungen mittels Projektion in das
Mikroskop-Bild (Augmented Reality: Ein solches Verfahren wird von
keinem anderen Hersteller angeboten. Bildfusion (EP1643443, EP1768041)
mit der Möglichkeit zur Verzerrungskorrektur bei kranialen MRT
Datensätzen. Dabei findet eine anatomische Ko-Registrierung durch
lokale Deformationen auf Basis von multi-ROI rigiden Fusionen statt
(z.B. DTI-MRT zu T1-MRT) Es wird ein angepasster, künstlichen DICOM
Bilddatensatzes co-registriert zum Referenzdatensatz erstellt. Ein
entsprechend wirksames Verfahren wird von keinem anderen Hersteller
angeboten. Die Schnittstellen zum am UKB eingesetzten KIS sind von der
Fa. Brainlab umgesetzt. Eine zentrale Schnittstelle zur Krankenhaus-IT
wird zwingend benötigt. Dies ist mit den Systemen anderer Hersteller
technisch nicht möglich. Durch die Schnittstelle ist es möglich,
jegliche am UKB verfügbare Bildgebung per Direktzugriff abzurufen und
weiterzuverarbeiten. Dies wird insbesondere dadurch ermöglicht, dass
nur die Planungssoftware von Brainlab auf einem virtuellen Server der
UK-IT betrieben wird. Das vom Hersteller Brainlab zu beschaffenden
Navigationsgerät für komplexe Eingriffe am Kopf verfügt zudem über
folgende Merkmale, die einen Wettbewerb aus technischen und rechtlichen
Gründen ausschließen: Automatische Machbarkeitsanalyse (EP2715672,
EP3142077) von stereotaktischer Radiochirugie/Radiotherapie für einen
verbleibenden gutartigen Hirntumor während einer Operation.
Vollautomatische Planung und Neuplanung, basierend auf dem anfänglichen
oder aktualisierten Tumorvolumen. Automatische Simulation und intuitive
Vergleichsansicht von einzel-fraktionierten, hypo-fraktionierten und
herkömmlich fraktionierten Behandlungsplänen. Automatische
Berücksichtigung von Dosisbeschränkungen für kritische Strukturen und
intuitive Ampelanzeige ermöglicht Planbeurteilung durch
Nicht-Radioonkologen. Vorlagenbasierende maximale und mittlere
Dosisbeschränkungen. Umfassende Veranschaulichung von Planergebnissen:
Dosisvolumenhistogramm mit Dosis-konformität und -beschränkungen und
Veranschaulichung der Dosisverteilung. Diese Funktionen werden von den
Wettbewerbern nicht in der Form angeboten. Eine digitale Integration
zwischen intraoperativen Ultraschall und dem Navigationssystem, die
eine intuitive Bedienung und Interpretation der Ultraschall-Daten in
Relation zu den CT- oder MRT-Daten ermöglicht. Die Form der
IT-Anbindung erlaubt eine Mehrplatzlösung. Mit dem Server-basierten
Anwendungsbetrieb der Planungssoftware von Brainlab hat jeder ärztliche
Mitarbeiter (Nutzer) der Klinik einen personalisierten Zugang auf den
Server von jedem beliebigen Rechner innerhalb des Kliniknetzes des UKB
aus.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Brainlab Sales GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 350 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023
References
6. mailto:einkauf@ukbonn.de?subject=TED
7. http://www.ukbonn.de/
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